Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, dass im jetzigen LEP praktisch Fracking ausgeschlossen wird, möchte ich deutlich erklären, dass wir diese Notwendigkeit an der Stelle nicht sehen. Ich verweise auf die Ausführungen des Ministers bezüglich Kapitel 7.1 „Unterirdische Raumordnung“. Insofern werden wir den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute an der Stelle ablehnen.
Ich möchte aber noch einen zweiten Grund für die Ablehnung anführen. Neben der Tatsache, dass wir hier der Meinung sind, dass es im LEP jetzt schon ausreichend Vorkehrungen gibt, um Fracking zukünftig auszuschlie
ßen, sollten wir unbedingt noch mal einen Blick auf den Bund werfen, denn es gibt ja nicht nur die Festlegungen in der Koalitionsvereinbarung, Herr Minister, sondern es gibt inzwischen ein Gesetzgebungsverfahren, das sich schon über einen längeren Zeitraum hinzieht. Eigentlich sollte im Bundestag bereits das sogenannte Frackinggesetzpaket beschlossen sein, aber es gibt eine zeitliche Verzögerung. Nichtsdestotrotz gehe ich davon aus, dass hoffentlich zumindest bis Ende dieses Jahres, spätestens Anfang des neuen Jahres im Bundestag in Zweiter Lesung das sogenannte Frackinggesetzpaket beschlossen wird.
Was ist dort zu erwarten? Es ist wichtig – auch für uns, für unser heutiges Thema – und es ist sehr positiv zu bewerten, dass mit diesem Frackinggesetzpaket zukünftig die Förderung von Erdöl und Schiefergas aus unkonventionellen Vorkommen per Fracking bis auf wenige Ausnahmen ausgeschlossen sein wird. Das ist ein großer Konsens, der sich bisher dort abzeichnet, sowohl zwischen SPD und CDU als auch zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium. Es ist lediglich vorgesehen, dass zukünftig nur noch zu Erprobungs- und Forschungszwecken – bei Zustimmung der betroffenen Länder, ich hoffe, dass das so reinkommt – das Fracking von unkonventionellen Vorkommen unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt zulässig sein soll.
Warum hat man sich auf diesen, ich sage jetzt mal, Minimalkonsens an der Stelle verständigt? Die Wirtschaft – oder in dem Falle ganz konkret die Lobby –, die dieses Erdgas aus unkonventionellen Vorkommen fördern möchte, hat den Eindruck erweckt oder behauptet, man könnte durch technologischen Fortschritt Fracking möglicherweise zukünftig ohne Zusätze von giftigen Chemikalien und ohne zusätzliche Gefährdungen von Grund- und Trinkwasser durch diese Technologie anwenden. Insofern ist nachvollziehbar, dass man möglicherweise hier bereit ist, Fracking von unkonventionellen Vorkommen für Erprobungs- und Forschungszwecke zukünftig in Deutschland zuzulassen.
Ob dann zukünftig, Herr Kollege Jaeger, noch wirtschaftliches Interesse daran besteht, sei mal dahingestellt. Momentan, da haben Sie völlig recht, gibt es bei den niedrigen Energiepreisen auf dem Weltmarkt keinerlei Aussichten, und das bezieht sich zunehmend auch auf Erdgas.
Zum Schluss, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht noch ein konkreter Vorschlag, auch wenn wir den Antrag ablehnen und eine Überweisung zurzeit nicht für sinnvoll ansehen, doch perspektivisch ein Vorschlag: Ich glaube, und da geht meine Bitte auch an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass wir über die Länder auch Einfluss nehmen müssen auf das, was momentan in Berlin beschlossen wird. Ganz entscheidend ist, dass die Bundesgesetzgebung dafür Sorge trägt, dass wir zukünftig hier bei uns im Land in der Art und Weise praktisch kein Fracking bekommen. Und es wäre schon interessant – dann in Kenntnis dessen, was letztendlich in Berlin beschlossen wird – und zugegebenermaßen logisch, das Thema auch im Energieausschuss noch mal im Selbstbefassungsrecht aufzurufen, wenn wir konkret wissen, was Berlin letztendlich beschließen wird. – Von daher, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion, daran werden Sie sich noch erinnern, hat sich seit jeher gegen Fracking in unkonventionellen Lagerstätten ausgesprochen. Kollege Borchert hat schon an unseren Antrag aus dem Jahr 2013 erinnert, in dem wir ein Moratorium gefordert haben. Ich werde die Rede an dieser Stelle nicht wiederholen. Unsere Position, die wir bereits 2013 vertreten haben, hat sich nicht verändert, wir bleiben ihr selbstverständlich treu, und das heißt für uns, kein Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in Mecklenburg-Vorpommern.
In Mecklenburg-Vorpommern wird aktuell weder gefrackt noch irgendwo geplant, unter Einsatz von Fracking unkonventionelle Lagerstätten fossiler Energieträger zu bergen. Dass dem so ist, hätten Sie vielleicht sogar erwähnen sollen, Kollege Jaeger. In Ihrem Antrag steht davon nichts.
Ich hoffe nicht, dass dieser Antrag in der Öffentlichkeit falsch verstanden wird und wieder Ängste auslöst, als würde gerade in Mecklenburg-Vorpommern alles dafür getan, auch das Fracking wieder salonfähig zu machen. Sie haben es gesagt, die Aktivitäten der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, Fracking in unkonventionellen Lagerstätten im Landesraumentwicklungsprogramm aus- zuschließen, war der Anlass für den Antrag.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich erinnern, haben wir aufgrund eines Antrages der Koalitionsfraktionen beschlossen, die Aktivitäten von CEP – um die sich ja damals die Aktivitäten und die Diskussionen in Mecklenburg-Vorpommern sehr stark rankten und die auch sehr emotional geführt worden sind – genau zu beobachten. Zurzeit passiert da nicht so sehr viel, weil es eben, der Minister hat es schon gesagt,
sehr teuer ist und die wirtschaftlichen Prognosen doch nicht so vielversprechend sind, wie damals vorausgesehen worden ist oder versucht wurde, uns weiszumachen.
Wir hatten ohnehin immer gesagt, dass die Vorhersagen über die großen Gewinne und das Entstehen einer Erdölwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern mit riesigen Wertschöpfungspotenzialen aus unserer Sicht eher ins Reich von „Wünsch dir was!“ gehörten als in die Realität. Aber bei unseren Vor-Ort-Besuchen haben ja auch alle mitbekommen, dass es Menschen gibt, die nach wie vor nicht glauben wollten, dass das Verfahren von CEP nichts mit Fracking zu tun hat. Und ich muss, ehrlich gesagt, auch mit ziemlichem Erstaunen feststellen, dass Kollege Borchert zum ersten Mal gesagt hat, dass das Fracking ist, was die machen, nur nicht in unkonventionellen Lagerstätten.
Medienberichten in der Vergangenheit war zu entnehmen, dass der Umgang mit diesem Thema auch bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht so unumstritten war. Immer wieder wurden alle Förderverfahren fälschlicherweise dem Fracking mit Grundwassergefährdung gleichgesetzt. Die Unterscheidung ist auch nicht so einfach, wie ich selbst während der damals durchgeführten Anhö
rung gemerkt habe. Für mich und meine Fraktion stelle ich jedenfalls fest, dass Aufklärungsarbeit mit Flyern, auf denen Feuer speiende Wasserhähne zu sehen sind, weder seriös noch hilfreich ist und deshalb mit Aufklärung auch nichts zu tun hat. Ich hoffe, dass diese Debatte heute nicht der Startschuss für eine neue derartige Kampagne ist, die die Menschen aufs Neue verunsichert.
Meine Wahrnehmung war bisher, dass sich die demokratischen Fraktionen soweit einig sind und Fracking zur Förderung fossiler Energieträger aus unkonventionellen Lagerstätten geschlossen ablehnen. Wenn das richtig ist, dann sollte die Annahme des Antrages eigentlich kein Problem sein. Einen Ausschluss von Fracking im Landesraumentwicklungsprogramm halten wir jedenfalls für möglich und auch für nötig. Aus diesem Grund hat meine Kollegin Lück bereits im vergangenen Jahr im Landesplanungsbeirat in einer schriftlichen Stellungnahme die Aufnahme eines Frackingverbotes gefordert.
Meine Damen und Herren, Kollege Borchert hat offensichtlich Herrschaftswissen aus der Bundesebene. Die Bundesregierung kommt zumindest aus unserer Sicht nicht so richtig aus der Hüfte, um ein vernünftiges, auch für uns akzeptables Antifrackinggesetz vorzulegen, und das, was Sie hier gesagt haben, beruhigt mich nicht so richtig, Herr Kollege Borchert.
DIE LINKE hat sowohl im Bund als auch im Land ein solches Verbot immer wieder gefordert. Die Gier nach Rohstoffen muss Grenzen haben! Weder die Menschen noch die Umwelt dürfen in Gefahr gebracht werden, nur um ein paar Kubikmeter Gas aus dem Boden zu pressen, zumal Wissenschaftler nicht müde werden zu betonen, dass Neuaufschlüsse von Lagerstätten fossiler Energieträger aus Gründen des Klimaschutzes eigentlich untersagt werden müssten. Ansonsten rückt die Begrenzung auf zwei Grad Erderwärmung in noch unerreichbarere Ferne, wenn sie nicht sowieso schon ausgeschlossen werden muss. Deswegen werden wir dem Antrag zustimmen.
Wenn wir diesem Antrag folgen würden, hätte sich das Thema ein für alle Mal bei uns erledigt. Wir könnten damit Sicherheit in der Bevölkerung schaffen. MecklenburgVorpommern muss eine frackingfreie Zone bleiben! Das sehen wir genauso wie die GRÜNEN. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will jetzt versuchen, nicht so sehr viel zu wiederholen. Was ich alles aufgeschrieben hatte, das kann man, glaube ich, noch mal zurücknehmen. Aber ich will noch mal deutlich machen, auch angesichts der Diskussion, die eben geführt wurde, dass es sich beim Fracking – das heißt ja eigentlich Hydraulic Fracturing und es ist bewusst Fracking genannt worden, damit es auch richtig böse klingt –
um ein Verfahren handelt, das seit 50 Jahren bekannt ist und auch angewendet wird im Übrigen. Es gibt das Fracking mit und ohne Chemie. Soweit ich informiert bin – ich habe mich noch mal mit Leuten unterhalten, die davon wesentlich mehr verstehen, als ich das tue –, wird Fracking heute so angewandt, dass man 98 Prozent Wasser und Sand verwendet als diese sogenannten Stimulierungsmittel, plus 2 Prozent sogenannte Additive, das ist die berühmte Chemie, Biozide. Und ich sage es einfach mal so, die sollen – ich bin ganz vorsichtig, weil ich es nicht nachgeprüft habe –, die sollen sogar biologisch abbaubar sein.
Also wir müssen auch ein bisschen die Kirche im Dorf lassen und jetzt nicht immer ein Gespenst an die Wand malen, was es so nicht verdient. Aber ich will klar sagen, ja, es gibt Gefährdungen. Wenn ich in die Erde bohre, gibt es Gefährdungen. Es hat auch diese berühmte Gasflamme gegeben in den USA, da habe ich mich noch mal schlaugemacht. Heute ist wohl ziemlich klar, dass das eine getürkte Nummer war. Aber so ist das oft im Leben, wenn man Ziele umsetzen will, auch im Umweltbereich, dann bedient man sich schon mal solcher Mittel, die vielleicht nicht ganz 100-prozentig sind, aber es ist ja alles für eine gute Sache, insofern sehen das manche als völlig normal an.
Fakt ist eins: Es gibt Gefährdungen. Ich will es noch mal wiederholen. Man bohrt durch wasserführende Schichten hindurch. Wir beziehen unser Trinkwasser, glaube ich, aus Schichten von round about 100, 150 Metern, das ist der Spiegel, den wir heute nutzen. Wir reden aber hier von Tiefen von 1.500 Metern, durch die man bohrt. Trotzdem kann es dazu führen, dass man beim Durchbohren letztlich dort irgendetwas macht.
Aber ich will Sie ein bisschen sensibel dafür machen, dass man natürlich, wenn man Technologien anwendet, auch gewisse Risiken eingehen muss. Man wird sie abschätzen müssen, inwieweit man es sinnvollerweise tun kann oder vielleicht lieber lassen sollte. Aber, ich glaube, wir würden wahrscheinlich heute noch kein Flugzeug fliegen, wenn Otto Lilienthal nicht gesagt hätte, jetzt versuche ich es mal, jetzt fliege ich einfach. Wir dürften im Übrigen auch in kein Auto einsteigen, weil wir natürlich wissen, dass das Auto das Gefährlichste überhaupt ist, die meisten Menschen sterben dabei. Ich will jetzt aufhören. Von Windrädern könnte ich sprechen, auch da kann mal ein Flügel abfallen oder die können brennen, wie wir erlebt haben. Auch das sind Gefährdungen und trotzdem bauen wir Windräder und wollen von erneuerbaren Energien profitieren. Also ich will ein bisschen die Problematik runterholen, die da immer von einem Schreckgespenst spricht, was, wie ich finde, auch entsprechend bewertet werden muss.
Im Übrigen will ich sagen, es gibt tatsächlich in Mecklenburg-Vorpommern keine Aktivitäten. CEP hat eher die Arbeiten eingestellt. Aber es gibt in Brandenburg Aktivitäten, dort sind sie nach wie vor aktiv. Ihre Schwesterpartei dort in Brandenburg ist offensichtlich nicht ganz so – ja, wie soll ich sagen – ängstlich, was das Thema betrifft.
Ich will eine rechtliche Würdigung nur insofern vornehmen: Weil es Risiken gibt, gibt es auch Regelungen, die zumindest den Versuch unternehmen, diese Risiken zu minimieren. Das Wasserhaushaltsgesetz sagt ganz klar im Paragrafen 89: „Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer in anderer Weise auf ein Gewässer einwirkt und dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, ist zum Ersatz des daraus … entstehenden Schadens verpflichtet.“ Ich glaube, das ist ein Schreckgespenst, das jeder sich deutlich vor Augen führt, wenn er solche Arbeiten ausführt. Da gibt es auch noch entsprechende Ordnungsstrafbestimmungen, das will ich alles, der Zeit geschuldet, hier nicht weiter erwähnen.
Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zu diesem Thema beinhaltet den Ausschluss in Wasserschutzgebieten. Im Übrigen ist es auch nicht erlaubt, Bohrungen außerhalb dieser Gebiete zu machen und dann über eine Ablenkbohrung da runterzugehen. Das ist auch verboten, also nicht gestattet. Es gibt einen Ausschluss in Naturschutzgebieten: Nationalpark, Natura 2000. Es gibt die klare Aussage einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Also ich finde, man muss zur Kenntnis nehmen, dass man auch bereit ist, den Risiken Rechnung zu tragen, selbst wenn wir im Moment hier gar keine Aktivität haben.
Schwenke, Entschuldigung, Sie sprechen hier von Gefährdung des Klimas, wenn Sie da von Öl und Gas sprechen. Wir müssen uns davon mal ein kleines bisschen lösen! Öl und Gas kann man sicherlich verbrennen, das tun wir heute auch noch, aber wir werden es zukünftig, glaube ich, noch viele Jahre brauchen, zum Beispiel als Rohstoff für die Industrie.
Ich weiß noch nicht, wie Sie jetzt über ein Windrad die Plaste ersetzen wollen. Ich weiß auch nicht, wie Sie zum Beispiel viele Gummireifen herstellen wollen aus Ersatzmaterialien. Das sind alles Dinge, die wir uns vor Augen führen müssen! Wenn wir uns nur einmal für einen Augenblick vorstellen würden, wir hätten kein Öl mehr als Rohstoff für die Industrie, dann würden wir verdammt nackt hier sitzen, das sage ich Ihnen!
Na ja, gut, aber dann müssen wir auch mit der Konsequenz leben, dass wir es produzieren oder dass wir es irgendwo herholen, und insofern wollte ich das an dieser Stelle noch einmal deutlich machen.
Also, meine Damen und Herren, ich will ganz klar sagen, ich teile durchaus die Sorgen und Bedenken vieler Bürger. Deswegen bin ich auch dafür, dass es klare Regelungen gibt, wie man mit einem solchen Verfahren umzugehen hat, wenn es denn wirklich akut wird. Es steht hier aber überhaupt nicht akut an in Mecklenburg-Vorpom- mern und so gesehen stößt der Antrag ins Leere. Wir können also in aller Ruhe den Antrag ablehnen. – Vielen Dank.