Wohnheimplätze über Studierendenwerke haben die soziale Aufgabe, ein Studium nicht am Wohnen scheitern zu lassen. Das ist die soziale Aufgabe der Studierendenwerke.
Auch Integration und Internationalisierung gilt es zu fördern. Das Miteinander gelingt am besten, wenn es gemischte Mieterstrukturen in den Wohnheimen gibt. Das Mietniveau muss BAföG-gerecht sein.
Ich möchte es noch mal wiederholen, wie ich es in der Einbringung gesagt habe, meine Damen und Herren.
Aber wir wollen mal über den Tellerrand gucken, und das mache ich sehr gerne auch für Sie: Außer Bremen und dem Saarland fördern inzwischen alle alten Bundesländer den Bau von Studentenwohnheimen. Alle alten Bundesländer! In den neuen Ländern fördern Thüringen und Brandenburg. Ich will mich auf zwei Beispiele beschränken. So fördert Bayern die Schaffung von Wohnraum für Studierende durch Neubau, Ersterwerb oder Erweiterung. Auch der Umbau vormals anderweitig genutzter Gebäude sowie bestehender Studentenwohnheime wird gefördert. Das können bis zu 32.000 Euro je Wohnheimplatz sein.
Interessant daran ist, dass es sich um eine leistungsfreie Darlehensförderung handelt. Das Darlehen ist zins- und tilgungsfrei und wird lediglich über den Zweck- und Mietbindungszeitraum im Grundbuch gesichert.
Das Deutsche Studierendenwerk empfiehlt, sich bei einer Landesförderung an Bayern zu orientieren. Es beziffert die Kosten für einen neuen Wohnheimplatz auf rund 60.000 Euro. Auch angesichts der Neubaukosten betont das Deutsche Studierendenwerk die Bedeutung der Erhaltung preiswerten Wohnheimbestandes. Ausdrücklich werden für die Sanierung älterer Wohnheime staatliche Zuschüsse empfohlen, da nur so preisgünstige und von den Studierenden bezahlbare Mieten beibehalten werden können.
Als zweites Beispiel nenne ich Thüringen. Thüringen fördert bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in Form eines Zuschusses. Der Kostenrichtwert beträgt pro saniertem Wohnheimplatz maximal 25.000 Euro und pro neuem Wohnheimplatz 40.000 Euro. Ein Landesprogramm Mecklenburg-Vorpommern könnte sich an Thüringen orientieren, wobei 60.000 Euro pro Platz bei Neubau Kostenrichtwert sein könnten.
Meine Damen und Herren, eine neue Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerkes ist für dieses Jahr avisiert. Bis dahin muss auf die Daten von 2012 zurückgegriffen werden. Schon auf Datenbasis von 2012 sagt die Sozialerhebung aus, dass unter den neuen Ländern die durchschnittlich höchsten Wohnkosten mit 274 Euro in Mecklenburg-Vorpommern anfallen. Das lassen Sie sich mal auf der Zunge zergehen! Der stärkste Anstieg in der Ausgabenhöhe für Miete und Nebenkosten gegenüber 2009 wurde für Thüringen, dicht gefolgt von Berlin und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. Also wenn Sie immer sagen, Sie möchten gerne, dass die Studenten zu uns kommen, die überlegen sich das zehnmal, ob sie zu uns kommen.
Im Herbst 2014 wurde unter 81 Hochschulstädten in Deutschland ein Ranking erstellt, wo die Wohnsituation für Studierende am schwierigsten ist. Na, was glauben Sie wohl? Dabei taucht Rostock an Stelle 56 auf. Die Lage wurde als schwierig,
Meine Damen und Herren, die Wohnraumsituation in den beiden Unistädten hat sich seit den Erhebungen für 2012 und 2014 dramatisch verändert. Ein Landesprogramm zur Ausweitung des Angebotes der Studierendenwerke halten wir für unverzichtbar. Und ich sage Ihnen, Sie werden in der nächsten Legislatur an mich denken.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Jochen Schulte, SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Das sowieso. – Minister Harry Glawe: Immer wieder gern. – Jochen Schulte, SPD: Regine, das kann ich dir versprechen.)
Parallel dazu sollte sich die Landesregierung für ein Bund-Länder-Programm starkmachen. Wir haben hier im
Landtag im Juni 2013 darüber debattiert. DIE LINKE im Bundestag forderte im Herbst letzten Jahres, dass Bund und Länder eine Wohnheimoffensive im Umfang von 6 Milliarden Euro starten. Auch das Deutsche Studierendenwerk will ein Bund-Länder-Programm und erinnert daran, dass es in den 70er- und auch in den 90erJahren Bund-Länder-Programme für den Wohnheimbau gab.
Die Linksfraktion im Bundestag schlug vor, dass Bund und Länder 60 Prozent der Kosten übernehmen, wobei der Bund davon zwei Drittel trägt. Daneben wurde ein Mietenmoratorium bei den Wohnheimen und für die Erhöhung des für Wohnzwecke veranschlagten Förderungsanteils in der BAföG-Novelle auf knapp 300 Euro gefordert. Dieser Antrag wurde abgelehnt, aber ich rege an, darüber doch noch mal sachlich zu diskutieren, einfach sich die Sachargumente zu nehmen und darüber zu reden.
und die Forderung der Bundesbauministerin Barbara Hendricks auf Verdopplung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus endlich umgesetzt wird. Leider – so haben wir in der vergangenen Woche im Wirtschaftsausschuss erfahren – wird in diesem Jahr keine einzige Sozialwohnung in Mecklenburg-Vorpommern gebaut. Die Förderrichtlinie wird nicht vor dem Sommer vorliegen und der notwendige Planungsvorlauf braucht Zeit. Auch angesichts dieser Tatsache gilt es, die bestehenden Wohnheimplätze zu erhalten. Ich fordere Sie also auf, darüber nachzudenken, unserem Antrag zuzustimmen.
Und ich will auch noch mal eine Bemerkung machen, Herr Saalfeld, weil Sie gesagt haben, grün wirkt. Grün wirkt, rot wirkt, die 7 Millionen werden ja im Doppelhaushalt eingestellt. Ich habe die Anfrage gestellt: Wo sind denn die 7 Millionen im Doppelhaushalt? Und soll ich es Ihnen sagen? Ich kann Ihnen die Antwort von der Landesregierung vorlesen. Auf meine Frage „In welchem Titel und Einzelplan sind die von Minister Brodkorb angekündigten Mittel eingestellt und um welche Mittel handelt es sich …?“ gab es folgende Antwort: „Hierfür kommen aus Sicht der Landesregierung grundsätzlich Mittel der Wohnraumförderung (Einzelplan 06, Kapitel 0604, Maß- nahmengruppe 11 und 12) sowie der Städtebauförderung in räumlich abgegrenzten Gebieten … in Betracht.“ Ja, und was heißt das? Wo sind denn die 7 Millionen? Zeigen Sie sie mir! Nirgendwo sind sie im Doppelhaushalt. Also machen Sie jetzt endlich mal Nägel mit Köpfen!
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5204. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5204 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Einspruch des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, gemäß Paragraf 100 der Geschäftsordnung des Landtages gegen den in der 111. Sitzung des Landtages am 27. Januar 2016 im Rahmen der Beratung zum Tagesordnungspunkt 4 erteilten Ordnungsruf.
Einspruch des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, gemäß § 100 GO LT gegen den in der 111. Sitzung des Landtages am 27. Januar 2016 im Rahmen der Beratung zum Tagesordnungspunkt 4 erteilten Ordnungsruf
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Stefan Köster hat mit Schreiben vom 29. Januar 2016 gegen den ihm in der 111. Sitzung des Landtages erteilten Ordnungsruf Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch und das Antwortschreiben der Präsidentin des Landtages liegen den Mitgliedern des Landtages als Tischvorlage vor.
Lassen Sie mich zu dem Einspruch Folgendes anmerken: Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag über einen Einspruch ohne Aussprache. Die Beratung im Ältestenrat hat am 24. Februar 2016 stattgefunden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch des Ab- geordneten Stefan Köster gegen den ihm in der 111. Sitzung des Landtages am 27. Januar 2016 erteilten Ordnungsruf. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, gegen den erteilten Ordnungsruf zum Tagesordnungspunkt 4 in der 111. Sitzung des Landtages am 27. Januar 2016 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Stefan Köster mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind da- mit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 10. März 2016, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.