Protocol of the Session on April 21, 2016

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unbestritten, wer im Vordergrund unserer gesamten Arbeit stehen muss: die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Das in unserer Verfassung garantierte Petitionsrecht ist eine wichtige Möglichkeit, mit den Bürgerinnen und Bürgern direkt in den Dialog zu treten. Mit dem Petitionsrecht haben wir somit mehr Bürgernähe und eine einfache Möglichkeit zur aktiven politischen Beteiligung.

Den heutigen Tag möchten wir dazu nutzen, die Arbeit des Petitionsausschusses im letzten Jahr Revue passieren zu lassen. Der Bericht ist umfangreich und informiert ausführlich über unsere Arbeit. Schön, dass auch die aktuellen „LandtagsNachrichten“ das würdigen.

Der Ihnen vorliegende Bericht unterstreicht sehr deutlich, dass es unsere Aufgabe sein muss, sehr gewissenhaft mit jedem einzelnen Anliegen der Bürger umzugehen, um das in uns gesetzte Vertrauen zu würdigen, denn durch das Petitionsrecht haben wir sichergestellt, dass die Sorgen, Bitten und Nöte der Menschen bei ihrer Volksvertretung auch direktes Gehör finden. Uns wird daher eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe zuteil.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vielfalt der Themen macht die Arbeit des Petitionsausschusses spannend. Auch bei vielen gleichlautenden Themen setzt sich der Petitionsausschuss immer für eine umfassende Bearbeitung jeder einzelnen Petition ein. Hin und wieder werden wir auch mit einem sehr dramatischen Einzelschicksal konfrontiert. Wir sind uns daher stets der besonderen Verantwortung bei der Erfüllung unserer Aufgabe bewusst. Ich möchte Ihnen nur zwei Beispiele nennen, die hier auch schon angesprochen wurden, die den Aufgabenbereich und die Handlungsmöglichkeiten des Ausschusses widerspiegeln. Die spektakulärsten bleiben in der Tat als Beispielschatz in unseren Köpfen.

Den Petitionsausschuss erreichte eine Petition einer Bürgerinitiative, die von mehr als tausend Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wurde. Diese wandte sich mit der Forderung an den Ausschuss, mehr deutschsprachige Musik auf NDR 1 Radio Mecklenburg-Vorpommern zu spielen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle den Musikgeschmack älterer Hörer über 60 Jahre stärker berücksichtigen.

Um das Anliegen der Bürgerinitiative zu erörtern, führte der Petitionsausschuss anschließend eine öffentliche Beratung mit der Programmdirektorin des NDR-Landes- funkhauses Schwerin sowie Vertretern des Landesfunkrates Mecklenburg-Vorpommern und der Staatskanzlei durch. Dabei erfolgte ein konstruktiver Meinungsaustausch. Der NDR führte aus, dass er ein vielfältiges Programm biete, in dem auch deutschsprachige Musik einen breiten Raum einnimmt. Er ist der Sender für alle Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. Zwar gibt

es zahlreiche Schlagerfans, der Anspruch des NDR ist aber, einen breiten Geschmack zu bedienen.

In einer abschließenden Beratung kam der Petitionsausschuss letztendlich zu der Auffassung, dass die von der Bürgerinitiative kritisierte Musikauswahl keine Rechtsverletzung darstelle. Zwar haben wir für das Anliegen der Bürgerinitiative Verständnis, allerdings ist der Rundfunk in Deutschland staatsfern organisiert. Die Landespolitik kann und will daher keinen Einfluss auf das Programm des NDR nehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie sehen, ist es uns nicht möglich, immer im Sinne des Petenten zu entscheiden. Allein das große öffentliche Interesse in diesem Fall führte später dazu, dass der NDR eine digitale Variante fährt, und zwar unter „DAB+ Schlagerparadies“.

Wir müssen stets sehr gewissenhaft abwägen, wie wir mit den einzelnen Anliegen umgehen. Manch eine Petition kann dabei auch für uns sehr lehrreich sein. Das beweisen uns immer wieder Petitionen, die uns auf einen Missstand aufmerksam machen. Als Beispiel lässt sich die von Frau Dr. Karlowski schon erwähnte Petition nennen, in der der Küstenschutz auf dem Fischland-DarßZingst kritisiert wurde.

Die Petenten beschwerten sich darüber, dass die Drahteinzäunungen und Strandhaferbepflanzungen auf den Dünen seit 2013 nicht mehr durchgeführt wurden. Das zuständige Landwirtschaftsministerium begründete den Wegfall der Dünenerhaltung damit, dass für diese Aufgabe das Personal fehle. Dies sei eine Folge des Personalabbaus in der Landesverwaltung. Vertreter der Gemeinde hingegen äußerten dafür kein Verständnis und forderten das Landwirtschaftsministerium auf, die Einzäunung des Dünenbereiches zur Vermeidung weiterer Schäden in der Natur wieder durchzuführen.

Der Petitionsausschuss kam zu dem Ergebnis, dass das Landwirtschaftsministerium eine nachhaltige und langfristige Lösung suchen müsse. Die Petition wurde daher der Landesregierung als Material überwiesen und den Fraktionen zur Kenntnisnahme gegeben, um parlamentarische Initiativen anzuregen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Beispiele belegen, dass der Petitionsausschuss eine besondere Funktion übernimmt und für die Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Bedeutung hat. Ich freue mich sehr, dass unsere Arbeit dazu beiträgt, Vertrauen in das Parlament und in die Demokratie herzustellen. Dem Dank an das Sekretariat, an Frau Berckemeyer und ihr Team, schließen wir uns als CDU-Fraktion selbstverständlich an. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Manfred Dachner, SPD)

Ja, danke.

Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist seitens des Vorsitzenden und Berichterstatters beantragt worden, dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/5260 zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – …

Was ist mit der CDU?

(Jochen Schulte, SPD: Die schwächelt. – Vincent Kokert, CDU: Das ist Quatsch. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Sehen Sie denn nicht, wie wir winken?)

Wir sind in der Abstimmung!

… Danke. Die Gegenstimmen, bitte. – Und Enthaltungen? – Damit ist dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/5260 einstimmig zugestimmt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Das sind die Beschlussempfehlung und der Bericht des Europa- und Rechtsausschusses...

(allgemeine Unruhe)

Wir können auch gerne unterbrechen, wenn es jetzt so Gespräche zwischen den Reihen gibt.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Ich unterbreche für zwei Minuten.

Unterbrechung: 14.14 Uhr

__________

Wiederbeginn: 14.15 Uhr

Ich eröffne wieder und wir fahren in der Tagesordnung fort, und zwar mit dem Tagesordnungspunkt 28. Ich wiederhole das jetzt noch mal: die Beschlussempfehlung und der Bericht des Europa- und Rechtsausschusses zur Konsultation zum EUTransparenzregister, Drucksache 6/5344.

Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zur Konsultation zum EU-Transparenzregister – Drucksache 6/5344 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses, der Abgeordnete Herr Detlef Müller. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die vor Ihnen liegende Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5344 hat, ehrlich gesagt, ihren Ursprung in dem vorletzten Briefing unseres Brüsseler Infobüros in unserem Ausschuss zu aktuellen EU-Themen. In diesem Briefing wurde auf die eingeleitete Konsultation zum Transparenzregister für alle EU-Organe hingewiesen. Diesen Hinweis hat der Ausschuss aufgegriffen und parteiübergreifend die Ihnen heute vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet.

Es geht also um das Transparenzregister, um ein Register der EU-Kommission und des Europaparlaments, in dem sich seit Juni 2011 Lobbyisten registrieren lassen müssen, wenn sie sich an das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und ihre jeweiligen Mitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter wenden. Aufgeführt sind beispielsweise Informationen zum Namen des Akteurs, zu seinen Zielen und Auftraggebern sowie die

dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Das sind schon recht umfangreiche Informationen und das finde ich auch richtig so.

Im Jahr 2014 hat die EU-Kommission die Transparenzregelung weiter verschärft. Seitdem trifft sie sich grundsätzlich nur noch mit solchen Lobbyisten, die im Transparenzregister eingetragen sind. Seit dieser Verschärfung müssen Mitglieder der EU-Kommission und ihrer Kabinette bis hin zu den Generaldirektoren auf ihren Webseiten ihre Lobbytreffen veröffentlichen, spätestens zwei Wochen nach diesen Terminen. Auch das finde ich richtig und halte es für notwendig, um die Arbeit der Lobbyisten auf EU-Ebene für die Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen.

Die Regelungen zu diesem Transparenzregister sollen nun erneut überarbeitet werden. Die vorgesehenen Neuerungen werden über das derzeitige Register hinausgehen. Das neue System soll verpflichtend werden und es soll auch für den Rat der Europäischen Union gelten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun gibt es konkrete Anzeichen dafür, dass das Register auf regionale Behörden und ihre Vertretungen ausgeweitet werden soll. Als solche werden auch die deutschen Länder mit den Landesregierungen und Landtagen verstanden. Diese waren bisher vom Anwendungsbereich des Registers ausgenommen. Um die Brisanz noch einmal kurz und knapp auf den Punkt zu bringen: Der Landtag MecklenburgVorpommern, die Fraktionen und die Abgeordneten müssten sich nach diesen Planungen als Lobbyisten registrieren lassen, wenn sie wie üblich Kontakt zu den europäischen Institutionen aufnehmen, beispielsweise bei einem Treffen im Rahmen einer Unterrichtungsfahrt nach Brüssel. Landtag und Landesregierung würden somit nach einer solchen Erweiterung mit Interessenvertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft, die schlicht wirtschaftliche Einzelinteressen verfolgen, auf eine Stufe gestellt.

Landtag und Landesregierung sind jedoch demokratisch legitimiert und als verfassungsrechtlich verankerter Teil der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union Akteure im europäischen Mehrebenensystem. Wir sind legitimiert worden, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und damit öffentliche Interessen zu vertreten. Wenn die Landtage und die Landesregierungen nun plötzlich als Lobbyisten auf europäischer Ebene bezeichnet würden, würde dies aus unserer Sicht der rechtlichen Stellung, die diese in der Bundesrepublik Deutschland und auch in der EU haben, nicht gerecht.

Daher fordert der Europa- und Rechtsausschuss, dass die demokratisch legitimierten Verfassungsorgane des Landes und ihre Vertretungen als integraler Bestandteil der EURechtsetzungsverfahren vom Anwendungsbereich des Transparenzregisters der europäischen Institutionen ausgenommen bleiben. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, dass die Anstrengungen der Landesregierung, insbesondere über den Bundesrat und die Europaministerkonferenz dafür Sorge zu tragen, dass die Länder, Kommunen und ihre Vertretungen ihren besonderen Status im Hinblick auf den Zugang zu europäischen Institutionen behalten, unterstützt werden. Auch soll die Präsidentin des Landtages gebeten werden, diese Stellungnahme im Rahmen der laufenden Konsultation zum Transparenzregister der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat zuzuleiten.

Zuletzt sei noch angemerkt, dass wir uns nach Möglichkeit – das hat Herr Dr. Brie im Ausschuss angeregt – dafür einsetzen werden, dass im Rahmen der Resolution des Parlamentsforums Südliche Ostsee diese Thematik aufgenommen wird, denn die Resolution wird ebenfalls an die EU-Institutionen weitergeleitet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss hat die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einer Gegenstimme vonseiten der Fraktion der NPD angenommen. Ich bitte Sie nun im Namen des Ausschusses um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, danke.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5344 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmte die Fraktion der NPD und es enthielt sich niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5344 angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Das ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten, Europa- und Rechtsausschuss, gemäß Paragraf 42 Absatz 3 GO LT – Einspruch gegen die Zurückweisung eines Antrages, die Drucksache 6/5345.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Europa- und Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 42 Absatz 3 GO LT (Unzulässige Vorlagen) Einspruch gegen die Zurückweisung eines Antrages – Drucksache 6/5345 –

Das Wort zur Begründung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Detlef Müller.

(Beifall Andreas Butzki, SPD – Vincent Kokert, CDU: Herr Müller, schon wieder?!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 6/5345 die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu diesem Tagesordnungspunkt. Es geht um einen Einspruch der Fraktion der NPD gegen die Zurückweisung ihres Antrags.