Protocol of the Session on January 27, 2016

Wenn Sie jetzt sagen, das sind diese neun Fälle in der Kleinen Anfrage mit soundso viel Hektar, was Frau Dr. Schwenke ausgerechnet hat, nun gut, aber das zeigt, so geht es weiter. Wenn wir hier nicht gegensteuern durch die ja auch schon von Herrn Backhaus in die Diskussion geworfene Möglichkeit, einen Erlass oder ein

Gesetzgebungsverfahren anzustreben, um da gegenzusteuern, dann geht das immer so weiter.

Es ist einfach so, dass die Wiedervernässung von Mooren durch die Praxis erschwert wird in den Fällen, wo es dann heißt: Ja, das ist eine Waldfläche gewesen, wir sehen jetzt eine Nutzungsänderung. Und obwohl es eine Nichtholzfläche war, wird das dann als waldausgleichsnötig eingestuft. Das sehe ich als hoch problematisch an und das ist ein grundsätzliches Problem, was wir wirklich im Ausschuss uns auch näher angucken müssen.

Und, Herr Backhaus, vielleicht noch mal kurz zu Ihnen: Sie haben so ein bisschen an die Wand gemalt, ja, wir haben 13 Prozent Moorwälder in Mecklenburg-Vor- pommern und wenn man die alle jetzt vernässen würde und dort überall die Bäume verlieren würde, dann hätte man 13 Prozent weniger Waldfläche.

(Dr. Till Backhaus, SPD: Das wäre dann aber auch schade.)

Darum geht es ja gar nicht. Es geht ja nicht um die Moorwälder in der Größenordnung von 13 Prozent der Waldfläche, sondern es geht um die wenigen Vernässungsprojekte, die Ihnen auch bekannt sind, wo eben unserer Meinung nach fälschlicherweise ein Waldausgleich gefordert wird.

Wir werden das Thema, da es ja vermutlich heute nicht überwiesen wird, im Rahmen der Selbstbefassung im Ausschuss auf die Tagesordnung setzen. Ich gehe davon aus, nach allem, was ich hier gehört habe, dass die Rechtssicherheit, die wir hier brauchen, nicht ausreichend hergestellt ist, sonst gäbe es nicht die Praxis dessen, was eben an uns herangetragen worden ist in Form von Fällen, wo die zwei Gesetze aufeinander zulaufen und Ausgleich gefordert wird für Dinge, die nicht ausgeglichen werden müssen. Das ist keine eindeutige Rechtssicherheit, es ist eine Ermessensfrage, und diese Ermessungsfrage ist zu locker gestrickt. Ich hoffe, wir kommen bei dem Thema in einer sachlichen Auseinandersetzung im Agrarausschuss weiter. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt worden, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4856 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4856. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4856 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Gründergeist stärken – Reibungsverluste für Unternehmensgründer weiter abbauen, Drucksache 6/5080. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5126 vor.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Gründergeist stärken – Reibungsverluste für Unternehmensgründer weiter abbauen – Drucksache 6/5080 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/5126 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke mal, ich sage nichts Neues:

(Peter Ritter, DIE LINKE: Stimmt. – Udo Pastörs, NPD: Das glaube ich auch.)

Wirtschaftliches Wachstum ist die Grundlage für höhere Steuereinnahmen und höhere Steuereinnahmen sind der Schlüssel für mehr Eigenständigkeit für MecklenburgVorpommern. Es ist auch nicht neu, dass die Zuweisungen von der EU und vom Bund langsam abschmelzen, und deswegen ist es erforderlich, erstens Investoren nach Mecklenburg-Vorpommern zu holen und zweitens vorhandene Potenziale zum Beispiel für Unternehmungsgründungen in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu verbessern. Ich weiß, es ist noch mehr notwendig, das ist klar – die Pflege und Hege der bestehenden Unternehmen und die Entwicklung –, aber das will ich hier außer Acht lassen.

Ein Antrag der Koalitionsfraktionen von vorhin hat den ersten Aspekt „Investoren nach Mecklenburg-Vorpommern holen“ aufgegriffen. Der nun vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen greift den zweiten Aspekt auf:

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die greifen ineinander, die Anträge.)

vorhandene Potenziale und Unternehmensgründungen in Mecklenburg-Vorpommern weiter verbessern. Dieser zweite Aspekt ist deswegen wichtig, weil er Grundlage für wettbewerbsfähige Produkte, Dienstleistungen und eine erfolgreiche Unternehmung ist. Er begünstigt neue Impulse für die heimische Wirtschaft, schafft neue Arbeitsplätze und ist damit ein bedeutender Wachstumsmotor.

Beginnen wir mit den guten Nachrichten. Die deutsche Wirtschaft investiert so viel Geld wie nie zuvor in Forschung und Entwicklung. Das bilanziert der IW-Dienst vom Institut der deutschen Wirtschaft in seiner Ausgabe vom 7. Januar. Laut Stifterverband hat die Wirtschaft 2014 die Rekordsumme von 57 Milliarden in Forschung und Entwicklung gesteckt – 6,4 Prozent mehr als im Jahr 2013. Weitere 16 Milliarden flossen in die externe Auftragsforschung – doppelt so viel wie noch vor zehn Jahren. Wenn man diese Zahlen nun in Relation zum Bruttoinlandsprodukt setzt, belaufen sich diese Aufwendungen auf 1,9 Pro- zent. Damit liegen wir in Deutschland deutlich über dem europäischen Mittelwert von 1,2 Prozent. Der Startup Monitor 2015 zeigt beträchtliche Zuwächse. Der Zugang

zu Wagniskapital hat sich verbessert, so ist die Kredit- anstalt für Wiederaufbau mit einem Budget von 400 Millionen Euro als Ankerinvestor für Fonds in den Markt zurückgekehrt.

Es gibt weitere Wachstumsfonds, die die Lücke der Wachstumsfinanzierung schließen. Wir haben das an dieser Stelle bereits vor eineinhalb Jahren eingefordert. In 2016 ist ein Ausbau des INVEST-Zuschussprogramms im Gespräch, was junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt. Das wird einen Beitrag dazu leisten, dass die Wirtschaft weiter in Forschung und Entwicklung investiert. So weit, so gut.

Meine Damen und Herren, wenn wir den Blickwinkel aber nun von europäischen Ländern stärker auf relevantere Konkurrenten wie zum Beispiel Südkorea, Japan oder Finnland legen, wird vor allem eins deutlich: Das Engagement der öffentlichen Hand bleibt im Bereich Forschung und Entwicklung deutlich hinter diesen relevanten Konkurrenten zurück. Japan investiert doppelt so viel der Wirtschaftsleistung in Forschung und Entwicklung als Deutschland, Finnland sogar fünfmal so viel. Um zur internationalen Technologiespitze aufschließen zu können, fehlt es also an Unterstützung. Nicht zuletzt ist die öffentliche Hand in der Pflicht.

Meine Damen und Herren, wie sehen nun die Zahlen in Mecklenburg-Vorpommern aus? Zunächst gilt: Die auch von diesem Parlament häufig eingeforderten Anstrengungen der Landesregierung tragen Früchte. Das zeigen viele Beispiele der Plasmaforschung und aus dem Technologie- und Medizinbereich. Die finanzielle Begleitung von Forschung und Entwicklung durch Dritte hat sich verbessert. Denken Sie an den Zugang zum Risikokapital für Unternehmensgründer! Vor einem Dreivierteljahr haben wir ein stärkeres Engagement der KfW als Ankerinvestor für Fonds in den Markt eingefordert. Diese Forderungen wurden umgesetzt. Dadurch hat sich das strukturelle Defizit – die weite Entfernung unseres Bundeslandes zu Wagniskapitalzentren wie München oder Frankfurt am Main – abgemildert.

Durch das OP zum EFRE hat das Wirtschaftsministerium viele neue Instrumente geschaffen. Deshalb funktioniert das Zusammenspiel von Wissenschaft und Wirtschaft besser als zu Beginn der Legislaturperiode. Wir würdigen das deswegen auch in unserem Antrag. Dennoch liegen wir beim KfW-Gründungsmonitor 2015 bei Unternehmungsgründungen noch im hinteren Mittelfeld. Natürlich ist uns bewusst, dass das auch etwas mit den guten Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu tun hat. Wer Aussicht auf eine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat, scheut die Unabhängigkeit und die Unternehmensgründung eher. Und natürlich wissen wir, dass vor allem die Kleinteiligkeit der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, die Vielzahl von kleinen und mittleren, oft Inhaber geführten Unternehmen, innovative Forschung und Entwicklungsinitiativen nicht gerade begünstigen.

Gerade an dieser Stelle muss man aber eins und eins zusammenzählen. Relevante nationalstaatliche Technologiekonkurrenten investieren bis zu fünfmal so viel in Technologieentwicklung wie Deutschland. Und wir haben gesehen, in der Bundesrepublik werden diese Zahlen dadurch ausgeglichen, dass die deutsche Wirtschaft selbst investiv tätig ist. Die Vielzahl von kleinen und mittleren, oft Inhaber geführten Unternehmen in Mecklen

burg-Vorpommern kann diese Investitionslücke nicht einfach so schließen. Ohne den Abbau von Reibungsverlusten und die Förderung kapitalstärkender Maßnahmen im Bundesländervergleich werden wir nicht zu den Spitzenpositionen aufschließen. Es ist also klar, dass im Sinne der kleinteiligen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel der Bund bei kapitalstärkenden Maßnahmen etwas stärker in die Pflicht zu nehmen ist.

Was wollen wir im Einzelnen?

Erstens. Wir wollen den Gründergeist stärken und das wollen wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Die Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft, aber auch des KfW-Gründungsmonitors 2015 belegen, der Gründergeist ist in Deutschland im Allgemeinen und in MecklenburgVorpommern im Speziellen ausbaufähig. Deswegen fordern wir, dass dieser Gründergeist in den Schulen und Hochschulen des Landes stärker gefördert wird. Das ließe sich mit bestehenden Maßnahmen wie SCHÜLERFIRMEN-MV, die die Gründung von Schülerfirmen anregen sollen, verknüpfen. Ziel muss es sein, junge Menschen auf den Geschmack für Unternehmensgründungen zu bringen und ihnen dafür vor allem das richtige Rüstzeug und das richtige Selbstbewusstsein mit auf den Weg zu geben.

Zweitens. Wir wollen Reibungsverluste abbauen. Wenn wir nämlich jungen Leuten das nötige Rüstzeug und das nötige Selbstbewusstsein mit auf den Weg gegeben haben, wollen wir es nicht durch unnötige Bürokratie gleich wieder kaputt machen. Deswegen sehen wir in einer Taskforce für Fragen von Unternehmensgründungen eine hilfreiche Stütze. Diese Taskforce soll in öffentlichen Behörden für Startups und die Markteinführung von innovativen Geschäftsmodellen oder Produkten als direkter Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Das soll nicht nur den Zugang zu Förderprogrammen erleichtern, wir brauchen auch in anderen Bereichen noch schnellere Entscheidungswege, egal ob es um Unterstützung bei der Erlangung von Wagniskapital oder um die Beseitigung von bürokratischen Hürden geht. Wir brauchen schnell erreichbare Ansprechpartner. Zu viel Bürokratie hemmt Gründer, wir aber wollen Impulse für die heimische Wirtschaft. Wir wollen nicht, dass sich Startups an bürokratischen Fragen aufreiben.

Und drittens. Wir wollen weitere kapitalstärkende Maßnahmen. Da zeigen eingangs zitierte Zahlen doch überdeutlich, wo sich die öffentliche Hand engagiert, steigt die Zahl an Forschungsleistungen. Das ist wiederum die Grundlage für wettbewerbsfähige Produkte, Dienstleistungen und erfolgreiche Unternehmen und setzt Impulse für die Wirtschaftsleistung.

Jetzt lassen sich unter kapitalstärkenden Maßnahmen viele Aspekte subsumieren. Einige davon sind aktuell auch in Berlin im Gespräch. Ich nenne Ihnen zwei konkrete Maßnahmen, zum Beispiel, dass neue Anreize für private Investoren geschaffen und die Instrumente von INVEST weiterentwickelt und ausgebaut werden und dass zum Beispiel Startups in den ersten fünf Jahren durch eine angemessene steuerliche Erleichterung in der Erwirtschaftung von Rückstellungen und Eigenmitteln für Wachstumsinvestitionen unterstützt werden. Auch das ist eine kapitalstärkende Maßnahme, sie stärkt letztendlich das Eigenkapital. Aufgrund des fehlenden Know-hows müssen Unternehmensgründer zudem nicht selten Steuerberater oder Anwälte zur Bewältigung steuerlicher

Fragen einsetzen. Für Gründer ist das natürlich eine immense finanzielle Belastung, es bremst sie aus. Und es ist doch die Frage, ob wir steuerlich langfristig nicht mehr profitieren, wenn wir in kapitalintensiven Phasen, also in der Gründungsphase, entlasten.

Meine Damen und Herren, wir wollen den Gründergeist weiter stärken. Wir haben bereits zahlreiche Anträge in diesem Landtag gestellt. Das ist die Folge davon, dass wir weiteren Bedarf sehen. Zahlen aus dem Bund und aus dem Land verdeutlichen durchaus Handlungsbedarf. Die Landesregierung kann sich mit unseren heutigen Aufforderungen an ein ähnliches Ansinnen auf Bundesebene anschließen. Dazu sage ich später in der Aussprache noch etwas. Lassen Sie uns bitte heute diesen Antrag auf den Weg bringen! – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen.

(Minister Lorenz Caffier tritt an das Rednerpult heran. – Heiterkeit bei Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Da kommt der Wirtschaftsminister schon wieder. – Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat in Vertretung des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Junge Technologienunternehmen erschließen mit ihren innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen neue Märkte, wachsen in aller Regel deutlich schneller als andere Unternehmen, haben nachweislich eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit und sind somit ein wichtiger Motor zur Schaffung von Arbeitsplätzen.

(Udo Pastörs, NPD: Bravo!)

Junge Gründer mit innovativen Produkten und Dienstleistungen sorgen dafür, dass etablierte Unternehmen unter Innovationsdruck stehen und damit wettbewerbsfähig bleiben. Somit fällt diesen Technologienunternehmen nicht nur aus qualitativer, sondern auch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht eine Schlüsselrolle zu.

Aus diesem Grund haben wir in der aktuellen EU-Förder- periode, obwohl uns mit rund 968 Millionen Euro insgesamt rund 300 Millionen Euro weniger Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung stehen als in der letzten Förderperiode, einen Schwerpunkt auf die Technologieförderung gesetzt. Wir haben den Anteil für die Technologieförderung erhöht. Mit 168 Millionen Euro wurde das Budget für diesen Bereich um zehn Prozent gegenüber der vergangenen Förderperiode angehoben. Damals betrug es 155 Millionen Euro.

Diese Mittel sollen auch effektiv zur Begleitung von jungen Technologieunternehmen eingesetzt werden. Die

Gründung und der Aufbau des Technologieunternehmens ist bekanntermaßen alles andere als einfach, Kollege Waldmüller hat dies bereits ausgeführt. Die Höhe des Kapitalbedarfs der existierenden Risiken und die schwer vorhersehbaren wirtschaftlichen Entwicklungen führen bei Kapitalgebern häufig zur Zurückhaltung gegenüber jungen Unternehmen. Einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Finanzierungsprobleme von Technologieunternehmen leisten Wagniskapitalgeber. Grundsätzlich können sie dem Bedarf der Unternehmen nach risikotragendem Kapital in Verbindung mit einer aktiven Managementunterstützung am besten gerecht werden.

Es gibt jedoch wenige Finanzierungsangebote in der Frühphasenfinanzierung bei kleinen Investitionsvolumina bis 2 Millionen Euro. Hohe Transaktionskosten, die durch die Beteiligungsprüfung oder einer Hands-on-Betreuung entstehen, machen Beteiligungen mit kleinen Investitionssummen oft weniger rentabel. Aber gerade in dieser Anfangsphase sind die zu gründenden Unternehmen besonders auf eine Finanzierungsunterstützung angewiesen. Öffentlich gefördertes Wagniskapital kann diese Lücke zwischen Finanzierungsangebot und -nachfrage schließen helfen. Es ermöglicht eine Durchfinanzierung der Unternehmen über einen längeren Zeitraum.

Deshalb haben wir entsprechend reagiert. Mit dem Ziel, jungen technologieorientierten Unternehmen und Existenzgründern den Zugang zu Risikokapital zu verbessern, hat das Land seit 1998 fast 13 Millionen Euro bereitgestellt. Dieses Risikokapital wurde in zwei Fonds gegeben, welche durch die GENIUS Venture Capital GmbH verwaltet werden. Mit diesen zwei Fonds wurden bisher 22 innovative Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, davon 9 Ausgründungen aus Universitäten und Hochschulen, unterstützt. Die Nachfrage nach entsprechender Finanzierung ist hoch, daher hat das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus 2015 in der aktuellen EU-Förder- periode zwei weitere Risikokapitalfonds, den VentureCapital-Fonds Mecklenburg-Vorpommern und den Innovationsfonds Mecklenburg-Vorpommern, initiiert.

Die GENIUS Venture Capital GmbH betreut einen Risikokapitalfonds für aktive Beteiligungen. Ziel ist es, jungen innovativen Technologienunternehmen und Existenzgründern im Land Risikokapital zur Verfügung zu stellen und damit die bestehenden Möglichkeiten bei der Früh- phasenfinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu verbessern. Mit dem Innovationsfonds fördert die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft MecklenburgVorpommern mbH in Form stiller Beteiligung insbesondere bestehende kleine und mittlere Unternehmen für Forschung und Entwicklung sowie Markteinführung. Das Fondsvolumen beträgt 9,4 Millionen Euro.

Damit auch zukünftig viele innovative Unternehmen hier im Land tätig sind, bemühen wir uns schon sehr frühzeitig, Lust auf das Unternehmen zu wecken und junge Menschen für selbstständiges wirtschaftliches Handeln und auch Denken zu begeistern. Im Rahmen der Richt- linie zur Förderung von Neugründungen gibt es zahlreiche Projekte, insbesondere im Zusammenhang mit Hochschulen und Technologiezentren, die das Klima für wissensbasierte Gründungen verbessern und zur Selbstständigkeit anregen sollen. Insgesamt stehen in der EUFörderperiode 2014 bis 2020 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds hierfür 8,3 Millionen Euro zur Verfügung. Es gibt im Rahmen der Richtlinie Projekte, die von den Hochschulen gemeinsam mit den Unternehmen