Protocol of the Session on December 13, 2007

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

sondern es gab ein einfaches Motto, das Motto der SPD und CDU: Keine Gnade für DIE LINKEN.

(Marc Reinhardt, CDU: Sie dürfen nicht von sich auf andere schließen. – Egbert Liskow, CDU: Nein, das habt ihr das letzte Mal gegen die CDU gemacht. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Jetzt fangt aber nicht an zu weinen!)

Herr Liskow, ich weiß genug darüber. Ich weiß ziemlich gut Bescheid darüber,

(Egbert Liskow, CDU: Das hoffe ich.)

dass es bei jedem Haushalt, den ich mit zu verantworten hatte, offi ziell und inoffi ziell gute Anträge der CDU gab, die eine Mehrheit gefunden haben, und zwar entgegen Ihrem Wirken heute.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Ja, das sind die Fakten, Herr Liskow.)

Wollen wir beide über das Kindertelefon in Greifswald in den letzten Jahren reden, ja oder nein? Sein Sie wenigstens fair!

Das meine ich aber alles gar nicht. Und da ärgert mich auch nicht der Umgang mit der Opposition, weil es das Los der Opposition ist.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Was ich meine, ist, dass der Doppelhaushalt 2008/2009 in eklatanter Weise wesentliche Haushaltsgrundsätze, die eine solide Finanzpolitik auszeichnen, verletzt. Es ist deshalb für mich eine bittere Stunde, dass das Parlament mit der Mehrheit von SPD und CDU dieses offensichtlich zulässt.

Artikel 61 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Paragraf 11 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung bestimmen, dass der Haushalt alle zu erwartenden Einnahmen und die voraussichtlich zu leistenden Ausgaben enthalten muss. Das nennt man Vollständigkeitsprinzip. Wider besseres Wissen werden Sie zusätzliche ESF-Mittel des Bundes, ich nenne sie die Zaunprämie, von 25 Millionen Euro nicht in den Haushalt einstellen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Genau.)

Sie, meine Damen und Herren von der SPD und CDU, haben nämlich entschieden, dass die Regierung dieses Geld nach Gutdünken ausgeben kann,

(Michael Roolf, FDP: Da haben Sie recht.)

wann, wo, wie, wie viel sie will. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass es wichtiger gewesen wäre, dass das Parlament entscheidet, ob wirklich die Jugendsozialarbeit zulasten der Schulsozialarbeit gestärkt werden soll angesichts des Kampfes von uns allen für Demokratie und Toleranz oder das Modellprojekt für öffentlich geförderte Beschäftigung vielleicht doch eine Chance bekommt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, dem Prinzip der Vollständigkeit widerspricht ebenfalls, auch wenn ich gleich hinter mir wieder Kritik hören werde, dass der Gesetzgeber sich selbst infrage stellt, indem er durch den Haushalt in ein Gesetz eingreift, ohne das eigene Gesetz zu verändern.

(Marc Reinhardt, CDU: Das stimmt doch. Das werden wir sehen.)

Und das ist verfassungswidrig. Die Fraktion DIE LINKE hat nicht erst, Herr Roolf, heute und gestern, sondern bereits im August 2007 immer wieder darauf hingewiesen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Im Bildungsausschuss noch eher.)

Paragraf 18 des Kindertagesstättenfördergesetzes ist klar, 7 Millionen Euro sollen, Frau Ministerin, in die vorschulische Bildung fl ießen. Da gibt es aber keinen Deutungsspielraum.

(Udo Pastörs, NPD: So ist es.)

Durch den Doppelhaushalt werden Sie diese gesetzlich festgeschriebene Summe um 1 Million Euro in 2008 und 2 Millionen Euro in 2009 senken.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Ein Skandal!)

Sie, meine Damen und Herren von der CDU, waren es doch, die der rot-roten Landesregierung und der Mehrheit des Parlaments aufgrund Ihrer Verfassungsklage die Notwendigkeit eines Haushaltsbegleitgesetzes ins Stammbuch geschrieben haben.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Richtig.)

Warum ändern Sie denn jetzt nicht das Kindertagesstättenfördergesetz über diese Maßnahmen und auf dieser Grundlage?

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Zumal wir darauf hingewiesen haben.)

In der Kabinettsvorlage der Landesregierung vom 3. Juli 2007 heißt es dazu, ich zitiere: „Durch die Verschiebung der Mittel in den Einzelplan des Sozialministeriums stehen im Einzelplan Bildungsministerium, Kapitel 7050, Allgemeine Bewilligungen Schulen, Titel 633.07 – Verbesserung der vorschulischen Bildung – in 2008 lediglich 6 Millionen Euro und in 2009 lediglich 5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Wortlaut ,sollen‘ im KiföG eröffnet zwar grundsätzlich die Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung der Mittel“, was aber zu prüfen wäre! Und ich zitiere weiter aus der Kabinettsvorlage: „Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten sollte jedoch der Festbetrag in Paragraf 18 Absatz 3 KiföG Mecklenburg-Vorpommern den im Einzelplan des Bildungsministeriums veranschlagten Mitteln entsprechen. Die Norm sollte dementsprechend unverzüglich angepasst werden. Die beteiligten Ressorts sollten ermächtigt werden, diese Gesetzesänderung noch in das Haushaltsbegleitgesetz einzuarbeiten.“

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Regine Lück, DIE LINKE: Genau.)

Dies steht in der Kabinettsvorlage der eigenen Landesregierung vom Juli 2007.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So ist es. – Irene Müller, DIE LINKE: Sehr merkwürdig.)

In den Beratungen der Fachausschüsse und im Finanzausschuss wechselten dann diese Erklärungen bis zur Feststellung des Finanzministeriums, dies sei doch gängige Praxis in Bund und Ländern. Und wir haben es heute wieder gehört, abgenickt wurde diese Auffassung von CDU- und SPD-Fraktion.

Meine Bitte, Beispiele anzuführen für die Aussage, Minderausgaben gesetzlich zu regeln, ist eine Fehlanzeige, denn es gibt sie überhaupt nicht. Diese Praxis wird nämlich nur angewandt, wenn es um Mehrausgaben geht, in keinem Fall von Minderausgaben. Die Bitte unserer Fraktion, bei Akzeptanz der Position doch den Landesrechnungshof und die Landtagsverwaltung zu bitten, dieses Verfahren zu prüfen, wurde abgelehnt. Meine Bitte an den Landesrechnungshof, uns zu helfen, wurde abgelehnt. Die Stellungnahme der Landtagsverwaltung, die uns zumindest eine Antwort gegeben hat, wurde Ihnen allen zur Verfügung gestellt, sie liegt Ihnen vor. Sie ist windelweich.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Eine sympathische Umschreibung.)

Erstens werden mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet, zweitens wird jedwede Position beziehungsweise Empfehlung vermieden mit dem Hinweis, wir hatten nicht genug Zeit, was ich akzeptiere. Die Argumentation der Landesregierung, dies sei gängige Haushaltspraxis, konnte trotz aller Anstrengung nicht bestätigt werden und im Ergebnis konnten wiederum trotz aller Anstrengungen einfache gesetzliche und verfassungsrechtliche Bedenken nicht ausgeräumt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht nicht darum, dass DIE LINKE recht haben will, sondern wir wollen eine Klärung für das Parlament und für den Haushaltsgesetzgeber. Wären wir 24 Abgeordnete, hätte ein Normenkontrollverfahren beim Landesverfassungsgericht diese Klärung herbeigeführt. Wir sind nicht 24 Abgeordnete. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag meiner Fraktion, diese Frage auf Zulässigkeit dieses Verfahrens vom zuständigen Landesrechnungshof des Landes Mecklenburg-Vorpommern prüfen zu lassen, im Interesse aller hier im Parlament heute zu beschließen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, ich will nicht verhehlen, viel schöner wäre es allerdings, Sie würden den Fehler dadurch heilen, dass Sie einer Kürzung der vorschulischen Bildung widersprechen und die Förderung wieder jährlich auf 7 Millionen Euro für den Bildungsminister dieses Landes anheben.

(Egbert Liskow, CDU: Sogar noch höher. – Zurufe von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, und Ralf Grabow, FDP)

Meine Damen und Herren,...

Herr Liskow, zu dem Mehr komme ich noch.

... der Leitfaden zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern sagt, der Grundsatz der Vollständigkeit, den ich eben in zwei Punkten ein bisschen erläutert habe, ist zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Etatrechts des Parlamentes, und zwar für die Feststellung des Haushaltsplanes sowie die Kontrolle der Haushaltswirtschaft, und Sie treten dieses Recht gerade mit Füßen.

Kommen wir noch zur Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, was die Einnahmen und Ausgaben zu den EUFonds, insbesondere ESF und ELER, betrifft. Im Finanzausschuss waren wir uns noch einig, die Erläuterungen wenigstens anzupassen. Wer gibt wie viel im Jahr aus? Wir wollten mehr Transparenz in Bezug auf das Volumen und die Einzelmaßnahmen. Die Regierung und dann natürlich die Koalitionsfraktionen wollten dies nicht.

(Regine Lück, DIE LINKE: Genau.)

Man hätte ja sonst erkennen können, dass der Arbeitsminister dieses Landes für die Arbeitsmarktpolitik gar kein Geld mehr hat,

(Regine Lück, DIE LINKE: So ist es.)

sondern es vom Bildungsminister, vom Sozialminister, von der Gleichstellungsbeauftragten und auch von der Justizministerin ausgegeben wird.