recht überschaubarem Umfang von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht haben, empfiehlt die Landesregierung, das Kommunale Standarderprobungsgesetz zu verlängern.
Nach der derzeitigen Gesetzeslage tritt das Gesetz am 31. Dezember 2015 außer Kraft. Mit unserer Beschlussempfehlung sehen wir vor, dass das Gesetz um drei weitere Jahre verlängert werden soll. Im Verlaufe dieser drei Jahre soll es erneut evaluiert werden, sodass wir in drei Jahren erneut entscheiden können, ob das Gesetz zweckmäßig ist. Wir haben dazu eine Anhörung durchgeführt. Vertreter vom Städte- und Gemeindetag und vom Landkreistag haben uns ihre Ansicht mitgeteilt. Beide Verbände waren bereits an der Entstehung des Standarderprobungsgesetzes beteiligt. Sie waren sich einig, dass die Resonanz der Kommunen in den vergangenen Jahren durchaus ausbaufähig sei, sodass auch sie eine Verlängerung befürworten.
Im Rahmen dieser Anhörung wurden unterschiedliche Vorschläge unterbreitet, die man zusätzlich hätte aufnehmen können. Im Ausschuss haben wir uns allerdings für eine unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs entschieden, denn es handelt sich um ein Gesetz, das letztlich auf Bürokratieabbau zielt. Daher waren wir uns am Ende fraktionsübergreifend weitgehend einig, dass mögliche Ergänzungen nicht mit aufgenommen werden sollten, denn wir müssen uns auch den Sinn und Zweck des Gesetzes vor Augen führen: Deregulierung und Bürokratieabbau. Daher sollte das Gesetz auf keinen Fall umfangreicher werden als unbedingt erforderlich, insbesondere dann nicht, wenn sich aus einer Erweiterung keine neuen Regelungsgehalte ergeben. Die Erweiterung wäre nur deklaratorisch.
Mit dem zweiten Teil des Omnibusgesetzes werden im Interesse der Kommunen bestimmte Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts zeitlich gestreckt. Die Frist für die Aufstellung des ersten doppischen Gesamtabschlusses wird in Artikel 3 um fünf Jahre, für manche Gemeinden noch weiter verlängert. Mit Artikel 4 ist eine Folgeänderung vorgesehen, die aus Rechtsförmlichkeitsgründen erforderlich ist. Das heißt, hiermit erhalten die Kommunen in zeitlicher Hinsicht mehr Flexibilität. Dies wird vom Ausschuss ausdrücklich begrüßt.
Sehr geehrte Damen und Herren, da das Kommunale Standarderprobungsgesetz zum Ende des Jahres außer Kraft treten würde, ist es wichtig, dass noch in diesem Jahr die Verlängerung beschlossen wird.
Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt in Ziffer 1 der Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4434 unverändert anzunehmen. In Ziffer 2 empfehlen wir einstimmig, die Unterrichtung der Landesregierung auf Drucksache 6/4443 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Ich bitte Sie daher im Namen des Europa- und Rechtsausschusses, der Beschlussempfehlung zu folgen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen und die Unterrichtung verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze auf Drucksache 6/4434.
Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4891, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksa- che 6/4434 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimme der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Druck- sache 6/4434 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4434 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Europa- und Rechtsausschuss, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 6/4443 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vor- pommern, Drucksache 6/4590, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksa- che 6/4896. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 6/4963 bis 6/4966 sowie Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 6/4958, 6/4968 bis 6/4970 vor.
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4590 –
Guten Abend! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor Ihnen liegt auf der Drucksache 6/4896 die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern mit meinem schriftlichen Bericht über die Beratungen im Ausschuss.
Die Fraktionen der CDU und SPD haben den Gesetzentwurf am 21. Oktober 2015 in den Landtag eingebracht. Der Landtag hat den Gesetzentwurf dann federführend an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Europa- und Rechtsausschuss überwiesen. Wir haben am 5. November 2015 eine öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt, an der sieben Sachverständige teilgenommen haben. An dieser Stelle möchte ich mich auch im Namen des Wirtschaftsausschusses bei allen Sachverständigen für ihre mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen herzlich bedanken.
Im Folgenden möchte ich einige wesentlichen Argumente, die im Rahmen der Anhörung vorgetragen worden sind, wiedergeben. Seitens der IHK zu Schwerin, der Handwerkskammer Schwerin, der Auftragsberatungsstelle und des Städte- und Gemeindetages ist die Einführung von neuen Wertgrenzen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen begrüßt worden. Zudem wurde dafür plädiert, auf die bundesgesetzlich geregelten Kontrollbefugnisse und Sanktionsmöglichkeiten zurückzugreifen und insoweit keine Parallelstrukturen im Vergabegesetz zu schaffen.
Darüber hinaus ist von der IHK, der Handwerkskammer und der Auftragsberatungsstelle angeregt worden, zu
sätzlich Vorschriften zur Zubenennung und Requalifikation in das Gesetz aufzunehmen. So könnten einmalig bei einer zentralen Stelle im Land, wie zum Beispiel der Auftragsberatungsstelle, die erforderlichen Nachweise für die unternehmerische Eignung vorgelegt werden, auf die jeder Auftraggeber zurückgreifen könnte. Des Weiteren wurde betont, dass eine hohe Professionalisierung der Vergabeentscheidung erforderlich sei.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Nord hat auch im Namen des Landesverbandes der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft die Beibehaltung eines eigenen landesspezifischen Mindestlohns ausdrücklich begrüßt. Es wurde unter anderem empfohlen, auf einen Schwellenwert für Bauleistungen zu verzichten und die Regelungen zum vergabespezifischen Mindestlohn von den Schwellenwerten auszunehmen. Daneben wurde vorgeschlagen, die Höhe des vergabespezifischen Mindestlohnes an der unteren Lohngruppe des Tarifvertrages der Länder zu orientieren.
Ein Vertreter des Ingenieurrates hat sich vor allem dafür ausgesprochen, im Vergabegesetz klarzustellen, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen nicht für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen gelte. Außerdem sollte das Vergabegesetz von den Vergabevorgaben der Landeshaushaltsordnung abgekoppelt werden. Darüber hinaus wurde angeregt, beim Wirtschaftsministerium eine zentrale Stelle für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen sowie eine Auskunftsstelle mit einer eigenen Internetplattform einzurichten und die Vergabestellen zu verpflichten, vergebene Aufträge für freiberufliche Leistungen bereits ab 5.000 Euro einheitlich bekannt zu machen. Insgesamt sollten das Vergabegesetz und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften und die Durchführungsverordnung eine Einheit bilden.
Der Vertreter des Städte- und Gemeindetages hat im Wesentlichen ausgeführt, dass aufgrund der bundesgesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn ein landeseigenes Vergabegesetz grundsätzlich nicht erforderlich sei. Unabhängig davon sei die Erhöhung der Preisdifferenzen bei der Aufklärungsverpflichtung im Zusammenhang mit besonders niedrigen Preisen sowie bei der Übertragung der Kontrolle des Mindestlohns auf eine andere Stelle positiv zu bewerten. Dadurch würden kommunale Auftraggeber von den Kontrollpflichten entlastet. Es wurde empfohlen, den Erlass des Wirtschaftsministeriums vom 26. Juli 2015 zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen im Vergabegesetz zu verankern. So weit zu den grundsätzlichen Ausführungen der Sachverständigen im Rahmen der Anhörung.
Daneben haben uns der Landesbauverband sowie der Landkreistag, die nicht an der Anhörung teilnehmen konnten, schriftliche Stellungnahmen zugeleitet, die ebenfalls in die Beratungen einbezogen worden sind. Der mitberatende Europa- und Rechtsausschuss hat uns mehrheitlich die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen. Insgesamt sind zum Gesetzentwurf jeweils fünf Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingegangen. Dabei wurden im Wesentlichen die Anregungen der Sachverständigen in den Änderungsanträgen aufgenommen.
Die Anträge der Fraktion DIE LINKE zielten insbesondere auf folgende Änderungen ab: Geltung des vergabespezifischen Mindestlohns für alle öffentlich vergebenen Aufträge, Pflicht zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm,
unabhängig von den vorgesehenen Schwellenwerten, klarstellende Regelungen zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen, Aufnahme von Vorschriften zur Zubenennung und Requalifikation, Aufnahme eines Mindestlohnes, dessen Höhe sich am Grundgehalt der untersten im Landesdienst besetzten Entgeltgruppen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder orientiert, Verpflichtung zur Übernahme des Personalbestandes bei der Neuvergabe von ÖPNV- und SPNV-Leistungen.
Die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten unter anderem folgende Änderungen zum Gegenstand: Beibehaltung des bisherigen Anwendungsbereiches des Gesetzes, Aufnahme einer neuen Regelung über umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Aufnahme einer Dynamisierung des vergabespezifischen Mindestlohnes, der sich an der unteren Entgeltgruppe des öffentlichen Dienstes orientieren sollte.
Die Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind mehrheitlich abgelehnt worden. Darüber hinaus hat die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN einen Entschließungsantrag gestellt, wonach die Landesregierung aufgefordert werden sollte zu prüfen, inwieweit bei der Neuvergabe von SPNV- und ÖPNV-Leistungen eine Verpflichtung zur Übernahme des Personalbestandes entsprechend der EU-Verord- nung 1317 aus 2007 vorgesehen werden könnte, und den Landtag über das Ergebnis zu unterrichten.
Im Rahmen der Beratungen hat sich zudem gezeigt, dass in der Lösungsdarstellung des Gesetzentwurfes verschiedene redaktionelle und rechtsförmliche Änderungen erforderlich waren. Diese sind in die Beschlussfassung eingeflossen und wurden durch den Wirtschaftsausschuss einstimmig bei Abwesenheit der NPD aufgenommen. Dem Gesetzentwurf insgesamt wurde mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Gegenstimmen seitens der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abwesenheit der Fraktion der NPD in der Ihnen vorliegenden Fassung zugestimmt. Nun bitte ich Sie, meine Damen und Herren, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung anzunehmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Aber der macht das jetzt ganz kurz, das weiß ich. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Heute kommen wir zur Schlussabstimmung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Vergabegesetzes. In der Zwischenzeit wurde der Entwurf ausführlich in den Ausschüssen diskutiert und auch in Expertengesprächen erörtert.