Protocol of the Session on March 6, 2012

(Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Vielen Dank.

Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der oder des stellvertretenden Vorsitzenden der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte den Schriftführer, die Na- men der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 12.56 Uhr

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Wiederbeginn: 12.59 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt. Für die Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden der Enquetekommission wurden 67 Stimmen abgegeben, davon waren 54 Stimmen gültig. Es stimmten für die Abgeordnete Karen Stramm 49 Abgeordnete, es stimmten für den Abgeordneten Stefan Köster 5 Abgeordnete.

Ich stelle fest, dass Frau Karen Stramm die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte.

Ich frage Sie, Frau Stramm: Nehmen Sie die Wahl an?

Ja, ich nehme die Wahl an.

Ich darf Ihnen, Frau Stramm, im Namen des Hauses für Ihre künftige Aufgabe alles Gute wünschen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gebe nun das Ergebnis der Wahl der Mitglieder zur 15. Bundesversammlung bekannt.

Insgesamt wurden 67 Stimmen abgegeben, davon waren 67 Stimmen gültig. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD auf Drucksache 6/395 entfielen 24 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU auf Drucksache 6/361 entfielen 17 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/412 entfielen 14 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/414 entfielen 7 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/408 entfielen 5 Stimmen.

Damit sind als Mitglieder der Bundesversammlung gewählt: aus der Vorschlagsliste der Fraktion der SPD auf Drucksache 6/395 die unter den Ziffern 1 bis 5 aufgeführten Kandidaten, aus der Vorschlagsliste der Fraktion der CDU auf Drucksache 6/361 die unter den Ziffern 1 bis 3 aufgeführten Kandidaten, aus der Vorschlagsliste der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/412 die unter den Ziffern 1 bis 3 aufgeführten Kandidaten, aus der Vorschlagsliste der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/414 der unter Ziffer 1 aufgeführte Kandidat sowie aus der Vorschlagsliste der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/408 der unter Ziffer 1 aufgeführte Kandidat.

Der Deutsche Bundestag hat darüber hinaus mitgeteilt, dass, wie bei früheren Bundesversammlungen üblich, vorsorglich für jede in den Ländern erfolgreiche Vorschlagsliste Ersatzmitglieder eingeladen werden. Dies geschieht für den Fall, dass die Feststellung nach Paragraf 4 Absatz 5 Satz 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten, wer für ein ausgeschiedenes Mitglied Listennachfolger ist, nicht mehr rechtzeitig vor der Anreise getroffen werden kann. Aufgrund der vom Deutschen Bundestag mitgeteilten Tabelle ergibt sich, dass für jede Liste aus dem Landtag Mecklenburg-Vorpom- mern ein Ersatzmitglied vorgesehen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, soweit sich diejenigen, die soeben zum Mitglied der Bundesversammlung gewählt worden sind, hier im Saal befinden, bitte ich Sie, sich unmittelbar nach Ende der Sitzung in der Lobby beim Ordnungsdienst zu melden. Ihnen werden dort die Unterlagen für die Bundesversammlung ausgehändigt. Ich bitte Sie, die in den Umschlägen enthaltenen Unterlagen nach Möglichkeit heute noch auszufüllen und dem Ordnungsdienst am Eingang des Plenarsaales zu übergeben oder diese im Direktorbüro hier auf der dritten Etage abzugeben.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 3: Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, gegen den Ausschluss von der 8., 9. und 10. Sitzung des Landtages am 1., 2. und 3. Februar 2012.

Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, gegen den Ausschluss von der 8., 9. und 10. Sitzung des Landtages am 1., 2. und 3. Februar 2012

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Pastörs hat mit Schreiben vom 3. Februar 2012 gegen den Ausschluss von der 8., 9. und 10. Sitzung des Landtages am 1., 2. und 3. Februar 2012 gemäß Paragraf 100 der Geschäftsordnung des Landtages Einspruch eingelegt.

Lassen Sie mich zum Einspruch Folgendes anmerken:

Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag nach Beratung im Ältestenrat über die Einsprüche ohne Aussprache. Die Beratung im Ältestenrat hat in der 16. Sitzung stattgefunden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch.

Wer dem Einspruch des Abgeordneten Pastörs, Fraktion der NPD, gegen den Ausschluss von der 8., 9. und 10. Sit- zung des Landtages am 1., 2. und 3. Februar 2012 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzei- chen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Pastörs bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Wie bereits bekannt gegeben, findet die nächste Sitzung des Landtages am Mittwoch, dem 14. März 2012, 10.00 Uhr statt. Die Sitzung ist geschlossen.