Koblentzer Seewiesen oder Galenbecker See stehen für Probleme, die mit Wiedervernässungsmaßnahmen einhergehen können.
Die Menschen vor Ort haben die Einschränkungen ihrer Lebensqualität ohne Ausgleich hinzunehmen. Das führt vielfach zu genereller Ablehnung und Unmut, denn allzu oft entsteht der Eindruck, dass der Schutz der Moore in unserem Land eine höhere Bedeutung hat als der Schutz der Menschen.
Umwelt- und Naturschutz lebt aber von der Akzeptanz der Menschen vor Ort und nicht von ordnungsrechtlichen Maßnahmen, wie sie gerade Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, immer wieder ins Spiel bringen.
Auch der vorliegende Antrag verdeutlicht das Selbstverständnis und die Denkweise der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Sogar im Antrag selbst fordern Sie die pauschale Umsetzung eines Paragrafen im Landeswaldgesetz und ignorieren einfach die in ihm enthaltene Einschränkung. Ich zitiere die entsprechende Passage: „Auf den Ausgleich nachteiliger Folgen der Umwandlung kann verzichtet werden, soweit nach der Umwandlung das öffentliche Betretungsrecht nicht eingeschränkt wird und es sich ausschließlich um … eine naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme zur Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes … handelt.“
Der Paragraf 15 Absatz 7 des Landeswaldgesetzes begründet eben keine Ausnahme, wenn es sich bei Wiedervernässungsmaßnahmen um eigenständige Projekte im Rahmen der Umsetzung des Moorschutzkonzeptes beziehungsweise von EU-Projekten handelt und das Moor nach der Maßnahme nicht mehr den gesetzlichen Kriterien der Waldeigenschaft entspricht, so nachzulesen in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage, Frau Dr. Karlowski.
Mooren generell diesen Waldausgleich auszusetzen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass MecklenburgVorpommern eines der waldärmsten Bundesländer ist, hat sich der Gesetzgeber deshalb für die Waldmehrung in Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen. Gerade die GRÜNEN, aber auch Naturschutzverbände sind doch die Ersten, die der Landesregierung an anderer Stelle den Vorwurf machen, dass sie nicht genug für den innovativen und umweltfreundlichen Rohstoff Holz tut.
Trotzdem halten Sie nachteilige Folgen der Umwandlung, zumindest für den Zeitraum der Antragsdiskussion und gegebenenfalls der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit, für ausgeschlossen. Ist aber eine baumbestandene Fläche vorher forstwirtschaftlich genutzt worden und wird dann auf Dauer einer Nutzung entzogen, entsteht ein wirtschaftlicher Schaden. Und auch wenn Sie es nicht gerne hören: Es ist die Wirtschaft, durch die das Geld aufgebracht wird, von dem Sie nie genug haben können, wenn es in Naturschutzprojekte fließen soll.
Vor diesem Hintergrund verbuche ich Ihren Antrag unter die Rubrik „selektive Wahrnehmung“. Und es wird Sie nicht weiter wundern, die CDU-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen und sich auch einer Überweisung verschließen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Wiederbelebung von Mooren nicht durch Waldausgleich erschweren“ – zugegeben, unter der Überschrift dieses Antrags konnte ich mir im ersten Moment nicht wirklich viel vorstellen. Anders ausgedrückt: Die uns vorliegende Problemstellung, wenn es denn tatsächlich eine ist, war mir so persönlich nicht bekannt. Aber wie das meistens so ist, ein Blick in das Landeswaldgesetz war sehr hilfreich.
Ja, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat recht, wenn sie anmerkt, dass hier scheinbar widersprüchliche Ziele verfolgt werden. Diese Ziele stehen im Einzelfall entweder dem Moorschutz oder den Zielen des Landeswaldgesetzes entgegen. Aber so, wie ich das Landeswaldgesetz lese, muss jeweils eine Einzelfallprüfung erfolgen. Für Moore, die nach einer Wiedervernässung Wald im Sinne des Paragrafen 2 des Landeswaldgesetzes bleiben – und das scheint nach meinen Recherchen in der Mehrzahl der Fälle so zu sein – wird keinerlei Ausgleich fällig.
Wenn diese Prüfung aber ergibt, dass eine Umwandlung von Wald stattgefunden hat, muss der Ausgleich nach Paragraf 15 Absatz 5 Landeswaldgesetz oder die Erhebung einer Walderhaltungsabgabe nach Paragraf 15 Absatz 6 Landeswaldgesetz erfolgen. Allerdings kann nach Paragraf 15 Absatz 7 auf den Ausgleich der nachteiligen Folgen einer Umwandlung verzichtet werden. Das ist schon genannt worden und so sieht es auch das Gesetz vor.
Der vorliegende Antrag unterstellt nun, dass die Forstbehörden von dieser Kannmöglichkeit generell keinen Ge
brauch machen. Ehrlicherweise muss ich bekennen, dass ich nicht in der Lage bin, diese Unterstellung tatsächlich zu beurteilen. Da hat mir allerdings auch die Antwort auf die Kleine Anfrage von Ihnen, Frau Dr. Karlowski, nicht so richtig weitergeholfen.
dass hier eine Kannregelung vorliegt, wenn gleichzeitig auch das öffentliche Betretungsrecht im Wald nicht eingeschränkt wird.
Ich habe mir dann mal die Mühe gemacht, die bisherigen Fälle, die wegen Umwandlung des Waldes durch Wiedervernässung ausgeglichen werden mussten, zusammenzurechnen. Das waren – ich hoffe, ich habe richtig gerechnet – 84,64 Hektar auszugleichender Wald in neun Fällen seit dem Inkrafttreten des aktuellen Landeswald- gesetzes 2011 bis 2014, davon allein 59,99 Hektar in zwei Einzelmaßnahmen. Das waren einmal der fällige Ausgleich beim Bau und Betrieb der Gasversorgungsleitung Nord Stream – der Minister hat es schon genannt – und die Optimierung des Wasserhaushalts im Regenmoor Osterwald Zingst. Dagegen stehen viele Wiedervernässungsmaßnahmen, bei denen kein Ausgleich erfolgte. Wald ist eben nicht immer betroffen, scheint auch nicht generell seine Funktion zu verlieren und wird deshalb auch nicht als umgewandelt betrachtet.
Eigentlich wäre es das Beste – und da würde ich Frau Dr. Karlowski unterstützen –, einmal im Umwelt- und Agrarausschuss ausführlicher darüber zu debattieren, ob der Zugewinn an Moorfläche und damit der später einsetzende CO2-Minderungseffekt wichtiger ist oder die Sicherung der Waldfläche und seiner Aufgaben. Wald hat ja nicht zuletzt eine positive Wirkung auf das Klima, allein schon, weil er auch ein Langzeit-CO2-Speicher ist. Deshalb würde ich es begrüßen, wenn wir den Antrag überweisen in den zuständigen Ausschuss. Da könnten wir auch über die tatsächliche Relevanz dieses Antrags diskutieren. Bei den Debattenbeiträgen, die wir bisher gehört haben, wird es aber diese Überweisung sicherlich nicht geben.
Wir bewerten den Schutz von Mooren und ihre Wiederherstellung sehr hoch. Weltweit machen Moore nur 3 Prozent der Landfläche aus, sie speichern jedoch zweimal so viel Kohlenstoff wie alle Wälder zusammen. In Deutschland werden 75 Prozent der Moore landwirtschaftlich genutzt und dafür auch entwässert. Das sind nur 6 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, die allerdings für 37 Prozent aller Emissionen aus der Landwirtschaft, einschließlich der Tierhaltung, verantwortlich sind. Also das beweist noch mal den Wert von Mooren.
Das sind Informationen, die man aus dem Greifswald Moor Centrum erhalten kann, und sie zeigen aus meiner Sicht zweierlei:
Erstens. Moorschutz und damit auch Wiedervernässung sind für Klimaschutz und Biodiversität außerordentlich wichtig.
Mecklenburg-Vorpommern ist mit Wald nicht gerade reich gesegnet. Deshalb müssen wir auch seine Entwicklung im Auge behalten. Deshalb möchte ich gerne in Ihre Richtung, Frau Dr. Karlowski, noch loswerden: Das Landeswaldgesetz besteht nicht nur aus den Paragrafen 15 und 2 mit ihren Absätzen. Für meine Fraktion ist der Paragraf 1 der allem übergeordnete und damit auch außerordentlich wichtig. Ich darf den Absatz 2 zitieren: „Wald ist wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutz- funktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Biodiversität, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur sowie die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erho- lungsfunktion) zu erhalten und zu mehren.“ Zitatende.
Das macht es mir und meiner Fraktion schwer, Ihrer Forderung, Frau Dr. Karlowski, vorbehaltlos zuzustimmen, nämlich auf einen generellen Ausgleich für wiedervernässte Wälder, die ihre Funktion verloren haben, zu verzichten. Wir werden uns, falls es keine Überweisung gibt, zum Antrag selbst der Stimme enthalten. Die Überweisung würden wir allerdings befürworten. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte gleich vorwegstellen, die SPD-Landtagsfraktion lehnt Ihren Antrag ab.
Als zweitwaldärmstes Flächenbundesgebiet muss dem Wald eine besondere Aufmerksamkeit zukommen. Dem trägt das Land mit seinem modernen Landeswaldgesetz Rechnung. In Paragraf 1 Absatz 1 – Frau Dr. Schwenke hatte eben den Absatz 2 zitiert, ich möchte noch mal anstelle dessen den Absatz 1 zitieren – heißt es: „Der Wald prägt in Mecklenburg-Vorpommern die Landschaft und gehört zu den Naturreichtümern des Landes. Er ist unverzichtbare natürliche Lebensgrundlage der Menschen und Lebensraum für Pflanzen und Tiere.“ Zitatende.
Besonders hervorzuheben ist die Rolle des Waldes für Wasserhaushalt, Klimaschutz, Erholungsfunktion und Biodiversität. Und genau vor diesem Hintergrund frage ich mich: Wieso dieser Antrag? In der Sache Moorschutz müssen wir uns nicht gegenseitig agitieren, denn wir können feststellen, dass in diesem Bereich das Land Mecklenburg-Vorpommern vorbildlich ist. Doch uns unterscheidet etwas von den GRÜNEN. Der Wald dient für uns gleichermaßen dem Moorschutz und dem Klima- und Naturschutz. Ein Naturschutzranking, wie es von
Im Übrigen gibt es klare Regeln im Landeswaldgesetz, was schon mehrfach an dieser Stelle betont wurde, erklärt wurde und dargestellt wurde. Erfüllt ein Moor nach der Wiedervernässung nicht mehr die gesetzlichen Kriterien der Waldeigenschaft, dann ist ein Umwandlungstatbestand nach Paragraf 15 Absatz 2 Waldgesetz erfüllt. Im Fall einer Umwandlungsgenehmigung erfolgt die Feststellung des Ausgleiches. Seit 2013 waren neun derartige Ausgleichsmaßnahmen festgelegt worden. Die Größe der betroffenen Flächen lag bei sieben Fällen zwischen 0,3 und 7 Hektar und in zwei Fällen betrug sie circa 29 bis 30 Hektar.
Auf den Ausgleich nach dem Waldgesetz kann verzichtet werden, wenn es sich um eine naturschutzrechtliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme zur Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes handelt und das öffentliche Betretungsrecht nicht eingeschränkt wird, was Herr Till Backhaus, der Minister, an dieser Stelle schon sehr ausführlich dargestellt hatte. Damit zeigt sich rechtssicher und eindeutig, wie der gegebene Handlungsrahmen ist. Im Übrigen zeigt die Größenordnung der forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Wiedervernässung von Mooren keinen Anlass, in dieser Frage eine Gesetzesänderung des Landeswaldgesetzes vorzunehmen. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, das war wieder eine spannende Debatte. Ich habe aber doch den Eindruck, dass hier manchen der Beiträge ein grundsätzliches Missverständnis zugrunde liegt.
Ich gehe jetzt mal auf Sie, Frau Feike, ein, weil Sie gerade auch noch zuletzt geredet haben. Wir sind uns doch einig. Natürlich gilt es, den Wald zu erhalten in seiner Fläche und auch eine Waldmehrung zu betreiben. Im Falle von Moorrenaturierung, von Wiedervernässung von Mooren, worum es hier ausdrücklich geht, ist es ja so: Man muss das mal ein bisschen rückblickend betrachten. Es wird nirgendwo etwas vernässt, was nicht zuvor Moor gewesen ist. Es handelt sich also nur um die Reparatur dessen, was zuvor geschädigt wurde. Und die konkurrierende Gesetzgebung, die auch von mehreren Redner/innen dargestellt wurde und vom Redner Herrn Minister Backhaus auch klargemacht wurde, ist eben keinesfalls so eindeutig, wie es jetzt den Eindruck zu haben scheint. Es ist einerseits eine Kannregelung und wir haben seit 2013 dokumentierte Fälle, wo gegen diese Kannregelung entschieden wurde.
Wenn Sie jetzt sagen, das sind diese neun Fälle in der Kleinen Anfrage mit soundso viel Hektar, was Frau Dr. Schwenke ausgerechnet hat, nun gut, aber das zeigt, so geht es weiter. Wenn wir hier nicht gegensteuern durch die ja auch schon von Herrn Backhaus in die Diskussion geworfene Möglichkeit, einen Erlass oder ein