… seine Ausführungen haben eigentlich unsere These bestätigt, denn 2011 ist der Paragraf 113 verändert wor- den, speziell Gewalt gegen Polizisten, Strafmaß. Und wenn Sie dann sagen, dass aber in den letzten Jahren die An- griffe auf Polizistinnen und Polizisten zugenommen haben, ist es doch ein Beweis dafür, dass die Erhöhung des Strafmaßes überhaupt keine Abschreckung geschaffen hat.
Wir sagen ganz deutlich, egal, ob gegen Polizistinnen und Polizisten, gegen jedermann, wenn da Gewalt angewendet wird, dann ist zu bestrafen. Dafür hat der Gesetzgeber eine Rechtsnorm geschaffen.
Und ich will an der Stelle auch deutlich sagen, das, was mir immer mehr begegnet, ist: Ich finde es schlimm, dass Menschen, die eine Arbeit in der öffentlichen Verwaltung haben, einen Auftrag haben, dann durch Menschen angegriffen werden. Aber andererseits ist es doch auch ein Problem in der Gesellschaft. Gerade bei Polizistinnen und Polizisten begegnet mir das immer mehr: Gesellschaftliche Probleme werden auf ihrem Rücken ausgetragen. Der Frust von Menschen wird auf dem Rücken von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Arge ausgetragen.
Da müssen wir doch darüber nachdenken, inwieweit wir gesellschaftliche Probleme lösen können, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Vollzug sind, egal in welcher Funktion sie sind, ihre Arbeit auch vernünftig machen können. Also weg davon, hier nur ein Strafmaß zu erhöhen, sondern eine gesellschaftliche Debatte darüber, welche Aufgaben diese Menschen leisten im Interesse der Gesellschaft und dass sie sozusagen für Gesetze, die wir im Landtag beziehungsweise auf Bundesebene gemacht haben, eigentlich nicht die Verantwortung tragen. Das, glaube ich, ist in erster Linie notwendig.
Andererseits bin ich auch ein Stück weit, Frau Tegtmeier, überrascht. Ich sage Ihnen auch, warum. Die Bundestagsfraktion der SPD hat am 08.01.2016 einen Beschluss gefasst. Den kennen Sie sicherlich. Und ich darf zitieren: „Öffentliche Sicherheit ist eine wesentliche Staatsaufgabe, die Bund und Länder gleichermaßen mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein erfüllen müssen. Wir wollen eine Politik der öffentlichen Sicherheit, die Gefahren verhindert, Gefahren erkennt, wirksam bekämpft und Freiheitsrechte wahrt. Pauschale Rufe nach Strafverschärfungen und symbolische Gesetzgebung helfen nicht weiter.“
„zur besseren Bekämpfung des Terrors verschärft. Allein durch weitere gesetzliche Verschärfungen“ – hören Sie bitte zu! – „werden wir die Sicherheit nicht erhöhen können.“
„und bestehende Vollzugsdefizite bei der Anwendung des geltenden Rechts beenden. Wir wollen eine effiziente, konsequente und rechtsstaatliche Bekämpfung von Kriminalität.“ Zitatende.
Nee, ist nicht schlimm, daran sind wir gewöhnt, aber das stört natürlich auch die wirklich sachliche Debatte, die bislang gewesen ist.
In dem Beschluss der Bundestagsfraktion wird eindeutig darauf hingewiesen, dass wir in erster Linie alle gesellschaftlichen Kräfte dafür bündeln sollen, um die Prävention zu verstärken, und zwar in allen Bereichen.
Und da wir, Herr Müller, offensichtlich darauf angewiesen sind, noch weiter Argumente zu bekommen, sage ich Ihnen auch im Sinne des Opferschutzes, das, was Sie, die Abgeordneten der Fraktionen von SPD und CDU, im Petitionsausschuss zum Beispiel zur openPetition des Landesfrauenrates gemacht haben, nämlich die Verstärkung der Hilfsangebote bei sexueller Gewalt abzulehnen beziehungsweise nicht abzulehnen, sondern an die Fraktionen des Landtages und die Regierung wieder zu über- weisen,