Protocol of the Session on January 29, 2009

denn das muss praktisch alles umgesetzt werden. Das hört sich immer toll an, soundso viel Summen, aber in der Realität bedeutet das ein aufwendiges Verfahren,

ein riskantes Verfahren, und da können wir uns auf das bewährte Landesförderinstitut wirklich verlassen. Das wollte ich mal hier gesagt haben.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Meine Damen und Herren, wenn das Landesförderinstitut also auf Anforderung dieses überwiesen hat, werden die Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten, also auch Bauhandwerksbetrieben und baugewerblichen Kleinstunternehmen erfüllt. Vor Inkrafttreten der zweiten Änderung der Städtebauförderungsrichtlinie konnten die Gemeinden diese Zuwendungen abrufen, wenn sie voraussichtlich innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt wurden – Verwaltungsdeutsch eben.

In den Jahren bis 2004 ist es aber in größerem Umfang zu einer Rückgabe von Zuwendungen binnen der Dreimonatsfrist gekommen und dabei war eine gewisse Häufung von Mittelabrufen zum Jahresende verbunden mit einer Rückgabe zu Beginn des Folgejahres festzustellen. Auch der Rechnungshof hat dies bei seiner Prüfung der Austeilung von Städtebauförderungsmitteln für die Jahre 2000 bis 2004 moniert und uns gemeinsam hier ins Stammbuch geschrieben. Und er war übrigens auch der Auffassung, dass Mittel nicht bedarfsgerecht angefordert wurden und zunehmend versucht worden sei, die Mittel dem Resteverfahren zu entziehen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Auch auf Aufforderung dieses Landtages in den Ausschüssen damals in den Diskussionen hat die Landesregierung dann auf diese Entwicklung reagiert,

(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist es.)

und zwar knüpft sie seitdem die Vergabe weiterer Städtebauförderungsmittel daran, dass dem jeweiligen Programm bereitgestellte Zuwendungen von den Gemeinden vollständig abgerufen und verwendet werden. Andernfalls laufen sie Gefahr, für das folgende Programm keine Fördermittel zu erhalten. Ich kann Ihnen sagen, das sagen zumindest die Zahlen in unserem Haus, diese Maßnahme zeigt sehr positive Wirkung. Das muss man ganz schlicht und nüchtern feststellen.

Im Rahmen der Verhandlungen für den Haushalt 2008/2009 haben sich dann das Verkehrs- und das Finanzministerium zusätzlich auf folgende Verfahrensweise für den Abruf von Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung verständigt: Ab dem Januar 2008 setzt die Mittelanforderung voraus, dass die Gemeinde zum Zeitpunkt des Abrufs zumindest über eine Aufstellung von vorgeprüften Rechnungen beziehungsweise eine Liste sonstiger bestätigter Zahlungsverpflichtungen verfügt. Die Rechnungen oder Zahlungsverpflichtungen – und das ist, glaube ich, jetzt ein wichtiger Zungenschlag, der gern im Alltagsgeschäft untergeht – können, müssen aber nicht schon vor der Anforderung der Zuwendung bezahlt worden sein. Dieser Irrglaube geistert doch immer noch zuhauf im Land herum. Ich glaube, das ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied an der Stelle.

Meine Damen und Herren, die Einführung dieses neuen Abrufverfahrens führt zu einem gewissen Mehraufwand, das ist unbestritten. Das ist eine ganz logische Sache, und zwar insbesondere beim Landesförderinstitut, aber auch bei den Sanierungsträgern und den Gemeinden. Das ist richtig. Es bestreitet auch niemand, ich als Letzter.

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Es sind der Landesregierung bis heute keinerlei Fälle bekannt, also in keinem Fall ist das dokumentiert worden, und ich bin der Meinung, dass dieses Gerücht auch mitgetragen wurde aus der Fraktion vor dreieinhalb Monaten in das jetzige Amt. Es gibt keinerlei dokumentierte Erkenntnisse darüber, dass dieses neue Austeilungsverfahren zu Insolvenzen bei Bau- oder Handwerksbetrieben oder anderen Auftragsnehmern der Gemeinden geführt hat. Das heißt aber auch, das Verfahren führt zu keinen wesentlichen Verzögerungen, da das Landesförderinstitut …

(Michael Roolf, FDP: Doch.)

Ich habe die gefragt, die das machen, und die sagen Nein, Herr Roolf.

(Michael Roolf, FDP: Fragen Sie die Handwerker! Fragen Sie die Handwerker!)

An der Stelle glaube ich denen eher, weil die es abwickeln müssen.

(Michael Roolf, FDP: Fragen Sie die Handwerker!)

Also es führt zu keinen wesentlichen Verzögerungen,

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)

da das LFI Mecklenburg-Vorpommern nahezu alle Mittelanforderungen so zügig bearbeitet – sie haben vorhin Beifall gegeben, dann würden Sie jetzt das Gegenteil behaupten –, dass zwischen dem Abruf der Mittel und der Gutschrift auf dem Treuhandkonto der Gemeinden nicht mehr als fünf Werktage liegen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist so. Ja, das ist so, das kann ich nur bestätigen.)

Das gehört auch zu der Wahrheit bei diesem Thema. Im Übrigen entspricht dieses Verfahren den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Wir hatten ja hier gestern schon mal so eine Frage. Das Land spart in nicht unerheblichem Umfang Zinsaufwendungen, da es letztendlich die Auszahlungsbeträge vorfinanziert und hierfür die marktüblichen Zinsen zu zahlen hat. Das kann nicht in unserem Sinne sein. Aber Sie kennen das ja von mir, Kollegin Lück, unser Ziel, denke ich mir, ist doch grundsätzlich das gleiche. Wir müssen schnell und wirkungsvoll – ich sage das mal so salopp – das Geld umsetzen, sodass letztendlich am Ende der Kette die Beschäftigten in der Bauwirtschaft davon bezahlt werden können und davon ihren Lebensunterhalt bestreiten können und das Geld ausgeben können. Das ist unser gemeinsames Ziel. Das heißt also, schnell und wirkungsvoll dieses Geld umzusetzen. Aber – und das sagen mir meine Erfahrungen seit 1994 in diesem Hause und viele, viele Diskussionen in diesen Jahren – das darf nur mit der gebotenen Korrektheit passieren, sonst haben wir alle nichts gekonnt.

(Ute Schildt, SPD: Genau. – Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Sonst werden wir uns hier wieder streiten, was hat die Regierung für einen Unsinn verzapft, weil sie im Schweinsgalopp etwas hat umsetzen wollen,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

und die Klippen, die im Weg stehen, nicht beachtet hat. Ich glaube, das tut uns gemeinsam hier nicht gut. Deswegen werden jetzt – und das läuft ja hinter den Kulissen, das wissen Sie – die Staatssekretäre verhandeln. Die Abteilungsleiter sitzen zusammen. Es werden jetzt die Mechanismen erarbeitet und hergestellt, damit dieses Geld tatsächlich schnell in die Wirtschaft kommt. Und darum sollte es uns allen gehen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der FDP Herr Roolf.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der hier vorliegende Antrag, es ist hinlänglich besprochen worden, baut sich auf zwei Säulen auf, einmal dem sogenannten Wertgrenzenerlass und dann auf den Zahlungsmodalitäten bei den Städtebauförderrichtlinien. Ich denke, zum ersten Bereich, zum Wertgrenzenerlass ist so viel gesagt worden, da gibt es auch Konsens, dass diese Dinge verändert werden bei allen Problemen, die dabei gesehen werden.

Herr Kollege Holter, Sie sind beim Handwerk dabei gewesen. Es hat nicht nur positive Reaktionen gegeben, sondern die Erhöhung des Wertgrenzenerlasses birgt auch Risiken in sich, das muss man sehr deutlich sagen, und sie ist auch ein Stück weit ein Beitrag zur Abschottung von Märkten.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Also Handwerksmeister, die vorrangig in Hamburg, in Bremen oder wo auch immer ihre Leistung erbringen,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist richtig.)

weil sie in Mecklenburg-Vorpommern den Markt nicht mehr haben, haben zu Recht im Augenblick Angst, dass sie sagen, wenn alle Bundesländer diese beschränkte Ausschreibung konsequent fortführen,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, ja, ja.)

oh, oh, wie wird es mit unseren Arbeitsplätzen hier in Mecklenburg-Vorpommern. Also Vorsicht bei der Geschichte, das ist nicht nur schwarz oder weiß, wir müssen bei diesem Wertgrenzenerlass – darüber sollten wir noch mal sehr intensiv diskutieren – wirklich das Handwerk fragen und im Handwerk noch mal die Auffassung mitnehmen, was passiert, wenn wir das in dieser Form hier machen. Gefährden wir mit einem gut gemeinten Instrument Arbeitsplätze hier in Mecklenburg-Vorpommern?

Und ein Zweites, was wir auch bedenken müssen: Die Einführung einer zeitlichen Begrenzung ist zweifelsohne richtig, aber jemandem etwas wieder wegzunehmen, was nach zwei Jahren funktioniert hat, wo man sich eingearbeitet hat und womit man auch Erfolg hat und sagt, jetzt ist die Begrenzung vorbei, jetzt kommen wir wieder zum alten System zurück, auch da sage ich Vorsicht, das wird nicht so einfach sein. Das heißt, wir müssen sehr früh in die Überprüfung reingehen und schon nach einem Jahr gucken, wie bewegt sich das, was für Auswirkungen hat das, und womöglich sehr frühzeitig Signale setzen, was wir nachzujustieren haben.

Dann will ich zur Städtebauförderungsrichtlinie kommen. Auch dort sind die Auffassungen sehr unterschied

lich. Mir ist bekannt aus dem Handwerk – und von dort kommt die Orientierung meiner Argumentationslinie –, ein Handwerker, und wir gehen davon aus, dass es einer ist, der nicht den Staat betrügen will und der eine ordentliche Arbeit abgeliefert hat, hat bis 2008 nach den alten Richtlinien schneller sein Geld bekommen, zu Recht sein Geld bekommen für die Leistung, die er ausgeführt hat.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Genau darum geht es.)

Mit der neuen Richtlinie hat man reagieren wollen auf Missbrauch. Es hat Missbrauch gegeben, es wird immer Missbrauch geben, aber man hat mit dieser Reaktion auf den Missbrauch zwei Probleme im Raum stehen gehabt. Man konnte ja, wenn Missbrauch festgestellt worden ist, über Rückforderungsbescheide den zu viel gezahlten Geldbetrag auch wieder zurückholen. Nur bei jemandem, der in Insolvenz ist, ist es schwierig, Geld zurückzuholen. Das heißt, das Risiko, dass man dauerhaft auf Zahlungsausfällen stehen bleibt, ist schlichtweg gegeben. Ich wage aber trotzdem an dieser Stelle zu sagen, dass das, was dort wegen des Faktors Sicherheit gemacht wurde, dass die Gelder auch wirklich ordnungsgemäß eingerechnet wurden, einseitig zulasten der Handwerksunternehmen gegangen ist. Und aus dem Grund denke ich, dass wir nicht, wie die LINKEN es hier wollen, in dieser Art und Weise uns dieser Diskussion nähern, sondern einfach ein Anspruchsdenken definieren. Wann hat eigentlich ein Handwerksunternehmer, der eine Leistung für einen Sanierungsträger erbracht hat, Anspruch auf sein Geld?

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nach der Abnahme.)

Und diesen Anspruch müssen wir definieren. Wir als Staat müssen sicherstellen, dass er zu dem Anspruchstermin auch pünktlich sein Geld bekommt, wenn er die Rahmenbedingungen einhält.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das geht aber. Das geht mit der Regelung.)

Und da würde ich mir wünschen, dass wir von der Landesregierung und auch womöglich dann im Wirtschaftsausschuss in Form einer Selbstbefassung einfach mal hören, wie im Augenblick die Zahlungsflüsse sind. Ich meine, eine angemessene Zeit ist maximal zehn Tage nach Fertigstellung der Leistung. Und es ist Aufgabe der Politik, dann auch sicherzustellen in ihren Organisationsstrukturen, dass der Handwerker für seine erbrachte Leistung zehn Tage nach der erbrachten Leistung im Prinzip sein Geld bekommt.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist okay.)

Ein Zweites will ich dann auch noch sagen. Wir haben das Thema der Skontierung von Rechnungen. Handwerksunternehmer schreiben auch gern in Ausschreibungen Skontierung von Rechnungen drauf, weil sie genau wissen, jetzt bin ich mal böse, der Staat arbeitet so lahmarschig. Die rechnen zwar Skonto ein, aber die kommen nie zur Bezahlung mit Skonto, weil sie viel zu langsam sind in der Kontrolle. Und auch da müssen wir überlegen, wenn ein Unternehmer in einer Bewertung für eine Auftragserteilung Skontonachlass als Kriterium gewertet bekommt, aber wir nicht in der Lage sind, diesen Vorteil für das Land zu nutzen. Der Unternehmer hat es im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte angeboten und das Land sollte dieses Angebot auch annehmen, denn nur dann sind die vertraglichen Vereinbarungen endgültig miteinander geschlossen. Das heißt, wir müssen