(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das wird wohl einen guten Grund haben, sonst macht er das wohl nie, Herr Bluhm.)
Ich weiß also überhaupt nicht, woher er die Feststellung nimmt, aber von Hektik und Aufregung zeugt ja nun zunächst einmal sein Bemühen, den Bildungsminister in Schutz zu nehmen. Aufregung und Hektik allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat wohl ganz woanders geherrscht, denn offensichtlich gibt es jetzt Bewegung in der Sache, die so lange liegen geblieben ist. Das ist doch schon mal was.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist eine Annahme, die ist durch nichts zu belegen, durch nichts. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)
Ich kann Ihnen ja nur sagen, das, wovon wir wissen, ist eine Beratung vom 16. Mai und eine avisierte Beratung am 25. Mai, also in der nächsten Woche. Aber immerhin, das ist doch schon mal was.
Und, sehr geehrter Herr Kollege Reinhardt, ich darf doch wohl davon ausgehen, dass im Anschluss an meine Einbringung der Bildungsminister hier nicht berichten würde, wenn er nicht dazu von uns die Gelegenheit gehabt hätte, auf der Grundlage dieses Antrages es jetzt zu tun.
Dieses ist im Übrigen ein Markenzeichen des Ministers. Von allein werden die Termine und Prüfaufträge des Parlaments selten erfüllt. Und um genau zu bleiben, die aktuelle Frage der Unterrichtung zur Unterrichtsversorgung ist schon wieder seit Wochen – seit Wochen, um nicht zu sagen, Monaten – überfällig. Das trifft also selbst die, die als Koalitionsfraktionen ebenfalls Prüfaufträge an die Landesregierung und dieses Ministerium gestellt haben. Insoweit ist die Hektik und Aufregung, die unsere Anträge dann bei Ihnen verursachen und die Sie zu Presseerklärungen nötigen, sehr verständlich.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich will zu Beginn noch mal die Genese darstellen, die zu diesem Antrag führte. Daran wird deutlich, wie lange diese Angelegenheit eigentlich schon schmort. Mit der Novelle des Schulgesetzes wurde die freie Schulwahl für die weiterführenden Schulen nach der Grundschule eingeführt. Mit der
freien Schulwahl wurden die Bestimmungen zur Schülerbeförderung im Paragrafen 113 neu geregelt. Im Kern ging es darum, dass die Schülerbeförderung nur noch für den Besuch der örtlich zuständigen Schule kostenlos ist. Damit müssen die Eltern bei einem Besuch der nicht örtlich zuständigen Schule für die Organisation und Kosten selbst aufkommen. Die kostenfreie Schülerbeförderung wurde bis zur Klassenstufe 12 der allgemeinbildenden Schulen beziehungsweise Klassenstufe 13 an Fachgymnasien erweitert. Dazu kommen noch diverse Einzelregelungen, die ich aus Zeitgründen und wegen ihrer Spezifik nicht nochmals ausführlich darlegen will.
Im Rahmen der Beratungen zur Novelle des Schulgesetzes im Bildungsausschuss damals wurde sehr schnell klar, dass die Auswirkungen der freien Schulwahl auf die Schülerbeförderung nicht abschließend zu klären waren.
Und ich darf daran erinnern, im Gesetzentwurf der Landesregierung war von einem Kostenvolumen von etwa 40.000 Euro die Rede – 40.000 Euro, Herr Reinhardt. Da weiß ich nicht, woher Sie die 1,5 oder die 2 Millionen Euro nehmen, die Sie in Ihrer Pressemitteilung da verkaufen.
Deshalb haben die Koalitionsfraktionen den Absatz 5 des Paragrafen 113 wie folgt neu gefasst, ich zitiere aus der Beschlussempfehlung, der Drucksache 5/2164:
„(5) Die aus der Neuregelung der Beförderungspflicht gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten für die Kommunen werden durch das Land im Zusammenwirken mit den kommunalen Landesverbänden spätestens ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ermittelt und ausgeglichen.“ Und ausgeglichen!
Die Novelle des Schulgesetzes trat am 16.02.2009 in Kraft, die Änderungen des Paragrafen 113 zum 1. August 2010. Das bedeutet, dass spätestens zum 1. August dieses Jahres
ich darf noch mal zitieren aus dem Gesetz – „ausgeglichen“ sein müssen. Wie Sie das machen wollen ohne entsprechende haushaltsrechtliche Vorgaben, ist mir schleierhaft.
Wie man so hört, haben die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden auch noch gar nicht richtig begonnen. Wir nähern uns jedoch mit großen Schritten dem Ende der parlamentarischen Arbeit dieser Legislaturperiode und damit den Möglichkeiten des Parlaments, auf die Ergebnisse und Folgen der Verhandlung Einfluss zu nehmen und gegebenenfalls die haushaltsrechtlichen gesetzlichen Voraussetzungen für diesen Ausgleich zu schaffen.
In den schon erwähnten Beschlussempfehlungen zum Schulgesetz wird explizit auf die Konnexitätsrelevanz dieses Sachverhalts hingewiesen. Dort heißt es, ich zitiere:
„Für die Landkreise in ihrer Gesamtheit ergibt sich per Saldo eine Entlastung. Diese muss gemäß § 113 Abs. 5 des Entwurfs für die Schülerbeförderung in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 eingesetzt werden. Ziel ist eine zumindest teilweise Entlastung der Kostenpflichtigen von Fahrtkosten. Nähere Regelungen sollen der kommunalen Selbstverwaltung im Rahmen ihres Satzungsrechts obliegen.
Für die kreisfreien Städte in ihrer Gesamtheit ergibt sich durch die angesprochenen Neuregelungen der Beförderungs- und Erstattungspflichten eine Mehrbelastung. Diese liegt jährlich bei ca. 40.000 €. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird für diesen Betrag dauerhafte Deckung anbieten und diese gemeinsam mit dem Finanzministerium im weiteren Verfahren konkretisieren.“ Ende des Zitats.
und mir ist nach wie vor nicht klar, wie Sie die entsprechende haushaltsrechtliche Regelung für den Ausgleich bis zum 1. August 2011 schaffen wollen. Hinzu kommen die Forderungen an die Landesregierung aus der Entschließung – auch die ist sozusagen in Rede stehend –, die auf Initiative der Koalitionsfraktionen in die Beschlussempfehlung, Drucksache 5/2164, auf Seite 6 zur Schülerbeförderung aufgenommen wurde. Auch die ist meines Wissens nicht umgesetzt beziehungsweise wurde nicht auf eine Umsetzbarkeit abschließend bewertet. Aber das ist inzwischen sozusagen hier Usus. Nicht die antragstellenden Koalitionsfraktionen kümmern sich um die Umsetzung ihrer Beschlüsse, sondern das ist Aufgabe der Oppositionsfraktionen. Das nenne ich etwas verkehrte Welt. Oder meinten Sie Ihre damalige Initiative nicht so wirklich ernst?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden haben neben dem genannten auch noch einen anderen Aspekt. Die Situation einiger jetzt noch kreisfreier Städte wird sich mit der möglichen Umsetzung der Kreisgebietsreform hinsichtlich der Schülerbeförderung
Was das bedeuten könnte, macht die Begründung zu Paragraf 17, „Zuweisungen für die Träger der Schülerbeförderung in den Landkreisen“, im FAG-Entwurf deutlich. Die bisherigen pauschalierten Berechnungskriterien entfallen, stattdessen werden die realen Beförderungskosten des letzten Jahres in Ansatz gebracht. In der Begründung zu Paragraf 17 wird formuliert, ich zitiere:
„Die Neuregelung wird aufgrund der Einbeziehung der Kosten der Schülerbeförderung für Kinder der großen kreisangehörigen Städte zu einer Verschiebung der Zuweisungen zu Gunsten der Gruppe der Landkreise, in die eine große kreisangehörige Stadt eingekreist wird,
führen. Allerdings können diese zusätzlichen Ausgaben der Landkreise für die Schülerbeförderung von Kindern dieser Städte in der Zukunft im Zuge der Einkreisung zum Teil auch durch Einsparungen infolge optimierter Schulwege bei Schülerinnen und Schülern im Randbereich dieser Städte aufgewogen werden, wenn die Landkreise entsprechende Schuleinzugsbereichssatzungen erlassen.“
„Da nicht abgeschätzt werden kann, in welchem Maße Kinder in den großen kreisangehörigen Städten tatsächlich Anspruch auf Beförderungsleistungen haben, steht kein ausreichendes Zahlenmaterial zur Berechnungen der Auswirkungen der Gesetzesänderung zur Verfügung.“ Ende des Zitats.
Einerseits gibt es die klare gesetzliche Regelung nach dem Schulgesetz, bis zum 1. August 2011 eine entsprechende finanz- und haushaltskonforme Lösung der Schulkosten der Schülerbeförderung sozusagen und des Konnexitätsprinzips zu sichern, und andererseits erklären Sie in der Begründung zu Paragraf 17 des FAG, dass das im Moment nicht möglich ist. Da müssen Sie mir jetzt mal erklären, wie Sie das bis zum 1. August praktisch machen wollen. Ich kann also nur feststellen, meine sehr verehrten Damen und Herren, offensichtlich ist nichts klar, beim Schulgesetz nicht und beim FAG nicht.
Nun will ich ja zugestehen, dass die Berechnung der Schülerbeförderungskosten auch eine ziemliche finanzpolitische Herausforderung ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Schülerbeförderung eng mit dem ÖPNV verbunden ist und damit auch mehrere Ministerien in der Lösungsverantwortung stehen. Aber was nützt das? Zumindest auf der Grundlage der Regelung des Schulgesetzes ist jetzt die Zeit, für Klarheit zu sorgen.
Die gesetzlichen Regelungen des Schulgesetzes sind seit 2009 – so, wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen,