Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben, dass wir gestern eine sehr schöne und besinnliche Weihnachtsfeier hatten.
Die Fraktion der FDP hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 5/1117 zum Thema „Zufahrt des Nothafens Darßer Ort unverzüglich ausbaggern“ vorgelegt.
Meine Damen und Herren, wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach dem Tagesordnungspunkt 15 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über deren Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: a) Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009, Drucksache 5/801, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 5/1102, in Verbindung mit b) Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes MecklenburgVorpommern für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 und die Festlegung der Verbundquoten des Kommunalen Finanzausgleichs in den Jahren 2008 und 2009, Drucksache 5/800, sowie Ergänzung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 5/867, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Mittelfristige Finanzplanung 2007 bis 2011 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung, Drucksache 5/799, hierzu Beschlussempfehlungen und Bericht des Finanzausschusses, Drucksachen 5/1070, 5/1071, 5/1072, 5/1073, 5/1074, 5/1075, 5/1076, 5/1077, 5/1078, 5/1079, 5/1080, 5/1081, 5/1082, 5/1083, 5/1084, 5/1085 und 5/1086. Hierzu haben die Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 5/1118 bis 5/1123 und 5/1142 bis 5/1144 sowie die Fraktion der NPD auf den Drucksachen 5/1124 bis 5/1141 Änderungsanträge eingebracht.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/801 –
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes MecklenburgVorpommern für die Haushaltsjahre 2008
und 2009 und die Festlegung der Verbundquoten des Kommunalen Finanzausgleichs in den Jahren 2008 und 2009 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/800 –
Ergänzung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/800 – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes MecklenburgVorpommern für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 und die Festlegung der Verbundquoten des Kommunalen Finanzausgleichs in den Jahren 2008 und 2009 – Drucksache 5/867 –
Unterrichtung durch die Landesregierung: Mittelfristige Finanzplanung 2007 bis 2011 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung – Drucksache 5/799 –
Beschlussempfehlungen und Bericht des Finanzausschusses – Drucksachen 5/1070, 5/1071, 5/1072, 5/1073, 5/1074, 5/1075, 5/1076, 5/1077, 5/1078, 5/1079, 5/1080, 5/1081, 5/1082, 5/1083, 5/1084, 5/1085 und 5/1086 –
Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 5/1118, 5/1119, 5/1120, 5/1121, 5/1122, 5/1123, 5/1142, 5/1143 und 5/1144 –
Änderungsanträge der Fraktion der NPD – Drucksachen 5/1124, 5/1125, 5/1126, 5/1127, 5/1128, 5/1129, 5/1130, 5/1131, 5/1132, 5/1133, 5/1134, 5/1135, 5/1136, 5/1137, 5/1138, 5/1139, 5/1140 und 5/1141 –
Zunächst wird das Wort zur Berichterstattung erteilt. Hieran schließt sich die allgemeine Aussprache zum Haushaltsgesetz 2008 und 2009 an. Danach folgen die Beratungen über alle Einzelpläne insgesamt und den Stellenplan. Abstimmungen zu allen Einzelplänen und zum Gesetz einschließlich der Unterrichtung zur Mittelfristigen Finanzplanung fi nden am Ende der Aussprache nacheinander statt. Sind Sie mit diesem Verfahren einverstanden? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Im Ältestenrat wurde weiterhin vereinbart, für die Aussprache insgesamt eine Dauer von 309 Minuten vorzusehen. Ich sehe auch hier keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Finanzausschusses Frau Gramkow von der Fraktion DIE LINKE.
(Zurufe aus dem Plenum: Mikro! Mikro! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist ein harter Job da oben.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Finanzausschuss hat sich in neun Sitzungen und zwei öffentlichen Anhörungen mit dem Doppelhaushalt und dem Haushaltsbegleitgesetz für die Jahre 2008 und 2009 befasst. Die Ergebnisse dieser Beratungen liegen Ihnen heute mit
den Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses vor. Eingefl ossen in die Beratungen und Beschlussempfehlungen sind die Stellungnahmen der mitberatenden Fachausschüsse, die Anträge der Fraktionen und die von den einzelnen Ministerien abgegebenen Informationsvorlagen.
Ich möchte mich bei allen bedanken, die an den Beratungen fl eißig mitgewirkt und durch ihre Unterstützung einen recht zügigen Ablauf der Beratungen ermöglicht haben. Dies gilt für die Mitglieder des Ausschusses, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen, die Damen und Herren der Verwaltung und insbesondere aus dem Finanzministerium. Mein besonderer Dank gilt allerdings dem Ausschusssekretariat mit Frau Arnold an der Spitze, das das produktive Chaos wieder vorbildlich beherrscht hat.
Meine Damen und Herren, wir haben unser Ziel erreicht. Der Doppelhaushalt wird auf der heutigen Landtagssitzung verabschiedet und sichert somit die Planungssicherheit für das Land und die Planungssicherheit für die Kommunen. Darauf können wir eigentlich stolz sein. Die arbeits- und zeitintensiven Haushaltsberatungen sind innerhalb des engen Zeitrahmens zum Abschluss gebracht worden.
Ich möchte an dieser Stelle aber nicht verhehlen, dass mich die Art und Weise, wie der Ausschuss zu den vorliegenden Ergebnissen gekommen ist, enttäuscht hat. Ich hätte mir beispielsweise gewünscht, dass die Landesregierung die Fachausschüsse bereits in deren Beratungen über alle möglicherweise zu erwartenden haushaltsrelevanten Entwicklungen informiert hätte. Dies wiederum hätte die Entscheidung der Fachausschüsse auf eine möglichst umfassende Grundlage stellen und Fachentscheidungen mit aktuellem Bezug bewirken können. Das betrifft zum Beispiel die Genehmigung der Förderung des ELER und die damit notwendigen Anpassungen des Haushaltes, die Kita-Förderung aufgrund der Bund-Länder-Vereinbarungen zum Krippenausbau oder auch die notwendigen Anpassungen des Finanzausgleichsgesetzes.
Ich empfehle Ihnen, meine Damen und Herren, einmal in die Protokolle des Finanzausschusses und in die Beschlussempfehlungen zu schauen. Sie werden sich wundern, was der Finanzausschuss so alles beschlossen hat. Ich hätte mir neben mehr Transparenz am Haushalt auch mehr Selbstvertrauen im Ausschuss gewünscht und weniger nur das Hinhören auf das, was die Landesregierung meint.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Udo Pastörs, NPD: Das hat aber auch nichts geholfen. Es ist trotzdem abgelehnt worden.)
Ich denke dabei an die Entscheidungen im Nachgang zur Anhörung der Förderung der Schuldner- und Insolvenzberatung. Diese Förderung wurde nicht erhöht, sondern nur eine Entschließung mit Prüf- und Berichtsauftrag an die Regierung beschlossen.
Oder beim Haushalt des Wirtschaftsministers haben sich die Koalitionsfraktionen mit dem Hinweis der Landesregierung zufriedengegeben, dass jederzeit im Ausschuss zum Stand der Bewirtschaftung und Umsetzung
der ESF-Mittel berichtet werden könne, statt die wohlgemerkt nicht verbindlichen Erläuterungen zu den Einzelmaßnahmen durch die Landesregierung zu erweitern. In beiden Fällen hat sich die Mehrheit im Ausschuss für ein Aufschieben von Entscheidungen und ein Abwarten der Ergebnisse der Landesregierung entschieden. Wenn Sie dem heute folgen, dann, fi nde ich, geben wir Haushaltskompetenz ab.
Ich meine, meine Damen und Herren, die Beratungen im Finanzausschuss hätten durchaus noch intensiver geführt werden können, und zwar mit einem Mehr beim Austausch von Argumenten und Meinungen, meinetwegen auch einem politischen Schlagabtausch zu den politisch besten Lösungen.
Und obgleich es das Los der Opposition ist, dass ihre Änderungswünsche nicht immer eine Mehrheit im Ausschuss fi nden und diesmal kein Änderungsantrag der Opposition im Finanzausschuss angenommen wurde, so ist es keine Art, von vornherein darauf zu verzichten, in einer parlamentarischen Diskussion um die besten Lösungswege zu streiten, wie Sie es, meine Herren von der Fraktion der NPD, gemacht haben. Entgegen Ihrer Ankündigung in der Ersten Lesung – und ich darf hier aus dem Protokoll der 19. Landtagssitzung zitieren: „Die kommenden Haushaltsberatungen möchten wir nutzen, um über alle Fragen mit Ihnen zu diskutieren“, Zitatende –
haben Sie sich nicht mit eigenen Vorschlägen in den Beratungen und Diskussionen im Finanzausschuss beteiligt.
(Raimund Borrmann, NPD: Dann machen Sie die Ausschusssitzungen doch öffentlich. – Volker Schlotmann, SPD: Das ist nur eine Ausrede für Ihre Faulheit. – Raimund Borrmann, NPD: Sie reden immer darüber, dass sie nichtöffent- lich sind. – Glocke der Vizepräsidentin – Volker Schlotmann, SPD: Was ist denn das für ein Schreihals?! – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Daher können Sie, meine Damen und Herren der NPD, nun auch nicht von einer Lachnummer sprechen, wie Sie das in Ihrer Pressemitteilung gemacht haben. Es ist die Aufgabe der Opposition, in den parlamentarischen Gremien zu arbeiten, nicht nur die Bühne der öffentlichen Sitzung für populistische Showeffekte zu nutzen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Michael Andrejewski, NPD: Das ist doch keine Arbeit, was Sie da machen. – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)
Aber von Ihnen, meine Herren der NPD, kann man das öffentlich ja wohl nicht erwarten. Die demokratische Opposition ist jedenfalls ihrer parlamentarischen Verantwortung mehr als gerecht geworden.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Stefan Köster, NPD: Und hat das dem Ausschuss geholfen, dass Sie von der Regierung nicht gehört werden?)
Meine Damen und Herren, schließlich hätte ich mir als Ausschussvorsitzende gewünscht, dass die letztlich im Finanzausschuss stattgefundenen Anhörungen in den
(Harry Glawe, CDU: Es gibt doch eine Geschäftsordnung, Frau Vorsitzende. Das wissen Sie doch besser als jeder andere.)
Die im Vorfeld der Anhörungen losgetretene Diskussion über Minder- und Mehrheitsrechte hätte vermieden werden können.
(Harry Glawe, CDU: Es gibt doch eine Geschäfts- ordnung. Die kennen Sie ja auch. Die sollten Sie sich auch ansehen. – Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, es gibt eine Geschäftsordnung. – Irene Müller, DIE LINKE: Ja, ja. Herr Glawe, hören Sie sich das mal schön an!)
Der Finanzausschuss hatte sich im Vorfeld darauf verständigt, auf die Durchführung eigener Anhörungen zu verzichten, und dies den mitberatenden Ausschüssen so mitgeteilt. Wie Sie alle wissen, kamen Anhörungen in den mitberatenden Ausschüssen durch die Ablehnung aufseiten der Koalitionsfraktionen nicht zustande. Der Finanzausschuss hat letztendlich doch in einem erheblich engen Zeitrahmen die von den Fraktionen DIE LINKE und FDP gewünschten Anhörungen gemäß Paragraf 22 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages selbst durchgeführt.