Protocol of the Session on April 22, 2016

Allein in Mecklenburg-Vorpommern, 22 Millionen. Jetzt werden Sie sagen, das ist ja gigantisch. Das ist tatsächlich so, es sind 15.000 Menschen, die damit ihren Jahresstromverbrauch hätten bestreiten können. 15.000 Menschen! Die Anlagen wurden abgeschaltet.

Um das Thema mal gleich vorwegzunehmen: Die Windkraftanlagenbetreiber kriegen momentan fast vollständig das Geld ersetzt für diese Kilowattstunden. Es geht also jetzt nicht wieder um die Frage, was kriegen die Windkraftanlagenbetreiber, weil für die das Thema kein zentrales ist, aber für die Politik ist es ein Thema, weil wir Akzeptanz wollen für den Ausbau, und da spielt es eine Rolle, wenn Anlagen stehen und die Leute sagen: Leute, was wollt ihr hier, ihr stellt neue Anlagen dazu, obwohl die, die schon dastehen, zunehmend abgeschaltet werden?! Das geht aus der Kleinen Anfrage hervor.

Jetzt kommen wir in diesem Zusammenhang auf ein ganz spannendes anderes Thema, es kommt immerzu wieder im Landtag, die Speicherung. Können wir nicht einfach diesen Strom, offensichtlich in Spitzenzeiten erfolgt, speichern? Nehmen Sie mal den ganz hochmodernen, bundesweit Aufsehen erregenden Energiespeicher in Schwerin von der WEMAG, den Batteriespeicher. Der speichert exakt – der ist nicht für den Fall vorgesehen, er hat eine andere Bedeutung – 5.000 Kilowattstunden und hat 7 Millionen Euro gekostet, über den Daumen gepeilt. Wenn wir jetzt die 22 Millionen Kilowattstunden mit Batteriespeichern speichern wollten, die je 5.000 Kilowattstunden speichern können, dann muss ich sage und schreibe 31 Milliarden Euro ausgeben, damit ich nur diese 22 Millionen Kilowattstunden speichern kann. Ich glaube, wir müssen nicht lange darüber diskutieren, selbst wenn das noch erheblich billiger wird, das kann sich keine Volkswirtschaft leisten. Also ist die Frage: Wohin mit diesem Strom, den wir doch eigentlich hätten gut nutzen können? Gibt es eine bessere Möglichkeit?

Jetzt kommen wir wieder zu Schwerin: Das ist das Power-to-Heat-Modell, was auch die Schweriner Stadtwerke machen. Die haben einen großen Wassertank, die haben quasi drei Tauchsieder danebenstehen, um das mal ganz einfach auszudrücken, und die können sie anschmeißen. Wenn zu viel Strom im Netz ist, dann heizen sie ihre Fernwärme über diesen Überschussstrom. Das machen sie momentan nur mit Regelenergie,

das heißt 0,1 Prozent der Fernwärme von Schwerin kommt aus dieser Regelenergie, die man da rausholt aus dem Stromnetz, wenn zu viel Strom drin ist.

Die Idee ist nun – und das wäre eine Idee, die mehreren Beteiligten nützt, nämlich vor allen Dingen den Stromkunden und den Anwohnern beziehungsweise den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern –, können wir nicht in Überarbeitung des EEG, die jetzt gerade läuft, dafür sorgen, dass wir Regelungen schaffen, dass dieser abzuschaltende Strom nicht abgeschaltet wird,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Genutzt! Genutzt!)

sondern vor Ort in unseren Heizungen verbraucht werden kann, und zwar so verbraucht, dass der einzelne Kunde, der sozusagen den Stromverbrauch übernimmt, weniger bezahlt, als wenn er Öl oder Gas nutzen würde. Das würde außerdem für alle anderen Stromkunden bedeuten, weil ja plötzlich ein gewisser Erlös erzielt wird, dass nicht ganz so viele Kosten für die EEG-Umlage anfielen. Wie gesagt, das wäre für die Windkraftanlagenbetreiber fast egal, weil die es eh aus der EEG-Umlage kriegen.

Jetzt wird deutlich – ich hatte ja gesagt, 22 Millionen Kilowattstunden gespeichert in Batterien kosten 31 Milliarden, dann könnte ich die 22 Millionen wegspeichern –, wenn ich diese 22 Millionen Kilowattstunden speichere über das Fernwärmenetz in Schwerin, wären das ganze 7 Prozent der Fernwärme, die ich damit ersetzen könnte. Damit kriege ich Erdgas frei, was ich super speichern kann. Ich mache also nicht einen Riesenaufriss, um aus Strom Wasserstoff zu produzieren, dann zu methanisieren und plötzlich am Ende verwertbares Erdgas herauszubekommen.

In Rostock haben wir das umgerechnet, da sind das etwa Tausend Gigawattstunden oder eine Terrawattstunde Heizenergie, die wir im Fernwärmenetz in Rostock verbrauchen. Wir würden, wenn wir diese 22 Millionen da reinziehen, ganze 2 Prozent der Fernwärme ersetzen müssen aus diesem Überschussstrom.

Warum habe ich diese ganzen Zahlen jetzt genannt? Das bedeutet einfach, wir haben ein gigantisches, extrem kostengünstiges Speicherreservoir in der Wärme, die wir in unserem Land verbrauchen. Damit kommen wir ganz lange hin, ohne über solche teuren Ideen nachzudenken, uns große Batteriespeicher hinzubauen, um sozusagen den Strom für bessere Zeiten aufzuspeichern. Die Speicherung läuft praktisch gedanklich über das eingesparte Erdgas, das ich dann nicht mehr verwenden muss. Das muss ich nicht umständlich produzieren.

Für diese Idee würde ich mir sehr wünschen – wir werden das ja nicht in den Energieausschuss bekommen –, dass das Energieministerium damit umgeht und sagt, das ist eine Möglichkeit für unser Land. Damit können wir auch in der Umgebung von solchen Windparks problemlos profitieren, indem die Leute sozusagen diesen Strom dort verheizen können, übrigens nicht als reine Elektro- heizung, sondern nur als Zusatzheizung und auch nur gesteuert durch den Netzbetreiber. Somit hätten alle Beteiligten etwas davon und wir könnten die EEGUmlage für alle Stromkunden entlasten. Ich würde mir einfach wünschen – ich ahne ja, dass der Antrag abgelehnt wird –,

(Heiterkeit bei Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

dass Sie ihn sich sehr genau noch einmal durchlesen und sagen, da achten wir drauf und wir gucken, was wir für alle Beteiligten hier in unserem Land tun können. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Torsten Renz, CDU: Herr Jaeger, jetzt hören wir uns erst mal die Ministerrede an.)

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Pegel. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Frage nach einem möglichst effizienten Einsatz Erneuerbarer-EnergienAnlagen – und genau um den geht es ja im Ergebnis – gilt in der öffentlichen Wahrnehmung in der Tat schon seit geraumer Zeit die Aufmerksamkeit. Wir haben die Diskussion an vielen Ecken. Ich rege aber an – das wäre eine Bitte –, reflexhafte Reaktionen von Teilen der Öffentlichkeit genau auf so eine Frage nicht noch zu verstärken, die der Energiewende als Ganzes am Ende Schaden hinzuzufügen geeignet sind.

Zu einer sinnvollen Analyse gehört zunächst die Feststellung, dass auch alle bisherigen Energieerzeugungsanlagen nicht permanent unter Volllast laufen. Das klingt ja immer so, als ob das eine neue Erfindung der Erneuerbare-Energien-Anlagen ist, auch wenn ich weiß, dass das in den Debatten eine größere Rolle spielt, ganz im Gegenteil, die Summe der Gesamtleistungen aller Kraftwerke genügt für die wenigen Minuten des Jahres – die wenigen Minuten des Jahres! – mit dem höchsten Stromverbrauch, um ein sehr exemplarisches Beispiel zu nehmen, zum Beispiel für die Pause beim Endspiel der letzten Fußballweltmeisterschaft, wenn nämlich in Deutschland nahezu jeder Kühlschrank einmal aufgeht und jeder Lichtschalter im WC einmal eingeschaltet wird. Das sind Stromspitzen, die Sie erkennen können.

Aber nicht nur diese stromintensivste Minute ist ausreichend versorgt, es gibt darüber hinaus immer schon, auch in diesen Momenten, einen zusätzlichen, ausreichenden, hinreichenden Puffer. Um es mal zu übersetzen: Das Fahren der Stromerzeugungsanlagen an der Volllastgrenze ist auch schon konventionell kein Regelfall gewesen. Ich sage das deshalb so deutlich bei Diskussionen, wo sich Leute vor allen Dingen gegen die Energiewende als Ganzes aussprechen möchten und diese Argumentationskette sehr gern als Vehikel nutzen. Ich finde es immer wichtig zu sagen, das ist nichts, was völlig neu ist. Natürlich ist es auch bisher schon so, dass in der Mittellast gefahren wird.

Es gab also vor den Erneuerbare-Energien-Anlagen schon hinreichende Puffer im System und das gilt auch heute noch, auch für die Erzeugung durch ErneuerbareEnergien-Anlagen. Dort werden eben nicht nur so viele Anlagen installiert, dass beim gleichzeitigen Zusammen

treffen von schönstem Sonnenschein und starkem Wind ausreichend Strom produziert wird, also unter optimalsten Naturbedingungen für möglichst hohe Stromernteerträge, sondern auch an den weniger windstarken Tagen muss ausreichend Strom erzeugt werden. Darauf muss auch die Zahl der installierten Anlagen abstellen. Das kann in der Tat dazu führen, dass an Starkwindtagen mit besonders viel Sonne Anlagen abgeschaltet werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Ärgernis ist nach meiner Überzeugung nicht das Abschalten der Anlage an sich, genauso wenig wie das Ärgernis ist, dass ich ein Gaskraftwerk nur auf halber Last fahre, das Ärgerliche ist, wenn dafür Vergütungen geleistet werden müssen, weil der Strom zum Teil wegen eines zu schleppenden Netzausbaus nicht dorthin gebracht werden kann, wo er selbstverständlich gebraucht würde.

Damit ist auch die erste und naheliegendste Schlussfolgerung klar, die wir im Übrigen im aktuellen Gesetzgebungsverfahren und an anderen Stellen als Landesregierung deutlich vertreten und die Sie in Ihrem Antrag auch aufgreifen, eben nicht angesprochen haben, aber die sich ausdrücklich wiederfindet. Wir brauchen wenigstens – das würde mir schon reichen –, wenigstens das bei den Beschlüssen im Bundestag und Bundesrat in den letzten zehn Jahren vereinbarte Tempo beim Netzausbau. Wenn wir bloß das Tempo halten würden, wäre ich schon auf Knien dankbar.

Dass das Tempo so deutlich unterschritten wird, wie es aktuell in den meisten Bundesländern der Fall ist, das ist der eigentliche Sündenfall. Das gilt umso mehr, weil der Zeitplan für die Abschaltung der Atomkraftwerke vor allem in Süddeutschland steht und auch eingehalten werden wird. Bis dahin müssen wir ausreichende Strommengen gerade dorthin bringen können. Deshalb, das sei mir am Rande erlaubt, überrascht es mich immer wieder umso mehr, wenn gerade aus diesen Hauptinteressenträgerländern eines schnellen Netzausbaus im Süden die zeitintensivsten Diskussionen über den Netzausbau vom Zaun gebrochen werden. Aber – und auch das gehört zur Vollständigkeit dazu – auch nach erfolgtem Netzausbau und auch, wenn die großen Stromleitungsbauprojekte, die gerade mit der Thüringer Strombrücke im Laufen sind und uns erheblich Entlastungen schaffen werden, auch bei den in der Kleinen Anfrage dargestellten Zahlen, auch wenn all diese Projekte abgeschlossen sind, wird es weiterhin Abschaltungen geben. Von daher ist Ihre Anregung natürlich richtig und wird von uns verfolgt.

Diese dann noch verbleibenden Abschaltungen können natürlich sogar volkswirtschaftlich sinnvoll genutzt werden, aber sie können an sich, auch die Abschaltung an sich kann volkswirtschaftlich sinnvoll sein. Wir wissen aus der Netzstudie 2 der Uni Rostock, dass bei einer Abregelung von drei Prozent der Strommenge aus Windenergie – und zwar reden wir nur über die Spitzenerzeugungszeiten, also bei ganz viel Wind und ganz wenig Stromabnahme, typischerweise kombiniert mit Sonne und möglichst sonntagsmittags, wenn auch keine Industrie die Strommengen abnimmt –, dass also bei drei Prozent Abregelung in diesen Spitzenstunden knapp elf Prozent der Kosten beim Netzausbau gespart werden können, weil eben nicht sehr teurer Netzausbau für einige ganz wenige Minuten im Jahr stattfindet, sondern dann lieber diese teuren Spitzenerzeugungslasten durch Abregelung gelöst werden und ich mir damit riesigen Kostenaufwand beim Netzausbau spare, den die Menschen bezahlen müssen.

Im Übrigen liegen nach den uns bekannten Daten, Sie haben eben darauf Bezug genommen, die bei uns im Land abgeregelten Strommengen – und ich betone das jetzt mal, damit die Debatte auch eine Sachlichkeit kriegt – deutlich unter 3 Prozent, deutlich unter 3 Prozent, also unter der eben gerade zitierten und als volkswirtschaftlich abzuregeln empfohlenen Strommenge. Ich sage das deshalb hier ganz deutlich, weil zuweilen in Presse und Debatten der Eindruck entsteht, als würden wir zwischenzeitlich 25, 30, 40 Prozent abregeln. Davon sind wir meilenweit entfernt, und nach den gerade gegebenen Hinweisen auch deshalb, weil die Zahl 22 Millionen so riesengroß klingt. Ich bitte, da immer die Bezugszahl mit zu nennen. Wir haben das extra in der Kleinen Anfrage gemacht.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das hätte ich Ihnen auch vorher sagen können.)

Es gibt die Zahl der gesamterzeugten Strommenge und die 22 Millionen, und wenn man dann auf die Prozentzahl kommt, noch mal,

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: 0,25 Prozent.)

liegen wir deutlich, deutlich unter 3 Prozent. Sie müssen also die Relation herstellen zwischen erzeugter Gesamtmenge und diesem abgeregelten Bereich.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Völlig korrekt.)

Diese volkswirtschaftliche Empfehlung, 3 Prozent auf jeden Fall als abzuregeln im Blick zu behalten, ist im Übrigen auch der Grund für die Pläne für eine Spitzenkappung von maximal 3 Prozentpunkten, die schon bei der EEG-Reform 2014 und zuvor im Bundeskoalitionsvertrag 2013 fest vereinbart worden ist. Danach soll künftig genau diese 3-prozentige Abregelung mit finanziellen Einbußen für den Anlagenbetreiber möglich sein, allerdings – auch das gehört dazu – sollen auch dann anteilig Vergütungen gezahlt werden.

Und weil eben auch dann anteilig Vergütungen bezahlt werden, bin ich ja dicht bei Ihnen, dass uns auch künftig die Frage nach einem sinnvollen Umgang mit Stromspitzen umtreiben muss. Deshalb, um das deutlich zu formulieren, Sie hatten ja Sorge, ob die Landesregierung das in den aktuellen Debatten berücksichtigt hat: Ja, haben wir, wir sind auch in dieser Frage bisher nicht untätig gewesen, da die EEG-Debatte seit Längerem brennt. Auf Bundesebene wird – und im Übrigen auch wurde – vonseiten des Energieministeriums auf diversen Ebenen daran gearbeitet, genau die von Ihnen geforderten rechtlichen Rahmenbedingungen erstens für Speicher, aber auch für andere sektorübergreifende Anwendungen, wie die eben angesprochene Wärme, zu verbessern, damit dieser sogenannte Überschussstrom genutzt und Anreize geschaffen werden, genauso an den bevorzugten Stellen.

Auch dabei gilt aber, dass wir das „volkswirtschaftlich sinnvoll“ im Blick behalten müssen. Wenn ich die Nutzung in einer Fernwärme eben nur für ganz wenige Minuten des Jahres mit erheblich teuren Investitionen gewährleisten muss, habe ich nur begrenzt was gewonnen und ich brauche trotzdem die Parallelerzeugungsanlage, eben Gas oder andere Technologien, um in den Stunden, wo ich keinen Überschussstrom habe – und das ist

zum Glück die große Mehrzahl der Stunden –, gleichwohl mit anderen Erzeugungsanlagen in der Fernwärme, beim Wasser et cetera zu erzeugen.

Ein Beispiel im Übrigen für das, was wir bereits veranlasst haben, ist der Bundesratsbeschluss zum Strommarktgesetz auf Vorschlag unseres Nachbarbundeslandes Schleswig-Holstein, der als ein größeres Thema zuschaltbare Lasten, aber insbesondere auch Ihren Punkt aufgegriffen hat, aber unter der größeren Überschrift zuschaltbare Lasten, den Sie in der Begründung Ihres Antrages ausdrücklich aufgreifen. Dieser Beschluss wurde vonseiten des Energieministeriums nicht nur unterstützt, sondern auch mit auf den Weg gebracht. Der schleswig-holsteinische Bundesratsantrag beruht nämlich auf einem Beschluss der Umweltministerkonferenz aus dem November 2015, und dieser Beschluss zur Umweltministerkonferenz wurde bei uns im Energieministerium mitformuliert. Wir sind da mittenmang.

Darüber hinaus hat das Energieministerium seit Beginn der Strommarktdiskussion, das heißt also, begonnen mit der Grünbuch-Stellungnahme, die wir abgegeben haben im Februar 2015, die Weißbuch-Stellungnahme letztes Jahr im Spätsommer bis hin zur Stellungnahme aktuell zum Referentenentwurf des Strommarktgesetzes stets a) die besondere Rolle der Speicher im Energiesystem betont und b) die Befreiung von staatlichen Preisbestandteilen und Netzentgelten gefordert, um genau diese zuschaltbaren Lasten insgesamt möglich zu machen.

In der Stellungnahme unseres Hauses zum Referentenentwurf Strommarktgesetz wurde im Übrigen noch mal ganz ausdrücklich, weil das Wort so schön ist, die Sektorenkopplung hervorgehoben, die genau diese Bereiche meint, Strom, Wärme, Mobilität in einem zu denken, parallel zu denken, gemeinsam zu denken, einschließlich eines Formulierungsvorschlages in unserem Haus, wie die Sektorenkopplung stärker im EnWG verankert werden könnte, weil ja immer alle das EEG zu ändern scheuen – was in Ordnung ist, es gibt auch andere Gesetze, in denen das viel sinnvoller untergebracht werden kann. Das wäre das EnWG.

Ihr Antrag spricht vornehmlich die Nutzung des Überschussstroms im Wärmebereich an. Wir glauben, dass es damit nicht sein Bewenden haben sollte, deswegen die Hinweise auf die anderen Sektoren, die uns ebenso bedeutsam sind, denn abgeregelter Strom kann auch in anderen Sektoren sehr sinnvoll sein, noch mal: Elektromobilität und perspektivisch, glauben wir, auch Power-toGas haben weiterhin eine Zukunft, und wir glauben, auch zuschaltbare Lasten in Industrieanwendungen machen weiterhin Sinn, wenn man sie anreizt und gesteuert bewirkt.

Im Übrigen, wenn Sie eben diese große Zahl genannt haben, das ist natürlich nicht die einzige Lösung, aber auch ein wichtiger Baustein wird die Speicherung des Stroms sein. Batterien sind ein Baustein, sie sind aber für die Primärregelenergie bedeutsam. Man wird auch über Langfristspeicher nachdenken müssen, das werden Batterien schon kostenmäßig nicht sein können, auch aus anderen Gründen nicht. Daher sprechen wir bei den momentan diskutierten Ideen allgemeiner von zuschaltbaren Lasten, um alle Anwendungsbereiche einzuschließen. So haben wir uns in unseren Stellungnahmen bisher mit den norddeutschen Nachbarbundesländern verständigt und auch so verhalten.

Der schleswig-holsteinische Antrag beispielsweise sieht vor, dass Netzbetreiber Zuschaltleistungen, also Leistungen, die durch zuschaltbare Lasten bereitgestellt werden, beschaffen und zur Bewirtschaftung von Netzengpässen einsetzen sollen. Die Idee ist da, eben eine gesetzliche Möglichkeit zu geben, das zu behandeln, ähnlich wie Regelleistungen, um zu sagen, ihr könnt auch zuschaltbare Lasten fest ordern und damit dann Netzstabilität gewährleisten. Damit wird Strom, der sonst abgeregelt worden wäre, sinnvoll genutzt und im Zweifel in Wärmebereichen, in Mobilitätsbereichen oder in Industrieanwendungen, die sich verpflichten, in einer gewissen Größenordnung Strom abzunehmen, eingesetzt.

Die vorgeschlagene Regelung hätte für MecklenburgVorpommern im Übrigen einen Vorteil, nämlich eine Senkung der Netzentgelte, zum einen dadurch, dass für den überschüssigen Strom dann keine Entschädigungszahlungen anfallen. Denn wenn die Anlagen weiterlaufen, werden sie auch weiter nach EEG vergütet, was durch die bundesweite EEG-Umlage eben nicht nur bei uns getragen wird, sondern durch alle gleichermaßen solidarisch. Daher entspricht der Vorschlag quasi einer bundesweiten Setzung der Netzentgeltkomponente, die durch Kosten des Einspeisemanagements entsteht, denn wenn wir entsprechendes Einspeisemanagement betreiben, wenn die Netzbetreiber eingreifen, ist das netzentgeltrelevant, also Kostengruppe A, und die Vorschläge, die hier im Raum stehen, wären Kostengruppe B, nämlich die EEG-Umlage.

Zum anderen können auf diese Weise weitere Erlöse erzielt werden, und auch das würde der EEG-Umlage helfen, darauf haben Sie hingewiesen, da die zuschaltbaren Lasten durch Ausschreibungen beschafft werden würden und damit stärker in einem Kostendruck blieben. Das alles würde also eine Netzentgeltreduktion nach unserer Überzeugung unterstützen. Gleichzeitig wird durch die finanziellen Anreize der Umlagebefreiung der zuschaltbaren Lasten regional die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien in anderen Sektoren – also noch mal: vor allem Wärme, Mobilität und Speicher – gefördert, was eine ganze Wertschöpfungskette in den jeweiligen Bereichen nach unserer Überzeugung nach sich ziehen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die soeben ausgeführte Anpassung der Rahmenbedingungen ist auch eine wichtige Voraussetzung für Pilotprojekte in diesem Land. Wir haben hier mehrere, die zum Teil sehr weit vorbereitet sind. Der Bund hat im Übrigen bereits signalisiert, auf diesen Antrag des Bundesrates eine Lösung für zuschaltbare Lasten realisieren zu wollen. Jetzt müssen wir erst mal in die Diskussion und gucken, wie viel Entgegenkommen da wirklich besteht, aber es gibt nun einen begonnenen Diskussionsprozess und wenn dies umgesetzt werden sollte, sind entsprechende Anreize gerade für die Projekte hier im Lande gesetzt, die zum Teil sehr innovativ sind und auch vorzeigbar nach außen.

In der Zwischenzeit entwickeln sich beispielsweise Projekte im Land wie das Innovationsvorhaben Windfarm, Power-to-Heat der Rostocker Firma M&M Erneuerbare Energien GbR, das werden Sie möglicherweise kennen. Das Vorhaben, das in Kritzmow oder Lambrechtshagen entstehen soll, sieht vor, einen Wärmespeicher – erstmals im Übrigen – direkt in einen Windpark zu integrieren, auch ein spannendes Projekt, wo man direkt ranginge, das

würde die Fragen EEG und Netzentgelte erleichtern, wenn man direkt an den Windpark rangeht, wie es dort vorgesehen ist. Das alles ist aus energiepolitischer Sicht innovativ und wird deshalb zum Teil von der Uni Rostock begleitet, die sich das als Forschungsvorhaben auf die Brust schreibt unter der Überschrift „Netzstabilität“.

Power-to-Heat unterliegt jedoch noch weiteren Rahmenbedingungen, das wäre mir wichtig. So muss auch die Wärmeabnahme mitgedacht werden,

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Logisch.)

weil Sie sozusagen auch kleinere Gemeinden ansprachen. Eine schnelle Integration von Power-to-Heat als neue Wärmequelle im Bestand ist schwierig, denn da gibt es meist bestehende Gebäude und meist auch schon bestehende Energieerzeugungsanlagen, die jeweils ihre Kostenlast einspielen müssen. Eine Möglichkeit wären daher vor allem Neubaugebiete, in die integriert würde. Die haben noch keine Wärmeerzeugung. Wenn ich da was zutue, habe ich einen Vorteil, brauche aber immer eine Redundanzanlage in dem Moment, wo ich keinen Überschussstrom habe.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die ist Voraussetzung.)