Protocol of the Session on October 22, 2009

Danke, Herr Andrejewski.

Herr Abgeordneter Professor Methling, diesen Zwischenruf weise ich als unparlamentarisch zurück.

(allgemeine Unruhe)

Das Wort hat jetzt der Vizepräsident und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE Herr Bluhm.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Umsetzung der EU-Richtlinie muss in der Tat mit dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag erfolgen. Allerdings gibt es auch die Position, dass mit dem vorliegenden Entwurf des Dreizehnten weit über das hinausgegangen wird, was in der Richtlinie selbst steht.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Hört, hört!)

Ohne Not. Und von daher bleibt die Frage – ja, in der Tat müssen wir umsetzen, Herr Dr. Jäger, da stimme ich Ihnen ja zu –, aber mir ist nicht wirklich klar, warum die Referenten der Staatskanzleien und dann im Endeffekt die Ministerpräsidenten einer Regelung zustimmen, die weit über das hinausgeht, was in der Europäischen Kommission, in der Empfehlung oder in der EU-Richtlinie in Bezug auf die Frage des Produkt-Placements steht, eher eine Empfehlung ist, keine zwingende Vorschrift.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Was die landespolitische Bedeutung betrifft: Also ich denke schon, da Rundfunk- und Medienpolitik ureigenste Angelegenheit der Länder ist und wenn man fest

stellt, dass mit den jetzt vorgesehenen Regelungen die bisherige klare Trennung von Werbung und Programm verlassen wird, dass man eine unmittelbare Beteiligung des Parlamentes in der Meinungsfindung hätte organisieren können, was die Informationspflicht betrifft.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Nun kann man das verfassungsrechtlich rauf und runter deklinieren. Zumindest gibt es in anderen Bundesländern das Verfahren, dass den Landtagen Zwischenstände zu diesem jeweiligen Staatsvertrag als Information zugeleitet werden, um eine öffentliche parlamentarische Debatte zu ermöglichen. Und das ist etwas anderes, mit Verlaub, als es – jetzt hab ich das Schreiben des Chefs der Staatskanzlei auf dem Platz liegen lassen, aber ich will es zumindest inhaltlich rekapitulieren. – das Schreiben vom 9. Oktober sozusagen beinhaltet, dass zur Meinungsfindung in der Fraktion der Entwurf zugesandt wird, dass es sich aber, bei Beachtung bitte, um einen Entwurf handelt, der noch nicht in der Meinungsfindung des Kabinetts war und deswegen vertraulich zu behandeln ist.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Richtig, so steht das hier.)

So ist das vom Verfahren her natürlich in dem jetzt gewählten Verfahren auch korrekt. Aber wie sollen denn die Fraktionen mit ihrer Meinungsbildung umgehen, wenn wir keine öffentliche parlamentarische Debatte dazu haben?

(Hans Kreher, FDP: So ist es.)

Ich gebe von daher ja gerne zu: In Bezug auf den Dreizehnten ist jetzt der Zug so gut wie abgefahren, aber nichtsdestotrotz können ja die Ministerpräsidenten in ihrer Runde am 28., 29. und 30. Oktober noch zu einer Regelung kommen, die nicht dem entspricht, was im Moment drinsteht. Also bis zum Unterzeichnen kann man ja auch noch ändern. Und deswegen, glaube ich, ist die parlamentarische Debatte hier heute mit den Bedenken in Bezug auf die Regelungen zum zwingenden Produkt-Placement zumindest noch mal für die Beratungen bei den Ministerpräsidenten eine wichtige Angelegenheit gewesen.

Von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, bedauere ich namens meiner Fraktion natürlich, dass Sie dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen können,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Zumal er so gut ist.)

hoffe aber, dass wir, so, wie Herr Dr. Jäger und wie auch Frau Schildt das hier formuliert haben,

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

in Vorbereitung auf die nächsten parlamentarischen Debatten – und da kommen ja noch richtig große Brocken

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

nicht nur die Gebühr, sondern die generelle Frage, wie wird denn mit den Hybriden umgegangen, wie mit dem Zusammenfallen von verschiedenen Medien, auch unter rundfunk- und medienpolitischen Aspekten –, dass wir dann ein anderes Verfahren an den parlamentarischen Alltag binden, als es gegenwärtig der Fall ist. Das würde einer breiten gesellschaftlichen Debatte zu Medienfragen und dem Verständnis dafür, was damit eigentlich zusam

menhängt, sehr dienlich sein. Ich kann Sie nur noch mal bitten, vielleicht doch unserem Antrag zuzustimmen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Ich bedanke mich bei den Kollegen der FDP. Auf jeden Fall werden wir bald wieder eine politische, medienpolitische Debatte haben, spätestens dann, wenn uns das Zustimmungsgesetz der Landesregierung zum Dreizehnten vorliegt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Bluhm.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2862. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2862 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.

(Hans Kreher, FDP: NPD hat sich enthalten.)

Entschuldigung, ich korrigiere: Die NPD hat sich enthalten.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 18. November 2009, 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche allen einen guten Heimweg.