Der bisherige Paragraf 9 Absatz 3 des Vergabegesetzes entfällt. Die Vorschrift enthält einen sogenannten Regelungsüberschuss. Sie verlangt die Einhaltung ohnehin geltender bundesrechtlicher Bestimmungen, Herr Holter,
wie zum Beispiel des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und neuerdings des Mindestlohngesetzes, Herr Holter. Diese Gesetze sehen für sich selbst Kontrollen und Sanktionen vor, sodass auf eine Anwendung des Paragrafen 10 des Vergabegesetzes hier verzichtet werden kann, Herr Holter.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also, dass wir es uns nicht leicht gemacht haben mit dem, was Herr Holter hier unterstellt. Wir sind der Überzeugung, dass wir eine Formulierungshilfe für die Fraktionen zur Verfügung gestellt haben, die sich sehen lassen kann und die auch jeder Kontrolle standhält. Von daher kann ich nur die Annahme empfehlen. Machen Sie noch eine vernünftige Anhörung, und dann wird die abgewogen!
(Helmut Holter, DIE LINKE: Die Kollegen hören ja nicht auf mich. – Jochen Schulte, SPD: Wir machen schon eine vernünftige Anhörung.)
Von daher glauben wir, dass wir zum Jahresende ein Vergabegesetz haben, das dem Land zur Ehre gereicht, Herr Holter.
Meine Damen und Herren, der Aufwand für Vergabestellen und Unternehmen wird sich auf diese Weise erheblich verringern. Er wird sich weiter durch großzügige Bagatellgrenzen vermindern. Künftig gilt das Gesetz für Bauleistungen erst ab einem Wert von 50.000 Euro und für Dienstleistungen ab einem Wert von mehr als 10.000 Euro. Also auch dort wurde einiges geleistet. Die Aufgreifschwelle für Zweifel an der Angemessenheit des Preises wird erhöht. – Sie haben ja vorhin gesagt, es passiert nichts.
Maßgeblich ist künftig eine Abweichung von mindestens 20 Prozent von den Preisen anderer Bieter, Herr Holter. Also, bitte lesen!
(Torsten Renz, CDU: Den Namen habe ich heute noch gar nicht gehört. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Der kleinere Oppositionspartner hier.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Renz,
Ja, ich war schon, sehr geehrter Herr Kollege Glawe, einigermaßen fasziniert – aber das war ich schon bei der Debatte, die ein bisschen zurückliegt –,
wie sich die CDU tatsächlich vom größten Skeptiker des Mindestlohns und des Vergabegesetzes plötzlich zur Speerspitze dieser sozialpolitischen Errungenschaft hervortut.
Ich hätte nicht gedacht, dass hier mal die Argumente vorgetragen werden, und zwar durch den Minister zugunsten der Landesregierung, welche Befürchtungen alle nicht eingetreten sind bei der Realisierung des Vergabegesetzes.
ich erinnere mich gut daran, dass es gerade CDUVertreter waren, die den Untergang der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern prophezeit haben, wenn wir hier einen Mindestlohn von 8,50 Euro über das Vergabegesetz einführen.
(Minister Harry Glawe: Da gehörte ich aber nicht zu. – Torsten Renz, CDU: Wenn Sie so was in den Raum stellen, dann kommen Sie bitte mit Zitaten und machen das nicht so pauschal!)
Dass Ihnen das unangenehm ist und dass Sie jetzt anfangen, mit Zitaten zu agieren, wo Sie ganz genau wissen, Herr Renz, dass die größten Skeptiker gegenüber dem Mindestlohn in Ihren Reihen zu suchen sind – und da kann man reihenweise Zitate bringen –,
So, und jetzt kann man sich mal angucken, wie das denn im Wirtschaftsausschuss gelaufen ist. Der Kollege Holter
Da sollte ja die Landesregierung hergehen und einmal darüber berichten, welche Konsequenzen sie aus der Evaluierung zieht. Und in der Tat gab es dann keinen Bericht, sondern die Bereitschaft, na ja, wir könnten ja Fragen beantworten – Sie haben das ausgeführt.
Was ich dann in der Tat ganz erstaunlich finde, ist, dass sich plötzlich der wirtschaftspolitische Sprecher der Landesregierung beziehungsweise des Wirtschaftsministeriums, Herr Waldmüller, hinstellte und sagte,
na ja, im Antrag der CDU- und SPD-Fraktion sehen Sie das Ergebnis dessen, was die Landesregierung als Ergebnis herausgezogen hat. Also aus dem Landtag heraus wird jetzt tatsächlich schon berichtet, was die Landesregierung denn für Ergebnisse aus einer Evaluierung herauszieht. Das ist in der Tat etwas, was parlamentarisch überhaupt nicht geht, sehr geehrte Damen und Herren!