(Peter Ritter, DIE LINKE: Ah ja! Ach, nach Modellrechnung zwei, die hinten und vorne nicht stimmt, weil es eine Schummelrechnung ist.)
Wir stellen uns der Diskussion und den Argumenten. Keiner von den Regierungsfraktionen verschließt sich diesen Argumenten, aber wir müssen mit den Realitäten umgehen und die Realitäten sind in der Tat für alle gleichermaßen schwierig. Das gilt für die Kommunen genauso wie für das Land.
Und noch eins, wenn Sie hier immer von namentlicher Abstimmung und diesen Instrumentarien sprechen, selbstverständlich,
das muss jeder tun, das gehört dazu, das gehört zum Parlamentarismus dazu. Aber ich bin stolz darauf, dass wir Abgeordnete in beiden Regierungsfraktionen haben,
die wissen, was auf ihrer Visitenkarte steht, nämlich Landtagsabgeordneter des Landes MecklenburgVorpommern und nicht Abgeordneter der jeweiligen Region.
Dass Sie sich dafür auch einsetzen müssen, ist selbstverständlich. Wir haben aber eine Gesamtverantwortung für das Land. Die vermisse ich bei Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt.
denn nichts und niemand existiert für sich. Diese Regel bestätigt sich eben zurzeit in der Diskussion über die Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes oder genauer gesagt, wenn ich Ihnen zugehört habe, Herr Holter, haben Sie nicht über das Finanzausgleichsgesetz gesprochen, Sie haben über die Höhe der Masse gesprochen.
denn wir haben hier die Festlegung, was das Land den Kommunen zur Verfügung stellen kann. Und die Medienberichte in den letzten Tagen und Wochen haben ausschließlich die Massedebatte geprägt.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Nein, Paragraf 7 legt die Masse fest, die verteilt wird, die Einnahmen des Landes.)
Ja, ich erinnere Sie an das Jahr 2006, da haben wir auch gemeinsam Lösungen im Interesse der Kommunen des Landes gefunden. Und wenn Sie hier Beispiele von Kommunen bringen, wie aus Ostvorpommern, dann vergessen Sie bitte nicht, dass das „Finanzausgleichsgesetz“ heißt und die Kommunen auch eigene Einnahmen haben,
Lassen Sie mich vor der Abstimmung zum Gesetzentwurf auf einige wenige Punkte noch einmal eingehen. Unbestritten – und das ist unstrittig im gesamten Parlament – befinden sich sowohl Land als auch Kommunen aufgrund des dramatischen Einbruchs der Steuereinnahmen in einer ausgesprochen schwierigen Situation. Jedoch sollten wir in der politischen und rechtlichen Auseinandersetzung berücksichtigen, dass die Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes zunächst vollkommen unabhängig von den Steuerschätzungen stattfindet, denn die rückläufigen Finanzausgleichsleistungen in Höhe von circa 170 Millionen Euro im Vergleich von 2009 und 2010 auf Grundlage der Ergebnisse der Maisteuerschätzung basieren eben nicht auf der Novelle des Finanzausgleichsgesetzes, sondern basieren ausschließlich auf der Maisteuerschätzung.
Auch ohne eine Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes werden wir alle mit dem Rückgang der Solidarpaktmittel von derzeit rund 1 Milliarde Euro bis auf Null im Jahre 2020, dem Einwohnerrückgang in unserem Lande – ich kann nur wiederholen, 14.000 Einwohner 2007 entspricht 33,7 Millionen Euro, die uns eben nicht mehr zur Verfügung stehen, als Land nicht zur Verfügung stehen, als Kommune nicht zur Verfügung stehen –
und den unerwarteten Steuereinbrüchen und einer Weltwirtschaftskrise gemeinsam konfrontiert. Alle drei Punkte beeinflussen die Höhe des Finanzausgleichsgesetzes. Die durch die demografische Entwicklung und die Reduzierung der Zuweisungen aus dem Solidarpakt II verursachten Rückgänge der Zuweisungen sind aber eben nicht wie ein Blitz vom heiteren Himmel gekommen.
Seit drei Jahren, seit Beginn dieser Regierungskoalition machen wir in den Hinweisen auf die Landkreise, in den Mitteilungen an die Kommunen immer darauf aufmerksam, dass wir eine sich verschlechternde Finanzsituation haben. Die war auch nachzulesen in der Mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahre 2011 des Landeshaushaltes, denn bereits dort war bekannt, was uns ins Haus steht, wenn wir auf die Jahre 2010 und folgende gucken.
Das ist von allen ignoriert worden. Und insofern kann man sich nicht heute hinstellen und sagen: Es ist eine vollkommen neue Situation eingetreten. Es gibt nur einen Punkt, der neu eingetreten ist, und das ist die Wirtschafts- und Finanzkrise.
Der ist allerdings nicht nur für die Kommunen neu eingetreten, er ist auch fürs Land neu eingetreten. Insofern bilden wir ja auch eine Schicksalsgemeinschaft und haben das gleichermaßen gemeinsam zu tragen.
Das Finanzausgleichsgesetz – und auch das kann ich nur wiederholen – ist eben keine Gelddruckmaschine. Es kann nur das Geld verteilen, was Land und Kommunen zur Verfügung steht.