Protocol of the Session on April 22, 2016

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Daher sehe ich heute keine Veranlassung, im Ungefähren und nebulös weiter mit Ihnen darüber zu diskutieren. Wenn alles noch im Schwimmen ist, dann sind Sie immer groß mit Ihren Forderungen.

Was möchte ich heute noch sagen? Zum Punkt 2 Ihres Antrages: Solange die Novelle noch nicht einmal auf Bundesebene richtig abgestimmt worden ist, solange kann und werde ich mich dazu nicht weiter äußern. Seien Sie aber sicher, dass wir uns nicht nur mit den Interessen von Mietern und Vermietern befassen, sondern auch mit den wirtschaftlichen Auswirkungen auf unser Land. Wir werden uns sehr genau anschauen, wie die Dinge wirken, denn es kann keiner wollen, dass Investitionen in unseren Wohnungsbestand aufgrund einer Verschlechterung der Amortisierungszeiten von Modernisierungen zurückgehen. Denn nur, wenn Vermieter eine Rendite über die Miete erzielen,

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Genauso ist es.)

können auch weiterhin Investitionen in den Wohnungsbau erfolgen, und nur dann können wir das ausreichende Niveau für die Wohnraumversorgung und deren Qualität halten.

Wie es aussieht, wenn die Miete nicht ausreicht, um die Instandhaltung, geschweige denn die Modernisierung von Wohnungen zu finanzieren, das kennen wir alle aus DDR-Zeiten, Sie haben es vorhin selbst angesprochen: graue Fassaden, unbewohnbare Altstädte. Das ist damals die Erbschaft gewesen, die mittlerweile ja getilgt ist. Ich würde ausdrücklich sagen, die 25 Jahre waren eine Erfolgsgeschichte in der Städtebauförderung.

(Beifall Wolfgang Waldmüller, CDU: Genau. – Rainer Albrecht, SPD: Das ist wohl wahr.)

Daran haben Bund, Land und Kommunen ihren Anteil.

Zu Punkt 1 Ihres Antrages, die Mietpreisbremse betreffend, kann ich mich ebenfalls kurzfassen, denn es ist schon alles mehrfach gesagt worden. Die Position der Landesregierung ist hier klar, wie auch in den Antworten auf die genannten Kleinen Anfragen und Entschließungsanträgen nachzulesen ist. Die Einführung einer Mietpreisbremse stellt einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Grundrechtsposition der Wohnungseigentümer nach Artikel 14 des Grundgesetzes dar. Da heißt es: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“ Vorher sind empirische Untersuchungen notwendig – das steht da nicht drin, aber das sind die Grundvoraussetzungen.

(Heinz Müller, SPD: Da kommt ja dann noch ein Absatz.)

Ja, da gibt es noch mehr, aber das waren, glaube ich, die wichtigen Elemente.

Ein Eingriff ist nur auf gesetzlicher Grundlage möglich. Die Festlegung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie es im BGB steht, im Paragrafen 556d Absatz 1, erfordert eine sorgfältige Überprüfung empirischer Daten. Dann haben Sie es jetzt das dritte Mal gehört.

Sie möchten, dass wir diese erforderlichen kommunalen Daten abfordern. Das haben wir natürlich schon längst gemacht. Wir sind mit beiden Städten, Greifswald und Rostock, seit der Antragstellung – das war im Juli 2015 für Greifswald und im Januar 2016 für Rostock – in intensiven Gesprächen und prüfen sorgfältig, ob die Einführung einer Mietpreisbremse notwendig ist. Im Übrigen arbeiten wir im Dialog mit den betroffenen Kommunen an Förderrichtlinien für den Neubau von sozialen Wohnungen. Der Landtag hat uns im Haushalt mit 12,5 Millionen für dieses Jahr und 14,5 Millionen für 2017 ausgestattet, damit angespannte Wohnungsmärkte gar nicht erst entstehen können, und diese werden wir auch begleiten.

Auch schreiben Sie, dass Mecklenburg-Vorpommern eines der wenigen Bundesländer ist, in denen die Mietpreisbremse nicht gilt. Das stimmt grundsätzlich. Bisher haben elf Länder die Mietpreisbremse in Form einer Kappungsgrenze von 15 Prozent für Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel eingeführt und beziehungsweise oder Mietpreisbremsen von 10 Prozent bei Neuvermietungen. Allerdings – darauf müssen wir achten – handelt es sich um zwei verschiedene Instrumente, die unterschiedlich in Deutschland angewandt werden. Das ist auch notwendig, denn natürlich gibt es regional höchst unterschiedliche Märkte in Deutschland, in MecklenburgVorpommern und in Vorpommern.

Meine ostdeutschen Länderkolleginnen und -kollegen wissen genau, warum sie zögerlich mit der Frage der Mietpreisbremse sind. Einzig und allein Brandenburg hat vor allem im Berliner Speckgürtel beide Instrumente in größerem Maße eingeführt,

(Rainer Albrecht, SPD: Notwendig.)

Thüringen in den Städten Jena und Erfurt, wie Sie es richtigerweise vorgetragen haben, und Sachsen hat es in Dresden eingeführt. In Sachsen-Anhalt gibt es sie noch nicht.

Ich fasse zusammen: Abgesehen von Berlin und dem Speckgürtel in Brandenburg gilt eine Form der Mietpreisbremse in Ostdeutschland nur in Jena, Erfurt, Dresden – mehr nicht.

(Rainer Albrecht, SPD: Hoffentlich auch bald in Rostock.)

Das liegt natürlich an der besonderen Situation der neuen Länder, wo unsere Schwerpunktthemen eher „demografischer Wandel“ und „Leerstand“ heißen. Sie wissen, dass auch Mecklenburg-Vorpommern in vielen Regionen Leerstände von weit über drei Prozent zu verzeichnen hat.

Meine Damen und Herren, auch die Wohnungswirtschaft und deren Verbände – Mieterbund, Haus & Grund, Bauverband und andere in der Allianz – haben dies so bestätigt. Da wäre vielleicht für Sie auch wichtig, Frau Lück, dass Sie diese Institutionen ernst nehmen und mal mit denen intensiv sprechen.

Meine Damen und Herren, ich denke, es ist alles gesagt. Ich kann nur den Regierungsfraktionen empfehlen, Ihren Antrag heute abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Jochen Schulte, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Glawe.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Albrecht für die Fraktion der SPD.

(Heiterkeit bei Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Jetzt müsste ja eine befürwortende Rede kommen. – Zuruf von Minister Harry Glawe)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zum wiederholten Male sprechen wir heute über die Einführung der Mietpreisbremse

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das machen wir so lange, bis sie eingeführt ist.)

und zum ersten Mal über die zweite Mietrechtsnovelle von SPD-Bundesminister Heiko Maas.

Seit dem 1. Juni 2015 können bundesweit die Landesregierungen in ihrem Land die Mietpreisbremse einführen. Die Mietpreisbremse regelt, dass Mieten für Bestandswohnungen, die bereits vor dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet wurden, bei Wiedervermietung auch in begehrten Wohnlagen höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. In Gebieten mit angespanntem Markt soll sie einen rasanten Anstieg der Mieten begrenzen. Die Länder können für fünf Jahre festlegen, wo die Mietpreisbremse greifen soll.

Bereits im vergangenen Jahr hatte Bundesjustizminister Heiko Maas ein Eckpunktepapier zu Änderungen im Bereich des Mietrechts vorgelegt. Auf dessen Basis wird derzeit ein Referentenentwurf erarbeitet. Geplant ist, meine Damen und Herren, erstens den Prozentsatz, mit dem die Modernisierungskosten bei der Miete berücksichtigt werden, von 11 Prozent auf 8 Prozent zu senken, zweitens eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach Modernisierung einzuführen – die Miete soll dabei um höchstens 50 Prozent innerhalb von acht Jahren steigen dürfen, aber nicht mehr als 4 Euro je Quadratmeter –, drittens Mieterhöhungen sowohl im Bestand als auch in Großstädten oder anderen Ballungsgebieten bei Neuvermietung zu erschweren. Die unterschiedlichen Kappungsgrenzen orientieren sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese wird vor allem dann durch den Mietspiegel ermittelt, allerdings nur, wenn der Mietvertrag in den vergangenen vier Jahren zustande gekommen ist. Viertens soll diese Berechnungsgrundlage auf zehn Jahre ausgeweitet werden. Damit würde der maßgebliche Mietendurchschnittswert sinken. In der Begründung heißt es dazu, dass insbesondere ältere Neuvertragsmieten durch die Verbreiterung des Bezugszeitraums besser abgebildet und gewichtet werden können.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, Wohnen muss auch künftig für alle bezahlbar bleiben. Gutes und bezahlbares Wohnen ist eine soziale Frage. Der SPD geht es darum, dass Menschen mit unterem und mittlerem

Einkommen in den Städten bezahlbare, gute und energiesparende Wohnungen mieten können. Dafür hat die SPD auf Bundesebene mit der Einführung der Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips für Maklerprovisionen bereits weitreichende Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter erreicht. So wird die Mietpreisbremse heute bereits in 292 Kommunen erfolgreich angewendet.

Mit der Mietpreisbremse steht uns ein sinnvolles Instrument zur Verfügung, um Mieterinnen und Mieter in bestimmten Wohngebieten in Mecklenburg-Vorpommern besser vor exzessiven Mietsteigerungen zu schützen. Durch die Mietpreisbremse können wir dafür sorgen, dass das Wohnen für Normalverdiener in Städten und in Ballungsräumen mit angespannten Wohnungsmärkten bezahlbar bleibt. Damit schieben wir insbesondere manchen privaten Vermietern einen Riegel vor, die Miete immer mehr zu erhöhen.

Während in einigen Regionen nach wie vor hohe Leerstände zu verzeichnen sind, sehen wir insbesondere in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald einen sehr angespannten Wohnungsmarkt. Um aber als Land tätig werden zu können, müssen die betroffenen Kommunen zunächst Bereiche mit angespanntem Wohnungsmarkt identifizieren und entsprechende politische Beschlüsse fassen.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das haben wir getan in Greifswald.)

In Rostock haben wir das auch getan.

Angesichts der Heterogenität des Wohnungsmarktes in Mecklenburg-Vorpommern werden Gebietsbestimmungen jedoch stets Einzelfallentscheidungen bleiben. Dort, wo die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, wollen wir von den Möglichkeiten der Mietpreisbremse auch Gebrauch machen.

Meine Damen und Herren, derzeit wird im Bund die zweite Mietrechtsnovelle durch den Bundesjustizminister Heiko Maas vorbereitet. Wir müssen abwarten, was derzeit im Justizministerium entwickelt wird. Wenn wir in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene schauen, dann sieht man, dass vereinbart wurde, dass im Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete für eine breite Basis und realitätsnäher dargestellt wird. Das passiert zurzeit. Ganz aktuell wird dieser Tage der zeitlich befristete Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus auf Bundesebene diskutiert. Von dieser Sonderabschreibung sollen Eigentümer von neuen günstigen Miet- und Eigentumswohnungen profitieren, die Neubauten in Fördergebieten und in Regionen mit der Mietpreisbremse beantragen.

Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern sowohl die Wohnraumertüchtigung als auch den sozialen Wohnungsneubau fördern. Für den Einstieg des Landes in den sozialen Wohnungsneubau stehen im Jahr 2016 12,5 Millionen und im Jahre 2017 14,5 Millionen Euro an direkten Zuschüssen zur Verfügung. Damit können in Ballungszentren mit einem Leerstand unter vier Prozent wie in Rostock und Greifswald Wohnungen gebaut werden, die anschließend einer Mietpreisbindung mit Belegungsbindung unterliegen. In Zukunft wollen wir, dass sich normal verdienende Mieterinnen und Mieter Wohnraum auch in den Ballungsgebieten, in den Innenstädten oder in den Badeorten leisten können. Wir werden das

dadurch erreichen, dass wir die Möglichkeiten begrenzen, in bestimmten Gebieten Mieten unangemessen zu erhöhen.

Natürlich gibt es auch Regionen, wo wir keine Mietpreisbremse brauchen, auch das wurde schon angesprochen. Das sind Regionen, wo die Mieten nur mäßig steigen, wo die Mieten stagnieren oder wo die Mieten wegen wirtschaftlicher Probleme und Abwanderung sogar stark sinken. Im Sinne des auf Bundesebene beschlossenen Koalitionsvertrages hat die SPD die Mietpreisbremse so ausgestaltet, dass sie passgenau und nachhaltig wirkt. Die Mietpreisbremse knüpft als Berechnungsgrundlage an die ortsübliche Vergleichsmiete an und nicht an die früher tatsächlich erzielte Miete.

Meine Damen und Herren, leider ist es uns Sozialdemokraten noch nicht gelungen, die Mietpreisbremse für Orte mit angespannten Wohnungsmärkten, wie zum Beispiel in Rostock und Greifswald, in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen, und das, obwohl wir einen entsprechenden Antrag auf dem SPD-Landesparteitag im April letzten Jahres einstimmig beschlossen haben.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir schaffen das!)

Aufgrund der Blockade unseres Koalitionspartners, der CDU-Fraktion, konnten wir diesen Antrag einfach bisher nicht umsetzen.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Blockierer!)

In den angesprochenen Städten Greifswald und Rostock sind wir Sozialdemokraten schon ein Stück weiter.

(Zuruf von Minister Harry Glawe)

So wurde in der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock...

Einen Moment, Herr Abgeordneter Albrecht!

Ich mache jetzt noch mal darauf aufmerksam, dass Bemerkungen von der Regierungsbank nicht zulässig sind.