Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt Ihnen auf Drucksache 6/4986(neu) ein Antrag zum Thema „Rote Linie bei Abschiebungen nicht überschreiten“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte die Dringlichkeit des vorliegenden Antrages wie folgt begründen: In den vergangenen zwei Wochen, also nach Antragsschluss für diese Landtagssitzung, sind unserer Fraktion mehrere Zwischenfälle im Zusammenhang mit Abschiebungen von Flüchtlingen aus unserem Bundesland bekannt geworden.
So musste während einer nächtlichen Abschiebung ein neunjähriger Sohn seinen Eltern die Anweisungen der Polizei übersetzen, weil kein Dolmetscher anwesend war. In einem anderen Fall wurden Flüchtlingskinder von der Polizei aus der Schule abgeführt,
um sie in ihr Herkunftsland abzuschieben. In einem weiteren Fall wurde eine Familie auseinandergerissen. Die Frau durfte aufgrund einer Risikoschwangerschaft nicht abgeschoben werden. Das hinderte die Behörden jedoch nicht, den Ehemann abzuschieben. Beide versicherten zuvor ihre freiwillige Ausreise, dennoch kannten die Behörden kein Erbarmen.
Wir möchten dieser Abschiebepraxis in unserem Bundesland mit dem vorliegenden Antrag einen Riegel vorschieben. Eine reguläre Beratung auf der nächsten Sitzung, also Ende Januar 2016 ist für uns zu spät, weil weitere Zwischenfälle solcher Art nicht ausgeschlossen werden können. Die Prinzipien der Humanität gebieten daher aus unserer Sicht keinen weiteren Aufschub der Beratung des vorliegenden Antrags. Wir können und wollen unsere Augen vor der Abschiebepraxis in unserem Land nicht verschließen, gerade und insbesondere in der Weihnachtszeit. Ich bitte daher um die Aufsetzung auf die aktuelle Tagesordnung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Monaten bestimmt das Thema Flüchtlingskrise nicht nur die gesellschaftliche Diskussion, sondern auch die Debatte hier im Landtag. Das, was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier dem Innenministerium, der Landesregierung unterstellen und was Sie mit Ihrem Antrag versuchen zu artikulieren, geht an der Realität vorbei.
Die Bundesregierung ist geradezu aufgefordert worden, Struktur in die Asylverfahren zu bringen, diese zu beschleunigen und zu begrenzen,
und nichts anderes hat die Bundesregierung mit ihrer Vereinbarung zur Beschleunigung der Verfahren gemacht. Wenn hier unterstellt wird, dass rechtswidrig abgeschoben wird, dann bleibt es eindeutig eine Unterstellung, denn allen Abschiebungen geht ein vierwöchiges rechtsstaatliches Verfahren voraus.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Alle diese Fälle stimmen und wir führen jetzt hier keine inhaltliche Debatte.)
Eine Dringlichkeit ist aus Sicht der CDU, der Koalition nicht erkennbar vor dem Hintergrund meines Eingangssatzes. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Drucksache 6/4566,
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4566 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum
Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf Druck- sache 6/4566. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4886 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN angenommen, bei Gegenstimme der Fraktion der NPD.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksa- che 6/4566 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4566 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Gegenstimme der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Drucksache 6/4643,
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4643 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf Druck- sache 6/4643.
Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4887 unverändert anzunehmen.