Gehen Sie davon aus, dass ich es mir nicht habe vorstellen können, wie Funktionäre des Städte- und Gemeindetages an Abgeordnete herantreten und wie Funktionäre sich mir gegenüber als Fraktionsvorsitzender verhalten,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das sind Interessen- vertreter der Kommunen, Herr Roolf, keine Vertreter des Städte- und Gemeindetages.)
Das ist eine Form von Geschmacklosigkeit auf dieser Verbandsebene, die ich an dieser Stelle für mich als Person noch einmal deutlich zurückweisen will.
Wir haben gefordert, wir wollen eine echte Schuldenbremse. Eine echte Schuldenbremse ist für uns, dass wir keine Ausnahmetatbestände, die außerhalb und über das hinausgehen, was im Grundgesetz geregelt ist, hier im Land regeln wollen. Das heißt, wir haben heute die echte Schuldenbremse, die auch im Grundgesetz drin ist. Wir haben als Liberale in Berlin dem zugestimmt
Beim zweiten Punkt, den wir besprochen haben, geht es um die Finanzausstattung der Kommunen. Da bin ich in der Anhörung gewesen. Es war eine inhaltlich starke und substanziell wirklich gute Anhörung.
die objektive Stellungnahme des geschäftsführenden Präsidialmitgliedes des Deutschen Landkreistages, der nämlich heute schon sagt, unser Artikel 73 in der Landesverfassung verpflichtet uns schon heute, unserer Verantwortung gegenüber den Kommunen nachzukommen. Und das, was Sie als Gespenst an die Wand malen
(Peter Ritter, DIE LINKE: Und das haben Sie vorher nicht gewusst, als Sie Ihre drei Punkte formuliert haben?)
und was die Kommunen als Gespenst an die Wand malen, das ist etwas, was, denke ich mal, nur Ängste schürt, aber uns inhaltlich kein Stückchen weiterbringt.
Und dann sind wir bei den weiteren Forderungen, die wir gemacht haben. Die sind richtig, die bleiben richtig und bei den Forderungen bleibe ich auch. Ich bleibe ad eins bei der Forderung, und da sind wir uns in unserer Runde mit dem MP auch einig geworden, wir wollen keine Nebenhaushalte. Wir wollen es nicht, dass über Schattenhaushalte irgendwelche Dinge quersubventioniert, querfinanziert werden.
Und dann haben wir auch gesagt, dass die doppelte Buchführung, die Doppik, die Transparenz dieser Buchführung ein wichtiges Ziel für das Land MecklenburgVorpommern sein muss,
Diese Forderung haben wir als Forderung nicht in der Umsetzung in die Landesverfassung einbauen müssen, weil sie auch nicht Bestandteil der Landesverfassung ist. Und da kommen wir nämlich zu dem, was wir zukünftig machen müssen.
Einen Bereich will ich aber auch dann als positiven Fakt abschließend noch sagen, das ist das Thema „Konsolidierungsfonds für die Kommunen“. Wenn eines in der Anhörung klar geworden ist, dann ist es die Tatsache, dass die momentane Einnahme- und Ausgabensituation der Kommunen eher ein zweitrangiges Problem ist. Das entscheidende Problem in der Bundesrepublik Deutschland und auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern ist die hohe Schuldenlast, sind die hohen Altschulden, die wir haben. Und die Tilgung sowie die Zinsen dieser Altschulden nehmen uns die Luft zum Atmen. Deshalb ist es richtig, heute klar und deutlich zu sagen: Keine neuen Schulden und damit keine neuen Zinszahlungen sowie keine weitere Ungerechtigkeit für die folgende Generation!
Ich kann für uns als Fraktion sagen, dass wir der Verfassungsänderung zustimmen werden. Der Kollege Kreher als betroffener Bürgermeister wird Ihnen, liebe Kollegen von den LINKEN, auch noch einiges zur kommunalen Ebene an der Stelle sagen. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Peter Ritter, DIE LINKE: Na, da bin ich ja gespannt. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Ich mache an der Stelle noch einmal darauf aufmerksam, dass wir eigentlich hier Spielregeln für die Debatte mit der Geschäftsordnung vereinbart haben. Zwischenrufe sind zulässig, aber wenn es denn dazu führt, dass es zu einem ständigen Dialog von Redner und Vertretern aus dem Plenum kommt, ist das so nicht beabsichtigt. Das will ich an der Stelle noch einmal ausdrücklich sagen.