Aber – am Thema vorbei oder nicht – ich denke, das, was der Kollege Renz hier dargeboten hat, muss doch noch mal geradegerückt werden.
Herr Kollege Renz, Sie haben den Eindruck erweckt, und Sie haben das sogar gesagt, dass die damalige Koalition aus SPD und damals PDS etwas durchgepeitscht hätte, obwohl die Guten – das heißt die CDU –
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der damaligen Situation hat es bei der Frage „Beiträge oder keine Beiträge“ die Formulierung gegeben – das war das Ergebnis des Innenausschusses –, dass Beiträge erhoben werden sollen. Wir waren uns über die Bedeutung des Wortes „sollen“ sehr im Klaren. Es hat von der CDU, vertreten durch den Kollegen Armin Jäger, den Antrag gegeben, dass aus „sollen“ „können“ wird. Der Kollege Dr. Jäger hat aber bereits bei der Antragsbegründung deutlich gemacht, dass dies aus seiner Sicht der einzige Schönheitsfehler in diesem Gesetz ist, und dass die CDU, auch wenn dieser Antrag abgelehnt werden wird – das war ihnen ja klar angesichts der Mehrheitsverhältnisse – am Ende dem Gesetz insgesamt ihre Zustimmung geben wird.
So ist es auch erfolgt. Wer hier also behauptet, SPD und damals PDS hätten etwas durchgepeitscht, der sagt nicht die Wahrheit.
Es war aber im Übrigen eine – ich weiß nicht, ob es ganz einstimmig war, vielleicht gab es ein, zwei Enthaltungen –
Beschlussfassung aller drei damaligen Fraktionen in diesem Landtag, die dieses KAG geschaffen haben und die in diesem KAG die Sollregelung bei der Erhebung
Also, lieber Kollege Renz, bleiben Sie bitte bei den Fakten und versuchen Sie nicht, etwas zu verdrehen!
Meine Damen und Herren, wir alle – SPD, DIE LINKE in der Nachfolge der PDS und CDU –, wir alle stehen zu dem Modell, dass wir Beiträge erhoben haben und dass wir Beiträge erheben. Ich kenne keinen Antrag in diesem Hause, in dem wir uns von der Erhebung von Beiträgen verabschieden.
Und wenn die Kollegin Rösler, was natürlich korrekt ist, hier einen offenen Brief zitiert, dann darf ich den auch noch mal zitieren. Es ist der offene Brief des VDGN an die demokratischen Fraktionen dieses Hauses. Der VDGN nimmt Bezug auf die Beschlüsse von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht und sagt, ich darf zitieren: „Aus unserer Sicht sollte er zu einer gesetzlichen Regelung führen, die die Erhebung von Beiträgen bei der Finanzierung der Systeme der Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung ausschließt und die Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge bewirkt.“ Zitatende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir dem folgen wollten, dann müssten wir das, was in den letzten, ich schätze mal, 15 Jahren an Beiträgen gezahlt worden ist, zurückzahlen mit ungeahnten Folgen für die Finanzierung unserer gesamten Systeme.
Und ich wäre Ihnen dankbar, Frau Kollegin Rösler, wenn ich von Ihnen dazu mal eine sehr klare Positionierung bekommen würde,
ob auch aus Ihrer Sicht diese Urteile dazu führen, dass wir die Verwaltungspraxis der letzten 15 bis 20 Jahre rückabwickeln wollen.
Die Fraktion der LINKEN hat um eine Sitzungsunterbrechung gebeten. Wir sehen uns hier 10.05 Uhr wieder. Die Sitzung ist unterbrochen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sowohl der Innenminister als auch die Vertreter der Koalitionsfraktionen haben zur Ablehnung unseres Antrages ausgeführt, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung, welcher am Dienstag im Kabinett beschlossen wurde, den Landtag erreicht hätte und deswegen die Grundlage für unseren Antrag nicht mehr vorhanden wäre. Nach unseren Informationen ist der Gesetzentwurf, der am Dienstag im Kabinett beschlossen worden ist, hier im Haus bei der Verwaltung noch nicht eingegangen. Er kann also zumindest den Oppositionsfraktionen noch gar nicht vorliegen. Dass die Regierungsfraktionen diesen Gesetzentwurf kennen, davon gehe ich aus. Wenn es denn so ist, wird mit falschen Behauptungen –
Das halte ich für nicht tragbar und das ist mit der Würde des Hohen Hauses nicht im Einklang. Ich bitte also im Namen meiner Fraktion dringend darum, dass wir noch heute eine Antwort erhalten,
zu welchem Zeitpunkt der Gesetzentwurf bei der Verwaltung eingegangen sein sollte oder eingegangen ist. – Herzlichen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Stefan Köster, NPD: Die Heulsusenpartei. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Herr Ritter! Ich wollte Sie, da wir auch für unkomplizierte Abläufe zuständig sind, nur darauf aufmerksam machen,
sollte der Vorgang noch nicht bei Ihnen oder im Haus angekommen sein, bin ich gern bereit, Ihnen und den anderen Fraktionen heute schon vorab ein Exemplar abzugeben, damit Sie entsprechend informiert sind.