Protocol of the Session on October 21, 2015

der Jugend- und Sozialhilfe vor, sodass eine Betrachtung der einzelnen Bereiche notwendig sei, damit entsprechende Rückschlüsse gezogen werden könnten.

Im Ergebnis dieser Anhörung des Gutachters hatten einige Abgeordnete angeregt, ein Folgegutachten zu erstellen, welches auch die Zahlen und Daten nach der Kreisgebietsreform mit einschließe, da im ersten Gutachten lediglich die Zahlen von 2009 bis 2011 berücksichtigt wurden.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung, verschiedene Entschließungen anzunehmen und die übrigen Textzahlen zur Kenntnis zu nehmen. Die Landesregierung wird insbesondere ersucht, im Rahmen der Rechtsaufsicht die Kommunen dazu anzuhalten, ihre Einnahmenpotenziale bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer zu nutzen. Ferner soll sichergestellt werden, dass die Finanzämter alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen, um Umsatzsteuerbetrug wirksam zu verhindern. Darüber hinaus soll sich der Landtag ausdrücklich zu politischen Stiftungen und Jugendverbänden der Parteien als wichtige Institutionen zur Förderung der politischen Bildung bekennen.

In den Ziffern 2 und 3 empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, sowohl der Landesregierung als auch dem Landesrechnungshof Entlastung zu erteilen. Für die Entlastung der Landesregierung hat sich der Finanzausschuss mehrheitlich und für die Entlastung des Landesrechnungshofes einvernehmlich ausgesprochen.

Der Beschlussempfehlung insgesamt hat der Finanzausschuss in seiner 103. Sitzung am 17. September dieses Jahres mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD zugestimmt.

Abschließend bleibt mir nur noch, Sie um das Votum zur Beschlussempfehlung zu bitten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Finanzministerin? Ach nee,

(Ministerin Heike Polzin: Das ist auch nicht üblich. – Schriftführer Burkhard Lenz: Sie soll ja entlastet werden. – Ministerin Heike Polzin: Ich möchte ja entlastet werden.)

deswegen wollte ich, … Entschuldigung!

(Udo Pastörs, NPD: Fragen Sie mal Herrn Sellering! Der spricht bestimmt gern dazu.)

Gut, dann hätte ich jetzt gerne Frau Rösler hier vorne.

(Jochen Schulte, SPD: Die will auch nicht. – allgemeine Heiterkeit – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Frau Rösler von der LINKEN, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vorsitzende des Finanzausschusses, mein Kollege Torsten Koplin, hat bereits einen ausführlichen Bericht zur Beschlussempfehlung des Ausschusses gehalten. Ich möchte daher nur noch ein paar wenige Anmerkungen machen, die uns besonders wichtig sind und die von der Ausschussmehrheit, also SPD und CDU, nicht so gesehen wurden.

Zunächst aber bedanke ich mich namens der Fraktion DIE LINKE bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für die Erarbeitung und für die umfassenden Erläuterungen zu den zwei Berichten.

Was den Teil 2, den Landesfinanzbericht betrifft, möchte ich nur kurz auf ein Thema eingehen, das auch Herr Koplin schon erwähnt hat: die Vermeidung von Steuerausfällen in den Finanzämtern. In diesem Zusammenhang haben wir im Ausschuss beantragt, dass die Landesregierung prüfen soll, ob und inwiefern die Finanzverwaltung noch über eine aufgabengerechte Personalausstattung verfügt. Im Unterschied zum Landesrechnungshof haben wir deutliche Zweifel, dass allein durch eine Gewichtung der Personalressourcen eine höhere Bearbeitungsqualität erreicht werden kann.

Meine Damen und Herren, zum Kommunalfinanzbe- richt 2014 lassen Sie mich Folgendes sagen: Die prekäre kommunale Haushaltslage gibt, denke ich, keinen Anlass zum Jubeln, ganz im Gegenteil. Viele Kommunalverwaltungen, Kommunalvertreter, auch von SPD und CDU, und viele Bürgermeister sehen die Entwicklung der Kommunalfinanzen, insbesondere die steigenden Kassenkredite, die zunehmenden defizitären Haushalte sowie den Rückgang der Investitionstätigkeit mit großer Besorgnis. Sie fordern zu Recht mehr Engagement der Landesregierung ein. Soforthilfen, Sonderfonds oder Zusatzhilfen, alles gut und schön,

(Heinz Müller, SPD: Aha!)

aber sie ersetzen eben auf Dauer keine aufgabengerechte und verlässliche kommunale Finanzausstattung.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Der Landesrechnungshof verweist, …

(Heinz Müller, SPD: Aber deswegen machen wir ja ein Gutachten und darauf basiert dann ein neues Gesetz.)

Wir werden mal sehen, was dabei herauskommt.

(Unruhe bei Heinz Müller, SPD, Peter Ritter, DIE LINKE, und Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

… der Landesrechnungshof verweist im Besonderen auf zum Teil erhebliche Schwierigkeiten der Kommunen bei

der Umsetzung der sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen. Schuld daran sind oft mangelnde personelle Ressourcen und eben auch eine unzureichende Finanzausstattung.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da müssen wir aber erst ein Gutachten machen! – Heinz Müller, SPD: Und dann ein neues Gesetz.)

Umso wichtiger ist es, dass die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung der Leitlinie für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung unterstützt. Hier sehen auch wir großen Handlungsbedarf. Wir haben im Zuge der Beratungen den Vorschlag unterbreitet, dass die Landesregierung prüfen solle, ob und inwiefern IT-Leistungen der kommunalen Ebene durch das Land als Dienstleister übernommen werden können.

Ein anderes Problemfeld hat der Landesrechnungshof beim Zusammenwirken vom örtlichen Jugendhilfeträger mit dem überörtlichen Jugendhilfeträger beziehungsweise dem Land ausgemacht. Die wesentlichen Forderungen des Landesrechnungshofes diesbezüglich teilen wir ausdrücklich. Es geht zum einen um mehr Unterstützung der Landesregierung für die örtlichen Jugendhilfeträger bei der Jugendhilfeplanung und zum anderen um die fachliche Auseinandersetzung zu überregionalen Strategien und um ein besseres Angebot an überregionaler Fort- und Weiterbildung im Bereich der Jugendhilfeplanung – ein, wie wir meinen, sehr wichtiges Thema, das wir nicht aus den Augen verlieren dürfen.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion wird dem Punkt 1 in der Beschlussempfehlung nicht zustimmen, da wir in Teilen die Empfehlungen und Entschließungen so nicht mittragen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Gundlack von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst mal auch von meiner Seite einen herzlichen Dank an den Landesrechnungshof, hier vertreten durch seinen Präsidenten, und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die herausragenden Texte, die er uns wieder geliefert hat, ohne diesmal darauf einzugehen, wie man doch einige Texte sehr umständlich beschreiben kann.

(Udo Pastörs, NPD: „Texte umständlich beschreiben“? Sachverhalte beschreiben!)

Das war schon ein Kompliment, dass es jetzt nach mehreren Berichten auch einfacher geworden ist, das zu verstehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem vorliegenden Antrag der Finanzministerin auf Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2013 wird die SPDFraktion zustimmen.

Bei der Abstimmung zur Beschlussempfehlung zu den Landesrechnungshofberichten Teil 1 und Teil 2 im Finanzausschuss am 17. September 2015 hat die Opposition

geschlossen gegen die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung gestimmt. Damit hat sie signalisiert, dass sie der Landesregierung keine Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 erteilen wird.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig erkannt.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich mit meinen Ausführungen auch nur auf einige wenige Punkte beschränken. Meine Vorredner haben das schon fast in Gänze ausgeführt, und daher nur ein bisschen.

(Heiterkeit bei Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nee, alles noch nicht.

Zum Kommunalfinanzbericht 2014 wurde besonders intensiv die Analyse der kommunalen Sozialausgaben in Mecklenburg-Vorpommern und im Ländervergleich beraten. Dazu lag uns das Kurzgutachten des Landesrechnungshofes vor, auf das er sich in seinem Kommunalfinanzbericht bezogen hat.

In einer gemeinsamen nicht öffentlichen Anhörung von Finanz-, Sozial- und Innenausschuss am 9. April 2015 hatten wir die Gelegenheit, Herrn Professor Dr. Martin Junkernheinrich ausführlich zu seinem Gutachten zu befragen. In unserem Antrag zur Beschlussempfehlung stellten wir die wichtigsten Punkte heraus.

Erstens. Wie schon in den Vorjahresberichten stellte die uneinheitliche Datenerfassung ein Problem dar. Deshalb bitten wir die Landesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass es endlich zu einer einheitlichen Datenerfassung in den Kommunen kommt.

Es war auch wichtig zu empfehlen, dass die Landesregierung die Landkreise bei den Verhandlungen mit den Sozialträgern unterstützt, damit die Verhandlungen auf Augenhöhe passieren und geführt werden können. Wir haben festgestellt, dass auf der einen Seite Sachbearbeiter sitzen, auf der anderen Seite sitzen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ich glaube, das auseinanderzuhalten und Gespräche zu führen, bringt nichts, da muss schon Waffengleichheit herrschen.