Protocol of the Session on October 23, 2008

Wie ich schon in meinem Redebeitrag betont habe, muss man von Fall zu Fall unterscheiden. Und gerade das macht die Nanotechnologie so gefährlich, weil man

(Peter Ritter, DIE LINKE: Weil man sie nicht sehen kann.)

bei drei Fällen sagen kann, okay, es passiert nichts, und beim vierten stellt man dann fest, möglicherweise fest, dass es sich um toxische Wirkung handelt.

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Unser Antrag dient auch nicht dazu, um irgendwelche Bevölkerungsschichten zu verunsichern. Ich denke mal, Sie haben mit Ihrer Politik nicht nur im Finanzwesen, sondern auch in anderen Dingen genug für Verunsicherung gesorgt in den letzten Jahren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Da brauchen wir überhaupt nichts mehr dazu beizutragen.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Unser Anliegen zielt, unser Anliegen zielt vielmehr darauf ab, auf Gefahren hinzuweisen.

(Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Und wir sehen das auch nicht nur, wir wissen das auch nicht nur, wir sehen das auch nicht nur unter einem psychologischen Aspekt, dass alle die Dinge, die man nicht sieht und schmeckt, dann auch nicht vorhanden sind

(Beate Schlupp, CDU: Was ist denn mit der Bedrohung aus dem All?)

und dass derjenige, der auf sie hinweist, dass derjenige, der auf sie hinweist, auch nicht der Verursacher dieser

Risiken ist, sondern Verursacher sind die, die diese Nanopartikel und diese Nanomaterialien und Nanotechnologien verwenden und vorher keine ausreichenden Untersuchungen vornehmen und auf die Gefahr hinweisen. Das sind die eigentlichen Verursacher und wir bestehen nur nach europäischen Grundsätzen auf dem Vorsorgeprinzip.

Ich denke, dieses Thema wird uns auch weiter beschäftigen, egal, wie Sie sich dazu verhalten. Denn es hat sich bisher immer gezeigt, dass Schwierigkeiten, die objektiv sind, und Gefahren, die objektiv sind, sich auf Dauer nicht wegdiskutieren lassen. Das sehen Sie bei der Finanzkrise, das sehen Sie bei der Wirtschaftskrise,

(Beate Schlupp, CDU: Ja, das waren die Nanoteilchen.)

das sehen Sie bei der Gentechnik. Und, Frau Schlupp, denken Sie bitte an Ihre eigene Gesundheit. Sie wissen, dass Sie da heftig zu kämpfen haben. Ich möchte mich darüber nicht lustig machen. Sie sollten etwas vorsichtiger sein in Ihrer Argumentation.

Ich denke zum Beispiel auch an die Geschichte mit der Margarine. Hier hat man über Jahrzehnte den Leuten...

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, die Geschichte!)

Ja, die Geschichte der Margarine. Da hat man über Jahrzehnte Leuten erzählt: Esst Margarine, esst keine Butter, das gefährliche Cholesterin setzt euch allen zu. Heute zeigt sich mehr und mehr, dass Margarine aus gehärteten Pflanzenfetten durchaus eine Gefahr für den Zellstoffwechsel ist.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ah ja, jetzt will er uns erzählen, dass auch noch die Margarine gefährlich wird.)

Die gesättigten Fettsäuren und das Glycerin, die werden ja geschieden. Dann erfolgt eine Aufnahme in den Stoffwechsel und im Zellstoffwechsel führen gehärtete, künstlich gehärtete, künstlich gehärtete Fette dazu, Fettsäuren dazu, dass der Zellstoffwechsel gelähmt wird und nach einer jahrzehntelangen, nach einem jahrzehntelangen Genuss von Margarine kommt es zu einer Behinderung des Zellstoffwechsels. Gewiss, das kann man, darüber kann man sich streiten, ob das der Einzelne merkt oder nicht. Es zeigt sich nur, dass der leichtfertige Umgang mit der Gesundheit auf Dauer, auf Dauer zu Schäden führt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Mir ist schon ganz fiebrig.)

In diesem Sinne sollten Sie unseren Antrag bewerten, für den ich eine namentliche Abstimmung beantrage.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Zu den Nanoteilchen?)

Danke, Herr Borrmann.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1869. Die Fraktion der NPD hat eine namentliche Abstimmung gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag auf Drucksache 5/1869 beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte jetzt den Schriftführer die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Dr. Armin Jäger, Werner Kuhn und Wolf-Dieter Ringguth werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche für zwei Minuten.

Unterbrechung: 14.28 Uhr

Wiederbeginn: 14.30 Uhr

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Abstimmung beteiligten sich 55 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 5 Abgeordnete, mit Nein stimmten 50 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1869 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Drucksache 5/1889.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Drucksache 5/1889 –

Das Wort zur Begründung hat der Vizepräsident und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE Herr Bluhm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schlagzeilen der letzten 48 Stunden machen deutlich, worum es uns auch in dem heutigen Antrag geht. FAZ: „Für einen digitalen Marshallplan“, „Handelsblatt“: „ARD und ZDF stechen Private aus“. Herr Beck wird zitiert in der „Süddeutschen Zeitung“: „Nichts gegen Unterhaltung“ und der VPRT, also der Verband der privaten Rundfunkveranstalter titelt in seiner Pressemitteilung: „Letzte Ausfahrt Dresden“.

Nun, in vergleichsweise dichter Folge wird das Rundfunkrecht in Deutschland, und zwar auf allen relevanten Ebenen, Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und Rundfunkgebührenstaatsvertrag, einer grundlegenden und weitreichenden Reform unterzogen. Zur Stunde, wie das so oft in den letzten Monaten war, wenn wir hier im Parlament über rundfunkrechtliche Fragen debattieren, tagen erneut die Ministerpräsidenten in Dresden und Gegenstand der heutigen Beratung sind unter anderem auch die Fragen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages.

Neben den Finanzierungsfragen und dem zur Entscheidung stehenden künftigen Gebührensystem, zu dem der Ministerpräsidentenkonferenz ein Zwischenbericht vorgelegt wurde, ist vor allem die jetzt verhandelte Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von zentraler

und tatsächlich langfristiger Bedeutung. Darin geht es um eine grundlegende Neufassung des Rundfunkauftrages in Hinsicht auf die Zulassung neuer digitaler Programme beziehungsweise Kanäle und Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Substanziell handelt es sich also um gesetzliche Norm- und Verfahrensvorschriften, die über die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Multimedialandschaft entscheiden werden. Und unabhängig von den jeweiligen Koalitionen oder Kollisionen verschiedener Interessengruppen neben dem privatwirtschaftlichen Rundfunk spielen nunmehr auch die Verlagsunternehmen eine eigenständige und treibende Rolle in der rundfunkpolitischen Debatte. Deswegen sind die Gesetzgeber, nämlich auch wir als Bundesland, gebunden an ein höchst kompliziertes vielschichtiges rechtliches Rahmenwerk.

Um dem EU-Gemeinschaftsrecht wie dem deutschen Verfassungsrecht zu genügen, ist im April 2007 durch den Kompromiss zwischen EU-Kommission und Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Einstellung des Beihilfeverfahrens zum deutschen Rundfunkgebührensystem folgende Lösung gefunden worden: Der Gesetzgeber gibt weiterhin den allgemeinen Programmauftrag vor, er kann und soll darüber hinaus allgemeine Kriterien für die Zulassung von zusätzlichen Diensten auch auf Telemedienbasis formulieren. Diese konkrete Ausgestaltung aber ist im Kompromiss mit der EU-Kommission, dem sogenannten Beihilfekompromiss, einem abgestuften Prüf- und Entscheidungsverfahren zugewiesen worden, dessen Hauptakteure die Rundfunkanstalten und vor allem deren Aufsichtsgremien sein sollen. Von daher drängt sich als die mögliche gesetzliche Lösung natürlich zuallererst eine Umsetzung des Beihilfekompromisses auf. Sofern es dabei um Interpretationsspielräume geht, werden diese selbstverständlich dann durch das deutsche Verfassungsrecht wieder begrenzt.

Die mittlerweile vorliegenden Arbeitsentwürfe des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages engen aus unserer Sicht die Spielräume der Rundfunkanstalten weit über die Grenzziehung des EU-Beihilfekompromisses hinaus ein und können, so sie unverändert gesetzlich umgesetzt werden – das ist unsere Befürchtung –, die Entwicklungs- und damit Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks substanziell gefährden. Die allgemeinen Rahmenbedingungen werden maßgeblich durch die Wechselwirkung von technischer Entwicklung, Mediennutzungsverhalten sowie strategischen Investitionen von Telekommunikations- und Medienunternehmen bestimmt. In absehbarer Zukunft wird es dabei vor allem um die Ausweitung und Gewährleistung von flächendeckender Breitbandversorgung gehen, was ja schon Thema hier im Parlament war. Diese ist heute weder in der Fläche noch in ausreichender Kapazität gegeben, allerdings wird unter Hochdruck daran gearbeitet, noch in diesem Jahr die entsprechenden wegweisenden Entscheidungen, unter anderem zur noch kontrovers diskutierten Nutzung von Rundfunkfrequenzen, zu realisieren.

Jede rundfunkrechtliche Regelung, die insbesondere die Zukunfts- und Entwicklungsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks sicherstellen will, muss sich von diesen Zielen einer flächendeckenden Digitalisierung durch Breitbandversorgung kennzeichnen. Mit einer flächendeckenden Breitbandversorgung verändert sich nicht nur die klassische Medienlandschaft wie Fernsehen, Hörfunk und Fremdmedien grundlegend, auch

das Internet wird als Kommunikationsplattform seinen Charakter verändern. Nicht an die Stelle, sondern zu der bisherigen Funktion des Suchens tritt dann das Internet als Plattform beziehungsweise Verbreitungsweg von ganzen Angebotspaketen, nutzerspezifischen Angeboten, wobei die klassischen elektronischen Medien hier nur noch Teil umfangreicher Angebote sein werden.

Also ein Paradigmenwechsel in der Medienpolitik und in der Medienwelt steht auf der Tagesordnung. In Gestalt des digitalen Wohnzimmers wird heute schon demonstrierbar, dass sich beispielsweise das klassische Rundfunknutzungsverhalten nicht zwingend ändern muss, um das Internet als Verbreitungsweg zur ersten Eingangsstufe jedweder digitalen Mediennutzung zu machen.

Und, meine Damen und Herren, wenn man einen modernen Fernseher mit einer Playstation 3 koppelt und einen normalen Internetzugang über Wireless LAN in seinem Haushalt hat, dann kann man auch das Internet unmittelbar über entsprechende Fernbedienungen und den Fernseher miteinander verknüpfen, heute schon.

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt es in dieser Perspektive darauf an, als voll gültiges Angebot überhaupt wahrgenommen zu werden beziehungsweise künftig wahrgenommen werden zu können, und dies aus dem einfachen Grund, weil er mit der Veränderung der Verbreitungs- und Übertragungswege einerseits, dem Angebot von Medieninhalten über diese neuen Wege andererseits seinem Auftrag nur dann gerecht werden kann, wenn Bürgerinnen und Bürger sein Angebot auch wahrnehmen können. Dies ergibt sich jenseits eines möglichen Wettbewerbs mit Anbietern, die keinen klassischen Rundfunk betreiben, bereits aus seiner Stellung im dualen Rundfunksystem.

Zur Erinnerung: Die Rundfunkordnung in Deutschland beruht nach wie vor auf dem Grundsatz, dass es privaten und privatwirtschaftlichen Rundfunk nur geben darf, sofern der Bestand und die Entwicklungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet sind. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom September des vergangenen Jahres hat erneut bestätigt und sogar dabei noch betont, wie weit gespannt das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in neuen Formaten und anderen Regelungen sein muss. In diesem Verfahren vom vergangenen Jahr ging es zwar um den verfassungswidrigen Eingriff der Bundesländer in die Rundfunkfinanzierung, das Verfassungsgericht des Bundes hat aber mit dem Urteil über den Streitfall hinaus Grundsätze formuliert, wonach die Entwicklungsfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade im multimedialen Umfeld bei Sicherung der Programmautonomie zu gewährleisten ist. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen also im publizistischen Wettbewerb keine Nachteile gegenüber privaten und privatwirtschaftlichen Wettbewerbern entstehen.