Da ein Vereinsverbot mit der Durchsuchung der Wohnungen der Vereinsmitglieder einhergehen kann, entsteht ein hoher Abstimmungsbedarf unter den beteiligten Behörden. Gleichzeitig muss Geheimhaltung gewährleistet werden. Wenn die Mitglieder – und das haben wir heute auch schon gehört – des Vereins in verschiedenen Ämtern und amtsfreien Gemeinden leben, muss die Abstimmung unter gleich mehreren örtlichen Ordnungsbehörden erfolgen. Das beansprucht in der Tat und unstreitbar Zeit und gefährdet natürlich auch die Geheimhaltung. Deswegen wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Zuständigkeit von den örtlichen Ordnungsbehörden auf das Landeskriminalamt zu übertragen.
Meine Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schließt sich der Argumentation der Landesregierung aus folgenden Gründen an:
Zweitens. Die volle gerichtliche Überprüfbarkeit eines Vereinsverbotes bleibt unberührt. Für etwaige Durchsuchungen besteht weiterhin ein Richtervorbehalt beziehungsweise eine verwaltungsgerichtliche Anordnung bleibt Voraussetzung für eine Durchsuchung.
Drittens. Es wird nur die Zuständigkeit im Vollzug neu geordnet, und zwar aus nachvollziehbaren Gründen der Effektivität und zur Sicherstellung des Vollzugserfolges.
Viertens. Das vorliegende Gesetz nimmt zudem nur eine neue Zuordnung innerhalb des Geschäftsbereiches und des Rechtsaufsichtsbereiches des Innenministeriums vor, normalerweise durch eine Verordnung zu regeln, aber durch den Sonderfall, dass wir das 1994 per Gesetz geregelt haben, müssen wir noch mal per Gesetz ran.
Die örtlichen Ordnungsbehörden stehen unter der Rechtsaufsicht des Innenministeriums. Nun soll das Landeskriminalamt im Geschäftsbereich des Innenministeriums zuständig werden. Es bleibt im Hause. Das Landeskriminalamt war auch bisher schon in die Ermittlungsarbeiten und die begleitenden Exekutivmaßnahmen bei einem Vereinsverbot einbezogen. Also eine bisher vollständig einbezogene Behörde wird nun zuständig für den Vollzug. Auch das ist meiner Meinung nach sinnvoll.
Und ein letzter Punkt, warum wir heute hier zustimmen: Wir haben uns das mal in anderen Bundesländern angeschaut, wie es dort gehandhabt wird. In Hamburg macht es die Behörde für Inneres und Sport, also de facto das Innenministerium. In Brandenburg – Herr Ritter hat es schon erwähnt – ist es das Polizeipräsidium, das den Vollzug durchführt. In Thüringen ist es das Landesverwaltungsamt und in Nordrhein-Westfalen ist die Vollzugsbehörde ebenfalls das Landeskriminalamt.
Sie sehen, es gibt also zwar verschiedene Wege, die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Vereinsrechts zu regeln, aber eines wird deutlich: In vielen Bundesländern ist eine Landesbehörde die Vollzugsbehörde und immer liegt die Verantwortung im Geschäftsbereich des jeweiligen Innenministeriums.
Ganz kurz zur NPD. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Politikansatz der NPD ist auch heute wieder offensichtlich, also offensichtlich deutlich geworden und völlig destruktiv. Es geht Ihnen meines Erachtens auch vor allem um politischen Klamauk.
Ihre dünne Frage war auch das Einzige, was wir im Innenausschuss von Ihnen zu dieser Frage vernommen haben, sonst nichts. Umso mehr, …
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist genau richtig. Ich stimme Ihnen selten zu, aber das ist richtig. – Heinz Müller, SPD: So ist es. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
... umso mehr haben Sie heute hier den Mund aufgerissen, und daran merkt man, Ihnen ist überhaupt nicht an der Sache gelegen,
(Stefan Köster, NPD: Herr Saalfeld, haben Sie überhaupt in Ihrem Leben schon mal richtig gearbeitet?)
Ich möchte mir im Übrigen gar nicht vorstellen, wie Sie als NPD Gesetze machen würden. Vermutlich genau so, wie Sie sich heute hier präsentiert haben, ohne Diskussion, ohne Sachverstand, von oben diktiert, lautmalerisch garniert,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der wahnhafte Glaube an Verschwörungstheorien trägt bei der NPD meines Erachtens mittlerweile pathologische Züge.
Also ich gehe mal davon aus, dass wir genügend darauf hingewiesen haben, dass hier unparlamentarische Äußerungen zu unterlassen sind. Das werden Sie auch gehört haben, Herr Petereit, und von daher erteile ich Ihnen für diesen Zwischenruf einen Ordnungsruf.
Ich weise an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass auch Kommentare zur Sitzungsleitung hier mit einem Ordnungsruf geahndet werden, und das werde ich in Zukunft so handhaben. Ich mache jetzt noch mal darauf aufmerksam, das ist aber das letzte Mal.
(Stefan Köster, NPD: Herr Saalfeld, haben Sie eigentlich einen Therapeuten? – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Ja, die pathologische Betreuung und Therapie liegt sicherlich nicht auf meiner Seite, das Bedürfnis danach.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, absurder geht es doch eigentlich gar nicht. Da behauptet eine Partei,
die selbst gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet und permanent mit unserem Rechtsstaat in Konflikt steht,