Protocol of the Session on October 21, 2015

(Burkhard Lenz, CDU: Wie viel landwirtschaftliche Nutzfläche geht eigentlich verloren?)

Insofern geht Ihr Antrag auf der Drucksache 6/2128 in die völlig falsche Richtung und den lehnen wir deshalb auch ab.

Ich gehe davon aus, dass wir den Gesetzentwurf und die damit im Zusammenhang stehenden Drucksachen getrennt abstimmen werden. Daher werden wir also wie angekündigt dem Gesetzentwurf zustimmen und den Beschlussempfehlungen ablehnend entgegenstehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und CDU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden und anderer Gesetze auf Drucksache 6/4473.

In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa- che 6/4605 empfiehlt der Agrarausschuss, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksa- che 6/4473 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/4473 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/4473 einstimmig angenommen.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Agrarausschuss, den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/2128 entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD, bei Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/4088, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, Drucksache 6/4606.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4088 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung (8. Ausschuss) – Drucksache 6/4606 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache

6/4088.

Der Energieausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4606, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4088 entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Energieausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Energieausschusses auf

Drucksache 6/4606 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Energieausschusses auf Drucksache 6/4606 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Drucksache 6/4566.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Erste Lesung) – Drucksache 6/4566 –

Das Wort zur Einbringung hat der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Erwin Sellering.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns in diesem Haus schon öfter mit Änderungen des Rundfunk- und Medienrechts beschäftigt,

(Heinz Müller, SPD: Wohl wahr.)

mit Rundfunkänderungsstaatsverträgen. Heute liegt unser Gesetz, Landesgesetz, zu dem mittlerweile Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf dem Tisch. Artikel 1 unseres Gesetzes sieht die Zustimmung vor zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag und dafür möchte ich ausdrücklich werben.

Die Änderungen des Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages gehen zurück auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2014. Nach einer Normenkontrollklage der Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz gab es die klare Aussage des Gerichts, dass der ZDF-Staatsvertrag in seiner bisherigen Fassung nicht verfassungskonform war. Speziell die Regelungen zur Zusammensetzung von Fernsehrat und Verwaltungsrat hätten bislang gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen. Wichtigste Forderung des Gerichts: Der staatliche Einfluss ist zu vermindern, der Anteil der staatlichen Vertreter in den Gremien ist auf ein Drittel zu begrenzen. Es geht insgesamt um eine größere Staatsferne, es geht um mehr Transparenz in der Arbeit der Gremien – ein klarer Auftrag also, der jetzt umgesetzt wird.

Zunächst wird der Fernsehrat von 77 auf 60 Mitglieder verkleinert, davon darf nur ein Drittel von staatlichen Institutionen entsandt werden. Das sind 16 Vertreter aus den Ländern, 2 vom Bund und 2 von den kommunalen Spitzenverbänden. Auch der Verwaltungsrat wird verkleinert von 14 auf 12. Außerdem darf zukünftig ein staatlicher Vertreter in einem der Gremien frühestens 18 Monate nach seinem Ausscheiden erneut als Mitglied berufen werden. Darüber hinaus soll durch entsprechende Regelungen eine ausgeglichene Besetzung mit Männern und Frauen im Fernsehrat sichergestellt werden, und schließlich geht es darum, die Transparenzvorschriften für die Arbeit der Gremien zu erweitern, verpflichtend zu regeln. Zukünftig sollen die Sitzungen des Fernsehrates öffentlich sein. Außerdem gibt es umfangreiche Veröffentlichungspflichten, zum Beispiel zur Zusammensetzung der

Gremien, zu Tagesordnungen und Abwesenheitslisten und zu Ergebnissen der Beratung. Ich meine, das alles sind wichtige Schritte, die wir gemeinschaftlich hier mittragen sollten.

Für die Länder war ein besonders wichtiger Aspekt, dass jetzt mehr Vertreter aus der Gesellschaft im Fernsehrat mitarbeiten können. Dazu gibt es die Vereinbarung, dass jedes Land einen Vertreter entsenden darf, und zwar aus einem auf die Länder verteilten festen Bereich. Für Mecklenburg-Vorpommern ist das der Bereich des bürgerschaftlichen Engagements. Darüber freue ich mich sehr, das entspricht der Wichtigkeit, die wir in MecklenburgVorpommern dem Ehrenamt beimessen. Eines ist allerdings klar, die Regelungen sind so, dass wir nicht hier im Landtag über eine bestimmte Person entscheiden, die zu entsenden ist, sondern – das hängt wahrscheinlich mit der Frage der Einflussnahme im politischen Bereich zusammen – wir haben die Möglichkeit, eine Organisation zu benennen hier im Landtag, die dann ihrerseits eine Person entsendet.

Artikel 2 des Gesetzes, das Ihnen vorliegt, enthält den Vorschlag, wie wir das umsetzen wollen. Es ist natürlich nicht einfach, da die richtige Organisation zu bestimmen. Viele der großen, starken Verbände und Organisationen im Bereich des Ehrenamtes sind schon auf anderem Weg vertreten – die Wohlfahrtsverbände, die Sportverbände, die Vertreter der kommunalen Ebene –, da gibt es bei anderen Bundesländern den klaren Auftrag, jemanden aus diesen Bereichen zu entsenden. Deshalb könnte es naheliegen, darüber müssen wir reden, anderen Gruppen auf diesem Weg eine Chance zu geben, sich einzubringen für das Ehrenamt.

Wichtig war mir, dass wir hier am Ende eine sehr einvernehmliche Lösung finden über die Parteigrenzen hinweg, eine Lösung, die dann wirklich eine tragfähige Grundlage für die Arbeit des von uns entsandten Mitgliedes im Fernsehrat bietet. Deshalb ist zunächst einmal ganz wichtig eine Zweidrittelmehrheit vorgesehen und das bedeutet, dass selbstverständlich bevor die Regierung etwas vorschlägt für den Landtag, vorher konstruktive Gespräche geführt werden müssen von der Regierung, die einen Vorschlag des entsendenden Verbandes und von den demokratischen Fraktionen im Landtag machen soll, deren Zustimmung dringend notwendig ist.

In der Begründung des Gesetzes ist diese vorherige Kontaktaufnahme ausdrücklich erwähnt und ich will noch einmal betonen, mir liegt sehr an diesem deutlichen Signal Richtung Konsens und Gemeinsamkeit, wenn wir uns hier entschließen, welchen Verband wir nehmen wollen.

Ich bitte um gute Beratungen im Innenausschuss und um Zustimmung zu unserem Gesetz und damit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Helmut Holter, DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4566 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für den Überweisungsvorschlag? –

(Marc Reinhardt, CDU: Schweren Herzens.)

Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, Drucksache 6/4567.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (Erste Lesung) – Drucksache 6/4567 –

Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Hesse.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, kurz ZLS, ist eine eigenständige Einrichtung, die von allen Bundesländern gemeinsam getragen und finanziert wird. Sie übernimmt Aufgaben nach dem Produktsicherheitsgesetz, wie die Benennung, die Berechtigung und die Kontrolle zugelassener Überwachungsstellen nach der Betriebssicherheitsverordnung. Diese Aufgabe kann die ZLS deutlich effizienter und kostengünstiger erfüllen, als die Länder es einzeln tun könnten. Dieser positive Effekt soll nun auf einen weiteren Punkt übertragen werden, indem die Anerkennungsverfahren und die Überwachung von Prüfstellen für Rohrfernleitungsanlagen ebenfalls auf die ZLS übergehen, und zwar zu Beginn des kommenden Jahres. Das vorliegende Gesetz brauchen wir, weil die angestrebte Übertragung eine Änderung des Staatsvertrages nötig macht und eine solche Ihrer Zustimmung wiederum bedarf.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, aus Sicht der Länder und der Prüfstellen ergeben sich vor allem zwei Vorteile:

Erstens. Wenn die Kompetenzen bei der ZLS gebündelt werden, garantiert das aufgrund der bundesweit verbindlichen Qualitätsstandards ein ebenfalls bundesweit einheitliches Anerkennungsverfahren ohne lokale Sonderwege.

Zweitens. Zum anderen müssen die Länder dann nicht mehr selbst Ressourcen für die Anerkennung, Folgeanerkennung und Überwachung von Rohrfernleitungsanlagen vorhalten, sie werden also entlastet.

Um besagte Aufgaben an die ZLS zu übergeben, müssen wir in den ersten zwei Jahren etwas Geld in die Hand nehmen. Wir rechnen nach dem Königsteiner Schlüssel mit jeweils circa 2.500 Euro. Das ist aber lediglich eine Anschubfinanzierung. In der Folge soll die Aufgabe voll