Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Anlass oder Anliegen unseres Antrages war und ist es, Ihren Blick für die Situation in den Servicecentern im Land zu schärfen, insbesondere, was die Beschäftigungsbedingungen angeht.
Frau Tegtmeier, zur Verfahrensweise in Brandenburg: Der dortige Sozialausschuss hat sich intensiv mit dieser Studie beschäftigt. Auch ministeriumsseitig wird man weiter diskutieren, welche der Anregungen, die dort formuliert sind, geeignet sind, um sozusagen auch in brandenburgischen Servicecentern zu Verbesserungen zu kommen.
Als jemand, der nach der Ausbildung fast sein gesamtes Berufsleben in der Branche verbracht hat, der selbst am Telefon saß, selbst Prozesse überarbeitet und Teams geführt hat und später als Betriebsratsvorsitzender die Verantwortung für mehrere Hundert Kolleginnen und Kollegen trug, ist mir die Verbesserung der Arbeits- und Entgeltbedingungen für die Beschäftigten der Branche ein besonderes Anliegen. So habe ich auch nach meinem Wechsel in den Landtag 2011 die Entwicklungen in der Branche nicht nur beobachtet, sondern habe sie zum einen über Kleine Anfragen jährlich hinterfragt und das Gespräch mit Betriebsräten und Gewerkschaften weiter gesucht und geführt. Ich bin nämlich tatsächlich der
Überzeugung, dass Servicecenter wichtige Arbeitgeber in unserem Land sind und auch bleiben sollen. Deswegen habe ich auch Teile meiner Einbringungsrede darauf verwendet, deren Entwicklung hier darzustellen. Mir geht es nämlich nicht um eine undifferenzierte Kritik an der Branche, aber ich ergreife ganz klar Partei, wenn zum Beispiel bei Sky Deutschland seit Monaten um einen Tarifvertrag gekämpft wird und die Beschäftigten dann auf eine Geschäftsführung treffen, die selbst Gesprächen über mögliche Inhalte eines Haustarifvertrages eine kategorische Absage erteilt.
Da viele Beschäftigte in diversen Befragungen der Gewerkschaften, übrigens schon über Jahre hinweg, über niedrige Löhne, über Schichtdienste, über Zeitdruck, hohe Arbeitsintensität und steigende Arbeitsanforderungen klagen, verwundert es auch nicht, dass Betriebsräte aus der Branche immer wieder mit Nachdruck Verbesserungen im Sinne guter Arbeit einfordern.
Daher möchte ich einmal beispielhaft aus einer Resolution von Servicecenterbetriebsräten zitieren, die sich jährlich im Rahmen einer Fachtagung der Technologieberatungsstellen, kurz TBS, zu aktuellen Fragen austauschen. Dort heißt es nämlich, Zitat: „Arbeitgeber und Politik werden aufgefordert, … das drängende Problem der zunehmenden psychischen Belastungen“ anzugehen und „Gefährdungsanalysen“, die „auch diesen Komplex einschließen“, zu erstellen. Sie sollen darauf hinwirken, dass „auskömmliche Löhne bezahlt werden, die nicht auf dem Niveau des Mindestlohns verharren“. Es muss endlich ein tariffähiger Arbeitgeberverband gegründet werden, „damit über tarifliche Regelungen die unwürdige Situation abgeschafft wird“, dass teilweise immer noch „Beschäftigte trotz Vollzeitarbeit auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind“. Und „Beschäftigte und Interessenvertretungen“ müssen sich in Sachen Arbeits-, Gesundheits- und Datenschutz „unmittelbar und ohne Sanktionen befürchten zu müssen an staatliche Aufsichtsbehörden … wenden können, um … betriebliche Missstände vortragen und auf Abhilfe hinwirken zu können“. Zitatende.
All diese Punkte finden Sie auch in diesem Antrag, der also mitten aus dem Leben stammt, und auch die Fakten sprechen eine deutliche Sprache. Wir haben 30,2 Fehltage pro Jahr in den Servicecentern und wir haben 20,5 Fehltage pro Jahr im Durchschnitt aller Branchen. Das kann auch keinen verwundern, der sich diese Belastungen, die spezifischen, in einem Callcenter mal angeschaut hat: Großraumbüros mit schwierigen klimatischen und Lichtverhältnissen, Desk Sharing ohne Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz, Zielvorgaben mit bis zu 250 Telefonaten täglich, hohe Fremdbestimmung durch standardisierte Gesprächsleitfäden, einseitige körperliche Belastung,
atypische Arbeitszeiten und emotionale Erschöpfung sind nur einige der Stichworte, die mir dazu einfallen.
Auch eine IGES-Beschäftigtenbefragung für die DAK hat im letzten Jahr noch mal ergeben – und das ist das Problem, Frau Tegtmeier –, 24,5 Prozent der Befragten wissen nichts von konkreten Maßnahmen in Sachen Vorbeugung psychischer Belastungen und/oder Gefährdungsbeurteilungen. 43,9 Prozent sagen, vonseiten des Arbeitgebers findet diesbezüglich gar nichts statt, und zwar, obwohl es im Arbeitsschutzgesetz geregelt ist.
Auch die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie, die neben der Verbesserung und Organisation des be
trieblichen Arbeitsschutzes und der Verringerung von arbeitsbedingten Gefährdungen im Muskel-/Skelettbereich vor allem auf den Schutz und die Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung abstellt, hat daran nichts geändert. Deshalb wollen wir, dass die Arbeitsschutzbehörden des Landes endlich ihren Job machen und beim Thema Gefährdungsbeurteilungen zukünftig einen Schwerpunkt setzen. Ich habe es vorhin dazwischengerufen, das könnte man gegebenenfalls auch zeitlich befristet machen. Konkret heißt das, sie sollen Probleme im Rahmen von Besichtigungen erkennen, sie sollen zielgerichtet informieren, sie sollen ein Bewusstsein für die Folgen von Fehlbelastungen schaffen, bei der Erstellung einer systematischen Gefährdungsbeurteilung beraten und vor allen Dingen sollen sie auch überwachen, ob das betriebliche Arbeitsschutzsystem zur Prävention und Beseitigung von Risiken und Fehlbelastungen beiträgt.
Sie können hier nicht über Überforderung der Arbeitsschutzbehörden klagen. Ich darf daran erinnern, dass wir schon vor geraumer Zeit auf die Problematik des Arbeitsplatzabbaus im LAGuS hinwiesen haben, gerade auch in dem Bereich. Auch diesen Antrag hatten Sie damals abgelehnt.
Nur 0,8 Prozent der Beschäftigten haben in einer ver.diUmfrage angegeben, mit ihrem Gehalt zufrieden zu sein. Das kann nicht verwundern, denn die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes, Frau Ministerin, war auch für die Beschäftigten in der Branche wichtig, aber das Lohnniveau hat sich seitdem eben nur unwesentlich verbessert. Die Gründe muss ich hier nicht noch einmal ausführen, „Teilzeit“ war ein Stichwort an der Stelle. Deshalb muss auch die Diskussion zur Gründung eines tariffähigen Arbeitgeberverbandes erneut angestoßen werden und deshalb brauchen wir vor allen Dingen einheitliche Standards.
Wenn wir über ein Landesgütesiegel reden oder auch ein europäisches Gütesiegel für Servicecenter, dann meinen wir damit im Wesentlichen, dass wir einen Beitrag brauchen weg vom Unterbietungswettbewerb und hin zu einem echten Qualitätswettbewerb. Das kann nur gelingen, wenn beide Gütesiegel künftig soziale Fragen einschließen und wenn sie Voraussetzung, zum Beispiel für die Ausreichung von Fördermitteln, sind.
Ich möchte dann gerne auch mal darstellen, dass das keine Fiktion ist, sondern dass das durchaus gelingen kann. Da muss man nämlich nur einmal über die Grenzen nach Österreich schauen. In anderen Zusammenhängen macht dieses Parlament das ja gelegentlich auch. Dort ist es zum Beispiel so, wir haben Organisationsgrade von 90 Prozent und wir haben die Mitgliedschaft der Arbeitgeber in tariffähigen Verbänden. Das sorgt eben dafür, dass es neben einem Mindestverdienst in der Branche auch zwei weitere Monatsgehälter als Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt und dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände dort gemeinsam eine Lohnsteuerreform zur Entlastung kleiner Einkommen anstreben. Die Arbeitgeber sorgen dort für Sicherheit und Gesundheit, sie kümmern sich um Ergonomie und Arbeitsorganisation und nehmen Maßnahmen, insbesondere auch zur Vorbeugung psychischer Belastungen, sehr ernst.
Das lohnt sich auch, denn die Arbeitszufriedenheit dort ist mit 81 Prozent viel höher als bei uns und der Krankenstand mit zwölf Krankentagen durchschnittlich pro
Jahr deutlich niedriger. Dort sind viele Servicecenter zertifiziert, was zu einheitlichen Standards am Markt und damit zunächst einmal zu einer Vergleichbarkeit der Callcenter untereinander geführt hat, denn dann gibt es diesen ruinösen Preiskampf nicht, den wir hier teilweise erleben, weil alle um Qualität kämpfen. Natürlich ist der österreichische Servicecentermarkt im Vergleich zum deutschen überschaubar, aber der Vergleich zeigt doch, dass es auch anders gehen kann. Deshalb bleiben wir dabei, es braucht dringend neue Impulse für gute Arbeit, auch in unseren Servicecentern.
Vielleicht können wir uns auf einen Minimalkompromiss verständigen, bei aller Unterschiedlichkeit in den Sichtweisen, die auch hier zutage getreten sind. Ich denke, der Wettbewerb um qualifizierte Arbeitsplätze wird künftig auch über die Qualität der Arbeitsangebote mit entschieden, denn die Zeiten, in denen Servicecenterbeschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern ihrem Unternehmen mangels Alternativen und drohender Arbeitslosigkeit dauerhaft treu bleiben mussten, sind ein für alle Mal vorbei. Deswegen sage ich: „Nicht Geiz ist geil“, sondern ein positives Image, eine faire Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen werden künftig ein Wettbewerbsvorteil sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5069(neu). Wer dem zu- zustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt haben die Fraktionen der SPD, der CDU und der NPD, es enthielt sich niemand. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5069(neu) abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wiederbelebung von Mooren nicht durch Waldausgleich erschweren, Drucksache 6/4856.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wiederbelebung von Mooren nicht durch Waldausgleich erschweren – Drucksache 6/4856 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Moorschutz ist nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes eine wichtige Angelegenheit und MecklenburgVorpommern kann sich inzwischen zu Recht rühmen, deutschlandweit eines der führenden, wenn nicht sogar das führende Bundesland in Sachen Moorschutz zu sein. Lange war das anders. Jahrzehntelang wurden Moorgebiete für die intensive Landwirtschaft ausgetrocknet und in Ackerland oder in Intensivweiden verwandelt. Dank eines weisen und ambitionierten Moorschutzprogrammes aus dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie konnten nun auf Tausenden Hektaren Moorland wieder naturnahe Wasserverhältnisse hergestellt werden.
Trotz dieser positiven Entwicklung, die wir hier ausdrücklich würdigen, kommen die Bemühungen zum Schutz der Moore gelegentlich an Grenzen, die eine erfolgreiche Umsetzung des Moorschutzprogrammes erschweren. Eines dieser unverständlichen Erschwernisse haben wir zum Gegenstand unseres heutigen Antrages gemacht. Wie Sie der Begründung unseres Antrages entnehmen können, möchte die Landesforstanstalt bei Wiedervernässung von Waldmooren einen Ausgleich für dann angeblich zerstörten Wald. Sie müssen sich das vorstellen, der Wald wird nasser bei einer Moorwiedervernässung, die Bäume sterben ab und aus Sicht der Forstanstalt ist das dann ein zerstörter Wald.
Ein solcher Ausgleich, also die Pflanzung von Wald an anderer Stelle, muss natürlich organisiert und bezahlt werden. So stellt diese Ausgleichsforderung eine nicht unerhebliche organisatorische, finanzielle und auch politische Belastung für die Moorschutzprojekte dar. Im Zweifel können Moorschutzprojekte nicht umgesetzt werden, wenn ein Waldausgleich nicht gelingt. Wie kommt nun aber die Landesforst überhaupt dazu, einen Waldausgleich zu fordern, wenn sie durch das Gesetz dafür überhaupt keine Ermächtigungsgrundlage hat?
Lassen Sie uns kurz einen Blick in die rechtliche Situation werfen. Das Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern legt in Paragraf 2 fest, welche Flächen per Gesetz Waldflächen sind. Nach Paragraf 2 Absatz 2 des Gesetzes handelt es sich bei den Mooren also um Wald – hören Sie noch mal gut zu! –, wenn diese Moore im Wald liegen oder an ihn grenzen.
Mit dem sogenannten Waldbilanzerlass der Landesregierung wird der Waldbegriff des Paragrafen 2 noch weiter präzisiert. Demnach handelt es sich bei gesetzlich definierten Waldflächen einerseits um sogenannte Holzböden oder um sogenannte Nichtholzböden. Das heißt nichts anderes, als dass es einerseits einen Wald gibt, der ganz eindeutig der Rohholzerzeugung dient, und dann gibt es aber auch Waldflächen, das sind eben jene Nichtholzböden, die aufgrund ihrer geringen Bestockung nicht in erster Linie oder auch gar nicht der Holzerzeugung dienen. Und zu Letzteren gehören halt auch die Moore und Sümpfe.
Es handelt sich hier nicht um winzig kleine Inselchen inmitten eines Waldes, sondern das können auch große Flächen sein, bis zu 50 Hektar können die schon mal groß sein. Wird nun so ein Moor wiedervernässt im Sinne des Moorschutzes, bleibt es laut Definition auch weiterhin Wald, also ein Wald, der nicht der Holzerzeugung dient, haben wir eingangs gehört. Es kommt also unserer Meinung nach nicht zu einer Waldumwandlung im Sinne des Paragrafen 15 Landeswaldgesetz. So ist schon allein aus diesem Grund die Festsetzung einer Ausgleichspflicht unverständlich.
Hinzu kommt, dass in Paragraf 15 Absatz 7 Punkt 1 Wiedervernässungsmaßnahmen in Mooren, wie sie gelegentlich in Form von Kompensationsmaßnahmen – für Bauvorhaben zum Beispiel – festgelegt werden, vom Waldausgleich befreit werden können. Daran sehen Sie, der Gesetzgeber hat bereits anerkannt, dass es ein hohes öffentliches Interesse an diesen Wiedervernässungsmaßnahmen gibt, bei denen der natürliche Wasserhaushalt wiederhergestellt wird. Deshalb eröffnete er die Möglichkeit, bei solchen Wiedervernässungsmaßnahmen den Waldausgleich nicht vorzunehmen, ihn
davon freizustellen. Also sogar, wenn eine Waldumwandlung erfolgen würde, müsste nicht zwangsläufig immer ein Waldausgleich gefordert werden.
Die Praxis in Mecklenburg-Vorpommern sieht oft anders aus. Die Landesforstanstalt nutzt hier offenbar Moorschutzprojekte, um mit EU-Fördermitteln, die dem Moorschutz und damit der Umsetzung der EU-Wasserrahmen- richtlinie und der FFH-Richtlinie dienen sollen, die landeseigene Waldbilanz aufzubessern, zumindest erweckt es den Anschein. Dies geschieht aber gleichzeitig unter Belastung der Moorschutzprojekte, die dadurch viel schwerer realisiert werden können. Hier geht es nicht nur um kleine Splitterflächen, sondern um Flächen von bis zu 30 Hektar, wie ich in meiner Kleinen Anfrage auf der Drucksache 6/3853 zu diesem Thema herausgefunden habe.
Sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich sollte man meinen, dass die Landesforstanstalt als Einrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern am selben Strang mit jenen Institutionen zieht, die sich im Interesse des Landes für die Wiedervernässung von Waldmooren engagieren, schließlich sind Waldmoore in der Regel Natura2000-Lebensräume, für deren guten Zustand die Landesforst zuständig ist. Intakte Waldmoore erfüllen zudem zahlreiche wichtige ökologische Funktionen, zum Beispiel für das Bestandsklima eines naturnah zu bewirtschaftenden Waldes. Es ist ja eigentlich auch so, dass sich die Landesforst immer wieder zum Moorschutz bekennt, dass sie in diesem Zusammenhang zahlreiche Initiativen ergreift und sogar eine eigene Koordinierungsstelle betreibt. Und doch agiert sie in diesem Punkt äußerst hinderlich.
Dass es für diese nicht nachvollziehbare Vorgehensweise keine schlüssige Erklärung gibt, zeigen die Antworten auf meine Kleine Anfrage, die ich schon erwähnte. Die Landesregierung zeigt darin den gesetzlichen Rahmen so auf, wie ich ihn hier auch gerade geschildert habe, beantwortet aber meine Frage, warum die Forstbehörden nicht auf die Festlegung des Waldausgleiches bei Moorschutzprojekten verzichten, nicht. Nach unserer Auffassung dürfen Vorhaben, die im Landesinteresse durchgeführt werden und für die zudem der Gesetzgeber eine Befreiung vom Waldausgleich vorgesehen hat, nicht erschwert werden.
Meine Damen und Herren, wir fordern eine grundsätzliche Befreiung vom Waldausgleich bei Moorschutzprojekten und bitten für diesen Antrag um Ihre heutige Unterstützung. Da ich mir vorstellen kann, dass Sie dazu vielleicht auch noch einmal mehr Expertenwissen hören möchten, um dann gut informiert in die Abstimmung zu dem Antrag zu treten, beantrage ich heute eine Überweisung in den Agrarausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es interessant, dass wir dieses Thema heute auf der Tagesordnung haben, am Anfang des Jahres über die Wälder des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu reden, auf der einen Seite, und auf der anderen Seite bin ich doch sehr glücklich darüber – ich hoffe, Sie auch –, dass sich 195 Staaten dieser Erde in Paris zum Folgeabkommen verständigt haben und wir damit auch den Durchbruch, was die Klimaschutzverhandlungen anbetrifft, was im Übrigen explizit auch ganz intensiv aus Deutschland beeinflusst worden ist, erreicht haben. Das ist ein großer Erfolg der Weltgemeinschaft für die nachfolgenden Generationen.
Warum sage ich das? Sonst kriege ich ja gegebenenfalls einen Ordnungsruf, warum ich das hier in den Raum stelle. Es ist erstmalig weltweit – und da bin ich Ihnen tatsächlich sehr dankbar, Frau Karlowski …
Aber ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar, Frau Karlowski, dass Sie hier angedeutet haben, dass MecklenburgVorpommern in der Frage des Moorschutzes und auch der Erarbeitung der Moorschutzprogramme, die wir in Mecklenburg-Vorpommern seit der Wende entwickelt haben, beispielgebend ist, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Das ist so. Darüber sind wir froh, dass das Eingang in die Verhandlungen in Paris gefunden hat, dass Moorschutz angerechnet werden kann, das Thema Wald dabei endlich eine wichtige Rolle spielt und eben auch als klimaschützende Maßnahme das Aufforsten oder in der Symbiose zwischen Moorschutz und Forstwirtschaft ebenso Schlüssel des Erfolges liegen. Das eint uns, glaube ich. Ich bin sehr froh, dass wir hoffentlich damit auch das 2-Grad-Ziel und das 1,5-Grad-Ziel für die Weltgemeinschaft erreichen werden.
Warum sage ich das? Weil es einfach auch ein Teil unserer Politik in diesem Lande ist: Realismus auf der einen Seite und auf der anderen Seite natürlich auch dafür zu werben, dass man Verständnis für Maßnahmen hat. Man kann nicht immer mit den Fingern auf Nationen zeigen, die Raubbau an der Natur betreiben, und vor Hunderten von Jahren ist es hier passiert. Deswegen ist es schon so, dass Mecklenburg-Vorpommern, glaube ich, sehr gut aufgestellt ist und wir uns tatsächlich in einer Vorreiterrolle befinden.
Auf der anderen Seite ist es so, für Mecklenburg-Vor- pommern insgesamt – und da greift mir das auch ein bisschen zu kurz, sich nur auf die reinen Moorstandorte in den Wäldern zu beziehen – müssen wir feststellen, dass immerhin 12,6 Prozent Anteil der Landesflächen in Mecklenburg-Vorpommern, nämlich 292.000, also rund 300.000 Hektar, mit Mooren bewachsen ist und wir damit das moorreichste Bundesland der Bundesrepublik
Mit den MoorFutures wurde in Mecklenburg-Vorpommern weltweit das erste Kohlenstoffzertifikat auf der Basis von Moorvernässungsprojekten auf den Weg gebracht. Ich finde es schon hervorragend, dass wir hier gut weitergekommen sind. Im Übrigen gehören auch Projekte in den Wäldern dazu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube auch, Frau Karlowski, dass es wichtig ist, dass wir nicht nur reine Moorrenaturierung wollen, sondern da, wo es Sinn macht, auch mit der Paludikultur arbeiten oder nasse Forstwirtschaft oder letzten Endes feuchte Landwirtschaft auf den Weg bringen, weil es technisch-technologisch eine Riesenherausforderung ist, aber wir uns damit weltweit in einer Vorreiterrolle befinden, und zwar in Europa und auch in Deutschland. Wir müssen den Bundesminister noch ein bisschen versuchen zu beeinflussen, dass er das auch endlich voranbringt. Ich finde es wichtig, dass Moorschutz nicht gleich heißt, dass wir dort keine Bäume mehr anpflanzen. Insbesondere die Erle und auch die Weide werden dabei in der Zukunft eine hochinteressante Rolle spielen.
Hervorzuheben ist auch, dass wir mit der Universität Greifswald einen Partner gefunden haben, der weltweit anerkannt ist. Und ich bin ausdrücklich dem Bildungsminister dankbar, dass wir hier eine enge Kooperation zwischen unseren Häusern haben. Sie wissen wahrscheinlich, dass das Bundesministerium für Umwelt und Bau ja nun auch eine erhebliche Förderung in die Universität hineingibt und auf der anderen Seite wir auch gerade ausgezeichnet worden sind mit einer doch erheblichen Unterstützung für die MoorFutures, um diese voranzubringen.