Aber wir haben Deckungsvorschläge gebracht. Die können Sie ablehnen – in Ordnung. Aber wir haben Deckungsvorschläge gemacht – okay, die sind streitbar, meinetwegen –, aber sie sind seriös. Das sage ich Ihnen sehr wohl.
Herr Grabow, wollen wir mal drüber reden, dass die Koalitionäre Deckungsvorschläge einbringen aus pflichtigen Leistungen, Forensik,
also Dinge, die nun wirklich nicht gehen? Und da ist ja die Frage, wie seriös ist das, was hier vorgelegt wird.
Also, sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen.
Sie wollen unserem Antrag nicht zustimmen. Wir haben unsere Position und ich sage Ihnen, wir werden wiederkommen mit einem Substanzerhaltungsprogramm des Bundes und der Länder, Kulturpauschale für die Länder. Wir werden an dem Thema dranbleiben, nicht lockerlassen und selbstverständlich auch an unseren Anträgen und dem Scheitern dieser Anträge wachsen. – Schönen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2925. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2925 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Einspruch des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gemäß § 62 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages gegen die Zurückweisung von Fragen für die Fragestunde der 80. Sitzung des Landtages.
Einspruch des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gemäß § 62 Abs. 4 GO LT gegen die Zurückweisung von Fragen für die Fragestunde der 80. Sitzung des Landtages
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Raimund Frank Borrmann hat mit Schreiben vom 22. Oktober 2009 gegen die Zurückweisung von Fragen zur Fragestunde des Landtages der 80. Plenarsitzung Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch, das Schreiben der Präsidentin des Landtages und die Fragen des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann liegen den Mitgliedern des Landtages als Tischvorlage vor. Gemäß Paragraf 62 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag nach Beratung im Ältestenrat über diesen Einspruch ohne Aussprache. Die Beratung im Ältestenrat hat in der 139. Sitzung stattgefunden.
Wer dem Einspruch des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegen
stimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann bei Zustimmung der Fraktion der NPD mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Einspruch des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gemäß § 100 Geschäftsordnung des Landtages gegen einen Ordnungsruf im Rahmen der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 12 in der 79. Sitzung des Landtages.
Einspruch des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gemäß § 100 GO LT gegen einen Ordnungsruf im Rahmen der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 12 in der 79. Sitzung des Landtages
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Raimund Frank Borrmann hat mit Schreiben vom 26. Oktober 2009 gegen einen erteilten Ordnungsruf im Rahmen der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 12 in der 79. Sitzung des Landtages Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch und das Antwortschreiben der Präsidentin des Landtages liegen den Mitgliedern des Landtages als Tischvorlage vor. Gemäß Paragraf 100 Geschäftsordnung des Landtages entscheidet der Landtag ohne Aussprache nach Beratung im Ältestenrat über diesen Einspruch. Die Beratung im Ältestenrat hat in der 140. Sitzung stattgefunden.
Wer dem Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den erteilten Ordnungsruf zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den erteilten Ordnungsruf bei Zustimmung der Fraktion der NPD mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Einspruch des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gemäß § 100 Geschäftsordnung des Landtages gegen einen Ordnungsruf im Rahmen der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 15 in der 79. Sitzung des Landtages.
Einspruch des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gemäß § 100 GO LT gegen einen Ordnungsruf im Rahmen der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 15 in der 79. Sitzung des Landtages
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Raimund Frank Borrmann hat mit Schreiben vom 26. Oktober 2009 gegen einen erteilten Ordnungsruf im Rahmen der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 15 in der 79. Sitzung des Landtages Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch und das Antwortschreiben der Präsidentin des Landtages liegen den Mitgliedern des Landtages als Tischvorlage vor. Auf die von der Geschäftsordnung vorgeschriebene Verfahrensweise habe ich im Rahmen des Tagesordnungspunktes 18 bereits hingewiesen. Die Beratung im Ältestenrat hat in der 140. Sitzung stattgefunden.
Wer dem Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den erteilten Ordnungsruf zuzustimmen wünscht, den
bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den erteilten Ordnungsruf bei Zustimmung der Fraktion der NPD mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Einspruch des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gemäß § 100 der Geschäftsordnung des Landtages gegen einen Ordnungsruf im Rahmen der Beratungen zum Tagesordnungspunkt 18 in der 80. Sitzung des Landtages.
Einspruch des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gemäß § 100 GO LT gegen einen Ordnungsruf im Rahmen der Beratungen zum Tagesordnungspunkt 18 in der 80. Sitzung des Landtages
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Raimund Frank Borrmann hat mit Schreiben vom 26. Oktober 2009 gegen einen erteilten Ordnungsruf im Rahmen der Beratungen zum Tagesordnungspunkt 18 in der 80. Sitzung des Landtages Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch und das Antwortschreiben der Präsidentin des Landtages liegen den Mitgliedern des Landtages als Tischvorlage vor. Auf die von der Geschäftsordnung vorgeschriebene Verfahrensweise habe ich bereits im Rahmen des Tagesordnungspunktes 18 hingewiesen. Die Beratung im Ältestenrat hat in der 140. Sitzung stattgefunden.
Wer dem Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den erteilten Ordnungsruf zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den erteilten Ordnungsruf bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Einspruch des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gemäß § 100 Geschäftsordnung des Landtages gegen einen Ordnungsruf im Rahmen der Beratungen zum Tagesordnungspunkt 30 in der 80. Sitzung des Landtages.
Einspruch des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gemäß § 100 GO LT gegen einen Ordnungsruf im Rahmen der Beratungen zum Tagesordnungspunkt 30 in der 80. Sitzung des Landtages
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Raimund Frank Borrmann hat mit Schreiben vom 26. Oktober 2009 gegen einen erteilten Ordnungsruf im Rahmen der Beratungen zum Tagesordnungspunkt 30 in der 80. Sitzung des Landtages Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch und das Antwortschreiben der Präsidentin des Landtages liegen den Mitgliedern des Landtages als Tischvorlage vor. Auf die von der Geschäftsordnung vorgeschriebene Verfahrensweise habe ich im Rahmen des Tagesordnungspunktes 18 bereits hingewiesen. Die Beratung im Ältestenrat hat in der 140. Sitzung stattgefunden.
Wer dem Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den erteilten Ordnungsruf zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den erteilten Ordnungsruf bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 39: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten gemäß § 70 Geschäftsordnung des Landtages – Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung, Drucksache 5/2940.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Europa- und Rechtsausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten) : Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung – Drucksache 5/2940 –
Gemäß Paragraf 70 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag über die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses ohne Aussprache.
Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/2940 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/2940 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 19. November 2009, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.