Protocol of the Session on September 24, 2015

einen besonderen Bonus bekommen. Damit geht, das ist unstreitig, der Bund einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Für uns ist gleichwohl vor allen Dingen wichtig, dass auch die jetzt gasbefeuerten KWK-Anlagen, die wir bei den Stadtwerken bereits regelmäßig haben, eine langfristige Sicherung durch diese Novellierung erfahren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der landespolitischen Konzeption wird auch auf eine wichtige Frage eingegangen, die überhaupt erst die Voraussetzungen schafft, um im Bereich der erneuerbaren Wärmeerzeugung etwas erreichen zu können. Wir verfügen derzeit, auch das klang eben zwischen den Zeilen an, über keine ausreichend sichere Datengrundlage für unser Land im Bereich der erneuerbaren Wärme. Deshalb arbeiten wir im Energieministerium daran, die Datengrundlage über die Wärmeenergieerzeugung und die Wärmeenergieversorgung in unserem Land wesentlich zu verbessern. Erst aufgrund der Datengrundlage können Sie Ableitungen treffen, was Sie machen wollen. Im Bereich der erneuerbaren Wärme wird dazu spätestens im ersten Quartal des kommenden Jahres ein externes Gutachten erwartet, das uns dann sehr detailliert und verlässlich Datengrundlagen erstmalig flächendeckend bis in die kommunale Ebene hinein ermitteln wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir helfen als Land aber auch schon zum jetzigen Zeitpunkt beim Ausbau erneuerbarer Wärmeversorgungsmöglichkeiten. Wer Anlagen für die Erzeugung regenerativer Wärme einschließlich deren Speicherung errichten möchte, kann bereits jetzt auf Hilfen des Landes aus europäischen Fördermitteln – EFRE und ELER – zurückgreifen. Die entsprechenden Klimaschutzförderrichtlinien werden im Übrigen bereits reichlich genutzt, auch schon in den vergangenen Jahren. Die Landesregierung wird darüber hinaus weiterhin interessierten Kommunen auf ihrem Weg zum Bioenergiedorf helfen. Das Coaching, das wir schon in der letzten Förderperiode für diesen Bereich hatten, wird auch in der neuen Förderperiode mithilfe von ELER-Mitteln mit einer knappen Million Euro bis 2020 unterstützt werden.

Doch um innovative und effiziente Lösungen vor Ort voranzutreiben, braucht es eine – aber eben nicht nur – finanzielle Unterstützung. Hier sollen künftig Expertenwissen, Wissenstransfer und insbesondere ingenieurtechnische Schlagkraft noch stärker helfen, die vor allen Dingen bei Bioenergiedörfern immer wieder eine wesentliche Rolle in der Umsetzungsphase spielen. Hier soll künftig ein wichtiges Arbeitsfeld einer Energie- und Klimaschutzagentur im Land liegen. Deshalb soll eine solche Agentur im kommenden Jahr auch die Arbeit aufnehmen – wohlgemerkt, auf Ihre positive Entscheidung hierzu im Rahmen des Haushaltsbeschlusses hoffend. Insoweit steht das bis dahin unter der Prämisse, ob der Haushalt dies vorsehen wird.

Derzeit prüfen wir juristische und organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Gründung einer solchen Landesenergieagentur. Ich habe dazu im Energieausschuss mehrfach detailliert berichtet und würde mich darauf beziehen wollen, um die Debatte an der Stelle nicht zu überlasten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Antrag wird die Landesregierung auch dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass erstens die energieeffiziente Gebäudesanierung und die Reduzie

rung des Wärmeverbrauchs einen besseren Stellenwert erhalten, dass zweitens eine Strategie zur langfristigen Sicherung von Bioenergieanlagen entwickelt wird und dass drittens die Rahmenbedingungen für die energetische Nutzung von Biomasse langfristig eine gute Grundlage für die Wärmeproduktion darstellen. Dazu lässt sich aus meiner Sicht festhalten: Die Aktivierung der Wärmewende ist jetzt schon klares Ziel auch in der Bundespolitik. Die Reform des KWK-Gesetzes, schon mehrfach angesprochen, habe ich erwähnt, und das ist ein deutliches Signal dafür.

Derzeit werden zudem auf Bundesebene Möglichkeiten der konkreten und besseren Abstimmung zwischen der Energieeinsparverordnung auf der einen Seite und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf der anderen Seite geprüft. Es wird hier bundespolitisch auch eine Verbesserung der rechtlichen und insbesondere der förderrechtlichen Grundlagen erforderlich sein. Die Biomassenutzung zur reinen Wärmeerzeugung ist am Markt etabliert, gerade auch hier im Bundesland, und kann entsprechend in passenden Dimensionen mit bisherigen Alternativen aus Öl und Gas gut konkurrieren. Hier sind es weniger die rechtlichen Rahmenbedingungen, die zu korrigieren wären, allerdings muss der Rahmen der Förderung auf Bundesebene kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Bei EEG-geführten, also vor allen Dingen sich über die Stromproduktion finanzierenden Bioenergieanlagen gilt hier für die Landesregierung allerdings die Maßgabe, dass wir entsprechende Bemühungen beim Bund gerne begleiten, aber dass die regionalen Wertschöpfungsketten in unserem Land insbesondere hierdurch gestärkt oder gesichert werden müssen, denn gerade darin, meine Damen und Herren, liegt die große Chance der Wärmewende im Land. Sie kann nachhaltige und sie kann vielfältige regionale Wirtschaftskreisläufe befördern oder völlig neu institutionalisieren. Gerade deshalb lohnt es sich, dass sich der Landtag und die Landesregierung für diesen Bereich in besonderer Weise auch mit so einer Diskussion starkmachen. Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg und danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU und Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Mai 2014 hatte uns die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag vorgelegt, der die Sicherung der Fernwärmeversorgung als notwendigen Teil der Energiewende in den Fokus rückte. Der Antrag, den die Koalitionsfraktionen heute vorlegen, geht darüber hinaus, betont nicht nur die Fernwärme, sondern auch Nahwärmenetze und die Möglichkeiten für private Verbraucher, ihren Wärmebedarf mithilfe erneuerbarer Ausgangsstoffe zu decken.

Niemand bestreitet hier im Haus – das ist jetzt auch in den Vorreden schon gesagt worden –, dass dem Stromsektor bei der Energiewende bisher das Hauptaugenmerk galt. Bis zu einem gewissen Grad war das auch berechtigt. Allerdings ist seit Langem klar, dass die Ener

giewende ein komplexer Zusammenhang ist und auch so betrachtet werden muss. Ohne Wärmewende – und ich füge hinzu, ohne Mobilitätswende – wird die Energiewende insgesamt nicht erfolgreich sein. Gerade diese beiden Bereiche sind auch diejenigen, die die privaten Haushalte finanziell am meisten belasten.

Die höchst manipulative Diskussion der schwarz-gelben Bundesregierung zur EEG-Umlage hat sich zwar alle Mühe gegeben, dem erneuerbaren Strom die Schuld für die hohen Belastungen der Verbraucher in die Schuhe zu schieben, tatsächlich waren es aber schon damals besonders die Heizkosten und die Kosten für die Mobilität, egal, ob mit Auto oder öffentlichem Verkehr. Das heißt, es wird höchste Zeit, dass eine Wärmestrategie auf den Tisch kommt. Eine warme Wohnung ist ein Grundbedürfnis, wir halten das auch für ein Grundrecht, und das zeigt wiederum, dass Energiewende und Daseinsvorsorge eng zusammengehören.

Bezogen auf Ihren Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, heißt das, an Ihren Feststellungen, die Sie Ihren Forderungen an die Landesregierung voranstellen, ist nichts auszusetzen, an den weiteren Forderungen auch nicht. Allerdings habe ich mir, als ich den Antrag gelesen habe, trotzdem die Frage gestellt: Warum fordern Sie Ihre Landesregierung auf, Ihr eigenes Energiekonzept umzusetzen? Müssen Sie das,

(Heiterkeit bei Rudolf Borchert, SPD)

weil Sie meinen, die Regierung braucht permanent Druck? Ich habe eher den Verdacht gehabt, dass eine Bühne bereitet werden soll,

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

damit die Regierung ihre Wohltaten verkünden kann, und die Rede des Ministers hat das auch zumindest ein Stück weit bestätigt. Auch in diesem Falle muss die Frage erlaubt sein: Was wollen Sie mit dem Antrag?

Im Juni haben wir hier im Landtag über das Energiekonzept der Landesregierung diskutiert, Sie erinnern sich sicherlich alle daran. Wir hatten dazu auch eine Beschlussempfehlung des Energieausschusses auf dem Tisch. Genau der Inhalt dieser Beschlussempfehlung ist der Hauptinhalt Ihres Antrages, nicht mehr und nicht weniger, abgesehen von den Forderungen an Ihren Genossen Gabriel in Berlin.

(Udo Pastörs, NPD: Schön, dass sie mal „Genosse“ sagt.)

Schauen wir uns das im Detail an:

Ich möchte anfangen mit dem Punkt 2 Ihres Antrages und zitiere aus dem Energiekonzept, Seite 38: „Ausarbeitung eines separaten Vorschlags zur Verbesserung der Datenbasis wegen des dringenden Handlungsbedarfes im Bereich der Wärmestatistik“, Zitatende. Der Minister ist noch mal darauf eingegangen. Daran arbeite die Regierung und dann könne sie auch bestimmen, welche Maßnahmen notwendig sind, hat er gerade hier gesagt.

Punkt 3 Ihres Antrages. Ich zitiere aus dem Energiekonzept, Seite 9: „Hierbei wird eine effiziente Vernetzung der Produktion und Nutzung der verschiedenen erneuerbaren Energien (insbesondere Wind-, Bio- und Solarener

gie) in den Bereichen Strom, Wärme/Kälte und Mobilität angestrebt“, Zitatende.

Punkt 4 Ihres Antrags. Ich zitiere aus dem Energiekonzept, Seite 19: „Regionale Wertschöpfung durch Fortsetzung der Förderung von Nahwärmenetzen und Wärmespeichern, da die thermische Nutzung von Bioenergie großes Potenzial zur Substitution fossiler Brennstoffe im ländlichen Raum besitzt“.

Ich zitiere jetzt nicht die fast gleichlautenden Passagen aus Ihrem Antrag, aber ich hatte erwartet, dass wir das nächste Mal von dem Energiekonzept, zumindest hier im Landtag, hören, wenn der Minister den Landtag über seinen Fahrplan zur Umsetzung unterrichtet. Das war ja auch das, was der Landtag in der bereits erwähnten Beschlussempfehlung gefordert hatte. Darin haben wir die Landesregierung aufgefordert, die im Energiekonzept beschriebenen Ziele und Überschriften mit Maßnahmen und einem Fahrplan zu untersetzen. Verstehen Sie mich nicht falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihre Forderungen an Ihre Landesregierung sind richtig und wichtig, aber sie gehen nicht über das hinaus, was bereits im Energiekonzept steht!

Nun aber zu den Forderungen an die Bundesregierung: Im ersten Punkt fordern Sie eine Wärmestrategie für Deutschland. Die Forderung ist aus unserer Sicht richtig, aber wir haben auch keine Wärmestrategie. Aus unserer Sicht sollten wir an der Stelle mit gutem Beispiel vorangehen und zuerst die eigenen Hausaufgaben machen. Wir sind uns einig, das Thema Wärme hat bisher immer ein eher stiefmütterliches Dasein gefristet – leider! –, und das ist auch nicht länger hinzunehmen, denn nach wie vor werden für Wärme weit über 50 Prozent der Energie verbraucht, aber der regenerative Anteil hat in den letzten Jahren nicht gerade riesige Sprünge gemacht.

Wenn wir eine Wärmewende einleiten wollen, muss zuallererst mehr bei der energetischen Sanierung von Gebäuden getan werden – das haben beide Vorredner schon gesagt –, denn auch bei der Wärme gilt, die, die nicht verbraucht wird, braucht auch nicht erzeugt zu werden. Da haben Sie völlig recht, Kollege Borchert und auch der Minister.

Bereits 2012 haben wir hier im Landtag die Forderung erhoben, dass das Fördervolumen bei der KfW für die energetische Gebäudesanierung auf 5 Milliarden Euro aufgestockt werden muss. Um die Ziele im Wärmebereich zu erreichen, brauchen wir eine Sanierungsquote von mindestens zwei Prozent. Derzeit liegt diese nach wie vor bei einem Prozent. Dass das ein komplexes Herangehen ist und es nicht mehr ausreicht, dass man Styroporplatten auf die Wände nagelt oder irgendwie anders befestigt, zeigen inzwischen viele Studien und Beispiele. Ich möchte Sie gerne an ein Beispiel erinnern, das zurzeit in dem aktuellen „stadt+werk“ publiziert wird, und zwar von der Wohnungsgenossenschaft Märkische Scholle in Berlin, die komplexe Wege bei der Sanierung ihres Quartiers Gartenstadt Lichterfelde Süd geht. Das halte ich für ein nachahmenswertes Beispiel.

Natürlich können das Wohnungsgesellschaften heute schon allein machen, aber ich glaube, es ist ganz richtig, wie es auch der Minister gesagt hat, Beratung ist hier ein großer Baustein, wo wir noch mehr tun müssen. Auch ich hoffe in dieser Beziehung auf die Klimaschutz- und Energieagentur, die wir ja einrichten wollen.

Ebenfalls hier im Hohen Haus diskutiert haben wir die Ausgestaltung der KdU-Richtlinien, also der Richtlinien zur Festlegung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung. Wir haben damals die Landesregierung aufgefordert, die Landkreise und kreisfreien Städte dabei zu unterstützen, Richtwerte für die Angemessenheit der Unterkunftskosten gestaffelt nach dem Energieverbrauch für Heizungszwecke aufzunehmen. Bei gutem energetischen Gebäudezustand sollten höhere Unterkunftskosten anerkannt werden. Sie erinnern sich sicherlich, dass Sie unseren Antrag damals abgelehnt haben.

(Torsten Renz, CDU: Nur schwer.)

Nur schwer, gut, Herr Renz.

Das halte ich nach wie vor für eine Fehlentscheidung und ich würde auch ganz gerne noch etwas dazu sagen.

Derzeit werden zum Beispiel in Ribnitz-Damgarten und dem Altkreis Parchim, aber ich könnte auch andere nennen, Nettokaltmieten in Höhe von nur 4 Euro anerkannt. Damit sind Investitionen in energetische und sonstige Modernisierungen faktisch ausgeschlossen, denn die Erhebung der Modernisierungsumlage würde zur Anhebung der Nettokaltmiete und letztlich zur Unangemessenheit der Wohnung führen. Für die Mieter mit Hartz-IVBezug ist das in dem Falle nicht so entscheidend, denn die Heizkosten werden ja übernommen. Aber die Handlungsfähigkeit insbesondere kommunaler Wohnungsunternehmen wird erheblich eingeschränkt und für den Klimaschutz ist das außerdem ein weiterer Bärendienst. Sie wissen ja, in kommunalen Wohnungen in ländlichen Regionen leben überwiegend Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie fordern eine Bundesstrategie zum Erhalt der Bioenergieanlagen – ein ganz wichtiger Punkt. Nun brauche ich weder die Rolle und Bedeutung der Bioenergie noch die Gründe wiederzugeben, warum die Bioenergie unter Druck steht.

(Udo Pastörs, NPD: Gott sei Dank!)

Das wissen Sie alles selbst. Wichtiger ist es, mal in die Zukunft zu schauen. Da sieht es, wenn sich an den Rahmenbedingungen nichts tut, ziemlich finster aus. Der Bestand an Anlagen für biogene Festbrennstoffe ist im letzten Jahr kaum gestiegen. Die circa 700 Anlagen mit einer installierten elektrischen Anlageleistung von circa 1.550 Megawatt wurden zum Großteil bereits in den Jahren 2000 bis 2009 errichtet. Insgesamt stieg der Anteil der Biomasse an der Bruttostromerzeugung in Deutschland lediglich um 0,7 Prozentpunkte von 6,3 Prozent in 2012 auf 7 Prozent in 2014. Zum Vergleich: Der gesamte Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung lag 2014 bei rund 26 Prozent.

Bis 2034 würde ohne weiteren Zubau die gesamte Stromerzeugung aus Biomasse wegfallen, da bis dahin der Vergütungsanspruch nach dem EEG von 20 Kalenderjahren erlischt. Die ersten Biomethanblockheizkraftwerke werden 2022 auslaufen. Ein Jahr zuvor werden die ersten Biomasseheizkraftwerke und Biogas-vor-Ort-Verstromungsanlagen auslaufen und daraufhin würde ein kontinuierlicher Rückbau folgen. Das ist die Perspektive der Bioenergie, wenn die Bundesregierung ihren falschen Kurs beibehält!

Für Mecklenburg-Vorpommern ist das ganz besonders fatal. Ich erkenne im Landeshaushalt, dass man zumindest das Niveau der Förderung des Bioenergiedorf- coachings beibehalten will. Das ist gut. Wenn aber Nahwärmenetze für die Bereitstellung von Wärme auf der Basis von Bioenergie weitergehen sollen, braucht es nicht nur Coaching, sondern dann braucht es die direkte Unterstützung der Gemeinden, erst recht, wenn sie keinen ausgeglichenen Haushalt haben, und das werden, wie Sie selbst wissen, immer mehr.

Als letzten Punkt möchte ich zu Ihrer Forderung nach einer schnellen KWKG-Novelle kommen. Das Thema hatten wir auch in diesem Jahr bereits besprochen. Gestern sollte – und ich habe gehört, es ist auch passiert – die Gesetzesnovelle das Kabinett passieren und dann den Bundestag erreichen. Ich möchte nicht darüber spekulieren, wie der Gesetzentwurf letztlich den Bundestag wieder verlassen wird, allerdings treibt der Referentenentwurf den ersten Betreibern von KWK-Anlagen bereits Schweißperlen auf die Stirn. Kritik ist ja hier auch von Herrn Borchert und vom Minister geäußert worden.

Auf der einen Seite scheint die Bundesregierung von ihren Zielvorgaben abzurücken, auf der anderen Seite hat die geplante Streichung der KWK-Zuschläge für KWK-Strom, der nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist, sondern selbst genutzt wird, bereits zu großem Unverständnis bei den Verbänden geführt. Aber, wie gesagt, wir müssen erst mal warten, was tatsächlich zur Ersten Lesung in den Bundestag eingespeist wird und vor allem, wie der Gesetzentwurf den Bundestag wieder verlässt. Ob bei dem jetzigen Verfahrensstand die Aufforderung an die Landesregierung nötig ist, das kann ich nicht so richtig einschätzen. Soweit ich weiß, sind die Abstimmungen mit den Ländern bereits gelaufen, jetzt sind das Kabinett und der Bundestag am Zug.

Alles in allem, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, ist das Fazit zu Ihrem Antrag: Es darf bezweifelt werden, ob er etwas nützt, aber er schadet zum Glück auch nicht. Wenn der Antrag allerdings, wie der aus dem vergangenen Jahr zur Verkehrswende, als Teil der Energiewende unter dem Motto „Schön, dass wir mal darüber geredet haben“ in den Annalen des Landtages verschwindet, dann hätten Sie sich die Arbeit sparen können. In der Hoffnung auf Besserung stimmen wir dem Antrag aber zu.

Bei dem Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auch wenn wir ihn so kurzfristig bekommen haben, ist doch deutlich zu sehen, dass er den Antrag qualifiziert, deshalb werden wir ihm zustimmen. Allerdings habe ich eine Frage zu Ziffer 2. Vielleicht kann Herr Jaeger einen Halbsatz dazu sagen. Ich hoffe nicht, dass Sie damit sozusagen Nahwärmenetze ausschließen wollen, sondern es geht um die generelle …

(Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann stimmen wir auch dem zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Eifler.