linie sehr wohl einen Wermutstropfen gibt, und das ist die Streichung des Herkunftslandprinzips. Das ist genau das, was wir nicht hätten machen sollen, denn das führt zu mehr Bürokratie und das führt unserer Meinung nach, nach liberaler Auffassung, nicht zu dem, was wir eigentlich erreichen wollen. Dem Grunde nach ist es eine richtige Entscheidung, dem Grunde nach das richtige Signal. Der Wermutstropfen bleibt, aber man kann nicht überall das Optimale erreichen. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Nationalstaat und das Selbstbestimmungsrecht der Völker setzen eine weitestmögliche Grenzziehung von Staatsgrenzen nach ethnografischen Gesichtspunkten voraus.
Die Homogenität des Staatsvolkes, eine einheitliche Sprache und gelebte Öffentlichkeit, ist Garant für die Aufrechterhaltung der Vielfalt der Demokratie und Souveränität der Völker, wie ich meine. Die Dienstleistungsrichtlinie der EU ist geradezu das Gegenteil dessen, was wir als Nationaldemokraten unter Volkssouveränität verstehen. Der durch die Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist nichts anderes als das Exekutieren eines dogmatischen Anspruchs der EU-Technokraten. Der Gesetzentwurf ist ein Gleichschaltungsgesetz,
meine Damen und Herren. Sie von der Landesregierung machen sich mit diesem Gesetzentwurf zum willfährigen Werkzeug der EU-Diktatur. Europas Völker sollen notfalls auch mit repressiven Maßnahmen zwangseingeschmolzen werden, und dies auf allen Gebieten.
Bis Ende des Jahres muss das Diktat aus Brüssel umgesetzt sein. Was Sie hier verabschieden wollen, ist die Öffnung des deutschen Binnenmarktes für Dienstleistungserbringer aus allen anderen EU-Mitgliedsstaaten zum Nachteil unserer heimischen Wirtschaft.
Der hohe Qualitätsstandard, besonders im Handwerk, durch die gute Ausbildung der Facharbeiter und Meister, Herr Professor Methling, wird unterlaufen.
Amerikanische Verhältnisse nun auch im Dienstleistungsbereich in Zentraleuropa lassen grüßen. Jeder kann alles, jeder darf alles und über Qualität spricht keiner mehr. Die Dienstleistungsrichtlinie wird zur Verschärfung der Konkurrenzsituation in unserem Lande beson
ders in unmittelbarer Nähe zu Hinterpommern führen. Schon jetzt ist ja ein ruinöser Unterbietungswettbewerb mit polnischen Dienstleistern im vollen Gange. Wir Nationaldemokraten begreifen den von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf als Frontalangriff auf den einheimischen Dienstleistungssektor. Nach diesem Gesetz könnte sich jedes Dienstleistungsunternehmen in jedem EU-Mitgliedsstaat seinen Firmensitz aussuchen, wo die geringsten Kontrollen herrschen.
Von da aus werden dann die Arbeitskräfte unter menschenunwürdigen Bedingungen, ähnlich wie in China, als Wanderarbeiter hin und her gejagt.
Das ist asozial, was Sie hier beschließen wollen. Das moderne Sklavenzeitalter hat längst schon begonnen.
Herr Abgeordneter, entschuldigen Sie. Ich bitte, die Würde des Hauses zu beachten, auch in Ihrem Redebeitrag. Bitte sehr.
Polnische Zeitarbeiterfirmen mit Firmensitz sowohl in Polen als auch in der BRD spielen bereits jetzt schon zum Nachteil der Arbeitnehmer Igel und Hase mit den Aufsichtsbehörden in Deutschland. Wir Nationalisten sind erklärte Feinde des EU-Verwaltungsmonsters.
Wir brauchen diese EU nicht, wir brauchen diese Dienstleistungsrichtlinie nicht. Wir werden sie bekämpfen und werden uns selbstverständlich auch in den Ausschüssen an der Arbeit beteiligen und dafür sorgen,
dass der Öffentlichkeit bekannt wird, was Sie hinter der Dienstleistungsrichtlinie verbergen wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde mich sehr kurz fassen, weil die Vorreden von Herrn Caffier, Herrn Müller und Herrn Roolf eigentlich das beinhalten, was ich mir selbst mit aufgeschrieben habe.
Vielleicht eins vorweg: Herr Pastörs, den Sinn und Zweck des EU-Binnenmarktes werden Sie nicht verstehen, wollen Sie nicht verstehen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Michael Roolf, FDP: Der weiß ja nicht mal, was draufsteht. – Udo Pastörs, NPD: Aber Sie! Das haben Sie bewiesen. Das haben Sie bewiesen in Ihrer gesellschaft- lichen Tätigkeit im Gegensatz zu mir.)
Meine Damen und Herren, ich werde mich kurzfassen, ich werde nicht meine vorbereitete Rede halten. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bisher kein gesetzlich geregeltes Verfahren, das einen Anspruch auf Verfahrensabwicklung für eine einheitliche Stelle und umfassende Information zu allen einschlägigen Vorschriften, Verfahren und den dafür zuständigen Behörden gewährt. Momentan ist es Sache des Bürgers und der Unternehmen, sich selbst unmittelbar an die zuständigen Behörden zu wenden. Deren Beratungs- und Auskunftspflichten sind in aller Regel auf ihre Zuständigkeitsbereiche beschränkt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – jetzt bin ich auch gleich fertig – wird dieser unbefriedigende Zustand geändert.
In das Verwaltungsverfahrensgesetz sollen neben anderen Änderungen das Verfahren über einheitliche Stellen als besondere Verfahrensart, der Herr Müller hat es explizit ausgeführt, und die Regelung über die Genehmigungsfunktion eingeführt werden.
Wir stimmen diesem Gesetzesvorschlag zu, freuen uns auf die Überweisung in die Ausschüsse und werden ihn dort dementsprechend erläutern. – Vielen Dank.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2594 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Europa- und Rechtsausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke.
Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE, der Fraktion der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung der „Stiftung Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere“, Drucksache 5/2605.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung der „Stiftung Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere“ (Erste Lesung) – Drucksache 5/2605 –