Protocol of the Session on October 21, 2015

Das ist doppelt absurd! Erstens ist es falsch, das habe ich eben gerade,

(David Petereit, NPD: Das haben Sie sich vorher so aufgeschrieben. Weil Sie nicht in der Lage sind zuzuhören, haben Sie sich das nicht gemerkt.)

das habe ich eben gerade dargelegt.

(Zuruf von David Petereit, NPD)

Es geht hier um den Vollzug und nicht um das Verbot. Andererseits ist es einfach Unfug, wenn Sie sich hier hinstellen und sich als Anwalt des Rechtsstaates aufspielen und gleichzeitig immer wieder mit diesem Rechtsstaat auf Kriegsfuß stehen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Was die NPD also hier abgeliefert hat, passt meines Erachtens schon kaum mehr auf eine Kuhhaut.

(Stefan Köster, NPD: Gehen Sie mal richtig arbeiten, Herr Saalfeld! Dann kommen Sie auf vernünftige Gedanken.)

Wer Sie wählt, muss von allen guten Geistern verlassen sein. Zum Glück werden es aber immer weniger.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, wir GRÜNEN stimmen dem vorgelegten Gesetzentwurf zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des öffentlichen Vereinsrechts auf Drucksache 6/4174.

Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4613, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4174 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer

dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksa- che 6/4174 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4174 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes, Drucksache 6/4470, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/4612.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4470 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 6/4612 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes auf Drucksache 6/4470.

Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4612, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4470 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksa- che 6/4470 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4470 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes, Drucksache 6/4050, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/4607.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4050 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/4607 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre auch dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes auf Drucksache 6/4050.

Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4607, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4050 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksa- che 6/4050 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4050 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden und anderer Gesetze, Drucksache 6/4473, in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Gewässerunterhaltung in MecklenburgVorpommern, Drucksache 6/2128, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses auf der Drucksache 6/4605.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässer- unterhaltungsverbänden und anderer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4473 –

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Gewässerunterhaltung in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/2128 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses (6. Ausschuss) – Drucksache 6/4605 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Agrarausschusses Professor Dr. Tack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, dafür, dass Sie mir den langen Vorspann mit der Ausschussdrucksache bereits abgenommen und damit die unproduktive Zeit in meinem Bericht entscheidend verkürzt haben. Um es in der Sprache meiner Zunft – in meinem Leben vor der Politik habe ich Technologie der landwirtschaftlichen Produktion gelehrt – zu sagen, Sie haben entsprechend der technologischen Zeitgliederung den Anteil der Ausfallzeit T4 an der Schichtzeit T08 reduziert.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Kann ich das noch mal hören, bitte?)

Das kann im Protokoll dann nachgelesen werden.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Okay! – Minister Dr. Till Backhaus: Ich kann das nachher noch mal erklären.)

Doch nun zum Gegenstand meines Berichtes. Der Agrarausschuss hat wieder einmal, indem er mit einer gemeinsamen Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes sowie die an drei Maßgaben geknüpfte Annahme des Antrages auf Drucksache 6/2128 empfohlen hat, zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode war uns mit der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung und dem Landesbodenschutzgesetz ein ähnlicher Doppelpasch gelungen.

Das spricht sicher für das in unserem Ausschuss herrschende konstruktive und integrative Arbeitsklima, für das ich mich auch an dieser Stelle bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen – leider sind ja so wenig da –, recht herzlich bedanke. Herzlichen Dank auch an das Ausschusssekretariat!

Und noch ein weiterer Aspekt ist exemplarisch für den Agrarausschuss, nämlich das Bemühen, sich wenigstens einmal pro Halbjahr den rauen Wind der Praxis um die Nase wehen zu lassen, so geschehen unter anderem am 16. April dieses Jahres, als wir im Zusammenwirken mit dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände eine wasserwirtschaftliche Exkursion zum Wasser- und Bodenverband „Warnow-Beke“ durchführten. Das ist