Dann steht im Antrag drin: „Die Qualität der Pfl ege ist zu garantieren“. Die Qualität der Pfl ege ist überhaupt nicht Gegenstand des Heimgesetzes. Keine Ahnung! Die Qualität der Pfl ege wird geregelt im SGB XI. Sie wird differenziert nach Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität.
(Harry Glawe, CDU: Sehr richtig. – Udo Pastörs, NPD: Und die Ergebnisse kennen wir ja in den Altenheimen.)
Und die Überprüfung dieser Pfl egequalität obliegt auch nicht der Heimaufsicht, sondern sie obliegt den Pfl egekassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Wollen wir doch Ihre Argumente mal aufgreifen. In Mecklenburg-Vorpommern werden rund 16.000 Menschen in Alten- und Pfl egeheimen versorgt.
„Die Heime werden von zuständigen Behörden durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen überwacht.“ Das ist Satz 1.
Satz 2 heißt folgendermaßen: „Die Prüfungen können jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen.“
(Raimund Borrmann, NPD: Die können auch gar nicht erfolgen. – Udo Pastörs, NPD: In der Praxis wird es zu 80 Prozent angemeldet gemacht. – Zurufe von Heike Polzin, SPD, und Udo Pastörs, NPD)
Das heißt, wir haben heute schon die Situation, dass Überprüfungen in Heimen unregelmäßig, unstet und vor allen Dingen auch unangekündigt erfolgen können.
(Udo Pastörs, NPD: Können! – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Borrmann, NPD – Udo Pastörs, NPD: Machen Sie weiter, Herr Heydorn!)
Wenn man sich in der Tat den Faktor anguckt, der angesprochen wurde, zu wenig Zeit für die Pfl ege, zu wenig Zeit für die Betreuung der Leute, dann fällt einem natürlich eins ins Auge: Wie viele Kontrollen haben Heime heute über sich ergehen zu lassen? Es kommt gegebenenfalls der Sozialhilfeträger, der darf das machen, es kommt der Medizinische Dienst der Krankenkasse, es kommt die Heimaufsicht. Die kommen nicht immer am gleichen Tag, die stimmen sich vielleicht auch nicht richtig ab. Das sind letztendlich alles Dinge, die den Pfl egefachkräften zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben fehlen.
Das wird im Grunde an der Stelle völlig verschwiegen. Es gibt auf der Bundesebene schon in Größenordnungen Bestrebungen, das Heimrecht zu verändern,
nicht auf der Bundesrechtsebene, sondern ich weiß, dass die A-Länder beispielsweise sich zu einer Arbeitsgruppe zusammengetan haben, die da relativ weitreichende Vorstellungen entwickelt haben, was man zur Veränderung des Heimrechtes tun sollte. Aber die Frage ist: Wann sollte man das tun und wie sollte man das tun?
und dem Heimgesetz auf der anderen Seite, was zum Beispiel das Thema Bürokratie angeht, was das Thema Kontrollen angeht. Meines Erachtens ist es wichtig, da zurzeit auf der Bundesebene die Reform des SGB XI erörtert wird, abzuwarten, was dabei rauskommt. Also wir müssen wissen, was an Eckpunkten steht, den ersten Entwurf auf dem Tisch liegen haben, dann kann man sich im Land Mecklenburg-Vorpommern auch treffl ich mit der Reform des Heimgesetzes beschäftigen.
Aber nicht nebeneinander her, dass man hinterher wieder einen Zustand hat, der von allen Seiten beklagt wird, weil die Parallelstruktur nicht hinreichend reduziert worden ist.
Und jetzt kommt die nächste spannende Frage: Wie sollte denn das Heimgesetz reformiert werden? Auch da gibt es inzwischen gut entwickelte Vorstellungen, was man an der Stelle tun sollte. Ein paar Dinge will ich ansprechen: stärkere Orientierung auf Elemente des Verbraucherschutzes. Das könnte zum Beispiel sein, dass man wirklich nur über Ergebnisqualität und dergleichen Informationen zur Verfügung stellt, an denen sich Verbraucher orientieren können. Die Aufnahme neuer Versorgungsformen ist ein wichtiger Punkt bei der Veränderung des Heimgesetzes. Sie wissen, dass sich die Angebote in der Altenpfl ege im Laufe der letzten Jahre immer weiter
ausdifferenziert haben. Es geht nicht mehr um das starre Heim. Ich will als Beispiel sogenannte betreute ambulante Wohngemeinschaften bringen, die häufi g Schwierigkeiten haben, weil sie nicht wissen, gehören sie ins Heimrecht oder gehören sie nicht ins Heimrecht. Mehr Teilhabe und Lebensweltorientierung ist so ein Beispiel, Abbau von Doppelstrukturen ist ein Beispiel, Bürokratieabbau ist ein Beispiel und Anforderungen an die personelle Ausstattung, um nur ein paar Dinge zu nennen.
deswegen kann ich Ihnen nur sagen, meine Damen und Herren, der Antrag ist hohl, er ist eine hohle Blase und wir werden ihn an dieser Stelle ablehnen.