Protocol of the Session on July 16, 2009

Die Kreisstrukturreform ist eine Reform für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Zu Recht stellen die Bürger uns die Frage, was sie davon hätten, wenn sich die Verwaltung reformiert. Ich bin der festen Überzeugung, alle Bürgerinnen und Bürger MecklenburgVorpommerns werden von dieser Reform Vorteile haben, ganz konkret:

weil die Reform dafür sorgen wird, dass jedes Jahr 40 bis 50 Millionen Euro nicht für die Verwaltung der Verwaltung ausgegeben werden,

dass stattdessen auch weiterhin Geld für die wirklich wichtigen und sinnvollen Aufgaben vor Ort zur Verfügung steht,

dass also auch weiterhin Geld da ist für Kindergärten, für Schulen, für Jugendklubs, für Radwege, für die Unterstützung des ehrenamtlichen Vereinslebens vor Ort,

dass kommunale Steuern und Beiträge in Zukunft nicht infolge zu kleinteiliger Strukturen weiter steigen, jedenfalls nicht jenseits der allgemeinen Preisentwicklung,

dass das Angebot an staatlichen Leistungen weiterhin auch in der Fläche finanziert werden kann und weitestgehend erhalten bleiben wird.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einige Sätze zu den erwähnten Einsparmöglichkeiten der Reform sagen. Wir erwarten Einsparungen von gut 40 Millionen Euro Jahr für Jahr. Die Landesregierung hat in dieser Frage alles getan, was man zur Vorbereitung der Gebietsreform tun muss. Es liegen seit geraumer Zeit drei Untersuchungen vor – zwei des Hofes sowie eine des Innenministeriums. Seit Kurzem ist eine vierte Untersuchung der KGSt, die von den Städten und Gemeinden und Landkreisen gemeinsam getragene Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, hinzugekommen. Alle vier Untersuchungen beruhen auf unterschiedlichen wissenschaftlichen Methoden und alle kommen zu vergleichbaren Ergebnissen, was bedeutet, bei vorsichtiger Betrachtung sind gut 40 Millionen Euro an Einsparungen zu erzielen, und zwar Jahr für Jahr aufs Neue.

(Udo Pastörs, NPD: Toll, ein richtiger Goldesel.)

Natürlich werden wie bei jeder Strukturreform zunächst auch einmalige Umstellungskosten entstehen.

(Michael Andrejewski, NPD: Schwache Hoffnung.)

Diese fallen aber nur übergangsweise an und sie stehen in keinem Verhältnis zu den Einsparungen. Um Belastungen aus der Umstellung der Verwaltung auszugleichen, wird das Land den Kommunen zudem unter großen Kraftanstrengungen mit einer Anschubfinanzierung von insgesamt 36 Millionen Euro unter die Arme greifen.

(Udo Pastörs, NPD: Jawoll, wir haben’s ja.)

Dieses Geld kommt den neuen Landkreisen sowie den Städten zugute, die nicht mehr Kreissitz sein werden oder die nach der Einkreisung den Kreissitz nicht erhalten.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf löst die Frage einer neuen Struktur für die Landkreise und kreisfreien Städte klar und deutlich.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Es werden sechs neue Landkreise gebildet und die beiden größten Städte unseres Landes bleiben kreisfrei. Dem liegen in beispielloser Breite für kreisliche Neugliederungen umfassende und nachvollziehbare Abwägungsüberlegungen zu allen entscheidenden Belangen zugrunde. Wir haben sehr gründlich Alternativen zur Kreisstrukturreform untersucht. Es wurde ausführlich geprüft, ob andere Strukturen der 6-plus-2-Lösung vorzuziehen sind. Wir haben uns intensiv mit den Vorgaben des Verfassungsgerichts und des Leitbildes, insbesondere auch zur Fläche, auseinandergesetzt und schließlich das Für und Wider der Einkreisung erschöpfend abgewogen. Die Lösung nach alldem heißt: 6 plus 2. Diese Lösung hat sich im Laufe der Zeit aus zunächst 13 näher untersuchten Modellen herauskristallisiert. Zuletzt im Rahmen der Anhörung zum vorliegenden Entwurf habe ich nochmals den Dialog mit den Kommunen und Verbänden gesucht. Die Stellungnahmen, die eingegangen sind, waren weitgehend sehr hilfreich

(Michael Roolf, FDP: Nee, nee!)

und haben auch in den Entwurf Eingang gefunden.

(Zuruf von Gino Leonhard, FDP)

Im Ergebnis dieses erneuten Dialogs bleibt es bei 6 plus 2.

Es gibt aber natürlich auch Neuerungen im Entwurf. Auf die eine ist der Ministerpräsident schon eingegangen: die Änderung der Bestimmung von Name und Sitz des neuen Landkreises. Am Tag der Kreistags- und Landratswahlen im September 2011 werden die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Bürgerentscheiden auch den Namen ihrer Landkreise bestimmen können

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Mehr leider nicht.)

und in welcher Stadt zusätzlich der offizielle Sitz der Kreisverwaltung sein soll, also welche Stadt Kreisstadt wird.

(Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Wie sich auch im Zug der Anhörung zum Gesetzentwurf gezeigt hat, kommt insbesondere der Festlegung des Namens des neuen Landkreises eine hohe emotionale Bedeutung zu. Wir legen deswegen, im Übrigen deutschlandweit bei einem derartigen Vorhaben einmalig, die Bestimmung der Namen und Kreissitze bewusst in die Hände der Bürgerinnen und Bürger,

(Sebastian Ratjen, FDP: Warum denn nicht die Gebiete auch? – Zuruf Raimund Frank Borrmann, NPD)

denn wir meinen, dass die Menschen vor Ort die jeweils regionalen Besonderheiten und Bedürfnisse am besten kennen. Und deswegen sollen sie auch darüber entscheiden.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Nach meiner festen Überzeugung ist es wichtig und richtig,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

die Bevölkerung hier an dem Gestaltungsprozess mit zu beteiligen. Der Name des Landkreises sowie der Sitz der Verwaltung sind wichtige Elemente, die die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Kommune, mit ihrer Region verbinden.

(Michael Andrejewski, NPD: Der Kreis selbst auch.)

Und darüber sollen sie dann auch entscheiden dürfen.

(Sebastian Ratjen, FDP: Ach so, Entschuldigung.)

Meine Damen und Herren, mit dem Namen eines neuen Landkreises, auch darauf ist der Ministerpräsident schon eingegangen, ist ein Thema verbunden, das die Bürger sowohl in den großen Städten als auch in den Landkreisen bei jeder Kreisreform, im Übrigen auch bei der letzten, immer wieder bewegt, und das ist besonders das Kfz-Kennzeichen. Nach der Reform wird und muss niemand sein Kennzeichen abgeben, weil die jetzigen Kennzeichen als auslaufende Kennzeichen weiter benutzt werden können. Nur die neu Zugelassenen erhalten dann neue Kennzeichen, die entsprechend den Beschlüssen in den jeweiligen Regionen dann auch die dementsprechenden Kennzeichen haben.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang den Ideenreichtum gerade in neuen Kreisen, die wir im Gesetz beispielsweise vorläufig Südvorpommern nennen, anregen. Die verantwortlichen Kommunalpolitiker könnten

ihren Wählern doch zum Beispiel einen Namen vorschlagen, aus dem sich das Autokennzeichen HGW ableiten lässt,

(Peter Ritter, DIE LINKE: „HGW ade“ am besten noch.)

also „Hansekreis Greifswald“ beispielsweise. Das wäre doch ein gut klingender Name.

(Udo Pastörs, NPD: Fußballmannschaft.)

Aber dann würde ich mir allerdings auch ein Plakat wünschen, was da lautet: „Wir fahren weiter HGW – dank Sellering und Caffier.“

(allgemeine Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Meine Damen und Herren, die zweite Neuerung bezieht sich auf die Stadt Dargun.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Auf ihren eigenen Wunsch hin

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

wird sie jetzt dem neuen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte anstatt dem Landkreis Mittleres Mecklenburg zugeordnet.

(Udo Pastörs, NPD: Caffier, Caffier, das tut weh!)

Ich nenne hier die Stadt Dargun stellvertretend für alle seit Juni 2008

(Zuruf von Sebastian Ratjen, FDP)

von einzelnen Gemeinden beziehungsweise Ämtern mitgeteilten Wünsche nach Zuordnung zu einem anderen als dem vorgesehenen neuen Landkreis. Soweit dies im Rahmen der 6-plus-2-Lösung möglich ist, haben wir diese Wünsche berücksichtigt.