(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Torsten Renz, CDU: Und Sie haben das Geld gegeben.)
(Andreas Butzki, SPD: Wir können ja mal den Landesrechnungshof fragen. – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Planung kennen Sie.)
Leider ist bei dem Gutachten nicht zu erkennen, ob es sich bei den 21 Prozent der Fälle, in denen die Schulwegzeit überschritten wird, um die örtlich zuständigen Schulen handelt, ob es öffentliche Schulen sind oder ob die Strecke vom Wohnort zu einer Schule in freier Trägerschaft gemessen wurde. Das ist aber auch egal, denn untersucht wurden lediglich der Hinweg, nicht aber die Rückwege. Für diese äußerten die Gutachter nur Vermutungen.
Besonders paradox ist es, gerade in dem Landkreis eine Untersuchung anzustellen, der keine Schülerbeförderung eingerichtet hat, sondern von sich behauptet, lediglich über einen Linienverkehr zu verfügen, in dem die Schülerinnen und Schüler mitfahren dürfen.
Nun wollen ja die Antragsteller eine weitere finanzielle Beteiligung des Landes an den Kosten der Schülerbeförderung, und das, obwohl der Gutachter in seinem „Epilog“ zu folgender Schlussfolgerung kommt, ich zitiere: „Ziel muss es nach Einschätzung des Autors … sein, das Prinzip der Mikromobilität für den Schulweg – also kurze Wege – zu verwirklichen. Die beiden Haupthindernisse, die diesem Ziel entgegen stehen, sind:
Die Ursache für diese staatliche Fehlentscheidung beruht auf dem Irrtum der ,Zeiteinsparung‘.“ Ende des Zitats.
Ich fasse zusammen: Das Verkehrssystem ist zu billig und man darf zu schnell fahren. Wenn das Land jetzt aber weitere Finanzen für die Schülerbeförderung aufbringen würde, was wir ja auch fordern, würde es aus Sicht der GRÜNEN noch billiger werden. Es würde weiter abrücken von der Mikromobilität, die kurzen Wege würden weiter werden und die weiten Wege noch weiter. Und wenn man dann auch noch langsamer fährt, würde der Weg nicht nur weiter werden, sondern länger dauern.
Es tut mir leid, dem kann meine Fraktion nicht zustimmen. Wir wollen kürzere Wege und eine kostenlose Schülerbeförderung zur Berufsschule. Wir wollen, dass die Schülerinnen und Schüler die Busse zur örtlich zuständigen Schule umsonst nutzen können, unabhängig von der Entfernung. Inwieweit der vorliegende Antrag kostenlos war, kann ich nicht beurteilen, aber umsonst ist er allemal.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Andreas Butzki, SPD: Aber auf jeden Fall.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ist ja nun schon durch die Vorredner sehr umfassend beleuchtet worden. Ich will ganz kurz zu drei Punkten etwas sagen.
Wir haben es gehört, Paragraf 113 im Schulgesetz regelt den Grundsatz der kostenlosen Schülerbeförderung in
Zuständigkeit der Landkreise. Wir haben hier das Problem mit den kreisfreien Städten. Das hat uns ja schon öfter hier beschäftigt. Wir haben dort gesetzlich etwas auf den Weg gebracht, dass in Zukunft auch Schwerin und Rostock Schuleinzugsbereiche festlegen müssen. Es gab ja unterschiedliche Begründungen aus den Städten, warum das die letzten Jahre nicht möglich war. Ich sage aber, was in Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund und Wismar möglich ist, das wird wahrscheinlich auch in Schwerin und Rostock möglich sein. Deshalb fordere ich beide Verantwortlichen in diesen Städten auf, dem jetzt endlich nachzukommen, damit wir in einem weiteren Schritt die Gleichberechtigung zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten herstellen können. Das war der erste Punkt.
Aus unserer Sicht genügt es nicht mal geringsten wissenschaftlichen Ansprüchen. Es taugt nicht mal als Kurzgeschichte für den Deutschunterricht.
Insofern von uns eine Bitte, Sie haben es ja gehört. Man könnte da noch viele weitere Beispiele, der Bildungsminister hat ja einige...
Vielleicht müssen Sie Ihr eigenes Gutachten auch mal lesen, dass Sie merken, was da für ein Blödsinn drinsteht. Wenn es um Schüler geht, die fiktiv befördert wurden, obwohl es in diesem Ort gar keine Schüler gibt – also ich weiß nicht, ob man so was tatsächlich vorlegen sollte. Sie wären gut beraten, uns in der nächsten Landtagssitzung damit nicht erneut zu behelligen.
Ein Wort noch zu den Kosten. Dazu haben Sie ja keine Aussagen getroffen. Das ist sehr schade, das sollte man dann auch tun. Das gilt aber auch für die Wunschliste von Frau Oldenburg.
Ich wollte es nur schon mit auf den Weg geben, falls Sie mit dem Gedanken spielen, so einen Antrag zu stellen, dass dies dann auch berücksichtigt wird.
Und zum Schluss noch ein Wort zu den Berufsschülern: Hier haben wir auf Anregung der CDU-Landtagsfraktion in den letzten Jahren schon Geld in den Haushalt eingestellt und eine Richtlinie erlassen, die zu Beginn wenig angenommen wurde. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu, dies zu sagen. Sie wurde inzwischen überarbeitet. Wir
haben deutlich mehr Geld in den Doppelhaushalt eingestellt und es wird jetzt auch, wie wir erfahren haben, deutlich besser angenommen. Ich glaube, da sind wir auf dem richtigen Weg. Ihren Antrag halten wir dahin gehend nicht nur für sinnlos, sondern auch für überflüssig, und werden ihn deshalb ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natürlich kann man, wenn es um die Schülerbeförderungen geht, mit den Kosten argumentieren, die aus dem Ruder laufen würden, wenn man dem Antrag der GRÜNEN zustimmen würde. Man kann aber auch nachsehen, wofür derzeit öffentliche Mittel ausgegeben werden, und dann neu gewichten, welche Ausgaben zugunsten der kostenlosen Schülerbeförderung eingespart werden könnten. Und da lässt sich jede Menge Potenzial finden – in den Kreisen, im Land und auch im Bund. So könnten zunächst die Fördermittel für die Treffpunkte von Linksextremisten gestrichen werden, ebenso könnte die Alimentierung von LOBBI e. V. und weiterer zweifelhafter Vereine aufgehoben werden, ganz zu schweigen von den Milliarden, die unter dem Schlagwort „Willkommenskultur“ regelrecht verpulvert werden.
In der Mecklenburgischen Seenplatte war die Rede von 900.000 Euro, die durch den Wegfall der Fahrtkostenübernahme gespart werden sollten. Fakt ist aber auch, dass der Landkreis allein im Jahr 2015 rund 19,5 Millionen Euro für Asylanten ausgegeben hat.
Dieses Verhältnis dürfte auf alle Kreise und kreisfreien Städte im Land zutreffen. Die Kosten dürften also keine Rolle spielen, wenn der politische Wille nur tatsächlich vorhanden wäre. Nur, selbst für die Antragsteller sind die Bedürfnisse von Schülern unterm Strich weniger wichtig als die ihrer linken Klientel oder von Ausländern. Zu unserem politischen Willen gehört die kostenlose Ausbildung von der Krippe bis zum Abschluss des Studiums oder der Berufsausbildung.
Und dazu zählt selbstverständlich auch die Übernahme von Beförderungskosten, wenn dies erforderlich ist.
Und zuletzt erneut der Hinweis, dass wirkliche Abhilfe für die meisten Probleme im Bildungssystem nur mit einer bundesweit einheitlichen Lösung geschaffen werden kann. Die Probleme der Schulwege, der Kosten und Beförderungszeiten machen auch vor den Grenzen der Bundesländer nicht halt. – Vielen Dank.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Noch mal?! – Andreas Butzki, SPD: Jetzt kriegen wir die Welt erklärt. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Noch mal?! Kommt sie wirklich noch mal?! – Marc Reinhardt, CDU: Ich dreh mir die Welt, wie sie mir gefällt.)