Protocol of the Session on April 23, 2008

dass die FDP in Mecklenburg-Vorpommern und die FDP insgesamt sich klar und deutlich für den Schutz von

Nichtrauchern, also für einen Nichtraucherschutz aussprechen. Das möchte ich Ihnen ausdrücklich und ganz klar an dieser Stelle hier mitteilen.

Das, was wir aber als Nichtraucherschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet haben, ist ein Gesetz, was diesem Schutz und diesem Anspruch in einer Art und Weise nicht gerecht wird, dass wir es hier heute wieder auf die Tagesordnung bringen, um in den Ausschüssen darüber zu diskutieren, wie wir das vorliegende Gesetz in einen vernünftigen Rahmen fügen und vor allem drei Schwachstellen in diesem vorliegenden Gesetz wieder korrigieren, damit wir ein vernünftiges Nichtraucherschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ins Leben rufen und auf der Tagesordnung haben.

Das Erste ist das Thema der sogenannten Einraumkneipe. Sie alle kennen die Diskussion, dass es im ländlichen Raum und teilweise auch in Städten die sogenannte Einraumgastronomie gibt. Kleinere Gaststätten, die nur aus einem Raum bestehen, und Einraumkneipen zeichnen sich auch dadurch aus, dass sie inhabergeführte Unternehmen sind, dass sie inhabergeführte Kleinraumgaststätten und Kleinraumkneipen sind. Genau um diese geht es hier bei uns.

Ihnen allen ist bekannt, dass die Gastwirte, die unabhängig von dem Verbot in diesen Einraumkneipen anbieten, dass darin geraucht werden kann, bundesweit dagegen geklagt haben. Es begann in Rheinland-Pfalz und ging weiter in Sachsen, wo die Gerichtsbarkeiten beider Länder jetzt entschieden haben, dass dieser Eingriff, nämlich das Verbot des Rauchens in kleinen inhabergeführten Einraumkneipen, nicht verfassungswidrig ist. Aus diesem Grund ist dort die Regelung außer Kraft gesetzt worden. Es geht aber auch weiter: dpa vom heutigen Tage, 13.42 Uhr, Schleswig-Holstein:

(Stefan Köster, NPD: Ganz frisch.)

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Regelung im Gesetz von Schleswig-Holstein gekippt, sodass ab sofort die Einraumgastronomie ihren Gästen wieder anbieten kann, dass in der Gastronomie geraucht werden kann. Und genau darum geht es. Es geht darum, die unternehmerische Freiheit sicherzustellen, sodass es dem Inhaber der Gaststätte oder dem Wirt selber überlassen bleibt, ob er aus seiner Gaststätte eine Raucher- oder eine Nichtrauchergaststätte macht. Und auch hier ist der Wirt in der Verpfl ichtung, genau dieses gegenüber seinem Gast deutlich anzuzeigen, damit dieser vor dem Betreten der gastronomischen Einrichtung sehr deutlich erkennen kann, ich gehe in eine Raucher- oder in eine Nichtrauchergaststätte.

Also lassen Sie uns nach einer vernünftigen Lösung für Mecklenburg-Vorpommern suchen, indem wir zusammenführen den Wunsch des Nichtraucherschutzes, indem wir das zusammenführen, was im Augenblick gelebte Praxis ist, indem Speisegaststätten nämlich fast ausschließlich – und das ist sehr positiv – rauchfrei sind, aber indem wir auch regeln, dass die kleinen inhabergeführten Einraumgaststätten wieder die Option zur Entscheidung haben.

Ich will auf einen ganz wichtigen Aspekt für MecklenburgVorpommern hinweisen, was die Einraumgastronomie anbelangt. Der DEHOGA sagt relativ klar und deutlich: Die Einraumgastronomie ist ein Ort der kommunikativen Umgebung, sie ist eine kommunikative Plattform und für die ohnehin sehr schwache Struktur im ländlichen Raum

für Mecklenburg-Vorpommern zur Kommunikation der Menschen in der Region ein ganz wichtiger Treffpunkt. Unsere Umfragen bei den Gastwirten haben ergeben, dass 80 Prozent der Gäste, die diese kleinen Gaststätten im ländlichen Raum besuchen, Raucher sind. Sie gehen dort hin, um miteinander zu kommunizieren und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten. Wir würden mit dieser Art des Gesetzes, so, wie es im Augenblick ist, diesen Leuten diesen Kommunikationsort nehmen. Das kann nicht der Sinn unserer Politik sein.

Der zweite Bereich, den wir ansprechen, ist der Bereich der Schulen, der Jugendclubs, um dort das Rauchen in Raucherräumen innerhalb des Gebäudes beziehungsweise in Rauchecken auf dem Schulhof zu ermöglichen. Auch da möchte ich Sie aktuell informieren: Am 22.04.2008 hat der Abgeordnete Grabow als Vorsitzender des Sozialausschusses ein Schreiben des Landesjugendringes bekommen. Ich zitiere aus dem Schreiben des Landesjugendringes: „Sehr geehrter Herr Grabow, der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e.V. begrüßt den von der FDP-Landtagsfraktion eingebrachten oben genannten Gesetzentwurf. Wir haben ein Problem auf den Schulhöfen und in den Jugendclubs.“

(Harry Glawe, CDU: Ja, und das steht hier. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wir haben die Aufgabe als Parlament, uns dieses Problems anzunehmen und in aller Ruhe und Sachlichkeit – ohne überzogene Emotionen – in den Ausschüssen darüber zu diskutieren.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Der dritte Bereich unseres Gesetzentwurfs geht auf die Ordnungswidrigkeiten zurück. Das haben wir seinerzeit schon sehr deutlich und sehr klar angeprangert. Die Höhe der Ordnungswidrigkeiten gegenüber dem Raucher von 50 auf 500 Euro, wir sind im Augenblick bei 500 Euro, wollen wir auf 50 Euro heruntergesetzt haben. Gegenüber dem Gastwirt stehen sie im Augenblick bei bis zu 10.000 Euro. Das heißt, der Gastwirt kann bei einer Ordnungswidrigkeit bis zur Höhe von 10.000 Euro belangt werden. Das ist eine Summe, die völlig abenteuerlich ist. Auch hier ist unser Ansatz, dass die Höhe maximal 500 Euro betragen darf.

Zusammengefasst denke ich, dass wir eine Menge Arbeit vor uns haben in den Ausschüssen. Ich werbe bei den demokratischen Fraktionen dieses Parlaments darum, dass wir die Chance bekommen, uns diesem Thema noch einmal zuzuwenden, und zwar auf der Grundlage der hier im Land anhängigen Gerichtsverfahren. Das will ich an dieser Stelle noch einmal klar und deutlich sagen. Hier im Land gibt es anhängige Gerichtsverfahren, die demnächst entschieden werden, davon eine Klage von 50 Gastronomen aus Rostock sogar beim Bundesverfassungsgericht. Von der Warte her sind wir in der Pfl icht, hier Antworten zu geben und eine Gesetzgebung zu machen, die den Rahmenbedingungen des Landes Rechnung trägt. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Roolf.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Soziales und Gesundheit, Herr Sellering.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Roolf, in einem haben Sie recht, wer umfassenden Nichtraucherschutz machen will, der muss das sicherlich ausführlich diskutieren. Deshalb haben wir ja vor einem Jahr über Monate ausführlich diskutiert. All die Fragen, die Sie hier ansprechen, sind rauf und runter diskutiert worden. Da gab es einen Nichtrauchergipfel in Hannover, an dem die Minister aus allen Ländern teilgenommen haben, im Vorfeld hat es Diskussionen gegeben und hier haben wir diskutiert. Es ist alles besprochen worden. Wir sind mit allem total durch.

Die Frage lautet doch: Was macht man bei einem engagierten Nichtraucherschutz? Es geht ja nicht darum, Rauchern das Rauchen zu verbieten. Es geht auch nicht darum, zu sagen, es gibt Menschen in Deutschland, die sind von verschiedenen Stoffen abhängig, Alkohol, Nikotin und was es sonst noch so Schönes gibt, da wollen wir eingreifen und es denen verbieten. Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass die Raucher andere Leute beeinträchtigen, wenn man sich in deren Umgebung aufhält. Es gibt wissenschaftliche Studien, wie gefährlich gerade das Passivrauchen ist, und zwar ist das noch gefährlicher als das Aktivrauchen. Man glaubt es kaum. Darum geht es.

Eine Raucherin verlässt vor Schreck den Saal.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, das ist der Punkt, um den es uns geht. Deshalb muss man überlegen, wie man einen effektiven Schutz der Nichtraucher hinbekommen kann, ohne dass man zum Beispiel – was Sie angesprochen haben – die Kommunikation in den Kneipen stört. Dieser Punkt, den Sie hier angesprochen haben, hat auf dem Nichtrauchergipfel eine riesige Rolle gespielt. Es ging um die Frage: Was machen mit den kleinen Kneipen auf dem Lande? Die kleinen Kneipen auf dem Lande sind die Kommunikationszentren der Raucher. Was machen denn die Nichtraucher da? Die können da nicht hin.

(Toralf Schnur, FDP: Das ist doch Unsinn! Das stimmt doch gar nicht.)

Ja, Sie können natürlich sagen, die beiden Gruppen können immer Rücksicht aufeinander nehmen,

(Zuruf vom Michael Roolf, FDP)

die Raucher könnten Rücksicht nehmen, indem sie rausgehen, und die Nichtraucher könnten sich einen Imkerhut aufsetzen oder so etwas. Das geht doch nicht.

(Toralf Schnur, FDP: Um das Thema geht es gar nicht.)

In dem Augenblick, wo ich als Nichtraucher eine Einraumkneipe betrete, in der geraucht wird, bin ich beeinträchtigt.

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Ihr Argument, in den heutigen Einraumkneipen, in denen geraucht wird, sind zu 80 Prozent Raucher, das überrascht mich überhaupt nicht. Es ist doch klar, dass da nur Raucher sind. Wer soll sich denn sonst dort hineinbegeben?

(Toralf Schnur, FDP: Das ist doch!)

Damals, als das vor einem Jahr heftig diskutiert worden ist, sind uns Bilder gezeigt worden. N3 ist rumgelaufen und hat eine typische Raucherkneipe gezeigt und die Leute gefragt: Möchten Sie hier weiterhin rauchen? Man konnte vor Rauch kaum die Leute sehen.

(Zurufe von Toralf Schnur, FDP, und Udo Pastörs, NPD)

Da geht keiner rein, der Nichtraucher ist. Und alle Untersuchungen sagen doch, die Länder, die uns weit voraus sind, die das vor vielen Jahren gemacht haben, bei denen zeigt sich natürlich, dass vielleicht eine Delle im Umsatz da ist,

(Toralf Schnur, FDP: Eine kleine Delle? 30 Prozent!)

aber dann geht es wieder hoch, weil die Nichtraucher kommen und die Leute im ländlichen Raum endlich wieder in die Kommunikationsräume gehen können, ohne dass man ihnen etwas vorraucht.

(Toralf Schnur, FDP: Ach du meine Güte!)

Sie haben DEHOGA angesprochen. Wir beiden Koalitionspartner waren damals nicht von Anfang an im gleichen Schritt, wir haben viel diskutiert. Daran hätten Sie teilnehmen können.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Und für uns, ich bin ganz sicher, dass das auch für den Kollegen Seidel so gilt, für den Kollegen Seidel hat es eine große Rolle gespielt, was der DEHOGA sagt. Der DEHOGA hat gesagt: Um Gottes willen keine unterschiedlichen Regelungen,

(Günter Rühs, CDU: Das stimmt.)

nicht in der einen Kneipe ein Rauchverbot und in der anderen nicht. Wenn, dann muss das insgesamt gelten. Das ist keine einfache Frage, aber wir haben darüber diskutiert und entschieden. Ich denke, wir haben richtig entschieden. Jetzt sind Verfahren anhängig. Beim Verwaltungsgericht kann nichts passieren, das ist klar, bisher wurden nur die Landesverfassungsgerichte befasst.

(Toralf Schnur, FDP: Ja.)

Aber da hat kein einziges in der Sache entschieden. Es fanden ganz typische Eilverfahren statt, also eine Abwägung bis zur Hauptsacheentscheidung, in denen man sagte, okay, treffen wir eine vorläufi ge Regelung. Die Sachen sind beim Bundesverfassungsgericht anhängig und das sollten wir abwarten. Aber wenn es bei jeder hoheitlichen Regelung so wäre, wo ein oder zwei sich melden und sagen, das halte ich aber für rechtswidrig, jetzt wollen wir vor Schreck das Gesetz ändern, dann kämen wir keinen Schritt weiter. Wir sind der Überzeugung, dass das verfassungsgemäß ist.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Ich rate, abzuwarten, was das Bundesverfassungsgericht endgültig dazu sagen wird. Ich halte unsere Regelung für richtig. Sie ist ja erst seit dem 01.01.2008 in Kraft, deshalb bitte ich um ein kleines bisschen Geduld, bevor man wieder losgaloppiert.

(Udo Pastörs, NPD: Bis die letzte kleine Kneipe kaputt ist.)