Protocol of the Session on December 16, 2015

Herr Schulte, ich mache das jetzt so, wie Sie das angekündigt haben, ich kann mich kurzfassen und rede dann lange.

(Jochen Schulte, SPD: Habe ich doch zum Anfang.)

Also, für Ihre Verhältnisse ist das gut, das will ich einräumen, aber das ist relativ überschaubar.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das war doch ein sehr substanzieller Beitrag, den er geleistet hat.)

Ich fange mal mit dem an,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Da wollen wir doch mal gucken, ob da noch was kommt.)

was Sie zum Schluss gesagt haben. Wir haben uns übrigens gar nicht so viel Mühe gemacht, Herr Schulte,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Na ja, na ja! – Vincent Kokert, CDU: Das sind wir ja gewohnt von Ihnen. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist nichts Neues. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und bei Wolfgang Waldmüller, CDU)

sondern wir haben schlicht und ergreifend bei der Frage der umweltfreundlichen, energieeffizienten und klimafreundlichen Kriterien in die anderen Bundesländer geguckt und haben festgestellt, in Schleswig-Holstein gibt es eine Regelung, die eigentlich sehr faszinierend und übernehmenswert ist.

(Regine Lück, DIE LINKE: Man kann doch auch mal ein bisschen bescheidener sein.)

Deshalb haben wir die entsprechend übernommen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Dafür, dass man so ein schlechtes Gesetz macht, müsste man bescheidener sein.)

Jetzt könnte man sich natürlich die Frage stellen: Warum machen die das in Schleswig-Holstein so, wo doch – wie Sie gerade ausgeführt haben – alle Möglichkeiten bestehen? Die Antwort ist relativ, …

(Jochen Schulte, SPD: Weil es schön aussieht.)

Nein.

(Jochen Schulte, SPD: Doch!)

… die Antwort ist relativ einfach und die habe ich auch schon bei der Einbringung hier vorgetragen: Da hilft ein Blick in das Dokument, was uns die Wegweiser GmbH vorgelegt hat, nämlich in den Evaluierungsbericht.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Und was steht zu Baden-Württemberg drin?)

Baden-Württemberg – danke für die Vorlage!

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Da steht gar nichts drin.)

Aber ich darf mich ja durchaus auch mal an einen Nachbarstaat wenden, wenn ich mich informiere.

60 Prozent der Vergabestellen greifen auf diese Möglichkeit überhaupt nicht zurück.

(Jochen Schulte, SPD: Das ist ja auch unbestritten.)

Das ist so.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Da haben wir das Bedürfnis, diese Quote zu verbessern, weil wir in der Tat der Auffassung sind,

(Torsten Renz, CDU: 40 hört sich doch schon mal gut an.)

dass die nachhaltigen Kriterien von Klimafreundlichkeit und Energieeffizienz bei der Vergabe eine Rolle spielen können.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Und, Herr Renz, weil Sie so freundlich gucken, will ich Ihnen mal ein Beispiel sagen.

(Torsten Renz, CDU: Ach so, extra für mich?! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber nur, weil er freundlich guckt.)

Es kann natürlich bei einer Beschaffung eine interessante Rolle spielen, ob ein Gerät, was ich beschaffe, was vielleicht Strom verbraucht, ein energieeffizientes Gerät ist oder nicht. Dann kann es sich wirtschaftlich auf die Dauer selbstverständlich rechnen. Dieses Kriterium wollten wir gerne mit hinein haben. Deshalb haben wir uns die Mühe gemacht, Ihnen in Anlehnung an die Schleswig-Holsteiner Regelung diesen Vorschlag zu machen.

Übrigens, was ich in der Debatte sowohl im Rechtsausschuss als auch im Wirtschaftsausschuss ganz interessant fand: Das zentrale Kriterium neben der Harmonisierung war nach Ihrer Auffassung ja, dass Sie sagen, wir ziehen die Schwellenwerte ein, um zu entbürokratisieren. Ich war, glaube ich, in allen Ausschusssitzungen dabei. Mir hat bis heute keiner erklären können, wo die großen Entbürokratisierungsfortschritte sind, weil es einfach andere gesetzliche Regelungen gibt, die bedingen, dass entsprechende Bürokratisierung stattfindet. Da müssen Sie in der Tat schon woandershin steuern.

Jetzt will ich einen letzten Punkt benennen, weil ich mich in der Tat kurzfassen möchte.

(Heinz Müller, SPD: Das ist gut.)

Wie Herr Holter das für die Linksfraktion auch schon ausgeführt hat, ist die Frage, wie man das Vergabegesetz und den Mindestlohn weiterentwickelt, auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Ich kann jetzt hergehen, bei 8,50 Euro bleiben und kann zur Kenntnis nehmen, dass diejenigen, die den Mindestlohn in Anspruch nehmen, über Preissteigerung, Tarifanpassung und so weiter einen größeren Abstand bekommen zu denjeni

gen, die mehr Geld erhalten. Deshalb sind wir der Auffassung, dass das dynamisiert werden muss.

Auch da hat Schleswig-Holstein – Helmut Holter hat ja die Zahlen genannt, die 9,24 Euro, die hier gelten würden – einen richtigen Schritt gemacht. Wir müssten uns gar nicht mehr darum kümmern, wie wir das anpassen, wenn wir es an die unterste Tarifgruppe im öffentlichen Dienst anlehnen. Und ich wage jetzt schon zu prophezeien, nach dem September 2016 wird das eine Position sein, die plötzlich die SPD-Fraktion für sich erkennen wird. Wir waren da etwas schneller.

Ich kann nur dafür werben, unseren Anträgen zuzustimmen. Wir werden natürlich den Anträgen der Linksfraktion zustimmen, weil wir in eine ähnliche Richtung denken. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Suhr.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski für die Fraktion der NPD.

(Torsten Renz, CDU: Das werden wir im Wortprotokoll noch mal nachlesen, wer sich das in der SPD jetzt zu eigen macht.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur einen Gesichtspunkt: Weil es ja das Mindestlohngesetz des Bundes gibt, solle Paragraf 9 Absatz 3 Vergabegesetz M-V entfallen. Diese Vorschrift stelle einen überflüssigen Regelüberschuss dar. Man könnte sie aber auch als nützliche Reserveregelung ansehen für den Fall, dass der Mindestlohn wieder verschwindet oder zumindest ausgehöhlt wird. Solche Versuche gibt es bereits, und zwar unter Ausnutzung des Massenansturms sogenannter Flüchtlinge.

Auf „Spiegel Online“ vom 25.10. befindet sich ein Artikel mit der Überschrift „Wie der Mindestlohn Flüchtlinge ausgrenzt“. Dort wird gewehklagt über einen, so wörtlich, „Angebotsschock auf dem Arbeitsmarkt“, verursacht durch den Ausländerzustrom, und in dieser Situation gehöre alles auf den Prüfstand, auch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Dieser wäre zumindest anzupassen, jede Menge Ausnahmen werden gefordert, ansonsten wären die Hürden für Zuwanderer zu hoch.

In dieses Horn blasen derzeit viele, natürlich auch die Deutsche Bank, deren Chefvolkswirt verkündet, Beschäftigung sei unverzichtbar für die Integration, also müsse die Lohnuntergrenze gesenkt werden, sonst wäre Integration nicht möglich. Nicht mehr lange und das Festhalten am Mindestlohn gilt als Rassismus und Ausländerhass. Was die Wirtschaft will, das macht die Bundesregierung für gewöhnlich auch. Deshalb kann es nicht schaden, einen vergaberechtlichen Mindestlohn als Landesregierung für alle Fälle beizubehalten, denn wie lange der bundesweite Mindestlohn gilt, das weiß keiner.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Waldmüller für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will nicht verhehlen, dass unsere Fraktion durchaus Befürchtungen hatte als das Vergabegesetz 2011 eingeführt wurde und 2012 um den vergabespezifischen Mindestlohn ergänzt wurde. Letztendlich haben wir damals darauf gedrängt, dass frühzeitig eine Evaluierung vorliegt, und die liegt ja nun auch seit März 2015 vor.

Wir haben im Vergabegesetz 2011 und in seinen Ergänzungen 2012 mehrere Ziele verfolgt, die zum Teil im Widerspruch zueinander stehen können. Es ging um Rechtssicherheit und öffentliche Aufträge, es ging um sozialpolitische und auch um wirtschaftspolitische Ziele. Die Evaluierung bilanziert das Vergabegesetz im Hinblick auf diese Ziele als positiv. Beim vergabespezifischen Mindestlohn waren wir Vorreiter unter den Flächenländern und aus Sicht der Mehrheit der Vergabestellen in Mecklenburg-Vorpommern leistet das Vergabegesetz einen Beitrag zur Rechtssicherheit. Auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der Mittelstandsfreundlichkeit gibt der Evaluierungsbericht positive Botschaften. Deswegen wundert es auch nicht, dass die Anhörung ergeben hat, dass eine Entfristung dieses Gesetzes als sinnvoll angesehen wird. Die zurückliegenden Beratungen haben auch gezeigt, dass wir fraktionsübergreifend ähnliche Auffassungen haben.

Ich will lediglich auf zwei Änderungsanträge eingehen, die die Auftragsvergabe für die freien Berufe und die Präqualifizierung betreffen. Dankenswerterweise ist Herr Schulte auf alle anderen Änderungsanträge schon eingegangen. Fangen wir an mit den Änderungswünschen, die die freien Berufe betreffen.

Herr Holter, Sie haben es vorhin noch mal vorgetragen. Wir hatten das, glaube ich, im Ausschuss auch diskutiert. Es ist ein Missverständnis, dass freiberufliche Leistungen, die nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden – so ist ja die Kritik –, unterhalb der europäischen Schwellenwerte ausgeschrieben werden müssen. Schon immer wird in der VOL/A Paragraf 3 Absatz 5 Buchstabe h geregelt, dass derartige Leistungen freihändig vergeben werden können. Zusätzlich gilt die Verwaltungsvorschrift, in der dies noch einmal bekräftigt wird. Es gibt hier also kein Regelungsdefizit, sondern maximal ein Vollzugsdefizit. So oder so müssen die Vergabestellen alle relevanten Bestimmungen des Vergaberechts beachten. Und wenn es dort Wissensdefizite gibt, sind diese zu beheben.