Protocol of the Session on December 16, 2015

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Reinhardt.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich stelle selbstverständlich an den Anfang meiner Rede ein herzliches Dankeschön, zunächst einmal ein Dankeschön an die Abgeordneten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der demokratischen Fraktionen, die sich im sogenannten Brandschutzgipfel zusammengefunden haben, und natürlich auch den Dank an alle ehren- und hauptamtlich mit der Sicherstellung des Brandschutzes in unserem Land Befassten. Ohne diese Zusammenarbeit, bin ich der festen Überzeugung, hätten wir heute einen solch guten Gesetzentwurf nicht vor- liegen.

Ich hoffe, dass das Gesetz hilft, die künftige Sicherstellung des Brandschutzes in den entsprechenden Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Aber gleichzeitig wissen wir auch alle, dass sich die täglichen praktischen Probleme auch durch ein neues Gesetz nur bedingt lösen lassen. Deswegen werden wir gemeinsam den Diskussionsprozess fortführen müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben dem Dank gestatten Sie mir drei abschließende Bemerkungen:

Erstens hat sich der fraktionsübergreifende sogenannte Brandschutzgipfel nach meiner Auffassung bewährt und sollte Beispiel sein für andere Politikfelder in diesem Land. Wir sollten dieses Instrument also auch für die Lösung anderer Probleme anwenden. Die Personalsituation bei der Polizei ist für mich so brandaktuell wie der Brandschutz selbst. Also noch einmal: Warum greifen wir die Idee der GdP vom Januar 2014 nicht auf? Die GdP regte damals die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Untersuchung der Landespolizei an. Dieser Arbeitsgruppe sollten Vertreter der Politik, der Polizei und externe Sachverständige angehören, also ähnlich wie beim Brandschutzgipfel.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die zweite Anmerkung betrifft den gemeinsamen Änderungsantrag der demokratischen Fraktionen, insbesondere die Streichung von Artikel 2. Der Ausschussvorsitzende ist in seiner Rede darauf eingegangen. Hier hat ganz offensichtlich die Regierung eine Regelung aufgenommen oder aufnehmen wollen, von der niemand so recht wissen sollte – einschließlich der Koalitionsfraktionen. Ich zitiere den Städte- und Gemeindetag im Rahmen der Anhörung des Innenausschusses: „Wir halten dagegen nichts von der hier vorgelegten Lösung, die Kommunalverfassung zu ändern. Diese Lösung lag uns in den früheren Entwürfen nicht vor. Wir konnten dazu vor dem heutigen Tage nicht Stellung nehmen. Wir haben das natürlich auch nicht gefordert als Städte- und Gemeindetag. Ich glaube, der Landkreistag hat das auch nicht gefordert. Das ist eine Aufgabenhochzonung von den Gemeinden auf die Ämter durch die Rechtsaufsichtsbehörde.“ Zitatende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Ersten Lesung wurde diese Regelung ausschließlich von meiner Kollegin Jeannine Rösler angesprochen und kritisiert. Wer nun warum und in wessen Auftrag diese Regelung in den Gesetzentwurf hineingeschmuggelt hat, bleibt ein Rätsel. Aber gemeinsam haben wir dieses Rätsel mit einem Änderungsantrag gelöst.

Meine letzte Anmerkung gilt der Brandschutzbedarfsplanung. Im Rahmen der Selbstverwaltungsaufgabe Sicherstellung des Brandschutzes ist dies künftig die Pflicht jeder Gemeinde. Die Anhörung hat verdeutlicht, dass diese Aufgabe nicht nur fachliche Herausforderungen mit sich bringt, sondern auch Geld kosten wird. So weit, so gut. Morgen werden wir aber unter dem Tagesordnungspunkt 17 den Gesetzentwurf zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft“ diskutieren und nun stelle ich mir die praktische Umsetzung dieser beiden Gesetze einmal vor. So macht sich eine kleine Gemeinde an einem Tag auf den Weg, um mit erheblichem Aufwand die Brandschutzbedarfsplanung auf die Reihe zu bekommen, und schon am nächsten Tag, jetzt bildlich gesprochen, wird ihr diese Selbstverwaltungsaufgabe im Rahmen der Bildung einer Verbandsgemeinde entzogen.

Ich will damit abschließend sagen, dass mir im Bereich der Kommunalpolitik mitunter etwas die ordnende Hand fehlt, aber es ist natürlich auch möglich, dass sich das alles mit dem künftigen Zukunftsvertrag in Wohlgefallen auflöst, wenn er denn kommt. Aber allein dieses Beispiel, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht deutlich, dass wir an der Problematik weiter gemeinsam arbeiten müssen.

(Torsten Renz, CDU: Das machen wir doch.)

Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Müller.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Lieber Kollege Ritter, über das Thema Leitbild sollten wir vielleicht morgen unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt sprechen und uns heute auf das Brandschutzgesetz konzentrieren. Sowohl in Ihren Ausführungen als auch im Bericht unseres Ausschussvorsitzenden war jeweils in einem Halbsatz ein Faktum genannt, das ich hier noch einmal unterstreichen möchte, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es ist das Faktum, dass den Änderungen, die wir an dem Gesetz vorgenommen haben, nicht nur alle – ich meine alle Demokraten, der Rest interessiert mich nicht so sehr in diesem Zusammenhang –, alle Demokraten zugestimmt haben, sondern dass dieses auf der Basis eines gemeinsamen Antrages geschehen ist. Hier haben also die demokratischen Fraktionen gemeinsam gehandelt und haben gemeinsam ein Gesetz – von dem ich behaupte, es war sehr gut – noch ein kleines Stückchen besser gemacht. Ich glaube, so etwas muss man dann auch mal sehr deutlich hervor- heben.

Die Streichung dieser Änderung der Kommunalverfassung: Auch hier haben wir unter den demokratischen

Fraktionen sehr schnell Einvernehmen gehabt, dass wir diesen Vorschlag in dem Gesetz nicht wollen und dass wir ihn gemeinsam herausnehmen wollen. Das ist dann ja auch erfolgt.

Was die Frage der Bildung eines Kreisfeuerwehrverbands angeht: Der Gesetzentwurf enthielt die Regelung, dass es davon Ausnahmen geben kann mit Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde. Wir konnten uns, glaube ich, alle nicht so recht vorstellen, wie denn die Begründung für eine solche Ausnahme überhaupt aussehen könnte. Deswegen haben wir gemeinsam gesagt, nein, das streichen wir heraus.

Auch bei der Freistellungsregelung haben wir Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen. Das waren gute und nachvollziehbare Argumente, die wir gehört und die wir umgesetzt haben.

In der Brandschutzbedarfsplanung, die nach meinem Eindruck, meine sehr verehrten Damen und Herren, gewissermaßen ein Herzstück dieser Reform darstellt, haben wir eine Verordnungsermächtigung für das Innenministerium verankert, hier regelnd einzugreifen, weil wir gesagt haben, ja, Brandschutzbedarfsplanung auf der gemeindlichen Ebene, das ist etwas Zentrales, etwas, das zukunftsweisend ist, das brauchen wir, das wollen wir. Aber wir haben gesagt, wir möchten eine gewisse Vergleichbarkeit herstellen, deshalb diese Ermächtigung für das Innenministerium, hier sozusagen Regeln aufzustellen.

Diese Brandschutzbedarfsplanung ist sozusagen der Nukleus unserer Überlegungen, die wir auch im Vorfeld unter den demokratischen Fraktionen gehabt haben, dass wir gesagt haben, Brandschutz bleibt eine Aufgabe der Gemeinde, aber die Gemeinden müssen mit ihren Nachbargemeinden gemeinsam dieses Feld angehen, weil sie dies in unseren ländlichen Regionen allein häufig nicht mehr bewältigen können. Deswegen braucht man eine Gefahrenanalyse, deswegen braucht man Planungen, und zwar Planungen, die man nicht nur für sich macht, sondern die abzustimmen sind mit den Nachbargemeinden. So wird dann ein Schuh daraus, und damit haben wir, denke ich, mit diesem Gesetzentwurf einen richtigen Weg gewiesen, den es jetzt umzusetzen gilt.

Natürlich, lieber Peter Ritter, werden solche Regelungen nicht alle Probleme lösen, das ist doch ganz klar. Ich glaube, das erwartet auch niemand. Ich glaube, wir haben eine Menge anderer Dinge in diesem Gesetz drin, die zur Problemlösung beitragen. Für mich ist zum Beispiel die Regelung zum Kostenersatz von Gefährdungsverursachern ganz wichtig. Das Verursacherprinzip, das wir in anderen Rechtsgebieten ja kennen und für gut halten, soll auch hier greifen, und es soll natürlich finanzielle Entlastungen für die Gemeinden oder umgekehrt mehr finanzielle Möglichkeiten für den Brandschutz geben.

Das Thema Doppelmitgliedschaft: Wir alle kennen doch die Situation, dass man in dem einen Ort wohnt und weit weg davon am Arbeitsplatz ist. Warum darf ich, so ist die bisherige Regelung, dann nicht in zwei freiwilligen Feuerwehren sein? Dieses Verbot heben wir auf.

Wir stärken die Amtsebene. Der Amtswehrführer bekommt eine sehr wichtige Funktion. Auch wenn die Aufgabe bei der Gemeinde bleibt, muss im Amt sehr viel an

Koordination geleistet werden, das wollen wir damit erreichen. Wir stärken die kreisliche Ebene der Feuerwehrverbände, das ist dringend notwendig. Wir stärken die Kompetenzen der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz.

All dies zusammen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein Gesetz, mit dem ich persönlich sehr zufrieden bin und von dem ich erwarte, dass es uns weiterhelfen wird, auch wenn man natürlich nicht erwarten kann, dass alle Probleme sich damit in Luft auflösen.

Hier ist viel von Dank die Rede gewesen, ich möchte ebenfalls danken. Ich glaube, entscheidend für dieses Gesetz war, dass wir, die Fraktionsverantwortlichen für den Brandschutz, uns im Vorfeld verständigt haben und dass wir viele Dinge in ziemlich langen und teilweise sehr anstrengenden Sitzungen miteinander diskutiert haben. Teilweise war es auch ganz amüsant, das will ich gar nicht bestreiten.

Bei der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war das mit der personellen Kontinuität ein bisschen schwierig, aber dennoch haben die Bündnisgrünen dieses Gesetz natürlich mitgestaltet und mitgetragen. Bei den anderen drei Fraktionen würde ich hier gerne ganz ausdrücklich dem Kollegen Peter Ritter, dem Kollegen Wolf-Dieter Ringguth und dem Kollegen Ralf Mucha danken. Wir Sozialdemokraten als größte Fraktion sind natürlich zu zweit aufgeschlagen, aber das hat der Kollegialität keinen Abbruch getan. Also meinen herzlichen Dank an die Kollegen.

Meinen herzlichen Dank aber vor allen Dingen an den Landesfeuerwehrverband, der uns begleitet hat, an die Anzuhörenden, die uns wertvolle Tipps gegeben haben, und an andere am Brandschutzwesen Beteiligte. Ich möchte hier nur beispielhaft die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren im Lande nennen, aber herausragend natürlich den Landesfeuerwehrverband.

Wir wollen die Feuerwehren in unserem Land stärken, wir müssen die Feuerwehren in unserem Land stärken, denn sie haben aufgrund der Siedlungsstruktur erhebliche Probleme, Probleme, die man anderswo nicht hat, und die demografische Entwicklung geht auch an ihnen nicht vorbei. Wir sagen, wir brauchen diese Feuerwehren, sie sind für unser Land unentbehrlich, und es ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber, sie zu stärken.

Wir reden, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr viel über das Ehrenamt. Ich denke, bei den Feuerwehren wird wie nur bei wenigen anderen das Ehrenamt praktiziert. Stellen Sie sich bitte einmal vor, die würden alle sagen, am 31.12.2015 hören wir auf, wir machen nicht mehr weiter. Ich glaube, die Funktionsfähigkeit unseres Landes wäre nicht nur gefährdet, sie wäre nicht mehr gegeben. Und deswegen mein Dank an die Feuerwehren und meine Hoffnung, dass wir ihnen mit diesem Gesetz ein Mittel an die Hand geben, ihre Aufgaben in der Zukunft noch besser zu erfüllen. Deswegen werbe ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Saalfeld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Blick auf das heutige Plenarpensum will ich mich auch ganz kurzhalten, zumal über den vorliegenden Gesetzentwurf große Einigkeit unter den demokratischen Fraktionen herrscht.

Auch von meiner Seite einen herzlichen Dank an alle Beteiligten. Ich bin innenpolitischer Sprecher, in der Tat haben wir das aber in unserer Fraktion anders aufgeteilt. Ich stehe jetzt hier, weil ich das im Innenausschuss letztendlich mitberaten habe, aber vertreten war ja auch unser Abgeordneter Johann-Georg Jaeger. Ich möchte mich auch in seinem Namen bei den Beteiligten bedanken, insbesondere bei Herrn Ringguth. Sie haben das ja erst ermöglicht, diese vielen Beratungen und Abstimmungen organisiert, diese interfraktionelle Arbeitsgruppe. Ich habe an den ersten Beratungen teilgenommen und fand es sehr angenehm und auch sehr zielführend.

Ich wünschte mir für die Zukunft, dass ein solches Vorgehen nicht die absolute Ausnahme bleibt. Ich könnte mir – und da hat Herr Ritter mir sozusagen schon die Hälfte meines Redemanuskripts vorweggenommen – das eben auch vorstellen bei der Lösung vieler anstehender Probleme bei der Polizei, denn, meine sehr geehrten Damen und Herren: Warum soll bei der Polizei nicht das funktionieren, was gerade bei der Feuerwehr so gut und zielführend praktiziert wurde?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dennoch will ich noch etwas zum vorliegenden Gesetzentwurf beziehungsweise dem zukünftigen Gesetz sagen, obwohl heute schon, wie gesagt, fast alles gesagt wurde. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf ist die Arbeit leider oder vielleicht nicht leider, die Arbeit ist aber auf jeden Fall noch lange nicht erledigt, sondern sie fängt in den Kommunen jetzt erst an. Sie haben das gerade auch schon angesprochen. Die Brandschutzbedarfspläne

müssen jetzt in den Kommunen erstellt werden, für eine entsprechende Gefahrenanalyse müssen dazu auch Fragebögen erarbeitet und angelegt werden und diese müssen beantwortet werden. Deswegen habe ich die Bitte an das Innenministerium, dass es diesen Prozess bei den Kommunen ganz eng begleitet

(Ralf Mucha, SPD: Ist doch schon da, junger Mann.)

und sich auch diese Fragebögen, wenn es denn möglich ist, vorlegen und gleich begründen lässt, warum die eine oder andere Frage wie auch immer gefasst wurde. Denn anderenfalls, habe ich die Befürchtung, könnte sich dieses Gesetz auch zu einem kleinen Bürokratiemonster entwickeln, wenn überbordende Fragebögen möglicherweise Brandschutzbedarfe generieren, die mit realistischen Bedrohungsszenarien nicht mehr viel zu tun haben.

(Ralf Mucha, SPD: Dazu haben wir doch die Feuerwehr, Mensch!)

Vielleicht entwickelt das Innenministerium auch zusammen mit dem Landesfeuerwehrverband einen entsprechenden Musterfragebogen, das ist ja alles denkbar, damit es eine gewisse Vergleichbarkeit bei der Auswertung gibt und eine solche sichergestellt werden kann.

Als letzten Wunsch zu diesem Gesetz habe ich die Bitte, dass die Landesregierung zu einem geeigneten Zeitpunkt auch den Innenausschuss über die Fortschritte der Arbeit bei der Erstellung der Brandschutzbedarfspläne informiert. Ich will jetzt keinen konkreten Termin nennen, ich glaube, das ist derzeit nicht absehbar, und schließlich ist mit Beschluss des vorliegenden Gesetzes die Arbeit des Landtages noch nicht getan. Herr Ritter hat das angedeutet. Wir müssen uns sicherlich noch mal über die Frage der Finanzierung Gedanken machen, aber das dann, wie gesagt, zu seiner Zeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit bin ich schon am Ende. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt natürlich dem Gesetzentwurf zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Andrejewski.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dann will ich mal ein bisschen Essig in den demokratischen Wein schütten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Hört, hört! – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)