In der Intention der beiden Drucksachen sehe ich jedoch einen erheblichen Unterschied. In der Kleinen Anfrage wurde noch angezweifelt, dass in M-V die Regelung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zum Halten von Schweinen konsequent umgesetzt wird. In dem nun vorliegenden Antrag ist dieser Zweifel nicht mehr erkennbar. Sehr schön! Stattdessen wird im Wesentlichen...
(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber Ihre Interpretation, Frau Feike, und nicht die von den GRÜNEN!)
Stattdessen wird im Wesentlichen die Landesregierung aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung einzusetzen. So sollen zum Beispiel Mindestbreitenmaße von Kastenständen festgelegt werden, welche der maximalen Widerristhöhe des Schweines entsprechen.
Die rechtlich verbindliche Forderung zur Beschaffenheit von Kastenständen nennt aber aus gutem Grund keine Maße. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschreibt in Textform die Anforderungen an die Gestaltung von Kastenständen wie folgt: „Kastenstände müssen so beschaffen sein, dass … jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann.“ Die zuständigen Schutzbehörden müssen daher im Einzelfall unterscheiden, ob ein Kastenstand für ein darin zu haltendes Schwein ausreichend dimensioniert ist oder nicht.
Aus der Praxis habe ich gehört, dass ein Kastenstand mit der Breite der Widerristhöhe eines Schweines es der Sau oder dem Schwein erlaubt, sich im Kasten zu drehen.
Genau dieses Umdrehen im Kasten verursacht ein höheres Verletzungsrisiko für das Tier. Das kann bis zum Tod des Tieres führen.
(Minister Dr. Till Backhaus: Wie oft drehen sie sich denn? – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Da steht ja auch, dass sie sich hinlegen können müssen.)
Ich muss gestehen – jetzt kommt meine Haltung dazu –, dass ich nicht in der Lage bin, das fachgerecht zu bewerten. Es zeigt mir aber, dass die Definition einer Mindestbreite in einer Kastenstandhaltung nicht allein entscheidend für die tierschutzkonforme Haltung von Sauen sein kann.
Ich begrüße daher ausdrücklich, dass die Politik, die Wirtschaft und der Berufsstand intensiv nach Alternativen zur Haltung von Sauen in Kastenständen suchen. Es gibt dazu bereits praktikable Ansätze. Die Umstellung auf eine weitgehend kastenfreie Haltungsform für Sauen bedeutet für die Betriebe aber auch, dass erhebliche Investitionen für den Umbau und Ausbau von Ställen auf den Landwirt zukommen werden. Entsprechende Übergangsfristen sind daher unabdingbar, um die Existenz der Schweinehalter nicht zu gefährden. Eine Bundesratsinitiative im Sinne Ihres Antrages halten wir für sachlich nicht gerechtfertigt und lehnen ihn daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Suhr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass das jetzt nicht der letzte Redebeitrag sein wird, weil der Minister vielleicht noch mal nach vorne geht, aber das werden wir gleich sehen.
Herr Dr. Backhaus, lassen Sie mich bitte zunächst Vorbemerkungen machen. In der Tat, das haben Sie richtig wiedergegeben, Sie scheinen mit dem Geschäftsführer vom Gut Losten telefoniert zu haben. So, wie Sie es hier ausgeführt haben, war das eine konstruktive Runde mit interessanten Gesprächen. Was ich nicht teile aus meiner Wahrnehmung oder, ich will sagen, an dieser Stelle, ist, wir hatten natürlich eine ganze Reihe von Punkten, die strittig diskutiert worden sind. Ich weiß nicht, ob er das erzählt hat. Wir sind dort auch zu keinem Ergebnis gekommen, wie Sie sich vorstellen können. Aber ich habe den Presseartikel in der „Schweriner Volkszeitung“ durchaus als ausgewogen und das wiedergebend wahrgenommen, was wir da vor Ort diskutiert haben. Ich erlaube mir auch, dass eher beurteilen zu können als Sie, weil ich war schließlich dabei.
Das Zweite ist: Ja, wir haben tatsächlich aus einem Antrag Inhalte entnommen. Das tun wir auch zukünftig wieder. Damit Sie sich beruhigen können, würde ich den Vorschlag machen, wir schreiben zukünftig gleich in die Begründung, wo wir es entnommen haben, weil einen guten Antrag hier einzubringen, ist einfach eine gute Idee und ist richtig. Wir sprechen uns sogar in den Landtagsfraktionen ab.
In der Tat, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Da wird im Augenblick auch noch an der Begründung geschrieben. Am Inhalt, glaube ich, gibt es aber überhaupt nichts zu deuteln. Da könnte ich jetzt aus der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes zitieren. Meine Kollegen vorher haben das schon gemacht. Insofern kann ich mir das jetzt sparen.
Wenn wir jetzt das Urteil nehmen und fragen, was hat der Minister hier gesagt – Sie haben mit ein bisschen Zorn gesagt,
so habe ich es zumindest interpretiert: Ich lasse mich hier nicht in die Ecke stellen. Auch die Landesregierung, auch der Landwirtschafts- und Umweltminister will so schnell wie möglich raus aus der Kastenstandhaltung. Das haben Sie hier erklärt.
Ich will das auch belegen, und zwar nicht mit irgendwelchen Dingen, die ich jetzt irgendwo herhole, sondern zur ersten These „Sie wissen zu wenig.“ kann ich zitieren aus dem, was Sie auf die Kleine Anfrage, die ich gestellt habe, geantwortet haben. Da ging es um die Frage der Erkenntnisse. Zu der Frage, was gibt es an Kastenständen und so weiter, sagen Sie: „Eine Abfrage des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zum Thema ,Rechtskonforme Abmaße von Kastenständen in den Nutztierhaltungsanlagen Mecklenburg-Vorpommerns‘ bei den Veterinärbehörden der Landkreise hat nicht stattgefunden.“ Schlicht und ergreifend: Sie haben keine Erkenntnislage, deshalb konnten Sie uns die auch nicht,
Ich sagte, Sie tun zu wenig. Ich will noch mal die Zeitabfolge benennen, die es da gibt: 2006 gab es die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. 2010 gab es Ihre Ausführungshinweise. 2012 haben Sie das einmünden lassen in den sogenannten Leitfaden – alles relativ unverbindlich. Das Urteil ist klar, wie abzumessen ist. Sie haben bis 2012 nichts getan. Jetzt, 2015, stellen Sie fest: Aha, das Urteil ist vielleicht noch nicht rechtskräftig, aber es ist verbindlich und es ist sehr detailliert.
Ich stelle fest: Zwischen 2006 und 2015 ist einfach zu wenig passiert. Deswegen komme ich zu der These, Sie haben in der Vergangenheit zu wenig getan. Wenn ich in Ihre Antwort auf unsere Anfrage gucke, dann komme ich zu dem Ergebnis, da wird sich auch in Zukunft nichts Wesentliches tun. Da heißt es unter anderem: „,Mit der Entscheidung des Gerichtes wird unsere Empfehlung an
die Sauenhalter, außerhalb der Abferkelbereiche auf eine Kastenstandhaltung zu verzichten, deutlich unterstützt.‘“ Okay. „,Die Umsetzung wird Zeit brauchen und muss mit den Tierhaltern abgestimmt werden...‘“ Sie werden weiterhin Zeit ins Land gehen lassen, ohne dass sich ernsthaft etwas tut.
Auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen umgesetzt werden sollen, antworten Sie: „Konkrete Maßnahmen zur Umgestaltung von Kastenstandhaltungen können in Ermangelung konkreter rechtlicher Vorgaben derzeit behördlich nicht gefordert werden.“ Auch an der Stelle wird sich nichts tun.
Auf die Frage, wie man das mit welchen Maßnahmen unterstützen könnte – wir wissen natürlich, die kleinen und mittleren Betriebe werden in besonderem Maße belastet, wenn sie dazu veranlasst werden –, heißt es: „Nein, zurzeit plant die Landesregierung kein solches Förderprogramm.“ Schlicht und ergreifend,
Und wenn Sie jetzt hergehen und sagen, na ja, wir sind in einer großen Konkurrenzsituation, dann will ich feststellen: Im vergangenen Jahr hat es in Dänemark eine deutliche Verschärfung gegeben und beispielsweise auch in Österreich ist die Verweildauer in den Kastenständen etwa bei Besamungsvorgängen deutlich reduziert worden auf maximal zehn Tage.
Also, sehr geehrter Herr Minister, wenn Sie wollen, können Sie an der Stelle etwas tun. Da können Sie initiativer werden, da können Sie die Bedingungen für ein besseres Tierwohl durchaus gestalten und beeinflussen.