Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 6/5345 die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu diesem Tagesordnungspunkt. Es geht um einen Einspruch der Fraktion der NPD gegen die Zurückweisung ihres Antrags.
Am 10. März 2016 legte die Fraktion der NPD einen Dringlichkeitsantrag mit der Kurzbezeichnung „Kein Fuß
breit der Intoleranz! – Politischer Diskriminierung im Landtag entschieden entgegentreten!“ vor. Dieser Antrag ist von der Präsidentin des Landtages im Benehmen mit dem Ältestenrat gemäß den Paragrafen 42 und 44 unserer Geschäftsordnung als unzulässige Vorlage zurückgewiesen und nicht als Landtagsdrucksache veröffentlicht worden. Begründet wurde dies damit, dass Teile des Antrages gegen die Geschäftsordnung und gegen die parlamentarische Ordnung verstoßen.
Gegen die Zurückweisung hat die Fraktion der NPD am 11. März 2016 gegenüber der Präsidentin Einspruch eingelegt. Gemäß Paragraf 42 Absatz 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung entscheidet über einen solchen Einspruch der Rechtsausschuss. Als Vorsitzender dieses Ausschusses ist mir am 11. März der Einspruch übermittelt worden. Im Kreise der Obleute aller Fraktionen haben wir uns am selben Tag einvernehmlich darauf verständigt, die Angelegenheit in der nächsten regulären Sitzung des Europa- und Rechtsausschusses zu beraten, denn eine Beschlussempfehlung noch für die Märzlandtagssitzung hätte nicht mehr erarbeitet werden können.
Im Europa- und Rechtsausschuss haben wir dann nach formeller Zuleitung durch die Präsidentin am 6. April beraten. Diese Beratung der Angelegenheit hat ergeben, dass der Antrag der Fraktion der NPD von der Präsidentin im Benehmen mit dem Ältestenrat zu Recht zurückgewiesen worden ist. Der Europa- und Rechtsausschuss hat die vorliegende Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gegen die Stimmen der NPD beschlossen. Ich bitte Sie herzlich um Ihre Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unter der Überschrift – Herr Müller hat es schon erwähnt – „Kein Fußbreit der Intoleranz! –“
„Politischer Diskriminierung im Landtag entschieden entgegentreten!“, Herr Ritter, reichte die NPD-Fraktion am 10. März den nachfolgenden Antrag ein:
luten Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, wonach niemand wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
wegen der politischen Anschauung. Politische Intoleranz hat im Landtag Mecklenburg-Vorpommern keinen Platz
Form von politischer Diskriminierung bei der Ausübung ihres Amtes zu unterlassen und sich bei ihrer Amtsführung ausschließlich von Gesetz und Recht leiten zu lassen.“
„Am Mittwoch, dem 9. März 2016, ereignete sich an einem Fahrstuhl im Landtagsgebäude ein beunruhigender Vorfall: Als ein Mitarbeiter der NPD-Fraktion gemeinsam mit der Landtagspräsidentin und weiteren Personen den Fahrstuhl benutzen wollte, wurde er von Seiten der Präsidentin zum Verlassen desselben aufgefordert, da es den übrigen Mitfahrern nicht zumutbar sei, mit einem Mitarbeiter der NPD-Fraktion gemeinsam Fahrstuhl zu fahren. Die Präsidentin rief sogar einen Sicherheitsmitarbeiter zu Hilfe, um den Fraktionsmitarbeiter der NPD entfernen zu lassen.
Augenscheinlich stellen Fraktionsmitarbeiter der NPD aus Sicht der Präsidentin des Landtags Menschen zweiter Klasse dar,“
„die kein Recht haben, als gleichberechtigtes Mitglied der menschlichen Gemeinschaft anerkannt zu werden. Ein solcher Angriff auf die Menschenwürde einer Person allein wegen ihrer politischen Anschauung gibt zu großer Besorgnis Anlass, verletzt die Würde des Hohen Hauses und darf sich keinesfalls wiederholen. Wenn mitten in Deutschland Menschen allein wegen ihrer politischen Anschauung von Repräsentanten des Staates diskriminiert werden, dann dürfen aufrechte Demokraten hierzu nicht schweigen.
Der Landtag bekennt sich in dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag daher zu dem absoluten Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, verurteilt jede Form der politischen Diskriminierung und fordert seine Präsidentin auf, sich bei ihrer Amtsführung ausschließlich von Recht und Gesetz leiten zu lassen.“
Der Antrag der NPD-Fraktion wurde mit der nachfolgenden Begründung zurückgewiesen, Zitat: „Dieser Antrag verstößt in der Ziffer 3 sowie in seiner Begründung gegen die Geschäftsordnung und gegen die parlamentarische Ordnung. Die Ziffer 3 und die Begründung enthalten Kritik gegenüber der Amtsführung der Präsidentin. Dies ist nach allgemeinem Parlamentsbrauch und nach durchgehender parlamentarischer Praxis in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig und wird deswegen in der Praxis aller Parlamente des Bundes und der Länder als Verstoß gegen die Geschäftsordnung und gegen die parlamentarische Praxis mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.“ Zitatende.
Wir halten also fest: Aus Sicht des Präsidiums des Landtages ist das Hinausdrängen eines Mitarbeiters der NPDFraktion aus dem Fahrstuhl auf Veranlassung der Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider Teil der Amtsausführung der Präsidentin des Landtages. Sie selbst gab an, dass sie die Hausordnung durchgesetzt habe. In der Hausordnung des Landtages ist allerdings nirgendwo geregelt, dass die Präsidentin einerseits frei in der Entscheidung sei, wer mit dem Fahrstuhl fahren dürfe, noch entsprechend die Fahrstuhlfahrer in Klassen unterteilen darf.
Ich weiß, dass etliche Abgeordnete der superdemokratischen Parteien das Verhalten der Frau Bretschneider selbst als höchst...
Ich hatte beim ersten Mal gedacht, ich überhöre das. Sie wissen, dass Frau Bretschneider Frau Bretschneider heißt, und ich bitte Sie, den Namen dann auch so auszusprechen.
Ansonsten führt das zu Ordnungsmaßnahmen, weil ich davon ausgehe, dass Sie das dann ganz bewusst einsetzen.
Im „Nordkurier“ ist am 11. März 2016 zu diesem Vorfall Folgendes zu lesen, Zitat: „Vom schweren Kampf gegen Rechts – ‚Flagge zeigen gegen Rechts‘. So lautet das Motto der Landesregierung. Und Flagge hat sie gezeigt – unsere Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider“, wie sie genannt werden möchte,
„als sie dieser Tage einen Mitarbeiter der NPD-Fraktion aus einem Aufzug im Landtag entfernen ließ, vermutlich weil sie vermutete, verbal höchst unangenehm angegriffen zu werden. Der Kampf gegen Rechts ist für die SPDPolitikerin eben nicht bloß ein Lippenbekenntnis, das an der Ausgangstür des Plenarsaals endet. Keineswegs. Auch draußen kämpft sie weiter – in den Gängen, Hinterzimmern, Toiletten und, ja, auch den Aufzügen des Landtages.“ Zitatende. Und zum Schluss heißt es, Zitat: „Und was lernen wir daraus? Solange es nichts Wichtigeres gibt, geht es uns doch gut. Und TV-Seifenopern bekommen jetzt heftige Konkurrenz aus Schwerin.“ Zitatende.
Auch andere Medien nahmen das Verhalten von Frau Bretschneider zum Anlass für teils spöttische Artikel. Folglich hat Frau Bretschneider auch dem Ansehen des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern einen Bärendienst erwiesen.
Das Verhalten dieser Landtagspräsidentin ist weder von der Hausordnung gedeckt, auch nicht Teil ihrer Amtsführung, noch in irgendeiner Art und Weise anders begründet. Insofern ist der Antrag der NPD-Fraktion zulässig und auch geboten und das Votum des Europa- und Rechtsausschusses mit der Ausnahme meines Kameraden Michael Andrejewski rechtlich absolut unbegründet. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat von Albert Einstein beginnen,
der einmal sagte: Wenn Menschen über das sprächen, was sie begreifen, würde es eher still auf der Welt sein.
In Abwandlung dieses Sprichwortes würde ich sagen wollen: Wenn die Fraktion der NPD nur über das reden würde, was sie tatsächlich vertritt, wäre es ziemlich still an der rechten Fensterfront, denn wenn die NPDFraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen, über Würde des Menschen, politische Diskriminierung oder gar über aufrechte Demokraten redet, dann ist das mehr als albern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die demokratischen Fraktionen unterstützen die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses
Die Beschlussempfehlung macht in ihrer ausführlichen schriftlichen Begründung ganz deutlich, warum der Einspruch der NPD zurückgewiesen werden muss,