Manchen ist ja aufgefallen, dass auf rechtsextremen Seiten oft „Die Schriftleitung“ steht. Wer sich fragt, woher das kommt, das kommt von dem Gesetz vom 4. Oktober 1933, dem sogenannten Schriftleitergesetz.
zur Gleichschaltung der Presse in Deutschland. Dort wurde festgelegt, dass, wer die rassischen Voraussetzungen nicht mitbringt – so die Nationalsozialisten –
beziehungsweise keine eindeutige, klare, politisch verlässliche Haltung hat, in Zukunft als Journalist nicht mehr tätig sein kann.
… über eintausend Journalisten wurden damals im nationalsozialistischen Dritten Reich entlassen und verloren ihren Job.
Wir haben jetzt ein Landespressegesetz und ganz oben beim Landespressegesetz stehen die Pressefreiheit und der Schutz der Presse vor Zugriffen aus zum Beispiel dem politischen Raum, weil die Presse unter Umständen etwas berichtet, was uns nicht passt. Diese Pressefreiheit ist ein zentraler Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Demokratie
(David Petereit, NPD: Das hat aber nichts mit dem Gesetz zu tun. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Allerdings, und das ist der Punkt, müssen Leute, die journalistisch tätig werden, sich natürlich auch an Gesetze halten. Verleumdung, Beleidigung und so weiter sind nicht zulässig und da gibt es ein Zugriffsrecht. Daraus ist in unserem Landespresserecht die von Ihnen ja beklagte Formulierung im Paragrafen 8 Absatz 1 Satz 4 entstanden, in dem steht, im Impressum darf nur jemand stehen,
der strafrechtlich zur Verfolgung zu ziehen ist. Das soll ermöglichen, wenn jemand durch dieses Presseorgan beleidigt wird, dass er jemanden hat, den er verklagen kann. In der parlamentarischen Praxis, da sind wir Demokraten uns einig, hat das keine extreme Wirkung, weil wir uns ja einig sind, wenn Einzelne von uns angeklagt werden sollen, weil sie jemanden verleumdet haben, dann würden wir selbstverständlich die Immunität aufheben und die Staatsanwaltschaft könnte tätig werden.
Übrigens, die Immunität gilt auch immer nur, solange man im Landtag sitzt. In dem Moment, wo man aus dem Parlament hinausgeht, ist man sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgbar, also selbst, wenn sie nicht aufgehoben wird.
Warum gibt es überhaupt die Immunität? Das soll verhindern, dass ein Gesamtparlament arbeitsunfähig ist. Entstanden ist das damals Mitte des 19. Jahrhunderts und es kommt eher aus dem englischen Parlamentarismus. Man hatte dort einen Monarchen, der hat sich oft vom Parlament nicht alles gefallen lassen, und indem er dann alle angeklagt hat, konnte er quasi das Parlament ausschalten. Genau das sollte verhindert werden, deswegen gibt es die Immunität.
Und das schwierige Wort „Indemnität“, das ist tatsächlich ein Individualrecht. Das heißt, wenn hier vorne etwas gesagt wird und das keine Volksverhetzung oder Beleidigung ist, ist derjenige, der es gesagt hat, geschützt, …
… ist derjenige geschützt und kann auch nach seinem Verlassen des Parlaments nicht dafür belangt werden. Er kann auch nicht durch eine Mehrheitsentscheidung des Parlaments dafür belangt werden. Das schützt tatsächlich den Einzelnen.
Wir haben unter den demokratischen Fraktionen durchaus diskutiert, wie wir damit umgehen, mit dem Landespressegesetz, ob eine einfache Aufhebung reichen würde, um dem Zustand, den wir wollen – dass derjenige, der etwas veröffentlicht, auch belangt werden kann, zum Beispiel für Volksverhetzung –, gerecht werden zu können.
Das Problem ist, dass das nicht nur im Landespressegesetz geregelt ist, sondern dass auch andere Sachen, Impressum, Internetseiten und so weiter, davon mit betroffen sind.
dass die Variante, dass nicht der Abgeordnete im Impressum steht, sondern sein Mitarbeiter, und der dafür verantwortlich gemacht werden kann, nicht das Ziel ist, was wir verfolgen. Wir wollen schon, dass derjenige verantwortlich ist, der sozusagen im Impressum steht,
damit der zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn er zum Beispiel volksverhetzende Sachen veröffentlicht.
Wir haben zum Beispiel eine Sache, die in der Überlegung war, nämlich ob man grundsätzlich gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt, dass wir in diesem Falle die Immunität aufheben würden, als Grundsatzbeschluss. Darüber sind wir in der Diskussion, da gibt es unter den demokratischen Fraktionen noch keine Einigung,
Dass Sie sich mit Ihrem Antrag um das Landespressegesetz bemühen, um die Pressefreiheit, ist natürlich wirklich ein Witz. Ich kann Ihnen mehrere Pressemitteilungen der NPD vorlesen,
wo ganz oben in der Überschrift steht: „die Lügenpresse“. Also Sie haben eine ganz eindeutige Einstellung zur Presse, Sie nennen sie „Lügenpresse“,
und deswegen, weil wir für die Pressefreiheit sind, weil wir auch für die Presse kämpfen, für die Freiheit der Presse,
brauchen wir eine Regelung, die allen Seiten, nämlich der Pressefreiheit, dem Parlamentarismus, damit der funktionieren kann, und natürlich den schutzwürdigen Interessen von Bürgern, Minderheiten und so weiter, gerecht wird.
Wir sind an dieser Sache dran, wir werden dafür auch eine Lösung finden, aber der Schnellschuss, mal eben das Landespressegesetz zu ändern, das haben wir inzwischen erkannt, ist nicht der Weg, weil er nicht ausreichend ist.
Deswegen werden wir weiter an dem Thema arbeiten und werden am Ende eine für alle Seiten gute Lösung vorschlagen. Ihren Entwurf lehnen wir selbstverständlich ab.