Protocol of the Session on October 22, 2015

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

6. Wann ist mit der Veröffentlichung des Integrierten Landesverkehrsplanes zu rechnen?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Zunächst erlauben Sie mir, auch herzlichen Glückwunsch zu wünschen.

Zunächst erfolgt die abschließende Abstimmung des Planentwurfs im Ministerium, da sind wir mittenmang, danach wird die Ressortanhörung erfolgen, dann die erste Kabinettsbefassung, danach die Verbandsanhörung, und wie nach meiner Erinnerung in der Julisitzung hier auch noch mal deutlich zugesagt, soll dazu parallel, wenn es der Energieausschuss möchte, die erste Befassung des Energieausschusses gern ermöglicht werden, dass wir quasi auch eine erste frühe Beteiligung des Energieausschusses haben könnten. Nach der abschließenden Kabinettsbefassung wird der Bericht dem Landtag dann als Drucksache zugeleitet werden. Ich gehe im letzten Quartal dieses Jahres von der Durchführung der Ressortanhörung aus. Wann wir das Verfahren abschließen werden, ist jetzt noch nicht seriös vorhersagbar. Ich gehe aber davon aus, dass Sie unter „Veröffentlichung“ auch bereits die frühe erste Beteiligungsmöglichkeit im Energieausschuss gemeint haben. Diese dürfte nach vorsichtiger Schätzung im ersten Quartal 2016 realistisch sein.

Danke schön.

Meine zweite Frage:

7. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, damit Mecklenburg-Vorpommern zukünftig nicht mehr die Schlusslichtposition im Ländervergleich der Agentur für Erneuerbare Energien bei der Bereitstellung ausführlicher und aktueller Energieberichte sowie bei der Etablierung eines Monitorings der Energiewende einnimmt?

Vielen Dank. Zunächst erlauben Sie mir eine kleine Klarstellung der Metabotschaft Ihrer Frage: Mecklenburg-Vorpommern hat in dem von Ihnen genannten Ländervergleich einen sehr guten Platz 3 belegt, übrigens als bestes norddeutsches Bundesland. Vor uns stehen Bayern und Baden-Württemberg. Gegenüber 2012 haben wir uns damit übrigens noch einmal um drei Plätze nach vorne gekämpft. Dies dokumentiert nach unserer Einschätzung, dass sich die engagierte Arbeit der Landesregierung in diesem Themenfeld und auch die 2011 erfolgte Bildung eines eigenen Energieministeriums gelohnt haben.

Zum Ländervergleich an sich: Der Ländervergleich folgt einer Systematik von 60 Indikatoren, also Einzelkriterien in vier Gruppen. Sowohl die Gesamtergebnisse in den vier Gruppen als auch die Teilergebnisse in jeder einzelnen Gruppe werden unterschiedlich gewichtet, um das Gesamtergebnis zu machen. Für den Einzelindika

tor – 1 von 60 – Energiebericht und -statistiken hat Mecklenburg-Vorpommern in der Tat diesmal lediglich Platz 15 erreicht. Im 2012er-Vergleich waren wir im Übrigen noch auf Platz 4 dieses Einzelindikators.

Die Energie- und CO2-Berichte für Mecklenburg-Vor- pommern werden immer rückwirkend für zwei zurückliegende Bilanzjahre erstellt. Zum Zeitpunkt der Erstellung des 2014er-Ländervergleichs der AEE lag als aktuellste Fassung lediglich der 2010er-Energie- und CO2-Bericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf der Basis der Energiebilanzen des Jahres 2010 vor, da sich die Veröffentlichung des 2012er-Berichtes verzögert hatte. Die Erarbeitung dieses Berichtes ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Mecklenburg-Vorpommern liegt bei der Erstellung der Energiebilanzen – immer erst zwei Jahre rückwirkend, noch mal zur Erinnerung – damit wieder voll auf zeitlichem Kurs.

Danke schön.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Jacqueline Bernhardt von der Fraktion DIE LINKE, die Frage 8 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Ministerin!

8. Bis wann beabsichtigt die Landesregierung, die Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber in MecklenburgVorpommern einzuführen?

(Manfred Dachner, SPD: Ich habe kein Wort verstanden.)

Guten Morgen, Frau Abgeordnete! Unter Federführung der AOK Nordost und unter Einbeziehung des Städte- und Gemeindetages sowie des Landkreistages soll zeitnah ein Rahmenvertrag zwischen dem Land und den Krankenkassen geschlossen werden, der vorsieht, dass eine elektronische Gesundheitskarte an Asylsuchende ausgereicht wird. Wann genau der Vertrag in Kraft treten wird, lässt sich im Moment noch nicht exakt sagen. Die Gespräche zu Verhandlungen des Rahmenvertrages wurden aufgenommen und werden Anfang November fortgeführt. Ich hoffe, dass wir dann relativ zeitnah diese Karte auch einführen können.

Ich habe noch eine Nachfrage: Ist schon jetzt abzusehen, ob auch psychiatrische Leistungen durch die Gesundheitskarte mit erfasst werden?

Das bleibt abzuwarten. Im Rahmen der Verhandlungen werden wir auch das mit einbeziehen.

Ist gut. Danke.

Vielen Dank.

Ich darf jetzt den Abgeordneten Herrn Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, bitten, die Frage 9 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Ministerin!

9. Wie bewertet die Landesregierung die mit der jüngsten Betriebsrätebefragung der IG Metall bekannt gewordene Zunahme von Werkverträgen in Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie an der Küste hinsichtlich der damit einhergehenden Gefahr von Lohndumping, der Aushebelung der betrieblichen Mitbestimmung und des Ersatzes von Stammarbeitsplätzen mit Blick auf notwendige bundesgesetzliche Weichenstellungen im Rahmen der angekündigten Neuregelungen zu Leiharbeit und Werkverträgen?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Vorab ist festzustellen – und ich denke, das ist auch unstrittig –, dass die Vergabe von Werkverträgen ein übliches unternehmerisches Gestaltungsmittel ist. Ob eine Leistung selbst erbracht wird oder von außen eingekauft werden soll, ist eine ureigene unternehmerische Entscheidung. Problematisch an Werkverträgen ist aus Sicht der Landesregierung in erster Linie, wenn Arbeitsplätze in Werkvertragsunternehmen schlechte Arbeitsplätze sind und wenn Werkverträge missbräuchlich als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt werden.

Laut Befragung der IG Metall hat die Vergabe von Werkverträgen in 19 Prozent der Firmen zugenommen und ist in 9 Prozent der Firmen zurückgegangen. Diese Zunahme der Werkverträge kann aus Sicht der Landesregierung allerdings auch mit einer günstigen wirtschaftlichen Entwicklung der Branche zusammenhängen und muss nicht mit einem Arbeitsplatzabbau verbunden sein. Die Vereinigung der Unternehmensverbände weist darauf hin, dass die Stammbeschäftigung in der Metall- und Elektroindustrie seit 2010 um bundesweit 360.000 Mitarbeiter gestiegen sei.

Der von der IG Metall in der Befragung festgestellte angestiegene Ersatz von Stammarbeitsplätzen durch die Vergabe von Aufträgen im Rahmen von Werkverträgen muss vorsichtig interpretiert werden. Ganz klar, der Anstieg von 6 Prozent auf 18 Prozent bei den befragten Betriebsräten, die bejahten, dass in den vergangenen drei Jahren Stammarbeitsplätze durch Werkverträge ersetzt wurden, bedeutet eine deutliche und beunruhigende Entwicklung, die wir beobachten müssen. Allerdings heißt es auch im Umkehrschluss, in 82 Prozent der Unternehmen findet eine solche Verdrängung von Stammarbeitsplätzen durch Werkverträge nicht statt.

Aus Sicht der Landesregierung muss es daher bei den von der Bundesarbeitsministerin angekündigten Neu- regelungen im Bereich Leiharbeit und Werkverträge in erster Linie darum gehen, echte Werkverträge von missbräuchlichen Werkvertragskonstruktionen zu trennen, die eigentlich verdeckte Arbeitnehmerüberlassungen darstellen.

Eine Nachfrage?

Ja, gern.

Haben Sie Kenntnis über den Zeitplan beziehungsweise die Zeitschiene zu den

Vorhaben auf der Bundesebene bezüglich der Neuregelungen im Bereich Leiharbeit und Werkverträgen?

Es gibt eine Zeitschiene, die habe ich jetzt nicht im Kopf, würde ich gerne schriftlich nachreichen.

Danke schön.

Ich darf nun den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, bitten, die Frage 10 zu stellen.

Frau Ministerin!

10. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung

zur gleichzeitigen Beschäftigung ehrenamtlicher Integrationsbeauftragter als bezahlte Kräfte in der sogenannten Flüchtlingshilfe in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! In der aktuellen Situation wird jede helfende Hand in der Flüchtlingshilfe gebraucht. Hauptamtliche in der Flüchtlingshilfe verfügen über Kompetenzen, zum Beispiel Sprachkenntnisse oder Erfahrungen in der Beratung, die auch in der ehrenamtlichen Arbeit unverzichtbar sind. Soweit es im Einzelfall zu unvereinbaren Interessenkonflikten kommen sollte, ist darauf vor Ort zu reagieren und der Konflikt in geeigneter Weise dann auch aufzulösen.

Eine Zusatzfrage: Haben Sie irgendeine Meinung zu den augenblicklichen Vorfällen in Vorpommern-Greifswald um Herrn Al Najjar und die möglichen Interessenkonflikte, in die er verstrickt sein könnte?

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ist er nicht.)

Ich glaube, das ist etwas, was vor Ort geklärt werden sollte

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das ist Gewäsch. – Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

und nicht von der Ferne bewertet.

Na schön, danke.

Bitte.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport – vielen Dank, Frau Sozialministerin – und bitte den Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 11 und 12 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!