Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Ende des Tagesordnungspunktes 2. Ich unterbreche
an dieser Stelle jetzt die Sitzung. Wir werden die Sitzung um 13.00 Uhr mit Tagesordnungspunkt 3, Eidesleistung der Minister gemäß Artikel 44 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, fortsetzen.
Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 3: Eidesleistung der Minister gemäß Artikel 44 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident hat mir gemäß Artikel 43 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Folgendes mitgeteilt:
Ich bitte Sie, gemäß Artikel 44 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Vereidigung der Ministerinnen und Minister vorzunehmen.“
Ich werde die Verpfl ichtung in der Weise vornehmen, dass ich Ihnen den Eid vorspreche und Sie bitte, danach einzeln zu mir ans Mikrofon zu kommen, die rechte Hand zu heben und die Worte nachzusprechen: „Ich schwöre es.“ Der Eid kann mit der religiösen Bekräftigung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden.
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern sowie die Gesetze wahren und verteidigen,
Meine sehr geehrten Damen und Herren Ministerinnen und Minister, ich gratuliere Ihnen zu Ihrer Ernennung, wünsche Ihnen für die Ausführung Ihrer Ämter gutes Gelingen, viel Geschick und alles Gute zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 3 unserer heutigen Sitzung.
Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Zusatztagesordnungspunkt auf: Einspruch des Abgeordneten Stefan Köster gegen den Ordnungsruf in der 4. Sitzung des Landtages.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Abgeordnete Stefan Köster hat mit Datum vom 19. Oktober 2006 fristgerecht Einspruch gegen den in der 4. Sitzung des Landtages am 19. Oktober 2006 erteilten Ordnungsruf eingelegt. Dieser Einspruch und das Schreiben des zweiten Vizepräsidenten des Landtages liegen den Mitgliedern des Landtages als Tischvorlage vor.
Lassen Sie mich zu dem Einspruch Folgendes anmerken: Gemäß Paragraf 100 der Geschäftsordnung entscheidet der Landtag nach Beratung im Ältestenrat über den Einspruch ohne Aussprache. Die Beratung im Ältestenrat hat heute Morgen in dessen 6. Sitzung stattgefunden.
Wer der Meinung ist, dass der erteilte Ordnungsruf in der 4. Sitzung am 19. Oktober 2006 zu Recht ergangen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Stefan Köster bei Zustimmung aller Abgeordneten, außer der Fraktion der NPD, abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 6. Dezember 2006, 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.