Protocol of the Session on November 18, 2015

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4720 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4720 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

Wer dem Paragrafen 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um

sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht Fall. Damit ist der Paragraf 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der NPD und Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe auf die Paragrafen 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der NPD und Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe auf den Paragrafen 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4719 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4719 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.

Wer dem Paragrafen 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Nicht der Fall. Damit ist der Paragraf 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der NPD und Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, nein, angenommen. Angenommen.

Ich rufe auf die Paragrafen 5 und 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Gibt es keine. Damit sind die Paragrafen 5 und 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der NPD und Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe auf den Paragrafen 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4721 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4721 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.

Wer dem Paragrafen 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Vielen Dank.

Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der NPD sowie Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe auf den Paragrafen 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Paragraf 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD sowie Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe auf den Paragrafen 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4722 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4722 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.

Wer dem Paragrafen 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Paragraf 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der NPD sowie Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe auf die Paragrafen 10 und 11 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Paragrafen 10 und 11 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der NPD sowie Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe auf den Paragrafen 12 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4723 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte jetzt um sein Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4723 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Wer dem Paragrafen 12 in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Paragraf 12 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der

CDU, der NPD sowie Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe auf die Paragrafen 13 bis 18 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Paragrafen 13 bis 18 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der NPD sowie Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/4686 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/4686 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der NPD sowie Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung zur Übertragung von Kontrollaufgaben im Zusammenhang mit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Drucksache 6/4190, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Agrarausschusses auf Drucksache 6/4695.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung zur Übertragung von Kontrollaufgaben im Zusammenhang mit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Veterinärbeleihungsgesetz – VetBeleihG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4190 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses (6. Ausschuss) – Drucksache 6/4695 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung zur Übertragung von Kontrollaufgaben im Zusammenhang mit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung auf Drucksache 6/4190.

Der Agrarausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4695, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit sind die Paragrafen 1 bis 4

sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksa- che 6/4190 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4190 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V und anderer Gesetze, Drucksache 6/4642.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungs- gesetzes M-V und anderer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 6/4642 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Sport Herr Lorenz Caffier. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Gut Ding will Weile haben – und so ist es in der Tat mit dem neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Seit fast drei Jahren beraten wir nun gemeinsam über Änderungen an diesem für unsere Feuerwehr im Land so zentralen Gesetz. Zahlreiche Diskussionen und Gesprächsrunden sind geführt worden. Wir haben uns regelmäßig mit den kommunalen Landesverbänden, dem Feuerwehrverband, den Feuerwehrleuten vor Ort und mit Abgeordneten, die diese Thematik betrifft, ausgetauscht. Wir haben, glaube ich, sagen zu können, sehr umfassend und wir haben auch sehr gründlich gearbeitet und dafür in der Tat sehr viel Zeit in Anspruch genommen. Ich bin froh und zufrieden, Ihnen heute das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz vorlegen zu können.

Die Feuerwehren unseres Landes sind ein zentraler Pfeiler der Gefahrenabwehr. Über 700 Beamte in den 6 Berufsfeuerwehren und über 25.000 Mitglieder in den 967 Freiwilligen Feuerwehren schützen unsere Bürger. Sie stellen den Brandschutz sicher, wirken im Katastrophenschutz und beim Rettungsdienst mit. Dabei geht das Einsatzspektrum schon seit Langem weit über die Aufgabe der unmittelbaren Brandschutzbekämpfung hinaus. Sie tritt manchmal eher in den Hintergrund, weil andere Aufgaben immer mehr unsere Kameradinnen und Kameraden in der Freiwilligen Feuerwehr beschäftigen. Die Feuerwehr ist eine universelle, eine lokale und eine regionale Hilfeleistungsorganisation geworden. Das Aufgabenportfolio umfasst den Brandschutz, die Brandschutz-

erziehung, die Brandschutzaufklärung und darüber hinaus auch die Bekämpfung beziehungsweise Vermeidung von giftigen Gasentwicklungen und sonstigen Umweltbelastungen.

Um die Vielfalt der Aufgaben wahrnehmen zu können, müssen die Feuerwehren rund um die Uhr einsatzbereit sein. Dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen, und das war beziehungsweise ist in dem einen oder anderen Fall zum jetzigen Zeitpunkt ohne das neue Gesetz nicht der Fall.

Bereits im Februar 2013 habe ich das Eckpunktepapier zur künftigen Sicherstellung des Brandschutzes vorgestellt. Es diente als Diskussionsgrundlage für die Feuerwehren, die Politik und alle Interessierten innerhalb des Landes. In dem Papier wurden erste Vorschläge zur Verbesserung der Bedingungen und der Organisation der Feuerwehren vorgestellt. Die daraufhin sehr intensiv einsetzende Diskussion führte sehr schnell zu Ergebnissen, denn tatsächlich stellten wir in vielen Fällen Überarbeitungsbedarf fest.

Wir haben damals erste Konsequenzen gezogen. Bereits im Dezember 2013 trat das Brandschutzehrenzeichengesetz in Kraft als Anerkennung für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit. Dafür bin ich den Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten des Landtages sehr dankbar, die dafür auch die finanziellen Voraussetzungen geschaffen haben. Mit der neuen Feuerwehrentschädigungsverordnung wurden schließlich die Aufwands- und die Verdienstausfallentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren verbessert. Die Verordnung trat am 1. Januar 2014 in Kraft.

Nun folgt der nächste Schritt, die Überarbeitung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes. Einerseits wollen wir an bewährten Grundsätzen festhalten. Dazu gehört beispielsweise die Aufgabenwahrnehmung im eigenen Wirkungskreis durch die Gemeinden und Landkreise, die flächendeckende Ehrenamtlichkeit im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren sowie die grundsätzlich kostenfreie Hilfe durch die Feuerwehren. Andererseits wollen wir das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz auch zukunftsfähig machen. Dafür sind mehrere Änderungen notwendig.

Die Anpassungen und Änderungen am Gesetz lassen sich durch mehrere Schwerpunkte zusammenfassen. Ein großes Thema dabei, wenn nicht sogar für mich das Thema, ist die Brandschutzbedarfsplanung. Diese ist nun in dem Gesetz für die Zukunft ausdrücklich fest verankert worden. Sie wird entscheidenden Einfluss auf die Ausstattung der Feuerwehren vor Ort und im Einzelnen haben. Die Bedarfsplanung soll die örtlichen und die regionalen Risikopotenziale verständlich und nachvollziehbar bewerten und darstellen. Die Gemeinden erhalten zum einen auf diese Weise Planungssicherheit, zum anderen auch eine Entscheidungssicherheit. Nicht jede Gemeinde kann sich dann in dem einen oder anderen Fall solchen Entscheidungen entziehen, wie auch nicht jede Feuerwehr in jedem Fall immer das gerne erhalten kann, was sie auch in dem einen oder anderen Fall gerne haben möchte, wofür ich viel Verständnis habe. Aber auch das wird durch die Bedarfsplanung vor Ort geregelt. Da sind wir uns mit den Fraktionen, die sich mit dem Gesetz schon im Vorfeld sehr intensiv beschäftigt haben, auch einig, dass das richtig ist, weil wir punktuell auf die jeweiligen Situationen eingehen.

Der Landesfeuerwehrverband hat hierzu dankenswerterweise bereits Hinweise gegeben, die den Kommunen bei der Erstellung der Bedarfsplanung Unterstützung geben sollen. Vor zwei/drei Monaten gab es dazu eine Gesprächsrunde beim Landesfeuerwehrverband, die zahlreichen Abgeordneten auch genutzt hat, um die Diskussion zu den Empfehlungen zu führen. Ich bin dem Landesfeuerwehrverband dafür sehr dankbar.

Mit der Novellierung der Kostenersatzregelung erweitern wir die Einnahmemöglichkeiten der Gemeinden – eine lange Forderung der kommunalen Familien. So wird die Kostenpflicht beispielweise auf Fahrzeughalter oder Verfügungsberechtigte von Gewerbe- und Industriebetrieben ausgedehnt. Zudem wird die Kalkulation der Gebührensätze für kostenpflichtige Feuerwehreinsätze ver- bessert. Die zu berücksichtigenden Vorhaltekosten werden nun anhand der im gewerblichen Bereich üblichen Nutzungszeiten für Fahrzeuge und Gerätschaften berechnet. Jeder, der in der Kommune oder als Abgeordneter mit der Frage zu tun hat, weiß, was das unterm Strich für die Kommunen bedeutet.

Des Weiteren erhalten die Landkreise die Möglichkeit, besondere Auflagen für Verfügungsberechtigte erhöht brandgefährdeter Anlagen zu erlassen. Sie können nun dazu verpflichtet werden, Sonderlösch- und Sondereinsatzmittel vorzuhalten oder die Funkversorgung sicherzustellen. Dadurch soll im Fall der Fälle die Arbeit der Feuerwehren vor Ort erleichtert werden.