Protocol of the Session on October 21, 2015

Und noch ein weiterer Aspekt ist exemplarisch für den Agrarausschuss, nämlich das Bemühen, sich wenigstens einmal pro Halbjahr den rauen Wind der Praxis um die Nase wehen zu lassen, so geschehen unter anderem am 16. April dieses Jahres, als wir im Zusammenwirken mit dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände eine wasserwirtschaftliche Exkursion zum Wasser- und Bodenverband „Warnow-Beke“ durchführten. Das ist

richtig. Eine der Stationen war dabei – von unserem Mi- nister entsprechend mehrmals ans Herz gelegt – das Retentionsbecken, auf Deutsch Drainteich Klein Gischow. Mit diesem Projekt hatte sich der Gewässerunterhaltungsverband übrigens um den Umweltpreis des Landtages zum Gedenken an Ernst Boll 2014/15 beworben und dafür die Anerkennung der Jury erhalten. Nun wird der Verband als weitere Anerkennung auch Eingang in das Plenarprotokoll des Landtages finden.

Noch wichtiger als diese Exkursionspunkte war in dem Falle aber die abschließende Beratung mit Vertretern ausgewählter Wasser- und Bodenverbände unseres Landes. Diese haben die Gelegenheit beim Schopfe ergriffen und nochmals – der Städte- und Gemeindetrag hatte es bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme im Rahmen der Antragsberatung getan – auf das Problem der sogenannten Mikrogrenzen hingewiesen.

Der Hintergrund dafür ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, zahlreiche Wasser- und Bodenverbände hatten ihre Verbandsgrenzen an denen der Gemeinden ausgerichtet und nicht, wie im Gewässerunterhaltungsverbandsgesetz vorgesehen, an denen der Wassereinzugsgebiete. Dadurch gab es Probleme bei der von den Gemeinden vorzunehmenden Umlage der Verbandsbeiträge auf die Grundstückseigentümer, was dringend einer Heilung bedurfte.

Die Reaktion der Ausschussmitglieder war – an erster Stelle möchte ich hier Kollegin Dr. Ursula Karlowski und den Kollegen Thomas Krüger nennen –, hier ist eine schnelle Heilung geboten. Leider sind sie beide im Augenblick nicht im Raum.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Die lassen sich den Wind der Praxis gerade um die Nase wehen.)

Ja, das ist dann der zweite Aufenthalt schon in der Praxis.

Hier ist eine schnelle Heilung geboten, war ihre Meinung, der wir uns dann angeschlossen haben. Eigentlich wollten wir schon vor dem Ende der Sommerpause eine gesetzliche Lösung auf den Weg bringen, aber bekanntlich mahlen auch die Wassermühlen manchmal langsam.

Dann kam endlich im September der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, dessen unveränderte Annahme der Agrarausschuss empfohlen hat.

Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, es dem Ausschuss gleichzutun und Punkt I unserer Beschlussempfehlung zuzustimmen. Etwas differenzierter ist die Sache bei der Ziffer II. Deshalb will ich hier den Fraktionen das Feld überlassen, damit sie ihre unterschiedlichen Standpunkte darlegen können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE, Katharina Feike, SPD, und Burkhard Lenz, CDU)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also die T08, die die Ausfallzeiten regelt, Herr Ritter – ich kann Ihnen das vielleicht in der Pause noch weiter erläutern –,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Pause haben wir leider nicht. Wir haben gerade leider keine Pause.)

um die Standzeiten für Reparaturen in einem Zusammenhang zu sehen, war damals schon, glaube ich, ein kluger Ansatz in der technologischen Entwicklung der ehemaligen DDR,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Es war ja nicht alles schlecht. Es war ja nicht alles schlecht.)

um nicht auf die 25 Jahre zurückzukommen, die im Übrigen bei dem KTBL mit den heutigen Zahlen wieder eine Rolle spielen. Insofern ist uns da zumindest das eine oder andere gelungen, mit in die deutsche Einheit zu übernehmen. Aber die Bedeutung dieses Antrages heute, nämlich die verbundene Aussprache zu führen, begrüße ich sehr. Was ich für besonders wichtig halte, ist, dass wir das Gewässerunterhaltungsverbändegesetz heute praktisch der Novelle zuführen und das Hohe Haus darüber beschließen wird. Das will ich in den Vordergrund meiner Ausführungen stellen.

Wenn wir uns mal überlegen, seit der politischen Wende haben bis heute 27 Wasser- und Bodenverbände die Verantwortung für die Binnenentwässerung. Und wenn Sie sich überlegen, bei der Exkursion, auch bei dem Binnenwassertag oder bei den Gewässerschauen im Lande wird oftmals von den Insidern dieses Thema bewertet, aber wenn wir uns in das Jahr 2011 zurückversetzen – der Ministerpräsident hat heute von den Hochwassern an der Elbe gesprochen –, wenn das Wasser steigt und die Probleme größer werden, dann besinnt man sich plötzlich auf die Wasser- und Bodenverbände und hofft, dass sie das alles möglichst lösen.

Ich muss an dieser Stelle schon sagen: Ich finde, dass unsere 27 Wasser- und Bodenverbände in MecklenburgVorpommern aus meiner festen und tiefen Überzeugung heraus eine gute Arbeit leisten. Und wenn man sich überlegt, dass wir jährlich rund 25 Millionen Euro aufwenden, um in unserem Binnenland die Gewässerpflege vorzunehmen, damit das hydrologische System funktioniert, dann, glaube ich, ist das auch ein Signal an unsere Verbände, dass wir mit dieser Novelle Rechtssicherheit für diese Verbände schaffen und letztendlich damit Klarheit für ein einheitliches System, was es im Übrigen nach der Wende gleich gegeben hat, was aber mehr oder weniger in den Gemeinden, in den Verbänden so nicht umgesetzt worden ist und heute in eine rechtssichere Form überführt wird.

Und auch das ist mir wichtig: Das Urteil vom 18. Dezember 2013 hat uns in die Situation gebracht, dass dieses Gesetz in der heutigen Form, wie wir es vorliegen hatten, in einigen Wasser- und Bodenverbandsgebieten nicht rechtskonform umgesetzt worden war und letzten Endes damit für rechtsunwirksam erklärt wurde. Dass das natürlich erhebliche Auswirkungen auf die Haushalte der Gemeinden gegebenenfalls hat, weil sie Träger dieser Aufgabe sind, glaube ich, brauche ich hier nicht näher zu

erklären. Das heißt, das Gesetz trägt deshalb im Wesentlichen dazu bei, Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf die Kalkulation auszuräumen und den Verbänden und Gemeinden ein gesetzeskonformes Verhalten zu erleichtern. Dies wird ausdrücklich gesetzlich jetzt festgeschrieben und damit auch in das Portal LUNG aufgenommen. Auch darum kann ich Sie immer wieder nur bitten, das Portal im LUNG zu nutzen, weil damit klar wird, wo die Gebietsgrenzen direkt verlaufen.

Zur Gewässerunterhaltung will ich nur so viel sagen: Ich glaube, dass wir Ihnen, dem Hohen Haus, einen Bericht vorgelegt haben, aus dem Sie ersehen können, welche Aufgaben im Bereich der Gewässer zweiter Ordnung umzusetzen sind und wie wir letzten Endes damit auch den Gewässerbestand vorlegen. Für mich ist an dieser Stelle noch mal wichtig, wir haben natürlich eine immense Kostenentwicklung bei der Gewässerunterhaltung nicht nur über die allgemeine Inflationsrate hinaus, sondern wir haben gravierende Probleme – wer bei dem Binnengewässertag dabei war, Professor Tack ist ja anwesend gewesen, ich fand das schon hochinteressant, mal in Rostock direkt zu sein und zu sehen, dass man in 13 Metern Tiefe unter der Erde Abwasser- und Regenentwässerungskanäle zu unterhalten hat, die die Sicherheit und einen ordnungsgemäßen Abschluss, aber auch den Zufluss des Wassers gewährleisten –, wir haben hier Riesenprobleme im Lande, was die Verrohrung anbetrifft.

Ich will an dieser Stelle auch unterstreichen, wenn man sich überlegt, 2012 – das ist die letzte genaue Bilanz, die wir haben – hatten wir in unserem Bundesland 25.265 Kilometer, die bewirtschaftet werden mussten, und wir haben immerhin 6.997 Kilometer verrohrte Gewässer, wenn man so will, innerhalb der Gewässer zweiter Ordnung. Wenn man das zusammenfasst, haben wir 32.232 Kilometer Gewässeradern in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, die mehr oder weniger große Entwässerungen in Richtung Ostsee und Nordsee umsetzen. Und wenn es hier zu Schwierigkeiten kommt, dann hat das Auswirkungen für jeden, der in diesem Lande lebt.

Im Betrachtungszeitraum der letzten zehn Jahre von 2002 bis 2012 wurden im Gewässerausbau – das, finde ich, ist auch eine spannende Zahl – immerhin 53 Millionen Euro für die Entrohrung bereitgestellt und wir haben damit, glaube ich, einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz und letzten Endes zur Gewässerunterhaltung geleistet. Insofern glaube ich, dass wir gemeinsam bei den Gewässern erster und zweiter Ordnung alles daransetzen müssen, dass wir auch in den kommenden Jahren Hilfestellung bei der Bewirtschaftung geben und damit auch ein System entwickeln, eine Datenbank, die direkt beim LUNG geführt wird, um Beiträge zur Vereinfachung der Arbeit der Wasser- und Bodenverbände bereitzustellen. Wir entwickeln zurzeit die Software und probieren das an unseren Gewässern erster Ordnung aus. Ich gehe davon aus, und darüber möchte ich Sie in Kenntnis setzen, dass wir von einer Verschärfung der Bundesvorhaben ausgehen müssen, was die Gewässer erster und zweiter Ordnung anbetrifft, und wir damit auch gut gewappnet sein müssen.

Insofern, glaube ich, darf ich abschließend noch mal sagen, dass wir alles daransetzen, die Intensität der Gewässerunterhaltung an die konkreten Gegebenheiten anzupassen, und wir natürlich erreichen wollen, dass wir eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Gewässer

haben, sowohl was die Wasserrückhaltesituation, aber auch was den Abfluss anbetrifft, weil wir negative Auswirkungen in Extremereignissen möglichst verhindern wollen.

Insofern freue ich mich, dass wir uns hier im Agrarausschuss als auch in diesem Hohen Hause mit dem Thema Wasser erneut auseinandergesetzt haben. Wasser ist Leben, Wasser ist das wichtigste Lebensmittel, was es auf dieser Erde gibt, und Wasser ist eine der wertvollsten Ressourcen, die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben, welches sich in einer sehr guten Qualität mittlerweile darstellt. Und dafür lohnt es sich, auch weitere Investitionen zu tätigen. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Lenz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im September 2013 wurde auf Initiative meiner Fraktion die Unterhaltung der Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern hier im Landtag erörtert.

Schon damals habe ich darauf hingewiesen, dass die Unterhaltung der Gewässer eine herausragende Rolle für den Schutz von bebauten Gebieten, aber auch bei der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzflächen spielt. Deshalb haben wir gefordert, die Einschränkung der Gewässerunterhaltung durch Belange des Artenschutzes und die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie mit den Interessen der Flächeneigentümer und des Hochwasserschutzes in Einklang zu bringen. Schon damals haben die Wasser- und Bodenverbände mit einer naturnahen Ausrichtung der Gewässerunterhaltung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt geleistet.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn es auch bisher den Verbänden trotz der Einschränkungen möglich war, den Ansprüchen von Flächeneigentümern und Nutzern gerecht zu werden, haben die zurückliegenden Hochwasserereignisse doch gezeigt, dass eine eingeschränkte Gewässerunterhaltung an ihre Grenzen stößt. Hier gilt es abzuwägen, welches Schutzgut höherwertig ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, Artenschutz und Wasserrahmenrichtlinie betreffen Belange des Allgemeinwohls, sie sind nicht als Vorteil dem Flächeneigentümer oder dem Gewässerunterhaltungspflichtigen zuzuordnen. Die ökologische Sanierung der Gewässer im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie ist Teil des medialen Umweltschutzes, welcher nicht einem abgegrenzten beziehungsweise abzugrenzenden Kreis von Nutznießern zuzuordnen ist. Aus diesem Grunde handelt es sich hierbei gemäß Artikel 20a des Grundgesetzes um die Aufgaben des Staates, die auch durch ihn zu finanzieren sind.

Dies, meine Damen und Herren, stand auch im Vordergrund der durch den Agrarausschuss durchgeführten Anhörungen. Im Mittelpunkt der Anhörungen stand unter anderem der Sorgfaltserlass des Landwirtschaftsministeriums. So wurde seitens der Arbeitsgemeinschaft Grundbesitz darauf verwiesen, dass bei Anwendung des Erlasses eine Kostenexplosion der Gewässerunterhaltung unvermeidlich wäre. Diese Kosten dürfen allerdings nicht

den Eigentümern beziehungsweise Nutzern aufgebürdet werden. Der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände verwies darauf, dass das „Merkblatt … 610“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. als das einschlägige Dokument gilt, aus dem sich deutschlandweit sinnvolle und umsetzbare Vorgaben für eine schonende Gewässerunterhaltung entnehmen ließen. Eines gesonderten Handbuches für unser Land Mecklenburg-Vorpommern bedarf es meiner Meinung nach nicht. So ist es auch nicht zielführend, dass Mecklenburg-Vorpommern über die Bundesstandards hinausgeht.

Herr Minister, Sie hatten gerade in Ihrer Rede angedeutet, dass es Verschärfungen geben sollte bei der Gewässerunterhaltung. Dann würde ich darum bitten, dass wir auch so schnell wie möglich darüber informiert werden, denn das ist eine Sache, die jeden betrifft, weil die Wasser- und Bodenverbände – Sie wissen das alle – legen es auf die Flächeneigentümer um, und von diesen verschärften Maßnahmen ist nicht nur die Landwirtschaft, sondern ist jeder Einzelne von uns betroffen. Deshalb wäre es schön, wenn wir so schnell wie möglich über die Verschärfung der Maßnahmen informiert werden würden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Befassung des Ausschusses mit dem Antrag wurde deutlich, dass die Gewässerunterhaltungsverbände in der Vergangenheit die Grenzen nicht, wie im Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden vorgeschrieben, nach den Wassereinzugsgebieten, sondern an den Gemeindegrenzen ausgerichtet hatten. Diese Situation führte dazu, dass gemeindliche Gebührensätze zur Umlage der Beiträge unwirksam und die Beitragserhebung rechtswidrig geworden waren. Mit dem seitens der Koalitionsfraktionen vorgelegten Heilungsgesetz, auf das ich hier nicht näher eingehen möchte, soll diesem Missstand abgeholfen werden.

Kolleginnen und Kollegen, neben dem Gewässer- und Artenschutz müssen die Gewässer des Landes in die Lage versetzt werden, im Hochwasserfall eine ausreichende Vorflut zu gewähren. Das Sommerhochwasser 2011 war ein außergewöhnliches Ereignis. Die Gewässerdimensionen, die dafür notwendig gewesen wären, können nicht gebaut werden. Was allerdings auffiel, war die lange Verweilzeit des Wassers in der Fläche. Selbstverständlich waren zunächst alle betroffenen Gewässer vom vielen Regen überfordert, denn bei einem entsprechend den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen unterhaltenem Gewässer wäre das Wasser schneller abgeflossen und hätte dem nachfließenden Wasser Platz gemacht. Hier gilt es, künftig die entsprechenden finanziellen, aber auch technischen Mittel bereitzustellen, um eine ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer realisieren zu können.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Nutzerverbände, wie der Bauernverband, die Arbeitsgemeinschaft des Grundbesitzes, der Waldbesitzerverband, der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände, der Verband „Pro Gewässer“ und die Arbeitsgemeinschaft „Jagd und Eigentum“ haben sich seinerzeit in einem Positionspapier sehr klar geäußert. Dafür möchte ich mich auch nochmals bei ihnen bedanken. Klar herausgestellt wurde, dass die veränderte Gewässerunterhaltung ohne Zustimmung der Betroffenen keinen Eingriff in das Eigentum Dritter nach sich ziehen darf. Die Finanzierung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und des Artenschutzes der Europäischen Union ist eine gesamtgesell

schaftliche Aufgabe, die auch von der Gesamtgesellschaft getragen werden muss.

Die Nutzerverbände fordern zu Recht einen Erlass einer Artenschutzausnahmeverordnung gemäß Paragraf 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz durch das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Privilegierung der Arbeiten an den Gewässern zweiter Ordnung und den Hochwasserschutzanlagen.

Mit der seitens des federführenden Ausschusses beschlossenen Beschlussempfehlung wurden zahlreiche Forderungen meiner Fraktion aufgegriffen. Unter anderem soll nunmehr die Gewässerunterhaltung so gestaltet werden, dass den Ansprüchen von Flächeneigentümern und -nutzern als auch den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie und des Artenschutzes entsprochen werden kann. Gleichzeitig soll geprüft werden, inwieweit künftig ein praxistauglicher Umgang zur Abwehr von Schäden und Gefahren durch zum Beispiel den Biber ermöglicht werden kann.

Hiermit, meine Damen und Herren, haben wir eine Beschlussempfehlung gefasst, die sowohl den Belangen des Arten- und Wasserschutzes als auch des Hochwasserschutzes entspricht. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zuzustimmen. – Recht schönen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Katharina Feike, SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich kann dem Vorsitzenden des Agrarausschusses, meinem Kollegen Professor Dr. Fritz Tack, nur beipflichten: Selten – beziehungsweise mir ist es überhaupt noch nicht bekannt – habe ich solch langwierigen und umfangreichen Beratungen zu einem Antrag im zuständigen Ausschuss erlebt. Wie lange der Antrag der Koalitionsfraktionen schon auf dem Tisch des Landtages liegt, das erkennen Sie bereits an der Drucksachennummer. Wir hatten Vor-Ort-Besuche, eine sehr umfangreiche Anhörung, mehrere Ausschussberatungen, aber das Ergebnis zeigt, es ist etwas Gutes dabei herausgekommen. Auch aus der Sicht meiner Fraktion haben wir einen gelungenen Gesetzentwurf zur Beschlussfassung vorliegen.

Alle demokratischen Fraktionen waren sich einig, schnell und unkompliziert das von den Gewässerunterhaltungsverbänden am drängendsten angesehene Problem mit der Abgrenzung ihrer Verbandsgrenzen zu lösen. Überraschenderweise haben wir es trotz großer Einigkeit nicht geschafft, damit schon vor der Sommerpause zu Potte zu kommen. So ist das, wenn aus den Reihen des Landtages Gesetzentwürfe kommen und das zuständige Ministerium das Heft des Handelns unbedingt in der Hand behalten will.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: So, so!)

Aber das ist nicht das Problem der Opposition. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf jedenfalls zustimmen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut.)