Protocol of the Session on May 18, 2011

(Udo Pastörs, NPD: Das wollen wir nicht.)

Und, meine Damen und Herren, wenn wir uns anschauen, was hier geschieht, dann sind es teilweise sehr umfangreiche Sachverhalte, über die die Bürger Auskunft erbitten und nach diesem Gesetz auch Auskunft verlangen können. Und deswegen sollten wir bei der Gebühr uns hier nicht Fesseln anlegen, die uns dann vielleicht eines Tages noch einmal leidtun. Ich bin ganz sicher, dass Gebühren, die über die 500 Euro, die hier zur Diskussion stehen, hinausgehen, eine extreme Ausnahmesituation sein werden. Wir sollten uns aber die Möglichkeit,

sie zu erheben – die Gebühren auch über diese 500 Euro hinaus –, nicht verschließen, weil durchaus Situationen denkbar sind, in denen dies sinnvoll ist.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wir freuen uns also über die Zustimmung zu diesem Gesetz, das ein sehr kluges und ein sehr vernünftiges Gesetz ist, und werden dennoch Ihren Entschließungsantrag ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Müller.

Ich schließe die Aussprache.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf der Besuchertribüne hat zwischenzeitlich der Präsident des Regionalrates der Region Bretagne und zugleich Präsident der Konferenz der peripheren Küstenregionen Europas Herr Le Drian Platz genommen.

(Michael Andrejewski, NPD: Was es nicht alles gibt?!)

Monsieur le Président, ich begrüße Sie ganz herzlich hier im Plenum des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und DIE LINKE)

und wünsche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und ertragreiche Gespräche.

(Udo Pastörs, NPD: Ertragreiche Gespräche!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und CDU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes auf Drucksache 5/4191.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4353 abstimmen, der das Einfügen einer Entschließung vorsieht. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 5/4353 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das ist aber schade.)

Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4353 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der FDP, der NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber knapp. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Wir befinden uns im Abstimmungsprozess, ich bitte, die Bemerkungen jetzt zu unterlassen.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4340(neu) anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind die

Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der NPD, Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/4340(neu) zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/4340(neu) bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der NPD, Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

(Dr. Gerd Zielenkiewitz, fraktionslos: Bitte vollständig, Frau Präsidentin.)

Entschuldigung, das habe ich nicht gesehen. Es ist auch hier nicht registriert worden. Können Sie bitte noch mal Ihr Abstimmungsverhalten benennen?

(Dr. Gerd Zielenkiewitz, fraktionslos: Zustimmung.)

Entschuldigung, also auch Zustimmung des fraktionslosen Abgeordneten. Das gilt sowohl für die Zwischenabstimmung als auch für die Endabstimmung, mit Zustimmung des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des öffentlichen Friedens auf Gräberstätten in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 5/4193, und hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 5/4341.

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des öffentlichen Friedens auf Gräberstätten in Mecklenburg-Vorpommern (Gräberstättengesetz – GräbstG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4193 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 5/4341 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Dr. Gottfried Timm.

Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Im März dieses Jahres hat der Landtag den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD „Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des öffentlichen Friedens auf Gräberstätten in MecklenburgVorpommern“ in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Widmung der Gräberstätten als Orte der stillen Einkehr und des ungestörten Gedenkens vorzusehen. Der Zugang soll im Rahmen dieser Widmung gewährt sein. Aufgrund dieser Regelung können auch dem Widmungszweck entsprechende Nutzungen eingeschränkt werden, und zwar dann, wenn Erhaltungsmaßnahmen auf der Gräberstätte vorzunehmen sind oder

(Stefan Köster, NPD: Wenn es Ihnen politisch passt.)

Veranstaltungen, die dem Widmungszweck entsprechend auf der Gräberstätte vorbereitet und durchgeführt werden.

(Stefan Köster, NPD: Das ist ja wie in der DDR.)

Handlungen und Einwirkungen solcher Art, die sich störend auf den Widmungszweck auswirken,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

können untersagt werden.

(Stefan Köster, NPD: Dann müssen ja Ihre Veranstaltungen endlich verboten werden.)

Der Innenausschuss, meine Damen und Herren, hat zu dem Gesetzentwurf am 7. April 2011 eine Anhörung durchgeführt. Bei den Angehörten bestand weitestgehend Einigkeit über die Notwendigkeit dieser Regelungen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Die neuen Möglichkeiten, Veranstaltungen oder Aufmärsche einzuschränken, fanden weitestgehende Zustimmung. So haben die Vertreter der Vereine und Organisationen, die sich der Pflege, der Bewahrung und der Unterhaltung von Gräbern oder Gedenkstätten verschrieben haben, sowie die Opferverbände geäußert, dass die Verabschiedung des Gesetzes allen Trägern von Gedenk- und Gräberstätten ein neues Instrument und eine Verbesserung der Handhabe zum Schutz des Widmungszweckes ihrer Anlagen bietet. Alle Handlungen und Einwirkungen, die dem Widmungszweck zuwiderlaufen, können nun untersagt werden. Die pädagogische Arbeit sowie die historische Aufarbeitung der Grab- und Gedenkstättenarbeit können nach Auffassung der Sachverständigen in diesem Rechtsrahmen effektiv organisiert werden.

(Udo Pastörs, NPD: Sehr gut.)

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 5. Mai 2011 abschließend beraten und dem Gesetzentwurf mit der vom Ausschuss vorgesehenen Änderung zugestimmt. Er empfiehlt vor dem Hintergrund der Anhörungsergebnisse, die Aufnahme der Mahn- und Gedenkstätte KZ Außenlager Barth in die Aufzählung der Gräberstätten. Zudem soll die Annahme, dass die Anwendung des Gesetzes nur zu einem geringen Verwaltungsaufwand führen wird, nach fünf Jahren überprüft und gegebenenfalls eine Mehrbelastung bei den zuständigen Behörden ausgeglichen werden. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit im Ausschuss. Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss einstimmig – bei Abwesenheit der Fraktionsmitglieder der NPD – dem Landtag, den Gesetzentwurf in der von ihm geänderten Fassung und im Übrigen unverändert anzunehmen. Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Timm.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.