Protocol of the Session on April 20, 2016

ersetzt durch ein digitales Musikangebot mit dem Schwerpunkt „Schlager und ähnliche deutschsprachige Produktionen“.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Endlich kommen die Schlager! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Mehr Schlager im NDR, meine Damen und Herren, das ist der Wunsch vieler Menschen bei uns im Land.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Allerdings muss man leider sagen – das ist mir in den letzten Wochen immer wieder persönlich vorgetragen worden –, viele Menschen wünschen sich Schlager

(Andreas Butzki, SPD: Ist so.)

als Teil des normalen Programms,

(Beifall Detlef Müller, SPD)

möglichst zu einer seniorenfreundlichen Zeit,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, die hören auch gerne die Stones und so.)

morgens um 10 Uhr, und nicht als Digitalradio, für das man neue oder Zusatzgeräte braucht

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und das leider auch nicht im ganzen Land zu empfangen ist. Auf diese Wünsche vieler Menschen ist der NDR leider nicht eingegangen. Selbst eine Stunde pro Woche im normalen Programm war im Ergebnis der vielen Diskussionen nicht machbar.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Viel zu viel. – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

Ich bedaure das, empfehle aber dennoch die Zustimmung zum neuen Digitalradioangebot. Das ist immerhin ein kleiner Schritt nach vorn. Die örtlich sehr eingeschränkte Empfangsmöglichkeit –

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

derzeit wird ja nur in Schwerin und Toitenwinkel gesendet – soll laut Planung des NDR bis Ende 2016 um die beiden wichtigen Standorte Marlow und Neubrandenburg ergänzt werden.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Da sind schon eine Menge Hörer nicht mehr da. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Ja, ich habe viel Kritik gehört, bitte dennoch, so zu verfahren, wie das vorgesehen ist und am Ende zuzustimmen. Vielleicht können auch Sie all Ihre Möglichkeiten nutzen, mit den Verantwortlichen des NDR immer wieder das eine oder andere Gespräch zu suchen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5295 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? –

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die NPD ist gegen deutsche Schlager, das müssen wir uns merken. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Oooh!)

Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmte die Fraktion der NPD. Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Skandalös!)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/5296.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/5296 –

Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin Heike Polzin. Bitte, Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stand schon in der Poleposition, um diesen flotten Block, den wir hier gerade schaffen, nicht zu unterbrechen.

Ihnen liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung unseres Sparkassengesetzes vor. Die letzte umfassende Änderung liegt bereits mehr als zehn Jahre zurück, daher ist eine Überarbeitung notwendig geworden. Hintergrund sind in erster Linie drei Ziele:

Erstens müssen wir unser Sparkassengesetz anpassen, da mittlerweile einige Rechtsänderungen auf EU- und Bundesebene erfolgt sind, die sich bislang dort noch nicht wiederfinden. Dies betrifft vor allem die neue Regelung durch Basel III zur Stärkung des Eigenkapitals der Kreditinstitute.

Zweitens hat sich in der Praxis unserer Aufsichtstätigkeit in den vergangenen Jahren Änderungsbedarf ergeben, den wir mit der Novellierung im Gesetz berücksichtigen wollen.

Drittens und zu guter Letzt gibt es noch redaktionelle Korrekturen, vor allem unter Berücksichtigung von gendergerechter Sprache, die bislang im Gesetzestext noch keinen Niederschlag fanden.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Mann, Frau Polzin!)

Lassen Sie mich auf die ersten beiden Punkte etwas ausführlicher eingehen.

Jetzt ist Ihr Bild wieder in Ordnung, ja?!

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber einen kleinen Moment, Frau Ministerin …)

… haben Sie gestutzt.

Wie Sie sicherlich wissen, hat die EU als Konsequenz aus der Finanzmarktkrise zahlreiche Verschärfungen im Bankensektor vorgenommen. Neben strengeren Vorschriften für das Eigenkapital ging es dabei vor allem um höhere Offenlegungsstandards und um die Stärkung der Bankaufsicht. Das Sparkassengesetz Mecklenburg-Vor- pommern wollen wir mit dem Entwurf an diesen übergeordneten Rechtsrahmen anpassen. So sind aufsichtsrechtlich relevante Begriffe und Vorgaben wie etwa der neue EU-geprägte „Eigenmittel“-Begriff oder auch die von den Verwaltungsratsmitgliedern verlangte erforderliche Sachkunde neu aufgenommen worden.

Im Sparkassengesetz verwendete Bezugsgrößen stellen künftig auf die mittlerweile maßgeblichen Größen im Bankenaufsichtsrecht ab. Darüber hinaus wollen wir die Ausschüttungsregelung vereinfachen, indem wir die bis- lang sieben Stufen auf nur noch drei reduziert und als einzige Bezugsgröße das EU-definierte harte Kernkapital aufgenommen haben. Das bedeutet, dass Ausschüttungen künftig überhaupt erst erfolgen würden, wenn der Überschuss mindestens 10 Prozent des harten Kernkapitals beträgt. Nach der alten Regelung war dies bereits ab 6 Prozent möglich. Der Höchstbetrag der Ausschüttung von maximal 55 Prozent soll zukünftig erst ab einer Quote von 15 Prozent möglich sein. Nach der alten Regelung hätten schon ab einer Quote von 12 Prozent bis zu 50 Pro- zent ausgeschüttet werden können. Ich betone „können“, denn das ist eine Kannregelung, die natürlich von den Aufsichtsratsgremien selbst, vom Verwaltungsrat, entschieden werden kann.

Mit der Neuregelung erhalten wir die Flexibilität und setzen auf die Verantwortung des Verwaltungsrats. Gleichzeitig erhalten wir durch die Ausschüttungsgrenzen den doch restriktiven Charakter der Regelung und schützen damit auch die einzelne Sparkasse. Ich bin sicher, dass dieser Punkt in den Ausschussberatungen intensiv diskutiert wird, weil es hier natürlich auch Interessenkonflikte vor Ort gibt. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Sparkassen mit der vorgeschlagenen Neuregelung auch weiterhin stabil aufgestellt und mit ausreichend Kapital ausgestattet sein werden. Damit können sie ihren öffentlichen Auftrag erfüllen, auch und gerade in Geschäftsjahren mit sehr anspruchsvollen, um nicht zu sagen schwierigen Marktbedingungen wie aktuell im Niedrigzinsumfeld.

Weitere Änderungen betreffen die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat, wie etwa das Wahlverfahren für die Vertreter und Vertreterinnen der Beschäftigten im Verwaltungsrat. Auf die bislang sehr komplexe, eigenständige Wahlordnung werden wir künftig verzichten. Bei den vom kommunalen Träger bestellten Verwaltungsratsmitgliedern bleibt auch weiterhin das kommunale Wahlverfahren maßgeblich. Für jede Gruppe innerhalb des Verwaltungsrats wird es nur noch ein stellvertretendes Mitglied geben, das aber zu allen Sitzungen eingeladen wird. Eine kontinuierliche Arbeit im Verwaltungsrat wird sichergestellt. Zudem erfolgen mit dem Gesetzentwurf Klarstellungen zur Wählbarkeit bei Zweckverbandssparkassen. Auch die Hinderungsgründe für eine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat wurden überarbeitet.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt dabei Rechtsentwicklungen im Zivilrecht, insbesondere im Insolvenzrecht, verfassungsrechtliche Grundsätze bei strafrechtlichen Zusammenhängen oder auch praktische Erwägungen zur Sicherstellung der Interessenvertretung der Beschäftigten, zum Beispiel bei einem Ausscheiden aus einem Beschäftigungsverhältnis mit der Sparkasse. Zudem sollen mit Blick auf die Bestelldauer und die Laufzeit der Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder die Entwicklung im Rentenrecht nachvollzogen und die Altersgrenzen angepasst werden. Künftig sollen Anstellungsverträge bis zum 67. Lebensjahr möglich sein. Eine vorzeitige Beendigung kann mit Vollendung des 65. Lebensjahres vereinbart werden.

(Egbert Liskow, CDU: Sehr positiv.)

Die bereits erwähnten Änderungen bei den Hinderungsgründen für eine Mitgliedschaft betreffen in Teilen auch

die Vorstände der Sparkassen. In der Verbandsanhörung hatten wir den Landkreistag, den Städte- und Gemeindetag, den Landesrechnungshof sowie den Ostdeutschen Sparkassenverband befragt und erhielten, zumindest weitgehend, Zustimmung zu unserem Entwurf. Ich hoffe nun auch in den Ausschüssen auf konstruktive Beratungen und bitte um eine entsprechende Überweisung des Gesetzentwurfs. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5296 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion der NPD. Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer, Drucksache 6/5297.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer (Erste Lesung) – Drucksache 6/5297 –