Protocol of the Session on January 31, 2008

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Herr Seidel.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Frau Lück, ich habe eben so ein bisschen mitgeschrieben bei Ihrem Vortrag: Mehr Bundeszuschuss, mehr Landeszuschuss, mehr Geld für Qualifi zierung und gestern Abend die Zeit für die Transfergesellschaft verdoppeln. Also wenn ich es mal zusammenrechne, dann haben wir innerhalb von 10 Stunden ungefähr 20 Millionen Euro verfrühstückt, ruck, zuck!

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zurufe von Angelika Gramkow, DIE LINKE, und Regine Lück, DIE LINKE)

Und dann, Herr Holter, zickt man nicht so herum: Immer raus mit dem Geld!

(Beifall und Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Helmut Holter, DIE LINKE: Das hat Sie scheinbar getroffen.)

Ja, meine lieben Damen und Herren, so geht es eben nicht, und dann nachher zu kritisieren, dass irgendwo Förderungen nach Ihrer Meinung nicht so gelaufen sind, wie sie hätten laufen müssen.

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Also das ist schon eine schwierige Diskussion, die Sie da machen, das will ich Ihnen nur sagen.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Wir schauen mal in die Protokolle der letzten Legislaturperiode.)

Ich will mal versuchen, die Dinge so darzustellen, wie sie sich auch im Lande ergeben, und wie das Angebot der Landesregierung aufzufassen ist. Zunächst einmal können wir davon ausgehen, dass die Entwicklung am Arbeitsmarkt positiv ist. Ich gehe davon aus, dass Sie die heutigen Zahlen kennen. Wir haben zwar einen Anstieg, aber wichtig ist zu nennen, dass wir 4.700 Arbeitslose per Januar dieses Jahres weniger zu verzeichnen haben als im Vergleich zum Jahr zuvor. Insofern geht auch bei den Langzeitarbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen in den strukturschwachen Regionen die Arbeitslosigkeit zurück, aber eines ist richtig, nicht in dem gewünschten Maß. Und das ist in gewisser Weise einfach problematisch, das so zu sagen, dass dies der Situation geschuldet ist. Wir haben bei den jüngeren und auch bei den älteren Arbeitslosen Rückgänge, aber das passiert nicht so wie bei den ALG-I-Empfängern.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Ich will in diesem Zusammenhang auch auf die neuen Unterstützungsmöglichkeiten gerade für Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen verweisen, die dahin wirken, dass längerfristige und nachhaltige Chancen auf dem Arbeitsmarkt wahrgenommen werden sollten. Ein wirklich diesem Personenkreis auch zugute kommendes Instrument ist beispielsweise der Beschäftigungszuschuss für Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen nach Paragraf 16 des SGB II. In Mecklenburg-Vorpommern sind in diesem Jahr bei den Argen und bei der optierenden Kommune circa 2.200 Stellen diesbezüglich budgetiert worden. Das hier heute in Rede stehende Programm Kommunal-Kombi ergänzt das Maßnahmepaket speziell für diesen Personenkreis der Langzeitarbeitslosen in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit. Frau Lück hat korrekt aufgezählt, welche Landkreise das bei uns betrifft. Das kann ich mir ersparen.

Unter dem Grundsatz, es ist besser, Arbeit zu fi nanzieren als Arbeitslosigkeit, verwirklicht der Bund jetzt die vielfach geforderte Aktivierung von passiven Mitteln. Das heißt, das Geld für die Bezahlung von Arbeitslosigkeit wird umgelenkt in die Bezahlung von Arbeit. In vielen Fällen, auch das muss man sagen, können die Kommunen Mittel für die Kosten der Unterkunft sparen, die sie ansonsten für die ALG-II-Bezieher hätten bezahlen müssen, wobei ich da schon ein Problem sehe, und das ist immer die Problematik zwischen Kreisen und zwischen Städten und Gemeinden. Man kann nicht auf der einen Seite schreien, wenn es um die Kreisumlage geht, wenn aber Einsparungen kommen, dann sieht man das wieder nicht mit der Kreisumlage. Also das ist immer so eine Diskussion, die ich aus früheren Zeiten kenne. Aber wie gesagt, ich weiß, da gibt es eine Schwierigkeit.

Was geschieht nun mit Nichtleistungsbeziehern, hier Punkt 4 Ihres Antrages? Aus der genannten Mittelaktivierung ergibt sich, dass Nichtleistungsbezieherinnen und -bezieher nicht Nutznießer dieser Stellen sein können. Dennoch wird diese Personengruppe berücksichtigt, allerdings nicht im Kommunal-Kombi-Programm. So wird die Bundesagentur für Arbeit in diesem Jahr allein in unserem Bundesland erstmalig 8,8 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um Maßnahmen für diese Zielgruppe durchzuführen. Ich denke, das ist eine deutliche Akzentverschiebung der Politik der Bundesagentur für Arbeit zugunsten der Nichtleistungsempfänger. Sehr zu begrüßen ist auch, dass der Einsatz der Mittel an der jeweiligen lokalen Struktur der Nichtleistungsempfängerinnen und -empfänger ausgerichtet wird. Damit stehen für die Integration dieses Personenkreises Instrumente der Bundesagentur zur Verfügung, wie auch zum Beispiel die Gewährung von Einstellungszuschüssen.

Meine Damen und Herren, wir, die Landesregierung, nehmen unsere Verantwortung wahr, mehr Menschen in sozialversicherungspfl ichtige und damit auch arbeitslosenversicherungspfl ichtige Beschäftigung hineinzubekommen. Und um es gleich ganz klar zu sagen: Die über Kommunal-Kombi beschäftigten Personen sind dann auch arbeitslosenversichert. Damit wird Langzeitarbeitslosen im Fall einer nicht dauerhaften Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt eine Chance eröffnet, über den Arbeitslosengeld-I-Bezug den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Wichtig ist auch, dass dieser Weg in die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen letztlich uns alle auch wieder irgendwo entlastet.

Natürlich haben wir mit dem Bund in den letzten Monaten sehr intensiv verhandelt. Sie haben das ja mitbekommen. Ursprünglich waren 500 Euro angesagt. Heute könnten wir konstatieren, dass der Bundeszuschuss auf nunmehr bis zu 800 Euro erhöht wurde. Sie hatten in der Aufzählung vorhin vergessen, dass es noch 100 Euro gibt bei den über 50-Jährigen.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE, Helmut Holter, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE: Nein, das hat sie gesagt.)

Entschuldigung, dann nehme ich es zurück, will es aber doch noch mal ergänzen. Also wie gesagt, bis zu 800 Euro können dort durch den Bund gezahlt werden.

Ich will nicht bestreiten, dass mit Blick auf ein tarifliches beziehungsweise ortsübliches Entgelt ein deutlicher Eigenanteil von den Kommunen zu leisten ist, und zwar ungefähr, wir haben es mal berechnet, von 230 bis 330 Euro, so wird sich das bewegen, und das bei einer wöchentlichen Zeit von 30 Stunden. Das ist vom Bund so gewollt und das halten wir auch vom Land her für richtig,

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Unrealistisch.)

denn dabei handelt es sich um ein Angebot an die Kommunen, was sie annehmen oder nicht annehmen können. Und ich fi nde, es muss schlichtweg so sein – das sollte übrigens immer der Grundsatz von Förderung sein –, dass gewissermaßen ein Eigenanteil mit dazukommt, weil dies auch dazu führt, dass man sich ein bisschen mehr Gedanken macht, was wirklich dort erreicht werden soll.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Aber die Haushaltslage gibt das nicht her.)

Also darüber könnten wir jetzt lange sprechen, was die Haushaltslage hergibt und was nicht.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Das ist die Antwort der Abfrage der Landkreise und kreisfreien Städte. Das liegt Ihnen auch vor.)

Das ist aber nicht wahr. Wir haben das Thema im Übrigen auch mit dem Innenminister besprochen.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Das ist nicht wahr, nein.)

Es wird Möglichkeiten geben, hier auch bei Haushaltssicherungskonzepten tätig zu werden.

(Harry Glawe, CDU: Richtig.)

Das Land hat im Vergleich zum Bund und den Kommunen nicht die Möglichkeit, passive Leistungen zu aktivieren, um die Inanspruchnahme des Bundesprogramms Kommunal-Kombi in unserem Land zu unterstützen. Und deswegen haben wir gesagt, wir helfen hier mit 10,8 Millionen Euro, die als Kofi nanzierung eingesetzt werden können. Das heißt, das betrifft 2.000 Stellen mit 150 Euro pro Person. Das ist das Angebot des Landes als Kofi nanzierung, die hier eingesetzt werden kann.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf die Presseerklärung der letzten Woche der Fraktion DIE LINKE mit eingehen. Frau Lück hat das Thema noch mal angesprochen. Ich will noch einmal eindeutig klarstellen, wir sind uns der Vorgaben der EU zum Einsatz der Fördermittel durchaus bewusst, doch

der kombinierte Einsatz von Mitteln des Bundes-ESF ist unproblematisch, das ist geklärt.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Ja.)

Sie dürfen davon ausgehen, dass das funktioniert.

Bisher werden Mecklenburg-Vorpommern vom Bund aus dem Operationellen Programm der Förderperiode 2007 bis 2013 insgesamt 16,8 Millionen Euro diesbezüglich zur Verfügung gestellt. Die Mittel dienen zum einen der Finanzierung des Kommunal-Kombi-Programms in Höhe von 10,8 Millionen Euro, zum anderen sind sie zur Finanzierung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Höhe von 6 Millionen Euro geplant. Ich sagte schon, dass dies am Ende 2.000 Stellen mit 150 Euro ausmacht. Es wäre dann so, dass je nach Personenkreis bis zu 950 Euro von Bund und Land zur Verfügung stehen. Da muss der kommunale Zuschuss oder – das muss man auch noch mal sagen – der Zuschuss des Trägers dazukommen.

(Harry Glawe, CDU: Genau.)

Es ist durchaus möglich, dass auch andere als die Kommunen hier eintreten, allerdings müssen diese eine entsprechende Zulassung bekommen. Das halte ich für sehr wichtig, weil – das will ich gleich an dieser Stelle sagen – unbedingt darauf zu achten ist, da werden wir uns auch entsprechend bemühen, dass keine Wettbewerbsverzerrung erfolgt, wie das bei ABM oft der Fall war. Im Übrigen, weil immer gesagt wird, es sind dann wieder ABM, das trifft so nicht zu, sondern hier haben wir erstmals eine längere Frist. Es geht über drei Jahre, das unterscheidet sich schon mal von ABM, und man muss auch sagen, was genau nicht gewollt ist. Das ist nicht der junge, kräftige, voll intakte Mann oder die Frau oder wie auch immer

(Helmut Holter, DIE LINKE: Gibt es auch noch was anderes?)

mit 25 Jahren, sondern hier wollen wir wirklich die erreichen, für die es echt schwierig ist, am ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und dort eine Arbeit zu bekommen.

Meine Damen und Herren, ich hatte bereits gesagt, man kann immer mehr Geld fordern. Das ist zwar ein Mittel der Opposition, was häufi g gebraucht wird, aber es ist damit nicht seriös. Frau Gramkow, das müssten Sie als Vorsitzende des Finanzausschusses wirklich auch so sehen.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Was? Was ist nicht seriös?)

Sie sollten Ihre Fraktion diesbezüglich auch disziplinieren:

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Nein! – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Nein, nein, nein, nein!)

Man kann hier nicht so durch das Land laufen und sagen:

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Ich hab das sogar ausgerechnet. – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

Gebt mal da mehr Geld und da mehr Geld! Das funktioniert nicht.

(Zuruf von Angelika Gramkow, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, was die Qualifi zierung betrifft, muss ich Folgendes sagen: Den Argen und der Sozial

agentur in Mecklenburg-Vorpommern stehen im Vorfeld der Tätigkeit im Rahmen von Kommunal-Kombi alle Möglichkeiten einer notwendigen Qualifi zierung zur Verfügung. Während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses obliegt es dem jeweiligen Arbeitgeber, die erforderlichen Qualifi zierungen anzubieten. Insofern sehen wir auch keine Notwendigkeit seitens des Landes, noch mal Gelder aufzuwenden, um Qualifi zierung zu fi nanzieren.

Ich glaube, dass die Argumente, die hier gebracht worden sind, nicht zutreffend sind, dass sie nicht hilfreich sind, sondern im Gegenteil in die falsche Richtung gehen. Insofern empfehle ich Ihnen sehr, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank.