Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020, Drucksache 6/4600, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Drucksache 6/5353. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5367 vor.
Unterrichtung durch die Landesregierung Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020 – Drucksache 6/4600 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 6/5353 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Strategiebericht der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in MecklenburgVorpommern bis zum Jahr 2020 auf Drucksache 6/4600 hat die Präsidentin des Landtages mit amtlicher Mitteilung vom 4. November 2015 im Benehmen mit dem Ältestenrat zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen.
Der Bildungsausschuss führte zu dieser Vorlage am 20. Januar 2016 eine öffentliche Anhörung durch, an der von 23 eingeladenen Sachverständigen 17 teilnahmen. Insgesamt haben 20 Anzuhörende entweder schriftlich beziehungsweise mündlich zur Vorlage und dem Fragenkatalog des Bildungsausschusses Stellung genommen. Die wesentlichen Aussagen, allgemeinen Einschätzungen und Kritikpunkte der Anzuhörenden können Sie dem Bericht zur Unterrichtung auf Drucksache 6/5353 entnehmen.
In seiner Sitzung am 13. April 2016 hat der Bildungsausschuss seine Beratung zur Unterrichtung abgeschlossen. Die Koalitionsfraktionen und DIE LINKE haben einen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht, der vom Bildungsausschuss mehrheitlich angenommen wurde. Damit hat der Bildungsausschuss mehrheitlich beschlossen, im Rahmen einer Entschließung eine Reihe von
Ersuchen an die Landesregierung zu richten, einer geänderten Fassung der Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Perspektive bis zum Jahr 2023 zuzustimmen und die Unterrichtung der Landesregierung auf Drucksache 6/4600 damit verfahrensmäßig für erledigt zu erklären.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ebenfalls eine Entschließung beantragt, die darauf abzielte, die Gelingensbedingungen an inklusiven Schulen zu verbessern. Diese Entschließung wurde jedoch abgelehnt.
Die Entschließung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung ist vom Bildungsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, CDU und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Abwesenheit der Fraktion der NPD angenommen worden. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Umsetzung der Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere in unseren Schulen, brauchen wir über das Ob nicht mehr zu diskutieren, sondern nur über das Wie, denn mit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist das seit dem 26. März 2009 in der Bundesrepublik geltendes Recht. Hieraus erwächst die Verpflichtung für alle, deutliche Schritte in Richtung der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft zu gehen.
Menschen mit Behinderung haben ein Recht und einen Anspruch auf eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe. Mit dem vorliegenden Strategiekonzept geht Mecklenburg-Vorpommern einen wichtigen Schritt in Richtung eines inklusiven Bildungssystems. Für uns stand von Anfang an fest, dass wir diesen wichtigen gesellschaftlichen Reformprozess nur fraktionsübergreifend gestalten können. Deshalb bin ich auch sehr froh, dass die demokratischen Fraktionen dieses Landtages es geschafft haben, über vier Jahre zu diskutieren, Schwerpunkte zu setzen und Festlegungen zu treffen. Wir mussten dabei den Spagat zwischen Transparenz und Vertraulichkeit hinbekommen. Aus meiner Sicht ist das sehr gut gelungen, denn nichts wäre schlimmer gewesen, als wenn wir ständig anderslautende Aussagen zur Umsetzung der Inklusion mit den unterschiedlichsten Interpretationen in den Lehrerzimmern gehört hätten.
Deshalb möchte ich mich bei allen bedanken, die an diesem schlüssigen Gesamtkonzept mitgewirkt haben. Mein Dank geht an die Expertenkommission, die mit viel Sachverstand das Grundkonzept erarbeitete, an die Begleitgruppe, die die Zwischenberichte auswertete und Vor
schläge einarbeitete, an die vier schulpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, die sehr vertraulich über mehrere Jahre zusammenarbeiteten, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungsministeriums, die zügig die notwendigen Daten lieferten, Berechnungen vornahmen und die abgestimmten Fraktionsvorschläge in das Konzept ein- arbeiteten, und an den Bildungsminister Mathias Brodkorb, der den Prozess mit großer Souveränität begleitete und moderierte.
Mein Dank geht aber auch an die drei Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, die bis 2023 den Inklusionsfrieden schlossen und damit verlässliche Rahmenbedingungen über die laufende Wahlperiode hinaus geschaffen haben, um langfristig konzeptionell zu arbeiten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN muss selbst damit klarkommen, dass sie in der Abschlussberatung aus fadenscheinigen Gründen aus dem gemeinsamen Vorgehen bei der Umsetzung der Inklusion ausstieg.
Zur Erringung einer größtmöglichen gesellschaftlichen Akzeptanz waren die Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE kompromissfähig. Dass das Verhalten der Bündnisgrünen in den Schulen unseres Landes nicht gut ankam, wurde mir bei den Gesprächen vor Ort immer wieder gesagt. Das macht mich auch zuversichtlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Gestaltung von Schule ist ein langfristiger und langwieriger Prozess und braucht Kontinuität und Verlässlichkeit. Mit dem Inklusionsfrieden haben die drei größten Fraktionen dies verbindlich vereinbart. In der Bildungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern ist das bisher einmalig und wird von den Verantwortlichen vor Ort sehr begrüßt. Das verloren gegangene Vertrauen bei der Umsetzung der Inklusion konnte so bei den Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie den Schulträgern und Schulplanern wiedergewonnen werden.
Die Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE waren sich von Anfang an einig, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Es mussten viele Dinge berücksichtigt werden: Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer, Module in der Lehrerausbildung, zusätzliche Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter/-innen, Schulbauprogramm, Schulentwicklungspläne, Kompetenzzentren für die einzelnen Inklusionsbereiche.
Entscheidend für das Gelingen unserer Inklusionsstrategie ist die inhaltliche Umsetzung. Deshalb wird auch ministeriumsübergreifend mit dem Sozialministerium zusammengearbeitet, denn Inklusion beginnt nicht erst mit der Schule, sondern bereits in der Kita. Deswegen wurden folgende Arbeitsgruppen berufen:
Hier wird es die meisten Diskussionen geben. Ich erinnere nur an das Wiedereinführen der sogenannten Kopfnoten und die Diskussion zur Erarbeitung neuer Rahmenpläne für die Grundschule bis zum Gymnasium.
Eine herausragende Stellung bei der Umsetzung der Inklusion nimmt das Institut für Qualitätsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern ein. Auf Grundlage der Empfehlung der Expertenkommission hat das IQ M-V die Fortbildungsreihe „Auf dem Weg zu einer inklusiven Schule“ für Lehrkräfte aller Schularten entwickelt. Ziel dieser Qualifizierung ist es, eine Kompetenzerweiterung im Bereich inklusiver Beschulung zu erlangen und somit das Unterrichten in heterogenen Lerngruppen professioneller zu gestalten. Das Angebot der umfangreichen Fortbildung und Prozessbegleitung soll eine kontinuierliche Schulentwicklung ermöglichen. Zu den Fortbildungsthemen – ich will sie hier kurz noch erwähnen – gehören unter anderem Unterrichtsentwicklung, Teamarbeit, Sozialtrainingsprogramme, Berufsorientierung, Methodenlernen oder Schulmitwirkung.
Bei der Umsetzung der Inklusionsstrategie ist auch die Zusammenarbeit zwischen Landesregierung, Landkreisen und Schulträger mit entscheidend. Die schrittweise Entwicklung zu einem inklusiven Bildungssystem wird Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung haben. Deshalb ist es wichtig, zuverlässige und langfristige Planungsperspektiven zu haben, um langfristige Investitionen zu tätigen. Ich will die Zahlen hier ruhig noch mal nennen: Es stehen also für die Inklusion, für die Bauten der Inklusion mindestens 15 Millionen Euro im Rahmen der EFRE-Förderung bereit, bis zu 35 Millionen stehen aus dem ELER-Programm zur Verfügung und zusätzliche 20 Millionen Euro sind im Doppelhaushalt des Innenministeriums eingestellt.
Die notwendigen Konsequenzen aus dem Inklusionsstrategiepapier für die Schulentwicklungsplanung müssen mit den Entscheidungsträgern gemeinsam erarbeitet und mit den Verantwortlichen vor Ort, sprich Schulleitung und Lehrerkollegium, gut umgesetzt werden. Neben den baulichen Voraussetzungen müssen auch die personellen Rah- menbedingungen stimmen. Die drei Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE haben sich darüber verständigt, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt 237 Lehrerstellen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Bis zum Schuljahr 2017/18 werden davon bereits 100 Stellen bereitgestellt. In diesem Schuljahr wurden bereits 66 Stellen realisiert, im kommenden Jahr werden das noch einmal 30 Stellen für die Begabtenförderung an den Gymnasien sein.
Nach der heutigen Beschlussfassung sollte ein kurzer Informationsbrief über unsere gemeinsame Inklusionsstrategie an die Lehrerinnen und Lehrer, an die Eltern, an die Schulträger und an die Landkreise gesendet werden. Eine Informationsbroschüre mit den wichtigsten inhaltlichen Schwerpunkten sollte den Schulen zur Verfügung gestellt werden. So könnten die Schulen am schulinternen Fortbildungstag darüber diskutieren und erste Schwerpunkte für ihr Schulprogramm festlegen. Ich bin mir sicher, dass dieser große inhaltliche Umgestaltungsprozess unseren Schulen gut gelingen wird, wenn wir auch weiterhin gemeinsam an der Umsetzung arbeiten, wenn die Lehrerinnen und Lehrer die Inklusionsstrategie mitgestalten und mittragen, wenn das IQ M-V gute und
hochwertige Fort- und Weiterbildungskurse anbietet, wenn die Schulträger und Landkreise ihren Verpflichtungen nachkommen und wenn wir transparent mit den Eltern und Schülern zusammenarbeiten.
Lassen Sie mich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss dieses vierjährigen gemeinsamen Beratungsprozesses noch Folgendes feststellen: Die Arbeit zur Einführung der inklusiven Bildung in Mecklenburg-Vor- pommern hat erst begonnen. Es wird Veränderungen an unseren Schulen geben, die sich aus meiner Sicht positiv auf das Lernen unserer Schülerinnen und Schüler auswirken werden. Bei Veränderungen gibt es immer Ängste und gewisse Vorbehalte. Wir werden den Schulen, Schulträgern und Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern bei der praktischen Umsetzung dieser Inklusionsstrategie zur Seite stehen und den Prozess kritisch begleiten. Ich bin davon überzeugt, dass wir im Jahr 2023 feststellen werden, dass dieser gemeinsame Weg der richtige war. Auf die Debatte freue ich mich jetzt schon. Meine Fraktion stimmt der Beschlussvorlage zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Inklusion haben wir dann erreicht, wenn wir diesen gesonderten und sehr speziellen Begriff gar nicht mehr benötigen. Dazu kann die Bildung ihren Teil beitragen, aber wir dürfen nicht die anderen Bereiche unseres Zusammenlebens vergessen, die auch ihre Strategien festlegen müssen. Bildung ist lediglich ein Puzzleteilchen, die anderen müssen folgen, um das gesamte Puzzle zu einem Bild, zu einem neuen Bild zusammenzufügen. Zwar verbringen Kinder und Jugendliche 15 bis 18 Jahre lang einen sehr großen Teil ihres Tages, ihres Lebens in den Kindertagesstätten und Schulen, fast 20 Jahre werden sie ununterbrochen unterrichtet, gefördert, erzogen, diese Zeit gibt es nur ein einziges Mal in ihrem Leben, aber dennoch sind in dieser Phase auch weiterhin die Eltern für ihre Kinder verantwortlich, müssen auch sie ihre Kinder auf dem Weg in das Leben begleiten und unterstützen.
In diesen knapp 20 Jahren müssen die Kinder die Kitas und Schulen mit einem Bus erreichen und sie müssen Etagen in den Gebäuden überwinden, sie müssen barrierefrei auf die Toilette kommen und ohne Schwellen in ihre Klassenräume gelangen. Türen müssen sich für sie öffnen und am Ende des Tages müssen sie in den Schulbus einsteigen können, denn neben dem Recht auf freien Zugang zu den Bildungsangeboten fordert die UNBehindertenrechtskonvention auch folgende Grundrechte für Menschen mit Behinderung ein: Sie müssen sich frei und ungehindert von einem Ort zum anderen bewegen können, sie müssen einen barrierefreien Zugang zu Informationen erhalten und sie sollen ein selbstbestimmtes Leben in einer Gemeinschaft führen.
Davon allerdings ist Deutschland, davon ist auch Mecklenburg-Vorpommern noch entfernt. Aber uns ist mit der Inklusionsstrategie in mühevoller Kleinarbeit, in nervenaufreibender Diskussion und Auseinandersetzung ein erster wichtiger Beitrag dazu gelungen, uns ist damit ein Wandel im Schulsystem gelungen. Wir haben eine Orien
tierung erarbeitet, die den Kindern ein behutsames und schrittweises gemeinsames Lernen ermöglicht, die den Eltern die Chance bietet, den Weg ihres Kindes selbst zu entscheiden. Eltern sollen entscheiden dürfen, wie ihr Kind lernen soll, in welchem Umfeld es welche Schritte in sein Leben geht. Gleichzeitig ermöglichen wir den Schulen, ihren Weg ebenfalls selbstbestimmt gehen zu können, genauso selbstständig wie die Eltern und Kinder, einen Weg also, der weder die Kinder noch die Eltern oder die Lehrkräfte überfordert. Es ist eine Strategie auf Sicht, die auch berücksichtigt, dass weite gesellschaftliche Bereiche weder inklusiv noch integrativ, noch barrierefrei gestaltet sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, uns hat sich bei den unendlich vielen Beratungen stets die Frage gestellt, wo eine inklusive Schule beginnt und wo Augenwischerei anfängt. Ist es allein der Elternwille, das Kind gemeinsam beschulen zu lassen, von dem wir uns leiten lassen sollten, oder haben genau diese Eltern nicht auch gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention die Möglichkeit, gar das Recht, ihr Kind in einem geschützten eigenen Raum beschulen zu lassen? Niemand von uns darf Eltern vorschreiben, was das Beste für ihr Kind ist. Eltern sollen entscheiden dürfen, Eltern sollen wählen dürfen, wie sie gemeinsam mit ihrem Kind ihr – ich betone „ihr“ – Familienleben gestalten.
Mecklenburg-Vorpommern ist einmal einen übereilten, unvorbereiteten vermeintlichen Inklusionsweg gegangen. Der war nicht nur holprig, er war eine Sackgasse mit schmerzhaften Erfahrungen und Einschnitten für Kinder, Eltern und Lehrkräfte. Auch diese Fehlentwicklungen des verpatzten Inklusionsstartes 2009 galt es zu heilen. Und dass es nicht ganz so einfach ist, denn Neuerungen, Veränderungen benötigen immer Akzeptanz, das ist verständlich, und Akzeptanz setzt Verständnis und Verstehen voraus.
Bis dahin ist es noch ein weiter Weg, das verdeutlichte auch die Anhörung: Inklusion? Ja, aber … Gemeinsamer Unterricht? Ja, aber … Auflösung der Förderschulen? Ja, aber … Diese Einwände, die teilweise verständlich sind, sind Ausdruck von Angst, von dem Gefühl der Überforderung und von dem Gedanken der Anzuhörenden, das nun auch noch alles, möge dieser Kelch doch wenigstens diesmal an uns vorübergehen. Ich kann es verstehen, denn zu oft wurde in den vergangenen Jahrzehnten am Bildungssystem herumgeschraubt, gebastelt, Neues eingeführt und wieder zurückgenommen. Bewährtes wurde über den Haufen geworfen, um dann doch nach Jahren wieder mühselig das über den Haufen Geworfene als absolute Neuerung einzuführen. Zu viel mussten Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte schon mitmachen. Und nun auch noch das, nun noch die Inklusion! Ein Wort, das nicht einmal im Duden steht, das vor zehn Jahren noch niemand kannte, bewegt so sehr die Gemüter. Das Einzige, was wir bisher mit „inklusiv“ verbanden, war das Rundum-sorglos-Paket im Urlaub.
Sehr geehrte Damen und Herren, die vorliegende Strategie ist ein Kompromiss. Meine Fraktion hat einige ihrer Forderungen zurückgestellt, weil beide oder einer der beteiligten Partner diese nicht mittragen konnten. Andere Inhalte von uns wurden übernommen, weil beide oder einer der beteiligten Partner ihre Forderungen zurückgestellt haben. Jeder hat gegeben, jeder hat bekommen. Auch wenn wir zeitweise über einzelne Worte gestritten haben, haben wir uns geeinigt, geeinigt für die Kinder,