Protocol of the Session on June 30, 2011

Natürlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, obliegt es den Länderparlamenten, unseren ureigensten Entscheidungen, Regeln im Landesrecht, vorzugsweise im Landesverfassungsrecht, so auszugestalten, dass die notwendige Mitsprachemöglichkeit des Landesparlamentes von uns gegenüber der Landesregierung zur Wahrnehmung der Integrationsverantwortung gesichert wird. Das wird die Landesregierung von sich aus nicht leisten, das müssen wir tun.

Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, 2009 auch als Aufgabe formuliert von den Präsidentinnen und Präsidenten, ist nach wie vor offen und es bleibt der nächsten Legislaturperiode vorbehalten, entsprechende gesetzli

che oder verfassungsrechtliche Regelungen zu treffen. In diesem Falle geht es ohnehin nicht nur um die Frage der Integration auf europäischer Ebene, sondern generell um die Frage des politischen Wechselverhältnisses zwischen Parlament und Regierung auf der Bundes- wie auf der Landesebene.

An dieser Stelle könnte man den früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, als Kronzeugen aufrufen für die von ihm festgestellte, Zitat: „schwindende Akzeptanz und Auszehrung des Parlaments“, Ende des Zitats – Interview mit dem Südwestdeutschen Rundfunk vom 25.06.2011. Er begründet diese Feststellung, meine sehr verehrten Damen und Herren, unter anderem mit der Bindung des Bundestages durch die Griechenlandhilfe über die Legislaturperiode hinaus für nachfolgende Parlamente und die Ermächtigung für den Bundesminister für Finanzen, für Kredite Gewährleistungen in Höhe von bis zu 123 Milliarden Euro auszusprechen.

In Bezug auf das Moratorium zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke stellte er fest, Zitat: „Das ist einfach eine Missachtung des Primats des Parlamentes und des Gesetzgebers. Die Regierung ist an Gesetz und Recht gebunden und kann bestehende Gesetze nicht einfach mir nichts dir nichts … außer Kraft setzen.“ Ende des Zitats.

Und da es ja nicht so ist, dass sich solche Dinge nur auf der Bundesebene abspielen – auch in der zu Ende gehenden Legislaturperiode bei uns im Land, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat es solche Dinge gegeben. Ich will nur stichpunktartig erwähnen: Kopfnoteneinführung, Abschaffung von im Gesetz stehenden Prüfungen, Neuordnung der zweiten Phase der Lehrerbildung und so weiter, ohne dass die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen durch dieses Hohe Haus, durch das Landesparlament Mecklenburg-Vorpommern beschlossen waren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist meines Erachtens falsch verstandene Verantwortung, wenn das als Kavaliersdelikt oder spitzfindig abgetan wird. Auch der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Papier sieht darin, Zitat: „eine gewisse absichtliche oder nicht absichtliche oder leichtfertige Missachtung unserer verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen.“ Ende des Zitats.

Das können und dürfen wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht tolerieren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Und auch bei der Gestaltung der Landesgesetze selbst sehe ich eine immer intensivere Hinwendung zur Abgabe von parlamentarischen Entscheidungskompetenzen an die Exekutive, die ja in der Regel von der Regierung selbst so vorgeschlagen werden. Ganze Kataloge von Verordnungsermächtigungen werden in Gesetzen erteilt, die es dem Parlament, dem Gesetzgeber, dem Souverän künftig schwerer machen, selbst noch aktiv zu werden. Hinzu kommt eine Stärkung des sogenannten Exekutivföderalismus mit dem Ergebnis einer schleichenden Entparlamentarisierung in Deutschland.

(Michael Andrejewski, NPD: Ja, das kann man wohl sagen.)

Rundfunkstaatsverträge zum Beispiel oder der Glücksspielstaatsvertrag regeln durch Vereinbarungen der

Staatskanzleien und Ministerpräsidenten Dinge, zu denen die Abgeordneten, die gewählten Vertreter des Volkes, nur noch Ja oder Nein sagen können, aber dafür von den Bürgerinnen und Bürgern verantwortlich gemacht werden. Das anders zu regeln, meine sehr verehrten Damen und Herren, obliegt in den Ländern den Abgeordneten selbst. Niemand untersagt es den Abgeordneten, entsprechende gesetzliche Regelungen zu fixieren, die ein anderes Verfahren vorschreiben und die die Mitsprache des Parlaments ermöglichen.

Zugleich hat man den Eindruck, dass – absichtlich oder nicht – politische Entscheidungen zunehmend unter zeitlichem Druck erfolgen, parlamentarische Beratungs- und Kontrollverfahren nicht mehr ausreichend greifen. Die Bilanz dieser Legislaturperiode, wie viele Beschlussempfehlungen da termingerecht dem Parlament tatsächlich zugeleitet wurden, spricht dafür Bände. Das aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben doch wir selbst als Parlamentarier in der Hand.

Und nicht zuletzt kommt auch die Rolle der Medien hinzu, die mehr und mehr die öffentliche Wahrnehmung der Parlamente prägt. Niemand Geringeres als die ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Rita Süssmuth, stellte zum 40. Jahrestag der Vereinigung für Parlamentsfragen fest, dass durch die medialen Gesetze der permanenten Aufmerksamkeit auch für die Abgeordneten die Verlockungen entstehen, in die von ihr so bezeichnete Populismusfalle zu tappen und sich in ihren Äußerungen und ihrem Verhalten so sehr der vermeintlichen Erwartung der Öffentlichkeit anzupassen, dass sie in Wirklichkeit genau das Gegenteil erreichen. Wörtlich formulierte Frau Süssmuth in Bezug auf die Parlamentarier: „Sie verlieren ihre Glaubwürdigkeit.“

Warum, meine sehr verehrten Damen und Herren, geben wir immer wieder dem Druck nach, uns schnell und oft nur oberflächlich gegenüber Journalisten zu äußern, hoffend auf einen medialen Vorteil gegenüber den anderen? Mehr Gelassenheit kann hier helfen, parlamentarische Debatten und Entscheidungen besser zu gestalten, sachkundiger vorzubereiten und öffentliche Diskussionen tatsächlich intensiver zu führen.

(Ute Schildt, SPD: Richtig.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich ist es so, dass der moderne Politiker von heute nicht mehr nur über die bildhafte Sprache seiner politischen Botschaft nachdenken muss, mittlerweile ist er oder sie doch auch die Botschaft selbst. Grundwahrheit ist doch mehr denn je: Die Persönlichkeit des Politikers entscheidet über Glaubwürdigkeit, Hoffnung und Vertrauen, das die Menschen in die Politik setzen können.

Mittlerweile ist es so, dass die Arbeit am eigenen Bild zur Grundqualifikation eines Parlamentariers gehört, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, eben nicht allein. Denn nur ergänzt durch die drei klassischen Grundqualifikationen, die Max Weber wie folgt definiert hat: Verantwortungsgefühl, Augenmaß, Leidenschaft, nur in diesem Vierklang ist ein Politiker ein guter Politiker. Sie sind eben nicht überflüssig geworden, diese drei anderen, aber mittlerweile viel, viel schwerer einzulösen. Hier kommt allerdings auch den Medien eine besondere Verantwortung zu, Nachrichten und Bilder aus der Politik zu reflektieren und zu erklären. Denn immer schneller und immer direkter liefern sie ihren Stoff in die Wohnungen, als wären sie im Dauerlauf, verbunden mit stetig steigendem Druck auf Agenturen, Sender, Zeitungen und Zeitschriften.

(Ute Schildt, SPD: Wettlauf.)

Und dann könnte sich der Zustand ergeben, dass allen alles gleich zugänglich ist, aber doch an allen vorbeigeht. Denn niemand lebt doch sein Leben in einem Tempo von mehreren Meldungen auf dem Ticker in einer Minute. Wir als Parlamentarier müssen uns – und das ist mein Appell an alle die, die sich in der nächsten Legislatur diesen Fragen stellen – genauso stellen wie die Medienvertreter auch. Es geht um Reflexion, um Erklärung politischer Prozesse und um Entscheidungen. Und es geht immer wieder auch um unser Selbstverständnis, um unser Selbstbewusstsein als Parlamentarier der gesetzgebenden Körperschaft in diesem Land.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Natürlich ist die Frage, was sagt das Ministerium zu dem Thema, zulässig. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, das alleine kann es nicht sein. Es geht um die selbstbewusste Entscheidung der Parlamentarier und im Prozess der Weiterentwicklung des Parlamentarismus kommt natürlich den Abgeordneten eine Schlüsselrolle zu. Auch die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern wollen vieles verändern; allerdings fühlen sich die meisten Abgeordneten des Bundes und der Landtage aber zu machtlos, um das auch zu tun. Nur eine Minderheit der deutschen Parlamentarier glaubt, persönlich viel für den gesellschaftlichen Wandel bewirken zu können. Ich empfehle Ihnen die Studie der Stiftung Change Centre und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Oder bleiben wir in der Jenaer Parlamentarierbefragung von 2010, die diesem Parlament seit dem April dieses Jahres vorliegt und spezifisch Mecklenburg-Vorpommern, also uns, auch so ein bisschen unter die Lupe nimmt. Unterdurchschnittliche Mandatszufriedenheit von uns – fast jeder Zweite von uns hier beklagt Frustration. Knapp 40 Prozent beklagen die Kluft zwischen Vorstellung und Realität im politischen Prozess.

Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es liegt doch an uns. Mit Selbstbewusstsein, Engagement und einem hohen sachlichen und parlamentarischen Niveau sind doch nur wir als Gesetzgeber selbst in der Lage, die Austarierung von Legislative als Gesetzgeber und der Exekutive zu justieren. Die Regierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es für uns als Parlament nicht tun.

(Detlef Müller, SPD: Sehr richtig.)

Stätte des Gemeinwohls zu sein, das muss meines Erachtens das Selbstverständnis des Parlaments und seiner Abgeordneten sein, denn nur dann wird es nicht zum verlängerten Arm von Partikularinteressen. Oder mit den Worten von Papier, Zitat: „… es gibt für unsere demokratische Ordnung nur dann eine dauerhafte Überlebenschance, wenn wir die … Repräsentation des Volkes durch das Parlament stärken.“ Zitatende.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Und ganz in diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, hoffe ich, dass der neue Landtag der 6. Legislaturperiode in diesem Sinne ordentliche, gute Beschlüsse für die Rolle des Parlaments in Mecklenburg-Vorpommern fasst. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Danke schön, Herr Bluhm.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Born von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon ein Blick auf die Tagesordnung zeigt, dass wir es hier mit einem ungewöhnlichen Tagesordnungspunkt zu tun haben. Es geht um nicht mehr und nicht weniger – das hat Kollege Bluhm eben auch deutlich gemacht – als um eine Kernfrage der Demokratie und um das Selbstverständnis unseres Landtages. Und es geht um ein Thema – Europa –, das die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes umtreibt und das erst recht diesen Landtag umtreiben muss.

Einstimmige Beschlüsse der Präsidentinnen und Präsidenten aller Landtage, des Deutschen Bundestages und des Bundesrats – und das ist eben das wirklich Bemerkenswerte, es sind keine Schönwetterbeschlüsse, sondern wie Sie alle selbst nachlesen können, diese Beschlüsse sind höchst substanziell und inhaltsschwer. Was uns Parlamentariern unsere obersten Repräsentanten hier ins Stammbuch schreiben, hat es in sich. Das ist alles andere als eine Schönwetterveranstaltung.

Die Landtagspräsidentinnen und -präsidenten und die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat haben in ihren unterschiedlichen Erklärungen das Selbstverständnis der nationalen Parlamente und der Landesparlamente deutlich gemacht, im europäischen Gesetzgebungsprozess selbstbewusst aufzutreten, Einfluss zu nehmen und die Themen für die Bürgerinnen und Bürger verständlich zu machen. Auch unser Europa- und Rechtsausschuss schlägt in der hier zu beratenden Beschlussempfehlung vor, dass der Landtag der 6. Wahlperiode den Einwirkungs- und Teilhabemöglichkeiten der deutschen Landesparlamente hohe Aufmerksamkeit schenken soll.

Immer wieder geht es um die Frage: Welche Informationsrechte hat der Landtag in europäischen Fragen und inwieweit sollte ein Weisungsrecht der Landtage gegenüber den Landesregierungen in europäischen Fragen bestehen? Uns allen wird immer mehr bewusst, dass die zunehmende Verlagerung von Rechtssetzungskompetenzen auf der Unionsebene vor allem für die Landesparlamente einen weiteren Bedeutungs- und Kompetenzverlust nach sich zu ziehen droht. Auch das haben meine beiden Vorredner bereits deutlich gemacht. In diesem Zusammenhang hat der Lissabon-Vertrag ein Subsidiaritätsfrühwarnsystem implementiert. Darin sind neue Rechte für die Parlamente der Mitgliedsstaaten festgelegt. Dieses kann als Gegengewicht für die allseits kritisierten Integrationsprobleme und Demokratiedefizite gesehen werden.

Anknüpfungspunkt für das Subsidiaritätsfrühwarnsystem ist immer ein Gesetzgebungsakt der EU-Kommission. Dieser muss intensiver als vor Inkraftreten des Lissabon-Vertrages im Hinblick auf Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit begründet werden. Die nationalen Parlamente, denen die Gesetzgebungsakte durch Kommission und Europäisches Parlament zugeleitet werden, sollen so die Möglichkeit erhalten, innerhalb von acht Wochen eine Subsidiaritätsrüge zu erheben. Im Subsidiaritätsprotokoll ist dazu geregelt, dass die nationalen Parlamente die regionalen Parlamente konsultieren können. An dieser Stelle wird deutlich, dass es sich nicht nur um ein europarechtliches, sondern eben und gerade auch um ein innerstaatliches, verfassungsrechtliches

Problem handelt. Dieses Frühwarnsystem muss natürlich in den Landesparlamenten, also auch in MecklenburgVorpommern, hier bei uns, umgesetzt werden.

Und damit komme ich zu des Pudels Kern. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, die Umsetzung des Frühwarnsystems ist in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bisher schlicht nicht gelungen.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Richtig.)

Auch der Hinweis auf die frühzeitige Befassung des Europa- und Rechtsausschusses mit der richtungsweisenden Ludwigsluster Energiewende durch Kollegin Borchardt beim vorletzten Tagesordnungspunkt ändert daran nichts.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Im letzten halben Jahr hat sich nicht nur auf meinem Schreibtisch ein etwa eineinhalb Meter hoher Stapel mit Drucksachen angesammelt, die unter dem Rubrum des Frühwarnsystems an uns Abgeordnete verteilt wurden. Behandelt worden ist davon mit wenigen Ausnahmen, trotz unseres unglaublich einsatzfreudigen Generalsekretärs und seiner Mitarbeiter und unseres Ausschussvorsitzenden, behandelt worden ist davon mit wenigen Ausnahmen – ich darf sogar sagen, mit ganz wenigen Ausnahmen – nichts, jedenfalls nichts in unserem Europa- und Rechtsausschuss. Und in den Fachausschüssen dieses Landtages, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dürfte das wohl kaum anders aussehen.

(Michael Roolf, FDP: Tja.)

Das mag zum einen an den Themen liegen, zum anderen an der Masse, die einen erschlägt, aber auch daran, dass das bisherige Verfahren unzureichend und unbefriedigend ist.

(Michael Roolf, FDP: Das ist nun mal die Realität.)

Insbesondere fehlt nach wie vor eine verbindliche Regelung der Frage, wie der Landtag insgesamt in dieses Verfahren so einzubinden ist, dass das Subsidiaritätsprinzip – und das heißt nichts anderes als vollumfängliche, rechtzeitige Einbindung der Länder in alle europäischen Rechtssetzungsakte, die die Länder betreffen – ernst genommen und mit Leben erfüllt wird.

In Mecklenburg-Vorpommern – auch das hat Kollege Bluhm deutlich gemacht – ist das derzeitige Verfahren viel zu informell und der verfassungsrechtlichen Stellung des Landtages absolut unangemessen. Andere Landtage, insbesondere der von Baden-Württemberg, aber seit vielen Jahren auch der des Freistaats Bayern, sind an dieser Stelle wesentlich stringenter und besser aufgestellt als wir. So hat man es in Baden-Württemberg geschafft, mithilfe eines interfraktionellen Gesetzentwurfs der Bedeutung des Frühwarnsystems durch eine Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg Rechnung zu tragen. Mit dieser Verfassungsänderung – es handelt sich dort um den Artikel 34 a der baden-württembergischen Landesverfassung – wurden die Beteiligungen des Landtages in Angelegenheiten der Europäischen Union und die Informationsrechte des Landtages stark erweitert. Die Landesregierung …

Ich merke, bis jetzt beunruhigt es die Damen und Herren der Landesregierung noch nicht, aber ein Blick nach Baden-Württemberg sollte da zu mehr Unruhe führen.

Die Landesregierung dort ist nunmehr an die Stellungnahmen des Landtages zu europäischen Fragen gebunden.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Richtig.)