Protocol of the Session on December 16, 2015

(Stefanie Drese, SPD: Juhu!)

Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Energieminister Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Jurist bin ich natürlich jetzt geradezu herausgefordert, mich den Eingangsausführungen zu widmen. Trotz der Überzeugung, dass Sie sozusagen einen einmaligen Fingerabdruck mit einem Film auf den Smart-Meter-Stromabnahmezahlen darlegen können, halte ich es zumindest für gewagt zu behaupten, dass daraus schon eine Verurteilung herrührt.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das mag sein, aber es ist möglich.)

Ich glaube, man muss ein bisschen achtgeben, wie viel Datenschutzpanik man mit so einem Thema macht.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Also ganz so weit würde ich an der Stelle nicht gehen.

Sehr geehrter Herr Jaeger, Sie weisen in Ihrem Antrag aber darauf hin,

(Vincent Kokert, CDU: Am besten, Sie verbieten das.)

dass intelligente Zähler und Messsysteme einen Beitrag zur Stabilisierung des Stromes leisten können. Ich fände es wichtig, dass wir uns da auch einig sind, die können den Beitrag leisten.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, aber nur auf freiwilliger Basis.)

Das können wir im Übrigen für die weitere Diskussion gern unstreitig stellen, da sind wir mit der Landesregierung nicht auseinander.

Sie erwähnen zudem, dass intelligente Zähler und Messsysteme einen Beitrag insgesamt zur Stabilisierung des Stromnetzes leisten, ebenfalls unstreitig. Sie fordern darüber hinaus, dass die Kosten im angemessenen Verhältnis zu den Energieeinsparungen stehen sollen. Auch das können wir aus dem Streit nehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag greift verschiedene Punkte auf, die die Landesregierung in der zurückliegenden Diskussion in den Gremien des Bundesrates bereits dort vertreten hat. Ich bin mir nicht sicher, noch mal, die Pornofalle hatten wir nicht im Blick, aber alle anderen Punkte haben wir in ähnlicher Weise deutlich angesprochen.

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Die Pornofalle! Dabei wäre die doch so wichtig.)

Wir werden uns in dieser Diskussion daher weniger,

(Heiterkeit bei Stefanie Drese, SPD – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weniger in den Gegensätzen bewegen, aber ich finde,

(Vincent Kokert, CDU: Der Minister scheint Hinweise darauf zu haben, dass die GRÜNEN da besonders gefährdet sind.)

die Frage sollten wir einmal für alle die, die nicht täglich mit Smart Metern zu tun haben, auch klären: Was ist eigentlich ein Smart Meter? Gemeint sind intelligente Zähler. Will man den tatsächlichen Energieverbrauch bei einem Anschlussnutzer zeitgerecht messen, können genau diese Smart Meter helfen – das ermöglicht im Übrigen umgekehrt, auch das gehört dazu, deswegen stellen Sie hier auf die Freiwilligkeit ab, dem Verbraucher, ein klareres Bild über seinen Verbrauch zu erhalten – und geben ihm damit gegebenenfalls Möglichkeiten, eigene Energieeffizienzmaßnahmen einzuleiten. Daneben können intelligente Messsysteme auch zur Messung und Übermittlung von Netzzustandsdaten verwendet werden – wir meinen da nicht nur Fotovoltaikanlagen –, und damit sind diese Daten geeignet, einen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes zu leisten.

Wichtig ist aber vor allem eines: Smart Meter informieren die Marktakteure zeitnah über die Entwicklung von Verbrauch und Erzeugung. Damit schaffen sie die Grundvoraussetzung für die Flexibilisierung der Nachfrage, und das wiederum ist ein wichtiger Baustein dessen, was wir aktuell unter Strommarkt 2.0 intensiv diskutieren.

Sie haben aber auch den Nachteil angesprochen, Smart Meter sind vergleichsweise teuer. Die Landesregierung hat deshalb im Bundesratsverfahren gerade Verbraucherinteressen, die Sie hier ansprechen, im Blick gehabt. Am Freitag wird der Entwurf des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende im Bundesrat beraten. Zuvor haben die Bundesratsausschüsse bereits ihre Empfehlungen in einer Stellungnahme formuliert, die Sie möglicherweise kennen. Das weiß ich nicht, wie intensiv die GRÜNEN-Netzwerke da sind.

Und auch diese Stellungnahmeformulierungen sind natürlich mit Beteiligung aus unserem Bundesland erfolgt. Die Landesregierung hat in den Ausschusssitzungen verschiedene Anträge unterstützt. So wurde im Wirtschaftsausschuss bekräftigt, dass Kosten und Nutzen – das ist ja auch Ihr Wunsch – intelligenter Messsysteme in einem vernünftigen Verhältnis stehen müssen.

Den im Gesetzentwurf festgelegten Preisobergrenzen – das gehört nämlich der Vollständigkeit halber auch dazu, die gibt es, jeweils für verschiedene Nutzergruppen – liegt eine Kosten-Nutzen-Analyse des Bundeswirtschaftsministeriums zugrunde. Demnach entsprechen die Preisobergrenzen dem Einsparpotenzial durch Smart Meter.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Welche Einsparungen gibt es bei Fotovoltaikanlagen?)

Zu Punkt 3 Ihres Antrages …

Es geht ja vor allen Dingen um Verbraucher, auch bei Fotovoltaikanlagen. In der Tat werden wir davon ausgehen, dass die gezielter Einsatz finden und man sich möglicherweise künftig einen deutlicheren Kopf darüber ma

chen muss, ob immer alles die 11-bis-13-UhrAusrichtungen sein müssen.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Aber dann gibt es doch gar keine Einsparungen.)

Zu Punkt 3 Ihres Antrages …

Sie haben ja einen Antrag gestellt. Sie haben nicht auf Fotovoltaikanlagen begrenzt, sondern Sie haben ganz ausdrücklich vor allen Dingen die kleinen Verbraucher in den Blick genommen, die unter 6.000 Kilowattstunden.

Zu Punkt 3 Ihres Antrages, der Schaffung von Rahmenbedingungen, um das Angebot variabler Stromtarife zu erhöhen, weise ich gern darauf hin, dass das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende genau diese Rahmenbedingungen schaffen will. Was wir nicht schaffen werden, das gehört auch dazu, dass wir in so ein Gesetz reinschreiben, jeder Energieversorger hat künftig einen Tarif X, Y oder Z anzubieten, sondern wir versuchen umgekehrt, die technischen Rahmenbedingungen zu schaffen mit diesem Gesetz, bei denen wiederum Energieversorger eher geneigt sein werden, für solche vorhandenen technischen Rahmenbedingungen überhaupt einen Tarif anzubieten. Zurzeit macht es überhaupt keinen Sinn, einen Tarif anzubieten, der möglicherweise bei Windstromüberschuss einen billigeren Tarif bietet, weil es überhaupt keinen Smart Meter bei den Kunden gibt, der so etwas erkennen kann und dann Signale aufgreifen könnte.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wieso? Wer würde das dann nützen?)

Variable Tarife …

Ob er es nützen würde, können wir uns dann anschauen.

… setzen aber voraus, dass der Netzverbraucher seinen Verbrauch kennt und steuern kann und diese Steuerung über solche technischen Einheiten funktioniert. Genau dafür sollen Smart Meter die Voraussetzungen schaffen. Erst wenn diese technischen Voraussetzungen vorliegen, werden variable Stromtarife überhaupt realistisch auf den Markt kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetz- entwurf sieht zudem vor, dass für die Gruppe der Letztverbraucher, die Sie besonders in den Blick nehmen, mit einem Jahresstromverbrauch von weniger als 6.000 Kilowattstunden keine intelligenten Messsysteme eingebaut werden müssen. Das „Muss“ ist eben gerade für diese Nutzergruppe nicht im Gesetz. Das Messstellenbetriebsgesetz stellt es dem zuständigen Messstellenbetreiber jedoch frei – das ist vielleicht Ihre Sorge, die Sie verfolgen –, Zählpunkte bei Letztverbrauchern dieser Stromverbrauchsgruppe mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Die können ihn also glücklich machen, ohne dass er das möchte.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Richtig.)

Auch in einigen weiteren Fällen, das würde ich jetzt nicht im Detail aufzählen, kann es zum Einbau von entsprechenden Messsystemen bei Nutzern kommen, die weniger als 6.000 Kilowattstunden verbrauchen. Diese zu

sätzlichen Kosten für den Anschlussnutzer sind in der Tat erheblich. Und weil gerade für ihn der Nutzen vermutlich sehr gering ist, kann da erheblicher Ärger aufkommen.

(Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genau deshalb hat sich die Landesregierung im Bundesratsverfahren – das werden Sie ja kennen, wenn Sie sagen, all die Vorlagen sind im GRÜNEN-Netzwerk rumgegangen – dafür eingesetzt, dass diesen speziellen Nutzern, nämlich denen mit weniger als 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, ein Widerspruchsrecht in dem Gesetz eingeräumt wird. Und wir haben uns darüber hinaus mit anderen Landesregierungen in einem entsprechenden Antrag im Wirtschaftsausschuss dafür eingesetzt, dass ein solches Widerspruchsrecht nicht nur verankert wird, sondern dass der entsprechende Messstellenbetreiber verpflichtet wird, bevor er einbaut, seinen Kunden genau auf dieses Widerspruchsrecht hinzuweisen, damit er im Zweifel die rote Karte ziehen kann und überhaupt weiß, dass er das darf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man darf schon bezweifeln, ob überhaupt viele Messstellenbetreiber auf die Idee kommen, solch einen Smart Meter in Privathaushalten mit diesen geringen Verbräuchen einzubauen. Die Nachfrage unseres Hauses bei den Stadtwerken Rostock und bei der WEMAG hat genau das bestätigt. Dort beabsichtigt man eben gerade nicht, intelligente Messsysteme in die genannten Kleinstverbraucherhaushalte einzubauen. Dagegen sprechen nicht zuletzt auch die engen Preisobergrenzen. Die sind nämlich ebenfalls definiert: Wie viel darf ich überhaupt als Messstellenbetreiber zusätzlich dem Privathaushalt in Rechnung stellen? Diese engen Preisobergrenzen gerade für diese Kleinstverbraucher sind dahin gehend geeicht, dass sie eben im Regelfall so einen Einbau gar nicht rentierlich machen, und dann tun das die Messstellenbetreiber, unsere Stadtwerke, im Regelfall auch nicht.

(Rudolf Borchert, SPD: So ist es. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Mensch!)

Auch die Ausstattung in größeren Liegenschaften ist fraglich, da sich auch dort erst noch herausstellen muss, dass mit dem erhofften Skaleneffekt des Masseneinbaus Preise erreicht werden, diese Preisobergrenzen, die für die nächsten Nutzergruppen relativ eng und zurückhaltend festgehalten sind, dass sich das überhaupt lohnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag greift dankenswerterweise überwiegend die Punkte auf, die das Land bereits im Rahmen des Bundesratsverfahrens in den letzten Monaten vertreten hat. Für diese Rückenstärkung vielen Dank. Die Landesregierung hat sich aber auch ohne den Antrag bereits erlaubt, sich in diesem Sinne in den Gremien des Bundesrates einzusetzen. Ich drücke uns jetzt gemeinsam die Daumen, dass diese entsprechenden Entschließungen aus dem Wirtschaftsausschuss am Freitag auch Mehrheiten im Bundesrat finden. Dann können wir ja auch mit den rotgrünen Bundesländern gemeinsame Sache machen. Da freue ich mich drauf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Borchert für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Smart Meter sind eine gute Sache und sind wichtig für die Digitalisierung der Energiewende. Ich glaube, da haben wir Übereinstimmung. Es gibt Datenschutzprobleme, ja, und es ist sicherlich auch so, dass die momentan noch zu teuer sind mit 100 Euro, aber man kann davon ausgehen, dass die zukünftig natürlich deutlich im Preis nach unten gehen werden, wenn es zu einer flächenweiten Anwendung kommt. Ab 2017 ist es geplant.