Protocol of the Session on March 9, 2016

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gilt das auch überall, auch in den ländlichen Räumen?)

Meine Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Gesetz als Ganzes setzen wir einen weiteren Baustein für eine zukunftsfeste und bürgernahe Beratungslandschaft in unserem Land. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Hesse.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5187 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einigen Enthaltungen bei der NPD-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 6/5188.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Krebs- registrierung in Mecklenburg-Vorpommern (Krebsregistrierungsgesetz – KrebsRG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 6/5188 –

Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Birgit Hesse.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich gebe zu, dieses Gesetz bietet nicht allzu viel Prosa und ist zunächst eher ein technisches Regelungswerk, aber es ist dazu da, die Behandlung einer der häufigsten Erkrankungen zu verbessern. Wie häufig Krebserkrankungen inzwischen sind, verdeutlichen schon wenige Zahlen: 48 Prozent aller Männer und 37 Prozent aller Frauen in Mecklenburg-Vorpommern erkranken im Laufe ihres Lebens an Krebs. Besonders die steigende Lebenserwartung führt dazu, dass die Zahl der Erkrankungen weiter zunehmen wird. Drei Viertel aller Neuerkrankungen betreffen Menschen, die 60 und älter sind. Jährlich sterben bei uns rund 5.100 Menschen an dieser heimtückischen Krankheit.

Es ist also aller Mühen wert, Erkenntnisse über die Krankheit und über Qualität und Erfolgsaussichten bestimmter Behandlungen zu gewinnen. Hierzu dient der vorliegende Gesetzentwurf. Dieser Entwurf ist die konsequente Fortführung dessen, was 2011 mit dem Gesetz über das zentrale klinische Krebsregister verabschiedet wurde. Aus vier mach eins, denn nachdem in den vergangenen Jahren die Daten aus den vier regionalen Krebsregistern in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin harmonisiert und zusammengeführt wurden, schreibt der jetzige Gesetzentwurf dieses zentrale Krebsregister als das eine für Mecklenburg-Vorpommern fest.

Zudem regelt der Entwurf die gesamte Kette der Datenerfassung, Datenhaltung und Datenverarbeitung. Diese Regelungen sind deutlich umfangreicher angelegt als noch im bisherigen klinischen Krebsregistergesetz. Bezogen auf eben diese Daten sieht das Gesetz auch klare Regelungen zu Austausch und Kooperation vor, sei es mit den Datenbanken anderer Bundesländer, mit dem epidemiologischen Krebsregister oder zum Zwecke der Versorgungsforschung.

Meine Damen und Herren, wenn das Gesetz diesen Landtag passiert hat, hört die Arbeit für uns nicht auf. Vielmehr wollen wir mit der Umsetzung dieses Gesetzes die Ziele des nationalen Krebsplans erreichen. Zu diesen Zielen gehört zum einen eine bundesweite Erfassung

und Auswertung von Daten, und zwar so, dass die Erkenntnisse vergleichbar sind, zum anderen sollen die gewonnenen Erkenntnisse für die konkrete Behandlung der Patientinnen und Patienten verwendet werden, indem allen behandelnden Ärzten und Krankenhäusern Zugriff auf die jeweiligen Daten gewährt wird.

Um diesem Ziel näher zu kommen, müssen wir die entsprechenden Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern noch anpassen, also klarziehen, wer macht was. Hier pragmatische Lösungen zu finden, die auch Teile der bisherigen Aufgabenverteilung mit einbeziehen, das wollen wir in den laufenden Gesprächen mit den Krankenkassen und den regionalen Registerstandorten erreichen. Eine permanente Hausaufgabe wird es sein, dafür zu sorgen, dass die Meldequoten hoch genug sind, um zum einen die Förderkriterien zu erfüllen und zum anderen valide Aussagen zur Versorgungsqualität treffen zu können. Auch der Austausch mit anderen Bundesländern bedarf noch einiger Abstimmungsarbeit, denn die Lösungen, die die Länder jeweils für sich gefunden haben, müssen zwar nicht gleich, aber kompatibel sein.

Um all das in Angriff zu nehmen, braucht es aber dieses Gesetz und auch wenn damit noch einiges an Arbeit verbunden ist, so ist damit schon ein wesentlicher Schritt geschafft. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Und im Ältestenrat ist auch vereinbart worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5188 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf...

Ach ja, das schiebe ich jetzt noch schnell ein: Meine sehr geehrten Damen und Herren, interfraktionell besteht Einvernehmen, den Tagesordnungspunkt 17 nach dem Tagesordnungspunkt 27 sowie den Tagesordnungspunkt 28 nach dem Tagesordnungspunkt 16 aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gleichstellungsrechts, auf Drucksache 6/5189, in Verbindung mit der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes und anderer Gesetze, auf Drucksache 6/5198.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gleich- stellungsrechts (Gleichstellungsreformgesetz) (Erste Lesung) – Drucksache 6/5189 –

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes und anderer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 6/5198 –

Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Landesregierung hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Birgit Hesse.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der frühere Bundeskanzler Willy Brandt hat es einmal so formuliert, ich zitiere: „Die Emanzipation kommt voran wie eine Schnecke auf Glatteis.“

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

Nun ist seit Willy Brandts Zeiten zwar viel passiert und die Schnecke hatte einige Zeit, um weiter voranzurutschen, nichtsdestotrotz bleibt eine Schnecke eine Schnecke, sodass wir ihr nun Kufen verpassen und einen ordentlichen Schubs geben wollen.

Vor Ihnen liegt der Entwurf des Gleichstellungsreformgesetzes, denn die Gleichstellung von Männern und Frauen ist auch im Jahr 2016 kein Selbstläufer.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nee, wahrlich nicht.)

Zwei Drittel der 36.000 Beschäftigten in der Landesverwaltung sind Frauen. Die Koalitionsvereinbarung von 2011 hat das erklärte Ziel, mehr dieser Frauen in Führungspositionen zu bringen. Und immerhin sitzen mit meinen Kolleginnen Frau Kuder, Frau Polzin und mir drei Ministerinnen im Kabinett,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Von neun.)

mit Frau Gärtner, Frau Ulbrich und Frau Dr. Zinnow gibt es erstmals auch drei Staatssekretärinnen. Auf der Führungsebene dahinter ist der Frauenanteil seit 2012 von 18 auf über 30 Prozent geklettert, auf der mittleren Führungsebene sogar auf 40 Prozent. Das sind echte Erfolge und dieser Gesetzentwurf ist die konsequente Fortsetzung im Streben nach mehr Chancengleichheit, denn er hat nicht nur das Ziel, mehr Frauen in Führungspositionen zu etablieren, sondern setzt auch auf ganz wichtige Punkte: die Vereinbarkeit von Familie,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Auch für Männer.)

Pflege und Beruf, und zwar für Frauen und Männer, eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten und das Vorantreiben der paritätischen Gremienbesetzung.

Meine Damen und Herren, mehr Frauen in den Führungsetagen sind nicht nur ein Gewinn für die Frauen selber, sondern für das gesamte Arbeitsumfeld. Frauen sorgen nachweislich für mehr Effizienz und gemischte Teams sind sowohl kreativer als auch produktiver.

(Heiterkeit bei Manfred Dachner, SPD: Was?!)

Deshalb müssen wir weg vom tradierten Rollendenken und weg von strukturellen Benachteiligungen. Dieses

Gesetz fixiert die Zielvereinbarungen, mit denen sich die obersten Landesbehörden verpflichten, Frauen verstärkt bei der Besetzung von Führungspositionen zu berücksichtigen, bis eine Quote von 50 Prozent erreicht ist. Mit diesen Zielvereinbarungen haben wir in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen gemacht und die Praxis zeigt, dass entsprechende Fortbildungen, Mentoringprogramme und Netzwerkveranstaltungen die qualifizierten Frauen dazu motivieren, sich auf höhere Posten zu bewerben.

Chancengleichheit kann es aber nur dann geben, wenn Vereinbarkeit kein Frauenthema bleibt. Eine partnerschaftliche Aufgabenteilung ist nur möglich, wenn die Vereinbarkeit von Job und Familie auch für Männer gilt und auch von Männern eingefordert wird. Mit den Instrumenten Telearbeit und Teilzeitarbeit auch für Führungskräfte wird eine solche Vereinbarkeit leichter werden und hoffentlich auch auf mehr Akzeptanz stoßen.

Was mich besonders freut, ist, dass mit diesem Gesetzentwurf auch der Wirkungskreis seiner Regelung größer wird.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So wollen die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern auf eine Anwendung dieses Gesetzes in ihren Bereichen hinwirken. Die juristischen Personen und Gesellschaften des privaten Rechts, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, sind mit von der Partie. Und auch die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, die wir nun deutlich stärken, indem wir ihren Handlungsspielraum ausdehnen und sie als festen Teil ihrer Dienststelle etablieren, machen dieses Gleichstellungsreformgesetz zu einem, das seinem Titel gerecht wird.

Dass das nicht immer gelingt, meine Damen und Herren, zeigt der Entwurf, den die Fraktion DIE LINKE vorgelegt hat, wobei ich es wirklich beachtlich finde, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, Ihre Vorstellungen und Lösungswege in einem eigenen Entwurf zusammenzufassen. Das zeugt davon, wie viel Bedeutung auch Sie dem Thema Gleichstellung beimessen. Ihr Änderungsgesetz aber hinkt dem Entwurf der Landesregierung deutlich hinterher.

(Heiterkeit bei Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, das hatten wir natürlich nicht anders erwartet.)

So wird die Schnecke leider keine Wintersportlerin. Es reicht nicht, sich weiter an Unterrepräsentanzen von Frauen festzubeißen, schließlich gibt es genügend Bereiche, in denen Frauen in der Mehrheit sind.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, als Sekretärinnen.)

Und auch dort wollen und sollen sie in die Führungsebene. Es nützt nichts, sich an Begriffen abzuarbeiten. Frauenförderpläne in Gleichstellungspläne umzubenennen, hilft keiner und keinem. Verbindliche Absprachen und Zielvereinbarungen brauchen wir. Es ist zu wenig, zu fordern, dass Einrichtungen und Vorgesetzte auf Gleichstellung hinwirken sollen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: So, wie die IHKs darauf hinwirken, das Gesetz anzuwenden?!)

Unser Gesetz nimmt die oberste Führungsriege und alle anderen Vorgesetzten in die Verantwortung. Sie sind zuständig für die tatsächliche Umsetzung. Es ist nicht treffsicher, generell nach geschlechterspezifischer Statistik zu rufen. Das produziert mehr Bürokratie als Aussagekraft.