Die abzuwehrende drohende Gefahr müsse dabei die durch die Straftat der V-Person begangene Rechtsverletzung sehr deutlich überwiegen. Es macht schließlich einen Unterschied, ob ein Brandanschlag auf ein leer stehendes Gebäude oder ein Terroranschlag mit Dutzenden Toten in dem Fall verhindert wird.
Klar ist, begeht die Vertrauensperson rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung, muss die Zusammenarbeit unverzüglich beendet werden, und solche Leute dürfen auch gar nicht in die V-LeuteBetrachtung einbezogen werden. Die Strafverfolgungsbehörden müssen im Zweifelsfall zwingend und sofort unterrichtet werden. Diese Klarstellung steht nun im Gesetz und stellt, wie ich finde, einen deutlichen Fortschritt dar. Außerdem wurden die Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission oder des Gremiums gestärkt und in der PKK wird über den Einsatz der V-Leute mindestens einmal im Jahr berichtet.
Wer sich also an dieser Stelle mit Kritik profilieren möchte, verkennt nicht nur die Anforderungen an die Arbeit eines Verfassungsschutzes, sondern ignoriert die vorgelegten gesetzlichen Verbesserungen sowie deren gesamte Entstehungsgeschichte.
Allerdings muss ich gestehen, mir fällt es schwer, den Widerstand von GRÜNEN und LINKEN ernst zu nehmen, denn letztendlich ist es wohl ein Fall der Oppositionspolitik, um die eigene Klientel zu bedienen, denn komischerweise dort, meine Damen und Herren, wo Sie mitregieren, legen Sie eine ganz andere Haltung an den Tag, Herr Suhr – nun sind Sie leider heute schon zum zweiten Mal bei mir dran –, bestes Beispiel ist Baden-Württemberg.
Dort hat der Landtag unter seiner Ägide eine nahezu gleichlautende Regelung zum Einsatz von Vertrauensleuten bereits beschlossen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Und was hat die hiesige Behörde gejammert: Nehmen Sie Einfluss, dass das nicht passiert!)
Bei den Salafisten wollen die GRÜNEN die Quellen weiter nutzen, in der rechtsextremistischen Szene aber darauf verzichten, es sei denn, es geht möglicherweise um Terrorismus. Bitte schön, diese Logik kann zumindest ich nicht nachvollziehen.
Das ist das Gegenteil von einer verantwortungsbewussten Sicherheitspolitik. Das, lieber Kollege Suhr, ist aus meiner Sicht purer Dilettantismus.
So einen Schlingerkurs wird es in Mecklenburg-Vorpom- mern mit den Regierungsfraktionen in der Landesregierung nicht geben.
Wir haben ein klares Regelwerk entwickelt, das sich eng an das Bundesgesetz anlehnt und in dem eindeutige Vorgaben gemacht werden. Das neue Landesverfassungsschutzgesetz und das neue Sicherheitsüberprüfungsgesetz, bei denen insbesondere datenschutzbedingte Änderungen vorgenommen wurden, sind modern und auf die nächste Zeit ausgerichtet. Sie bieten dem Verfassungsschutz bei aller notwendigen Kontrolle weiterhin die Möglichkeit, die Verfassungsfeinde in unserem Land effektiv zu kontrollieren und vor allem zu bekämpfen. Daher bitte ich um eine zügige und gute Beratung und bitte auch um die Unterstützung durch die Abgeordneten des Parlaments.
Der Minister hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Ich sage das heute an, weil das nicht die erste Überziehung des Tages ist. Von daher steht diese Zeit den nicht an der Regierung beteiligten Fraktionen zusätzlich zur Verfügung, und zwar nach Paragraf 85 unserer Geschäftsordnung.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
fühle ich mich durch den Gesetzentwurf in keinem Fall gestärkt. Ich weiß auch nicht, wo Sie sozusagen die Überzeugung hernehmen, dass das eine wesentliche Stärkung unserer Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten sein soll.
Zweitens will ich sagen, es ist nicht egal, wer regiert. Ich darf hier an die Ereignisse rings um den 11. November vor vielen Jahren erinnern, als es bundesweit eine Entwicklung gab, die dahin führte, die Verfassungsschutzbehörden in das Unermessliche zu steigern. Rot-Rot hat sich damals zu einem anderen Weg verständigt und sich für eine dezente Aufstockung im Bereich des Islamismus ausgesprochen. Und, falls Sie es vergessen haben, lieber Kollege Caffier, da Sie auch aus der Opposition kommen, der Weg vom Chefankläger zum Chefreformer ist nicht sehr weit. Was haben Sie die Kreisgebietsreform kritisiert, um sie dann am Ende durchzudrücken?!
Also ich wäre mit Bewertungen anderer Landesregierungen an dieser Stelle etwas vorsichtiger. Wenn man selbst im Glashaus sitzt, kommt so was nie gut an.
Herr Reinhardt, Sie müssten dann konkret werden und mir hier beweisen, wo ich die Unwahrheit gesagt habe. Dann können wir uns gern darüber unterhalten,